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	<title>Lagerhaltung &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
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	<description>Blog-Seite zu betriebswirtschaftlichen Themen in der praktischen Anwendung</description>
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	<title>Lagerhaltung &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
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		<title>Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jun 2024 11:49:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inventur ist für viele Unternehmen und die Mitarbeiter ein notwendiges und lästiges Übel: Sie kostet Zeit, Geld und führt oft zu Betriebsunterbrechungen. Doch es gibt eine Alternative zur herkömmlichen Stichtagsinventur, die nicht nur diese Nachteile minimiert, sondern auch erhebliche&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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							<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur ist für viele Unternehmen und die Mitarbeiter ein notwendiges und lästiges Übel: Sie kostet Zeit, Geld und führt oft zu Betriebsunterbrechungen. Doch es gibt eine Alternative zur herkömmlichen Stichtagsinventur, die nicht nur diese Nachteile minimiert, sondern auch erhebliche Vorteile bieten kann – die permanente Inventur.</p>
<p>Dieses Inventurvereinfachungsverfahren erlaubt es Unternehmen, die Bestandsaufnahme flexibler und effizienter zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die permanente Inventur funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche konkreten Vorteile sie Ihrem Unternehmen bringen kann. Damit Ihre nächste Inventur nicht lästig, sondern effizient und wirkungsvoll ist.</p>

<h2>Was ist eine permanente Inventur (Definition)?</h2>
<hr />
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 4"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition</span></p>
<p>Die <strong>permanente Inventur</strong> zählt im Handelsrecht zu den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">vereinfachten Inventurverfahren</a>; anwendende Unternehmen können also damit die lästige körperliche Bestandsaufnahme einfacher gestalten. Die Bestände werden hierbei einmal im Jahr &#8211; nicht zwangsläufig zum Inventurstichtag &#8211; erfasst, indem sie wie üblich gezählt, gemessen und gewogen werden. Für verschiedene Warengruppen können sogar verschiedene Termine verwendet werden.</p>
<p>Die für den Jahresabschluss erforderlichen Bestände zum Stichtag werden dann &#8211; ausgehend vom erfassten Bestand &#8211; durch Fortschreibung ermittelt. Die permanente Inventur ist daher eine fortlaufende Inventur.</p>
<hr />
<p>Die <strong>Besonderheit</strong> besteht dabei in zwei Punkten:</p>
<ul>
<li>der <strong>Zeitpunkt</strong> der körperlichen Bestandsaufnahme kann von den Betrieben frei gewählt werden, beispielsweise auch zum Mittwoch, den 15.05.2024</li>
<li>Bestandsveränderungen nach der Aufnahme (Zu- und Abgänge) werden über das elektronische <strong>Lagerbuch</strong> fortgeschrieben</li>
</ul>
<p>Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Durchführung einer permanenten Inventur sind anspruchsvoll. Dieses Inventurvereinfachungsverfahren kann nur mithilfe eines Warenwirtschaftssystems oder einer effizienten Lagerbuchhaltung realisiert werden.</p>
<hr />
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 5"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Da der Zeitpunkt die körperliche Aufnahme im Rahmen der permanenten Inventur frei bestimmt werden kann, können Sie einen Termin wählen, bei dem die <strong>Läger einen niedrigen Bestand</strong> haben. Dies kann nach einem Abverkauf, nach der Produktion eines Großauftrags und vor einer Saison-Belieferung sein.</p>
<hr />
<p>Darüber hinaus ist laut Definition die permanente Inventur nicht für alle Warengruppen und Vorräte zulässig. <strong>Ausgeschlossen</strong> ist diese Inventurvereinfachung:</p>
<ul>
<li>bei <strong>wertvollen</strong> Gegenständen und Waren</li>
<li>bei Beständen mit (üblichen) unvorhersehbaren <strong>Verlusten</strong>, wie zum Beispiel durch Schwund, Verdunstung, Verderb oder Zerbrechlichkeit</li>
</ul>
<p>Hier gibt es aber keine fixen Obergrenzen oder Prozentwerte &#8211; wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Unternehmer sind in jedem Fall gut beraten, hier Nachweise und Datenmaterial in der Schublade zu haben, um einen Betriebsprüfer darlegen zu können, wie hoch beispielsweise die Verluste sind und im welchem Rahmen das stattfindet.</p>
<h2>Permanente Inventur &#8211; diese (gesetzlichen) Voraussetzungen müssen erfüllt sein</h2>
<p>Die permanente Inventur wird nur anerkannt, wenn Unternehmen bestimmte <strong>Voraussetzungen</strong> erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Bestände <strong>jederzeit aktuell</strong> sein müssen, um die prüfenden Blicke einer Betriebsprüfung standhalten zu können. Nur dann können sie am Ende des Wirtschaftsjahres ohne erneutes Zählen, Messen und Wiegen in die Bilanz übernommen werden.</p>
<hr />
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 6"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Das Produktionsunternehmen Inven TUI möchte als Inventurvereinfachungsverfahren die permanente Inventur nutzen. Die Fortschreibung der Bestände im ERP-System erfolgt prozessbedingt immer zum Quartalsende; dies soll auch bei Anwendung der Inventurvereinfachung so beibehalten werden.</p>
<p>Da die Bestände durch die verzögerte Fortschreibung &#8211; auch wenn die körperliche Erfassung zum gewählten Stichtag einwandfrei war &#8211; nicht jederzeit aktuell sind, ist die Haupt-Voraussetzungen für die permanente Inventur nicht erfüllt.</p>
<hr />
<p>Vereinfachung und mehr Flexibilität bei der körperlichen Inventur werden mit diesem Verfahren nur gewährt, wenn die Unternehmen die strengen Anforderungen an die laufende Bestandsfortschreibung erfüllen. Die permanente Inventur ist <strong>nur dann erlaubt</strong>, wenn die Betriebe</p>
<ul>
<li>ein qualifiziertes und dokumentierendes Lagerbuch (ERP-System) für alle Zu- und Abgänge vorweisen,</li>
<li>die Daten der Lagerbuchhaltung korrekt und zeitnah erfassen,</li>
<li>die elektronischen Bestände auf dem neuesten Stand halten,</li>
<li>Zu- und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge auflisten,</li>
<li>die dazugehörigen Belege und Nachweise zwei Jahre aufbewahren,</li>
<li>mindestens einmal im Jahr eine ordnungsgemäße körperliche Inventur durchführen, um Ist- und Buchbestände abzugleichen,</li>
<li>Inventurdifferenzen dokumentiert verbuchen,</li>
<li>das Fortschreiben der Bestände durch unregelmäßige und dokumentierte Überprüfungen (Einzel-Inventur einzelner Teil-Bestände) prüfen,</li>
<li>Stichprobenverfahren nicht zum Einsatz kommen,</li>
<li>Inventurprotokolle und -dokumentationen zehn Jahre aufbewahren.</li>
</ul>
<h2>Permanente Inventur: Vorteile in der Praxis</h2>
<p>Sind Unternehmen in der EDV gut aufgestellt und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die permanente Inventur, sollten sie dieses Inventurvereinfachungsverfahren in Betracht ziehen. Besonders in Bezug auf die <strong>Kosten</strong> überwiegen die Vorteile klar die Nachteile.</p>
<p>Die permanente Inventur gewährt den Unternehmen laut Definition größtmögliche unternehmerische Freiheit. Sie haben die <strong>Flexibilität</strong>, die körperliche Inventur nach eigenem Zeitplan durchzuführen und können einzelne Posten sowie Warengruppen zu unterschiedlichen Terminen erfassen. Der übliche Zeitdruck entfällt, da die Bestandsaufnahme nicht – wie bei der zeitnahen Stichtagsinventur – unmittelbar rund um den Bilanzstichtag erfolgen muss.</p>
<p>Diese Flexibilität ist ein wesentlicher Grund, warum viele Unternehmen die permanente Inventur trotz der hohen gesetzlichen Anforderungen nutzen. Nachfolgend werden die Vorteile nochmals aufgeführt:</p>
<ul>
<li>körperliche Bestandsaufnahme zu festgelegten Zeitpunkten</li>
<li>keine oder nur geringe Störungen des Ablaufs (Stillstände, Schließungen) während der Inventur</li>
<li>bessere Qualität der Aufnahme durch weniger (Zeit-) Druck</li>
<li>EDV-gesteuerte Automatisierung der Buchungen sind möglich</li>
<li>optimale Planbarkeit des Personaleinsatzes für die Bestandsaufnahme</li>
<li>geringere Inventurkosten (z.B. weil keine externen Hilfskräfte nötig sind)</li>
<li>durch die permanente Inventur fallen (schleichende) Inventurdifferenzen schneller auf</li>
<li>zuverlässige und genaue Informationen zu den Lagerbeständen für das Management</li>
</ul>
<h2>Kein Licht ohne Schatten: Nachteile der permanenten Inventur</h2>
<p>Die permanente Inventur bietet zweifelsohne zahlreiche Vorteile für Unternehmen, es müssen aber auch die potenziellen Nachteile betrachtet werden. Einer der Hauptnachteile liegt in den insgesamt <strong>höheren Kosten</strong>, die mit der permanenten Inventur und seinen technischen Anforderungen verbunden sind. Durch den regelmäßigen Buchungs-Prozess können sich Personalkosten erhöhen und zusätzliche qualifizierte Ressourcen gebunden werden.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil ist eine mögliche <strong>erhöhte Fehleranfälligkeit</strong> im Vergleich zur Stichtagsinventur. Da die permanente Inventur kontinuierlich und im routinierten Tagesgeschäft erfolgt, besteht eine größere Wahrscheinlichkeit von Fehlern oder Unstimmigkeiten. Dies kann zu falschen Lagerbeständen führen und letztendlich die Genauigkeit der Bestandsaufnahme beeinträchtigen. Die Prozesse in der Warenwirtschaft müssen zweifellos einwandfrei funktionieren.</p>
<p>Zudem kann die permanente Inventur auch zu einer <strong>höheren Belastung der Mitarbeiter</strong> führen. Der fortlaufende Inventurprozess erfordert eine konstante Überwachung und Kontrolle, was zusätzlichen, regelmäßigen Druck auf das Personal ausüben kann.</p>
<p>Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile der permanenten Inventur sorgfältig abzuwägen und individuell zu entscheiden, welches Inventursystem am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.</p>
<h2>Andere Inventurverfahren in der Praxis</h2>
<p>Abhängig von der Branche und der Art der Güter kommen unterschiedliche <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/" target="_blank" rel="noopener">Inventurverfahren</a> zur Bestandserfassung in Betracht. Obwohl die permanente Inventur einige Vorteile bietet, ist sie nicht für alle Unternehmen und für alle Fälle anwendbar.</p>
<p>Ein bekanntes Verfahren ist die <strong>Stichprobeninventur</strong>, bei der nur bestimmte Teile des Bestands überprüft werden, um auf Basis dieser Daten den Gesamtbestand zu schätzen. Dies kann zeitsparend sein, erfordert jedoch eine genaue Planung und Durchführung.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist die die <strong>zeitnahe Stichtagsinventur</strong> und die <strong>zeitverschobene Inventur</strong>, auch vor- oder nachgelagerte Inventur genannt. Diese beiden Verfahren bieten Unternehmen eine gewisse zeitliche Flexibilität bei der Bestandsaufnahme, jedoch deutlich weniger als die permanente Inventur.</p>
<p>Die zeitnahe Stichtagsinventur erlaubt eine Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag. Die zeitverschobene Inventur gewährt einen Zeitraum von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag. Unternehmen müssen die ermittelten Bestände dann entsprechend auf den Stichtag fortschreiben oder zurückrechnen</p>
<p>Für Unternehmen gilt es, alle Inventurverfahren zu kennen und im Hinblick auf betriebsbedingte Besonderheiten und technische Infrastruktur abzuwägen. Ziel muss es sein, einen guten Mix zu finden und die Verfahren auszuwählen, die den Unternehmen eine höchstmögliche Effizienz und Genauigkeit zusichern. Bei allen Überlegungen müssen jedoch auch die Anforderungen und Erwartungen der Steuerbehörden ins Kalkül gezogen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die permanente Inventur ist eine attraktive Option für Unternehmen, die bei der Pflichtübung &#8222;Inventur&#8220; Flexibilität und Effizienz suchen. Durch die Möglichkeit, den Zeitpunkt der körperlichen Bestandsaufnahme frei zu wählen, lassen sich Inventurprozesse optimal planen und Abläufe im Betrieb nur minimal stören.</p>
<p>Zudem ermöglicht die fortlaufende Erfassung und Fortschreibung der Bestände eine höhere Genauigkeit und eine zeitnahe Anpassung an aktuelle Lagerbestände. Unternehmen, die die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, können von reduzierten Inventurkosten und einer verbesserten Planbarkeit profitieren.</p>
<p>Allerdings ist dieses Verfahren mit erhöhten Anforderungen an die EDV und das Personal verbunden und birgt unter Umständen das Risiko einer höheren Fehleranfälligkeit. Es ist daher entscheidend, die individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des Unternehmens sorgfältig zu prüfen, um zu entscheiden, ob die permanente Inventur die beste Wahl ist. Trotz ihrer zahlreichen Vorteile ist sie nicht für alle Warengruppen und Betriebssituationen geeignet.</p>
<p>Unternehmen sollten daher auch alternative Inventurverfahren in Betracht ziehen, um einen effizienten und genauen Bestandsabgleich sicherzustellen.</p>
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		<item>
		<title>Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jan 2024 10:30:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
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		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren. Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur,&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/">Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren.</p>
<p>Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur. Jede dieser Methoden birgt spezifische Vorteile und Anforderungen, um eine korrekte Bestandserfassung zu gewährleisten. Dieser Ratgeber als kostenloser Leitfaden für Praxisanwender zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen &#8211; damit Ihre nächste Inventur in der Praxis problemlos durchschnurrt.</p>

<h2>Definition von Inventur: Inventurarten einfach erklärt</h2>
<p>Damit eine Bilanz aufgestellt werden kann, müssen die einzelnen Vermögensgegenstände (<strong>Inventare</strong>) eine Unternehmens erfasst werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 HGB</a>). Sie bilden die wertmäßigen Inhalte der Bilanz.</p>
<p>Diese Erfassung erfolgt bei bestimmten Bereichen der Bilanz mittels <strong>körperlicher Bestandausnahme</strong>: das berühmte Zählen, Messen, Wiegen. Diese körperliche Aufnahme wird &#8222;<strong>Inventur</strong>&#8220; genannt und kommt in der Praxis insbesondere bei der Erfassung des Vorratsvermögens (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren) zum Einsatz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-2127 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Definition Inventur" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition Inventur</span></p>
<p>Stichtagsbezogene körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden müssen.</p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;">Um nicht alles ausnahmslos körperlich und mühevoll erfassen zu müssen, kann das Vorratsvermögen auch mit Hilfe anerkannter <strong>mathematisch-statistischer Methoden</strong> (z. B. Stichproben) ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass das Ergebnis dem einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">§ 241 Abs. 1 HGB</a>). Als weitere Inventurerleichterungen können die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Einzelbewertung_und_Gruppenbewertung">Gruppenbewertung</a> und der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Festwerte">Festwert</a> angewendet werden.</span></p>
<h2>Inventurarten</h2>
<p>Welche <strong>Inventurarten</strong> gibt es nach Gesetz und in der Praxis? Neben der Stichtagsinventur kommen die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur zum Einsatz.</p>
<h3>Zeitnahe Inventur &#8211; der Standard zum oder um den Stichtag</h3>
<p>Es ist erforderlich, eine korrekte Inventur entweder am Tag des Jahresabschlusses (Stichtag) oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem <strong>Stichtag</strong> durchzuführen. Liegt die tatsächliche Bestandsaufnahme vor oder nach dem Stichtag, müssen Bestandsveränderungen zwischen dem Inventurzeitpunkt und dem Bilanzstichtag berücksichtigt werden.</p>
<h3>Permanente Inventur &#8211; Vorteile für Erfasser und Unternehmen</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann auch durch eine sogenannte &#8222;<strong>permanente Inventur</strong>&#8220; erfolgen, bei der der Lagerbestand zum Bilanzstichtag anhand von Lagerbüchern (z.B. computergestützte Lagerverwaltung) in Bezug auf Art und Menge ermittelt wird. Es ist jedoch erforderlich, den Buchbestand mindestens einmal im Geschäftsjahr durch körperliche Bestandsaufnahme zu überprüfen; dies braucht dann nicht zum Stichtag erfolgen. Dieser Bestand wird dann laufend (permanent) fortgeschrieben.</p>
<p><strong>Voraussetzungen</strong> für diese Inventurart sind:</p>
<ul>
<li>In den Lagerbüchern und IT-Systemen müssen alle Bestände sowie alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht oder Kubikinhalt) eingetragen und belegmäßig nachgewiesen werden</li>
<li>In jedem Jahr muss mindestens einmal durch eine Inventur geprüft werden, ob das Vorratsvermögen, das in den Lagerbüchern oder IT-Systemen ausgewiesen wird, mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt. Die Prüfung braucht nicht gleichzeitig für alle Bestände vorgenommen zu werden. Sie darf sich aber nicht nur auf Stichproben oder die Verprobung eines repräsentativen Querschnitts beschränken Die Lagerbücher und IT-Systeme sind nach dem Ergebnis der Prüfung zu berichtigen. Der Tag der körperlichen Bestandsaufnahme ist in den Lagerbüchern oder Lagerkarteien zu vermerken.</li>
<li>Über die Durchführung und das Ergebnis der Inventur sind Aufzeichnungen (Protokolle) anzufertigen, die unter Angabe des Zeitpunkts der Aufnahme von den aufnehmenden Personen zu unterzeichnen sind.</li>
</ul>
<p>Sie wird in der Regel nicht akzeptiert für Vermögensgegenstände mit hohem Wert, einem großen Schwund oder erheblichen Mengendifferenzen.</p>
<p>Details zu dieser Inventurart verrät der eigenen Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a>&#8222;, der sich ausschließlich mit diesem Inventurverfahren beschäftigt.</p>
<h3>Verlegte Inventur / Zeitverschobene Bestandsaufnahme</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann in den letzten <strong>drei Monaten vor</strong> oder den ersten <strong>zwei Monaten nach</strong> dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, vorausgesetzt, eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag ist durch Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren gewährleistet.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel Zeitverschobene Inventur<br />
</span></p>
<p>Die AllesZählen GmbH führt eine vorgelagerte, körperliche Bestandsaufnahme am 31.10.2023 durch und will den Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 mittels Fortschreibung erfassen. Zum 31.10.2023 ergab die Inventur einen Bestand in Höhe von 25.000 EUR. Zwischen dem 1.11.2023 und dem 31.12.2023 erfolgten Wareneingänge im Umfang von 8.000 EUR und Warenausgänge (Wareneinsatz) von 12.000 EUR.</p>
<p>Der Inventurwert zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird wie folgt ermittelt:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 59.4733%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">(vorgelagerte) Inventur zum 31.10.2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">25.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">zuzügl. Wareneingänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">+ 8.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">abzügl. Warenausgänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">&#8211; 12.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;"><strong>Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023</strong></td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;"><strong>21.000 EUR</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<hr />
<p>Eine verlegte Inventur kann in der Regel <span style="text-decoration: underline;">nicht angewendet</span> werden, wenn es sich um Vermögensgegenstände mit</p>
<ul>
<li>hohem Wert,</li>
<li>hohem Schwund oder</li>
<li>starken Preisschwankungen handelt.</li>
</ul>
<h2>Umfang der Inventur &#8211; Inventarliste</h2>
<p>Es ist von großer Bedeutung, dass über die verwendeten <strong>Inventarlisten</strong> der Nachweis erbracht werden kann, dass alle Vermögensgegenstände vollständig aufgeführt wurden. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Rohstoffe</span></p>
<p>Zentrale Posten der Vorratsinventur sind die <strong>Rohstoffe</strong>. Hierunter zählen die Bestandteile oder Materialien, die zur Herstellung oder Produktion von Endprodukten verwendet werden. Sie sind in der Regel noch nicht in den Fertigungsprozess eingegangen und wurden nicht verarbeitet. Stattdessen werden sie als Lagerbestände gehalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Fertigungsprozess einzubringen.</p>
<p>Wichtig für die Stichtagsinventur ist, dass nicht nur die im Lager befindlichen Rohstoffe, sondern auch die an den (Produktions-) Maschinen stehenden Bestände aufgenommen werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Hilfs- und Betriebsstoffe</span></p>
<p>Es ist wichtig, auch die vorhandenen <strong>Hilfs- und Betriebsstoffe</strong> bei der Stichtagsinventur zu erfassen. Ein Beispiel für einen Hilfsstoff wäre der Leim in der Möbelherstellung. Zu den Betriebsstoffen gehören beispielsweise Heizmaterial sowie Benzin und Öl für Kraftfahrzeuge. In der Regel reicht es aus, sie mit einem angemessenen, geschätzten Wert zu erfassen.</p>
<p>Eine genaue Inventur &#8211; ohne Schätzungen &#8211; ist jedoch für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verpackungsmaterial erforderlich, wenn entweder hohe Werte vorliegen oder die Bestände an den Bilanzstichtagen erheblich schwanken.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Unfertige und fertige Erzeugnisse</span></p>
<p>Bei der Bilanz versteht man unter <strong>unfertigen Erzeugnissen</strong> diejenigen Produkte, die sich noch im Produktionsprozess befinden und noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Sie sind also noch nicht für den Verkauf bereit. <strong>Fertige Erzeugnisse</strong> hingegen sind bereits vollständig produziert und stehen zum Verkauf zur Verfügung.</p>
<p>Es muss aus den Inventurunterlagen ersichtlich sein, wie die Bewertung der noch nicht fertiggestellten (unfertigen) und bereits fertigen Erzeugnisse erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Ermittlung der (anteiligen) Herstellungskosten nachvollziehbar und belegbar dokumentiert werden muss. Zudem sollte bei den unfertigen Erzeugnissen der Fortschritt des Fertigungsprozesses angegeben werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste unterwegs befindliche Ware / schwimmende Waren<br />
</span></p>
<p>Waren, die sich auf dem <strong>Transportweg </strong>befinden und wirtschaftlich zum Vermögen des (ausliefernden) Unternehmens gehören (<strong>unterwegs befindliche Ware</strong>), müssen ebenfalls in den Inventurbestand aufgenommen werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><span style="color: #09b8d7;">Beispiel</span><br />
</span></p>
<p>Die AufdenletztenDrücker OHG versendet einen Auftrag am 29.12.2023 an den Kunden. Als Lieferbedingung ist &#8222;frei Haus&#8220; vertraglich vereinbart; die Zustellung der Ware beim Kunden erfolgt jahreswechselbedingt erst am 3.1.2024.</p>
<p>Die OHG darf den Verkauf an den Kunden noch nicht als Erlös behandeln, da der Kunde noch nicht die Verfügungsmacht über die Lieferung hat. Die Lieferung ist aufgrund der Lieferbedingung &#8222;frei Haus&#8220; noch der OHG zuzurechnen &#8211; mit der Folge, dass die Ware bei der Stichtagsinventur als unterwegs befindliche Ware geführt werden muss.</p>
<hr />
<p>Wenn eigene Waren in Räumen gelagert werden, die nicht im direkten Zugriff des Unternehmens sind (z. B. externe Lagerung bei Spediteuren), sind diese ebenfalls bei der (eigene) Inventur zu berücksichtigen. In der Regel wird der externe Lagerhalter gebeten, eine Stichtagsinventur vorzunehmen, um die Bestände zu erfassen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Kommissionswaren</span></p>
<p>&#8222;<strong>Kommissionswaren</strong>&#8220; sind Produkte, die ein Unternehmen im Auftrag eines anderen Unternehmens verkauft, verwaltet oder lagert. Die Waren sind also, solange sie (noch) nicht verkauft sind, im Eigentum des auftraggebenden Unternehmens. Sie sind somit nicht bei dem Unternehmen in der Inventur zu erfassen, das die Produkte lagert, sondern bei dem Unternehmen, in dessen Eigentum (nicht Besitz!) die Produkte stehen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 17"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Sind Sie Eigentümer von Kommissionswaren, fordern Sie das Unternehmen, das die Produkte lagert und verkauft frühzeitig auf, die Bestande körperlich zu erfassen und rechtzeitig zu melden. Versenden Sie dafür Ihre Inventurlisten, die das Kommissions-Unternehmen dann zum Stichtag auszufüllen hat.</p>
<p>Nehmen Sie die Ergebnisse mit Kennzeichnung des (externen) Lagerorts in Ihr Inventar auf und führen Sie ganz normal eine Bewertung durch.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beschädigte Waren</span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="color: #000000;">Beschädigte, minderwertige und wertlose Waren sind bei der Inventurerfassung ebenfalls bestandsmäßig aufzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie verschrottet werden und somit wertlos sind. Die Bewertung dieser körperlich vorhandenen Waren kann dann &#8211; je nach Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeiten &#8211; mit einem Abschlag oder gar mit 0 EUR erfolgen.</span><br />
</span></p>
<h2>Inventarisierung des beweglichen Anlagevermögens</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Bestandsverzeichnis</span></p>
<p>Im Inventar müssen grundsätzlich <strong>alle beweglichen Gegenstände</strong> des Unternehmens aufgenommen werden. Dazu gehört &#8211; auch wenn das in der Praxis meist nicht bekannt ist und nicht erfolgt &#8211; das Anlagevermögen; selbst wenn die Gegenstände bereits abgeschrieben sind.</p>
<p>Eine physische Aufnahme des Anlagevermögens ist jedoch <strong>nicht erforderlich</strong>, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird. In diesem Verzeichnis muss jeder Zugang und Abgang kontinuierlich geführt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</span></p>
<p>Sofort abgeschriebene <strong>geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</strong> müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto geführt werden, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen. Eine spezielle Aufnahme in ein Inventurverzeichnis ist daher nicht erforderlich.</p>
<p>Für Wirtschaftsgüter mit Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro, die in den sogenannten <strong>Sammelposten</strong> aufgeführt sind, gibt es keine zusätzlichen Aufzeichnungspflichten außer der Erfassung des Zugangs; sie müssen ebenfalls nicht im Inventar vermerkt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Leasinggegenstände</span></p>
<p>Im Anlagenverzeichnis müssen Leasinggegenstände aufgenommen werden, sofern sie bilanziell dem Leasingnehmer (Unternehmen) zugeordnet sind. Dies ist anhängig von der Vertragsgestaltung und beispielsweise der Fall, wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der Nutzungsdauer ausmacht oder bei Leasingverträgen mit Kaufoption.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 17"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Prüfen und dokumentieren Sie zu Beginn des Leasings, wem der Leasinggegenstand bilanziell zuzuordnen ist. Wenn dies von Anfang an geklärt ist, kann die korrekte Zuordnung zum Bestandsverzeichnis durch den Unternehmer erfolgen.</p>
<hr />
<h2>Forderungen und Verbindlichkeiten</h2>
<p>Zur Inventur gehört ebenfalls die Erfassung aller <strong>offenen Forderungen und Verbindlichkeiten</strong>. Hierfür müssen Listen erstellt werden, in denen die Salden für Debitoren (Kunden) und Kreditoren (Lieferanten) aufgeführt sind. Auch der Besitz von Vermögenswerten sowie Schuldenwechsel &#8211; sofern die heute noch im Umlauf sind &#8211; müssen einzeln aufgenommen werden.</p>
<p>Die Saldenlisten sind nach Kontokorrentkonten getrennt und zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten differenziert aufzustellen.</p>
<h2>Inventur-Bewertungsverfahren</h2>
<h3>Einzelbewertung und Gruppenbewertung</h3>
<p>Grundsätzlich müssen bei der Inventur die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens <strong>einzeln erfasst und bewertet</strong> werden. Es ist jedoch möglich, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu Gruppen zusammenzufassen und mit einem Durchschnittspreis zu bewerten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 Abs. 4 HGB</a>) &#8211; die sogenannte Gruppenbewertung.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass dies &#8211; wie so oft &#8211; den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.</p>
<p>Neben der Durchschnittsbewertung kommt als vereinfachtes Bewertungsverfahren auch ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsfolgeverfahren" target="_blank" rel="noopener">Verbrauchsfolgeverfahren</a> wie beispielsweise bei Brennstoffvorräten (sogenanntes Lifo-Verfahren) in Betracht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 19"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Hinweis</span></p>
<p>Beim <strong>Lifo-Verfahren</strong> (Lifo steht für &#8222;last in &#8211; first out&#8220;), wird davon ausgegangen, dass die zuletzt eingelagerten Gegenstände zuerst wieder aus dem Lager entnommen werden. Somit verbleiben die alten Waren als &#8222;eiserne Bestände&#8220;, die dann bei der Inventurbewertung relevant sind.</p>
<p>Das Lifo-Verfahren ist also bei Betrieben ohne verderblicher Ware (z. B. ein stahlverarbeitendes Unternehmen) sinnvoll; nicht jedoch bei Lebensmittel-Einzelhändlern.</p>
<hr />
<h3>Festwert Inventur</h3>
<p>Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können unter bestimmten Bedingungen mit einer konstanten Menge und einem gleichbleibenden Wert (<strong>Festwert</strong>) bewertet werden.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass der Bestand nur geringfügige Veränderungen in Größe, Wert und Zusammensetzung unterliegt und die Gesamtwertigkeit für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Diese Bewertungsmethode wird in der Praxis beispielsweise bei Werkzeugen, Schrauben, Flaschen, Fässern und Verpackungsmaterial angewendet.</p>
<p>Die Gegenstände, die durch Festwerte ermittelt sind, müssen regelmäßig nur alle drei Bilanzstichtage aufgenommen werden. Für Gegenstände im beweglichen Anlagevermögen muss spätestens alle fünf Bilanzstichtage eine physische Bestandsaufnahme erfolgen. Wenn dabei ein um mehr als 10 % höherer Wert festgestellt wird, gilt dieser neue Wert als maßgebend für die Inventurbewertung.</p>
<h2>Durchführung der Inventuraufnahme</h2>
<p>Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln und vollständig aufgenommen. Um dies zu gewährleisten, sind Inventurteams aufzustellen, bestehend aus einem Zähler und einem Schreiber, die dann jeden Ort der Inventuraufnahme (z.B. Lager, Verkaufsräume, Werkstatt) durchgehen und erfassen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 17"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Wenn Ihr Unternehmen wirtschaftsprüfungspflichtig ist, nehmen Sie vor Durchführung der Stichtagsinventur unbedingt Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer auf. Die Inventurerfassung ist Gegenstand der Abschlussprüfung und erfordert in der Regel ein Begleiten der Inventurerfassung durch einen der Prüfer.</p>
<hr />
<p>Folgende Punkte sind bei der Inventuraufnahme wichtig:</p>
<ul>
<li>Erfassung in der Reihenfolge der räumlichen Lagerung</li>
<li>Kennzeichnung aller erfassten Gegenstände (Vermeidung Doppelerfassung)</li>
<li>keine Materialbewegungen während der Erfassung (Produktionsstillstand)</li>
<li>eindeutige Bezeichnung aller erfassten Gegenstände (z. B. Warennummer oder Artikelname).</li>
<li>Erfassung von Menge und Mengeneinheit für jeden Gegenstand</li>
</ul>
<p>Die Inventurlisten und Unterlagen müssen nummeriert und von dem Zähler als auch dem Schreiber unterschrieben werden. Korrekturen während oder nach der Inventurerfassung müssen ebenfalls dokumentiert werden.</p>
<p>Die Inventurunterlagen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.</p>
<h2>Bewertung und Abschluss bei allen Inventurarten</h2>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert bei allen Inventurarten auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände. Zu den <strong>Anschaffungskosten</strong> gehören alle Kosten, die anfallen, um den Gegenstand zu erwerben. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Transportkosten, Verladungskosten, Versicherungskosten, Eingangszölle und Einlagerungskosten; auch wenn diese nachträglich anfallen sollten. Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten.</p>
<p>Bei den <strong>Herstellungskosten</strong> müssen zwingend die einzelnen steuerlichen und handelsrechtlichen Kosten (Materialkosten, Fertigungskosten) berücksichtigt werden. Diese sind variable Kosten, die direkt dem Gegenstand zugeordnet werden können.</p>
<p>Die Bewertung muss zweifelsfrei überprüfbar sein. Dies erfordert u.a. eine präzise Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe, Abmessungen). Falls notwendig, sollten Informationen zu Einkaufsrechnungen, Lieferanten oder Kalkulationsunterlagen angegeben werden, sofern diese nicht sofort aus der Artikelbezeichnung oder -nummer ersichtlich sind. Wenn eine Wertminderung (wie z.B. Teilwertabschreibung) geltend gemacht wird, müssen sowohl die Gründe als auch die Höhe hierfür nachgewiesen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung Inventurarten</h2>
<p>Die Inventur, eine körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden, ist für die Bilanzierung essentiell. Hierfür können verschiedene Inventurarten wie die stichtagsbezogene, permanente und zeitverschobene Inventur zum Einsatz kommen.</p>
<p>Ziel der Inventurerfassung sind Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, unterwegs befindliche Ware und Kommissionswaren. Grundsätzlich ist ebenfalls die Inventur des beweglichen Anlagevermögens notwendig, dies kann unterbleiben, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird, in dem jeder Zugang und Abgang kontinuierlich abgebildet wird.</p>
<p>Bei der Bewertung kommen in der Praxis Bewertungsverfahren wie Einzelbewertung, Gruppenbewertung und Festwerte zum Einsatz.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ): Inventur / Inventurarten</h2>
<h3>Was ist eine Inventur und warum ist sie für die Bilanz wichtig?</h3>
<p>Die Inventur ist eine systematische Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist für die Bilanzierung entscheidend, da sie die Grundlage für die korrekte Darstellung des Unternehmensvermögens und der Verbindlichkeiten in der Bilanz bildet.</p>
<h3>Welche Inventurarten gibt es?</h3>
<p>Es existieren verschiedene Inventurarten: Die Stichtagsinventur wird zum Bilanzstichtag durchgeführt, die permanente Inventur erfolgt fortlaufend und die zeitverschobene Inventur kann drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.</p>
<h3>Welche Vermögensgegenstände müssen bei einer Inventur des Vorratsvermögens berücksichtigt werden?</h3>
<p>Es müssen Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unterwegs befindliche Waren berücksichtigt werden. Auch beschädigte oder minderwertige Waren müssen trotz möglicher Wertlosigkeit erfasst werden.</p>
<h3>Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Inventur behandelt?</h3>
<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto gebucht werden. Sie benötigen keine separate Aufnahme im Inventarverzeichnis.</p>
<h3>Wie erfolgt die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände?</h3>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Diese beinhalten auch Zusatzkosten wie Transport oder Lagerung sowie die Möglichkeit einer möglichen Wertminderung, die ebenfalls begründet werden muss.</p>
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