Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag

Freibetrag-Freigrenze

Das deutsche Steuerrecht kann für viele Menschen eine emotionale Herausforderung darstellen. Besonders die Begriffe Freigrenze und Freibetrag werden oft verwechselt oder falsch verwendet – meist mit teuren Folgen für den Steuerzahler. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich und wo liegt der Unterschied? In diesem Blog-Beitrag werden die beiden Begriffen erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht, damit eventuelle Verwechslungen der Vergangenheit angehören.

Was ist eine Freigrenze im Sinne des Steuerrechts?

Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem keine Steuern anfallen. Sobald der Betrag überschritten wird, auch nur um einen Cent, müssen Steuern auf den gesamten Betrag gezahlt werden. Eine Freigrenze ist also eine Grenze, bis zu der man steuerfrei bleiben kann.

Ein Beispielsfall hierfür ist die Umsatzsteuer-Freigrenze für Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Diese liegt aktuell bei 22.000 Euro pro Jahr. Wenn ein Kleinunternehmer unter diesem Betrag bleibt, muss er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Überschreitet er jedoch diese Grenze, entfällt auf den gesamten Umsatz die Umsatzsteuer.

Was ist im Gegensatz dazu ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der von der Steuer abgezogen wird. Er mindert also die Steuerlast des Steuerpflichtigen. Anders als bei einer Freigrenze ist es hier also nicht so, dass man bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleibt. Stattdessen wird hier der Betrag von der Steuerlast abgezogen.

Der Grundfreibetrag kann hier beispielhaft genannt werden. Dieser beträgt aktuell 9.408 Euro pro Jahr und wird von der Einkommensteuer abgezogen. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 9.408 Euro keine Einkommenssteuer zahlen muss.

Es gibt auch weitere Freibeträge, die je nach persönlicher Situation des Steuerpflichtigen unterschiedlich hoch ausfallen können. So gibt es beispielsweise einen Kinderfreibetrag für Eltern oder einen Behindertenpauschbetrag für Menschen mit Behinderung.


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Zusammenfassung

Wer seine Steuern optimieren will, sollte sich also unbedingt über mögliche Freibeträge informieren und diese in seiner Steuererklärung geltend machen. Denn jeder Euro eines Freibetrags mindert letztendlich die zu zahlende Steuerlast und kann somit bares Geld sparen.

Insgesamt ist das deutsche Steuersystem zwar komplex, bietet aber auch viele Möglichkeiten zur Optimierung der eigenen Finanzen durch geschickte Nutzung von Freigrenzen und -beträgen sowie anderer steuermindernder Maßnahmen. Wer hier den Überblick behält und sich gut beraten lässt, kann am Ende viel Geld sparen – ein lohnender Einsatz für die Höhe der persönlichen Einkommensteuer!

Häufige Fragen (FAQ)

Wie funktioniert das mit dem Freibetrag?

Kommt ein Freibetrag zum Einsatz, wird der jeweilige Geldbetrag von der persönlichen Besteuerung „freigestellt“. Lediglich der über dem Betrag liegende Wert kommt bei der Besteuerung zum Ansatz. Hiervon zu unterscheiden ist die Freigrenze. Wird die Freigrenze überschritten, wird der gesamte Betrag besteuert.

Wer bekommt ein Freibetrag?

Einen Freibetrag bekommt jeder Steuerpflichtige automatisch zugeteilt, der sogenannte Grundfreibetrag. Der regelmäßig steigende  Grundfreibetrag bewirkt, dass Einkünfte bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei bleiben und nur darüber liegende Einkünfte besteuert werden.

Wann Freigrenze und wann Freibetrag?

Im Gegensatz zum Freibetrag wird bei Anwendung einer Freigrenze ein Betrag bei Überschreiten der Freigrenze vollumfänglich besteuert. Freibeträge vermindern den zu versteuernden Betrag unabhängig von der Höhe des Betrags. Daher ist es sehr wichtig zu wissen, ob es sich um eine Freigrenze oder einen Freibetrag handelt.

Was ist ein Beispiel für einen Freibetrag?

Ein Beispielsfall für einen steuerlichen Freibetrag ist der Grundfreibetrag in Deutschland. Dieser ändert sich regelmäßig und wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Steuern berechnet werden. Das bedeutet, dass Personen, deren Einkommen unterhalb dieses Betrags liegt, keine Einkommenssteuer zahlen müssen.

Was ist ein Beispiel für eine Freigrenze?

Für Geschenke an Geschäftsfreunde gilt eine Freigrenze von 35 Euro, damit die Kosten abzugsfähig bleiben. Das bedeutet, dass Geschenke im Wert von 0,01 bis 35,00 EUR steuerfrei und Geschenke im Wert von über 35,01 Euro grundsätzlich steuerpflichtig sind.

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