Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten
Kundenbeziehungen sind ein wichtiges Element in der Betriebswirtschaft. Unternehmer schenken ihren Kunden und Geschäftspartnern regelmäßig eine (kleine) Aufmerksamkeit, doch wann ist es (ethisch) angemessen, als Mitarbeiter Geschenke von Kunden anzunehmen? Der nachfolgende Blog-Beitrag als praktischer Leitfaden gibt Einblicke in die Einhaltung der richtigen Grenzen und erläutert, wann Geschenke angenommen werden dürfen und wann (besser) nicht.
Inhaltsverzeichnis
Warum ist die Annahme von Geschenken ein heikles Thema ist
Die Annahme von Geschenken kann ein heikles Thema sein, insbesondere wenn es um (höherwertige) Kundenpräsente geht. Auf der einen Seite möchte man als Mitarbeiter höflich und dankbar gegenüber Kunden sein, die ihre Wertschätzung durch ein Geschenk ausdrücken möchten.
Auf der anderen Seite gibt es ethische und regulatorische Grenzen, die beachtet und eingehalten werden sollten. Das Annehmen von Geschenken könnte beispielsweise dazu führen, dass sich einen latente Dankbarkeitsverpflichtung beim Mitarbeiter einstellt, die dazu führt, dass der schenkende Kunde im Business-Alltag besonders behandelt wird.
Auch könnten in Extremfällen Geschenke von Kunden als Bestechung angesehen werden und somit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, klare interne Richtlinien zu haben und diese auch konsequent umzusetzen, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden.
Geschenke von Kunden: Was ist angemessen?
Bei der Annahme von Geschenken von Kunden ist es wichtig, angemessene Grenzen zu setzen. Was als angemessen gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von
- der Beziehung zum Kunden,
- der Art des Geschenks,
- dem Anlass (zu Weihnachten oder vor einem Geschäftsabschluss),
- dem Wert des Geschenks.
Generell sollten Geschenke von Kunden nicht den Eindruck erwecken, dass sie direkten oder indirekten Einfluss auf die Geschäftsbeziehung haben könnten oder eine Gegenleistung erwartet wird.
Kleine Aufmerksamkeiten wie Süßigkeiten oder Kugelschreiber sind in der Regel unbedenklich. Bei teureren Geschenken sollte man jedoch mit Vorsicht agieren und das Präsent gegebenenfalls höflich ablehnen oder zurückgeben.
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Es ist auch ratsam, sich an die – sofern vorhanden – internen Richtlinien des eigenen Unternehmens zu halten und in Zweifelsfällen Rücksprache mit Vorgesetzten zu halten.
Unternehmensrichtlinien zur Annahme von Kundengeschenken ist keine böse Vorschrift für Mitarbeiter, sondern helfen ihnen, die Einschätzung über die Angemessenheit von Geschenken ohne Unsicherheit treffen zu können.
Welche Grenzen sollten Sie bei der Annahme von Geschenken setzen?
Bei der Annahme von Geschenken von Kunden sollten in Unternehmen – auch in mittelständischen und kleinen – klare Regularien und Grenzen gesetzt werden. Zunächst ist es wichtig, die globalen Unternehmensrichtlinien zu beachten und sich an diese zu halten.
Grundsätzlich sollten Geschenke von Kunden nur in angemessenem Umfang angenommen werden, um den Eindruck der Bestechlichkeit zu vermeiden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass das Geschenk keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen hat und keine Verpflichtungen entstehen.
Es empfiehlt sich auch, erhaltene Geschenke unter Kollegen fair aufzuteilen, um keinen internen Unfrieden zu erzeugen.
Letztendlich gilt: Geschenke von Kunden können eine nette Geste sein, aber es ist wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und nicht in unangenehme Situationen zu geraten.
Interessenkonflikte mit schriftlicher Compliance-Richtlinie vermeiden
Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sie als Unternehmensleiter mit einer schriftlichen Compliance-Richtlinie oder im Arbeitsvertrag klare Regeln und Grenzen setzen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, Geschenke von Kunden nur bis zu einem bestimmten Wert anzunehmen oder diese direkt an eine gemeinnützige Organisation weiterzuleiten.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Annahme von Geschenken keinen Einfluss auf Ihre Entscheidungen oder Handlungen hat und stets transparent bleiben. Es empfiehlt sich auch, potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und offen anzusprechen, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden nicht zu gefährden.
In jedem Fall gilt es, sich immer an die geltenden Gesetze und ethischen Richtlinien zu halten und im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Ein Beispiel für eine Unternehmensrichtlinie zum Thema „Geschenke“ findet sich auf dem Internet-Auftritt der Mercateo-Gruppe: Geschenke-Richtlinie der Mercateo-Gruppe
Gesetzliche Regulierung zur Annahme von Geschenken
Gemäß Strafgesetzbuch (§ 299 StGB) ist es strafbar, als „Angestellter oder Beauftragter eine Unternehmens“ Geschenke von Dritten anzunehmen und den Schenkenden in unlauterer Weise (später) zu bevorzugen.
Dem beschenkten Mitarbeiter drohen im Strafrecht Geldstrafen oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Parallel dazu können arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) auf den Betroffenen zukommen.
Es ist wichtig zu betonen, dass auch geringwertige Geschenke von Kunden problematisch sein können, wenn sie in einer gewissen Häufigkeit auftreten und den Eindruck erwecken, dass der Geschäftsmann beeinflusst werden soll.
Eine definierte Wert-Obergrenze gibt es im Gesetz nicht; Anhaltspunkt könnte die steuerfreie Grenze von 35 EUR bei Geschenken an Geschäftspartner im Einkommensteuerrecht (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) sein.
Unproblematisch dürften Streuartikel (Kugelschreiber, Feuerzeuge, Powerbanks usw.) sein, die meist zu Werbezwecken in großen Mengen verteilt werden und den Wert von 10 EUR nicht überschreiten.
Behalten Sie die gesetzlichen Vorgaben im Auge und bewahren Sie stets eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Angelegenheiten.
Wie mit Geschenken umzugehen ist, die Mitarbeiter von ihem eigenen Chef erhalten, erfahren Sie im Blog-Beitrag „Geschenke an Mitarbeiter: Steuerfrei und sorgenfrei übergeben„.
Zusammenfassung
Bei der Annahme von Kunden-Geschenken kommt es – wie so oft im Leben – auf die richtige Balance an. Es ist wichtig, die Grenzen zu kennen und sich an die – hoffentlich bestehenden – Unternehmensrichtlinien zu halten.
Eine transparente und ehrliche Kommunikation mit den Kunden über Gründe für ein eventuelles Ablehnen von Geschenken kann dazu beitragen, ein positives Image des Unternehmens zu wahren. Auch eine angemessene Wertschätzung und Dankbarkeit für Geschenke kann dazu beitragen, eine gute Beziehung zum Kunden aufzubauen.
Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass keine Verpflichtungen oder Erwartungen entstehen. Insgesamt sollte die Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung von Geschenken stets im Einklang mit den Werten und Prinzipien des Unternehmens stehen. Daher ist das Vorhalten einer Unternehmens-Richtlinie (Compliance-Richtlinie) unbedingt zu empfehlen.
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Tatsächlich gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen einem Arzt, der Geschenke erhält, um Medikamente zu bevorzugen, und einer Marketingagentur, die sich für eine fortgehende Zusammenarbeit bedankt.