GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung

GWG-Abschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?

Die GWG-Abschreibung ist abhängig von der in Anspruch genommenen Alternative. Für den Standard-Fall (1. Alternative) kommt die GWG-Sofortabschreibung zur Anwendung, bei der Bildung eines GWG-Sammelpostens (2. Alternative) sind Pool-Abschreibungen zu bilden. Wie das in der Praxis erfolgt, erläutert dieser Blog-Beitrag.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – Sofortabschreibung

Jedes angeschaffte oder hergestellte Anlagegut ist grundsätzlich in der Buchführung im Anlagevermögen zu aktivieren und über die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ abzuschreiben. Somit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstands über die Laufzeit verteilt und Jahr für Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt.


GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euroLesen Sie auch: Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.

Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.


Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ab 2018 angeschafft wurden und deren Wert maximal 800 EUR (netto) beträgt (vor 2018: 410 EUR), brauchen aus Vereinfachungsgründen nicht über ihre individuelle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern können sowohl in der Steuerbilanz als auch in der Handelsbilanz sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst werden.

Neben der Höchstbetragsgrenze von 800 EUR sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen gem. § 6 Abs. 2 EStG die Güter beweglich sein, selbstständig nutzbar sein und zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Zur steuerlichen Anerkennung müssen die GWG in einem besonderen Verzeichnis geführt werden – in der Praxis wird dies durch Buchen auf separaten Konten realisiert.

Da die GWG sofort abgeschrieben und gewinnmindernd behandelt werden können, sind sie bei den Unternehmer und Beratern sehr beliebt – besteht doch somit eine Möglichkeit, im Jahren mit hohen Gewinnen durch einen gezielte Anschaffung die Steuerlast zu drücken.

GWG-Sammelposten: Pool-Abschreibung

Das Einkommensteuergesetz bietet neben der Standardbehandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auch noch eine alternative Behandlung der GWG an; den GWG-Sammelposten und die damit zusammenhängende Poolabschreibung.

Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern bei maximal 1.000 EUR (netto), können diese alternativ (Wahlrecht) als GWG-Sammelposten behandelt werden. Bei Wahlrechtsausübung ist dies dann für alle Güter des Wirtschaftsjahres anzuwenden.

Im Unterschied zur GWG-Sofortabschreibung werden die GWG-Sammelposten über einen vorgegebenen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben und somit gewinnmindern aufgelöst. Über diese Alternative können zwar höherwertige (bis 1.000 EUR statt 800 EUR netto) Wirtschaftsgüter erfasst werden, dafür aber nicht sofort, sondern über einen pauschalierten Zeitraum von 5 Jahren (AfA-Satz 20%) abgeschrieben werden.

Unternehmen haben daher jedes Jahr die Möglichkeit zu wählen, ob sie ihre GWG sofort (hoher Gewinn) oder später (niedriger oder erwarteter Gewinn in Folgejahren) im Aufwand haben möchten.

GWG-Abschreibung: Buchungskonten (SKR03/SKR04)

Die geläufigen DATEV-Kontenrahmen (und auch alle anderen Kontenrahmen) bieten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung spezielle Buchungskonten an. Diese lauten:

Konto SKR 03Konto SKR04Konto-Bezeichnung
48556260Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter
48626264Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter
04800670Geringwertige Wirtschaftsgüter
04850675Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

GWG-Sofortabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen

Sehen wir uns für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern folgendes Praxis-Beispiel an.


Icon BeispielBeispiel

Der bilanzierende Unternehmensberater NeedTable kauft sich bar den höhenverstellbaren Tisch „Up-and-Down“ für brutto 950,81 EUR, den er in sein Büro stellt und für seine Dienstleistungen nutzt. NeedTable hat im Jahr der Anschaffung einen hohen Gewinn und möchte möglichst wenig Steuern zahlen (wer nicht?).


Der Unternehmensberater muss den Tisch im Anlagevermögen aktivieren; da es sich aber um einen Gegenstand des beweglichen, abnutzbaren Anlagermögens handelt, das selbstständig nutzbar ist und dessen Anschaffungskosten maximal 800 EUR netto betragen (799 EUR im Beispielsfall; hab das mal eben für Sie nachgerechnet!), kann er den Tisch als GWG behandeln.


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Die weitere Voraussetzung „führen in einem besonderen Verzeichnis“ ist durch Buchen des Tisches auf den GWG-Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (Konto 0480 im SKR 03 oder 0670 im SKR 04) erfüllt.


Icon BuchenBuchungssatz

SKR 03: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0480 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down
SKR 04: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0670 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down


Am Jahresende kann der auf dem Konto aktivierte Netto-Betrag des Schreibtisches in Höhe von 799,00 EUR durch Buchen der GWG-Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt werden.


Icon BuchenBuchungssatz

SKR 03: 799,00 EUR | Soll: 4855 | Haben: 0480 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung
SKR 04: 799,00 EUR | Soll: 6260 | Haben: 0670 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung


GWG-Poolabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen

Auch für die Erläuterung der GWG-Pool-Abschreibung eignet sich am besten ein Praxis-Beispiel.


Icon BeispielBeispiel

Die vorsteuerabzugsberechtigte SpielBesserLotto GmbH macht seit Jahren Verluste und erwirbt Anfang Januar in der Hoffnung auf baldige Gewinne auf Rechnung den Glückskeksautomaten Lucky13 für ihre Führungsmitarbeiter. Der Automat kostet inklusive Umsatzsteuer 1.071 EUR (netto 900 EUR). Die GWG-Voraussetzungen sind erfüllt. Bisher wurden noch keine geringwertigen Wirtschaftsgüter in diesem Geschäftsjahr angeschafft.


Die GmbH kann den Glückskeksautomaten wegen Überschreiten des Höchstbetrags von netto 800 EUR nicht als GWG aktivieren und sofort abschreiben. Es kommt jedoch die alternative Behandlung als GWG-Sammelposten – zum Glück – in Frage. Der Geschäftsführer der GmbH entscheidet sich daher für die Sammelposten-Aktivierung, um den Abschreibungsaufwand in die erhofften, glücklichen 5 Folgejahre zu verschieben.


Icon BuchenBuchungssatz

SKR 03: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0485 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13
SKR 04: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0675 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13


Als am Ende des Jahres der Jahresabschluss aufzustellen ist, müssen die Abschreibungen des GWG-Sammelpostens gebildet werden. Da keine weiteren Anschaffungen erfolgten, lautet der Sammelposten auf 900 EUR. Dieser ist auf eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren abzuschreiben, somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 900 EUR : 5 Jahre = 180 EUR. Dieser wird wie folgt gebucht.


Icon BuchenBuchungssatz

SKR 03: 180,00 EUR | Soll: 4862 | Haben: 0485 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten
SKR 04: 180,00 EUR | Soll: 6264 | Haben: 0675 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten


Übrigens hat die SpielBesserLotto GmbH in diesem Geschäftsjahr auch keinen Gewinn gemacht – Pech gehabt.

Zusammenfassung

Sofern die GWG-Voraussetzungen erfüllt sind, können geringwertige Wirtschaftsgüter vereinfacht abgeschrieben werden. Mittels der Sofortabschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Güter sofort als Betriebsausgaben (GWG-Abschreibung) erfasst. Hierfür sind die Abschreibungskonten 4855 (SKR 03) oder 6260 (SKR 04) „Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter“ vorgesehen.

Alternativ können GWG, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 EUR (netto) nicht überschritten werden, als GWG-Sammelposten aktiviert werden. Die GWG-Abschreibung erfolgt dann pauschal über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren (AfA-Satz 20%). Hierfür sind die Abschreibungskonten 4862 (SKR 03) oder 6264 (SKR 04) „Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter“ in den Kontenrahmen vorbereitet.

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