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	<title>Anlagenbuchführung &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
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	<description>Blog-Seite zu betriebswirtschaftlichen Themen in der praktischen Anwendung</description>
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	<title>Anlagenbuchführung &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
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		<title>Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jun 2024 19:40:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Bilanz ist ein wesentliches Instrument für die Darstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Der Aufbau einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch geregelt und sorgt dafür, dass Bilanzen verschiedener Unternehmen vergleichbar sind. Doch was verstehen wir genau unter einer &#8222;Bilanz&#8220;&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/aufbau-bilanz/">Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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							<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Bilanz ist ein wesentliches Instrument für die Darstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Der Aufbau einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch geregelt und sorgt dafür, dass Bilanzen verschiedener Unternehmen vergleichbar sind.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Doch was verstehen wir genau unter einer &#8222;Bilanz&#8220; und wie sieht der Aufbau einer Bilanz im Detail aus? Dieser Blog-Beitrag erklärt die Bilanz und blickt praxisnah hinter die Kulissen von Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses bilanzierender Unternehmen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"></span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was versteht man unter Bilanz: verständlich erklärt</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine Bilanz ist &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; nichts anderes als eine Gegenüberstellung von <strong>Vermögen</strong> und <strong>Schulden</strong> eines Unternehmers. Grundlage einer Bilanz ist das Inventar, bei dem alle Vermögensgegenstände und Schuldpositionen erfasst werden. Dies erfolgt über die berühmte (und meist ungeliebte) Inventur.</span></p>
<blockquote><p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 Absatz 1 HGB</a>)</span></p></blockquote>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Bilanz werden nun die erfassten Vermögensgegenstände und Schulden in Kontenform (die aus der Schule bekannten und ungeliebten T-Konten) gegenübergestellt. Auf der <strong>Aktivseite</strong> (Aktiva) wird das Vermögen aufgeführt; unterteil in Anlagevermögen (langfristig) und Umlaufvermögen (kurzfristig).</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auf der <strong>Passivseite</strong> (Passiva) stehen die Schulden und &#8211; wenn sie wertmäßig geringer sind als das Vermögen &#8211; das Eigenkapital. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird in der Bilanzsprache auch &#8222;<strong>Reinvermögen</strong>&#8220; genannt; die Bezeichnung &#8222;Eigenkapital&#8220; hierfür ist aber geläufiger.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-3933 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Bilanz-Grundstuktur.webp" alt="Bilanz - Grundstuktur" width="305" height="126" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 10" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Bilanz-Grundstuktur.webp 305w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Bilanz-Grundstuktur-300x124.webp 300w" sizes="auto, (max-width: 305px) 100vw, 305px" /></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Man spricht bei den beiden Bilanzseiten auch von <strong>Mittelverwendung</strong> (Aktiva: wofür wurden die finanziellen Mittel des Unternehmens verwendet) und <strong>Mittelherkunft</strong> (Passiva: wo hat das Unternehmen die finanziellen Mittel her).</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 11"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Beispiel</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der bilanzierende Unternehmer B. Rauchauto kauft für sein Unternehmen ein neues Firmenfahrzeug für 70.000 EUR. Da die Geschäfte nicht so gut gehen, muss er das Fahrzeug über einen Bankkredit in Höhe von 70.000 EUR finanzieren.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In seiner Bilanz steht nach dem Autokauf auf der Passivseite (Schulden) der neue Bankkredit in Höhe von 70.000 EUR (Mittelherkunft) und auf der Aktivseite (Vermögen) der Wert des neuen Fahrzeugs in Höhe von 70.000 EUR (Mittelverwendung).</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Bilanz eines Unternehmens gibt es noch einige <strong>Grundsätze</strong>, die zwar jedem Buchhalter klar sind, aber an dieser Stelle nochmals hervorgehoben werden. In der reinen Bilanz werden:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">keine mengenmäßigen Angaben gemacht (alles in Geldwerten)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">bestimmte einzelne Wirtschaftsgüter und Schulden zusammengefasst (z. B. alle Maschinen in &#8222;Maschinen und technische Anlagen&#8220;; alle Bankschulden in &#8222;Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">stets Vermögen (Aktiva) dem Eigenkapital und Schulden (Passiva) gegenübergestellt</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">wertmäßige Gleichheit zwischen beiden Bilanzseiten erreicht, da durch Anwendung der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">doppelte Buchführung</a> jeder Vorgang auf beiden Seiten gebucht wird.</span></li>
</ul>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Aufbau einer Bilanz: Bilanzpositionen</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Bilanz eines durchschnittlichen Unternehmens hat in der Regel viele Positionen im Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und in den Schulden. Daher sind diese Posten beim <strong>Aufbau einer Bilanz</strong> weiter untergliedert. Damit hier nicht jeder macht was er will, setzt das Handelsgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html" target="_blank" rel="noopener">§ 266 HGB</a>) klare Gliederungsvorgaben.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3935" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva.webp" alt="Aufbau einer Bilanz - Aktiva und Passiva" width="1366" height="420" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 12" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva.webp 1366w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-300x92.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-1024x315.webp 1024w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-768x236.webp 768w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-720x221.webp 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-520x160.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-320x98.webp 320w" sizes="auto, (max-width: 1366px) 100vw, 1366px" /></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Anlagevermögen</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das Anlagevermögen wird beim Aufbau einer Bilanz in die nachfolgenden Positionen unterteilt:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Immaterielle Vermögensgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sachanlagen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Finanzanlagen</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei den <strong>immaterielle Vermögensgegenständen</strong> werden vornehmlich selbst geschaffene oder erworbene gewerbliche Schutzrechte, Konzessionen, Lizenzen oder auch (bei Kauf von Unternehmen) ein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unter die <strong>Sachanlagen</strong> fallen weitaus geläufigere und häufiger vorkommende Wirtschaftsgüter, beispielsweise Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, sonstige Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In den <strong>Finanzanlagen</strong> sind langfristige Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristig gehaltene Wertpapiere und andere Ausleihungen (ausgegebene Kredite) beheimatet.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Umlaufvermögen</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im Bereich Umlaufvermögen schreibt das Handelsgesetzbuch folgende Unterteilung vor:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Vorräte</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wertpapiere</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unter <strong>Vorräte</strong> fallen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und fertige Erzeugnisse/Waren oder Leistungen. Zu den <strong>Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen</strong> zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene oder beteiligte Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Wertpapiere</strong> im Umlaufvermögen kommen eher selten vor, sie sind aber als Position für den Fall der Fälle berücksichtigt. Hierunter würden Wertpapiere fallen, die ohne langfristigen Anlagehorizont (zum Handel oder zur kurzfristigen Spekulation) gekauft wurden.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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<span style="font-size: 14pt;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2856674&amp;v=17387&amp;q=378225&amp;r=1322153" alt="WISO Steuer" width="728" height="90" border="0" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 7"></span></a><span style="font-size: 14pt;"><br />
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<hr />
</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Aktive Rechnungsabgrenzungsposten</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>aktive Rechnungsabgrenzung</strong> dient dazu, Betriebsausgaben bilanziell in das Geschäftsjahr zu transportieren, in dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Wurde beispielsweise im laufenden Geschäftsjahr ein Ausgabe getätigt und als Aufwand gebucht, die dem Folgejahr zuzuordnen ist (z. B. Zahlung einer Versicherungsprämie im Jahr 2024, die das Geschäftsjahr 2025 betrifft), ist diese durch Bildung eines (aktiven) <strong>Rechnungsabgrenzungspostens</strong> in das Folgejahr zu übertragen.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-3886 size-medium" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-300x214.webp" alt="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung" width="300" height="214" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 8" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-300x214.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-520x371.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-320x229.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><strong>Lesen Sie auch: </strong><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/rechnungsabgrenzung/" target="_blank" rel="noopener">Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz</a></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bilanzierende haben zwei Methoden, um Geschäftsvorfälle durch antizipative oder transitorische Rechnungsabgrenzung im wirtschaftlich zugehörigen Geschäftsjahr zu berücksichtigen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Vorfälle können entweder ins laufende Jahr vorweggenommen (antizipative Abgrenzung) oder vom laufenden Geschäftsjahr in Folgejahre übertragen (transitorische Abgrenzung) werden.</span></p>
<hr />
</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eigenkapital</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das Eigenkapital ist je nach Rechtsform beim Aufbau einer Bilanz in folgende Unterpositionen zu unterteilen:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gezeichnetes Kapital</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kapitalrücklage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gewinnrücklagen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gewinnvortrag/Verlustvortrag</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das <strong>Gezeichnete Kapital</strong> nimmt die Stammeinlagen auf, beispielsweise die 25.000 EUR Einlage einer GmbH. Hier gibt es in der Praxis auch wenig Veränderungen, nur beispielsweise im Falle einer Kapitalerhöhung. In die <strong>Kapitalrücklage</strong> werden Kapitalzuflüsse von Gesellschaftern verbucht, die nicht dem gezeichneten Kapital zuzuordnen sind, beispielsweise wenn der Kaufpreis von Anteilen über dem nominellen Nennwert der Anteile liegt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Gewinnrücklagen</strong> fließen nicht von außen zu, sondern stellen vom Unternehmen erwirtschaftete und nicht verwendete Gewinne dar. Hier gibt es gesetzliche (z. B. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__150.html" target="_blank" rel="noopener">§ 150 Abs. 2 AktG</a>) oder eventuelle gesellschaftsvertragliche Rücklageverpflichtungen (satzungsmäßige Rücklagen).</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Gewinnvortrag/Verlustvortrag</strong> nehmen Gewinne oder Verlust in die Bilanz auf, die aus dem Vorjahre stammen und nicht verwendet, sondern quasi geparkt wurden. Der Unterposten <strong>Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag</strong> stellt den Gewinn oder Verlust des laufenden Jahres dar, der ausgewiesen wird, bevor die Gesellschafter über die Verwendung des Gewinns (z. B. für eine Ausschüttung) beschlossen haben.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fremdkapital</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das Fremdkapital (Schulden) ist nach handelsrechtlichen Vorstellungen zu unterteilen in:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Rückstellungen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Verbindlichkeiten</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die erste Unterposition <strong>Rückstellung</strong>, stellt Quasi-Verbindlichkeiten dar, nämlich solche, die hinsichtlich Eintritt und Höhe ungewiss sind. Es handelt sich also um erwartete Verbindlichkeiten. Steht einem Unternehmen beispielsweise eine Klage ins Haus, bei der Ausgang und Höhe der Inanspruchnahme wahrscheinlich, aber ungewiss sind, ist hierfür eine Rückstellung zu buchen und sie ist Bestandteil im Aufbau einer Bilanz.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Verbindlichkeiten</strong> stellen &#8211; im Gegensatz zu den Rückstellungen &#8211; sichere Verpflichtungen dar, sowohl hinsichtlich Eintritt und Höhe. In der Unterposition Verbindlichkeiten werden beispielsweise Bankdarlehen, Verbindlichkeiten gegen Lieferanten oder finanzielle Verpflichtungen gegen verbundene oder beteiligte Unternehmen ausgewiesen.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Passive Rechnungsabgrenzungsposten</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auch die passive Rechnungsabgrenzung hat die Aufgabe, Buchungen in das Geschäftsjahr zu transferieren, in das sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Bei den passiven <strong>Rechnungsabgrenzungsposten</strong> sind im Gegensatz zu aktiven Rechnungsabgrenzung Erträge erfasst &#8211; also die Einnahmenseite.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wurde beispielsweise die Januar-Mieteinnahme für eine vermietete, betriebseigene Lagerhalle bereits im Dezember gezahlt, ist diese in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen, ins Folgejahr zu übertragen und dann aufzulösen.<br />
</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Beispiele für Bilanzen in der Praxis</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Nachfolgend sind zwei <strong>Praxis-Beispiele für Bilanzen</strong> echter deutscher Unternehmen zu finden. Die Namen der Unternehmen sind nicht erkennbar, die Daten stammen aus dem öffentlichen Register <a href="https://www.bundesanzeiger.de" target="_blank" rel="noopener">Bundesanzeiger</a>.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im ersten Beispiel ist eine Bilanz eines <strong>Beratungsunternehmens aus Freiburg</strong> für das Geschäftsjahr 2021 zu sehen:</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3942 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1.png" alt="Beispiele für Bilanzen 1" width="915" height="619" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 13" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1.png 915w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-300x203.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-768x520.png 768w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-720x487.png 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-520x352.png 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-320x216.png 320w" sizes="auto, (max-width: 915px) 100vw, 915px" /></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zu erkennen und auffällig ist auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Aktivseite</span>, dass die immateriellen Vermögensgegenstände bis zu einem Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben sind und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit 900.448,99 EUR sehr hoch sind und fast die gesamte Bilanzsumme ausmachen.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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</span></p>
<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Passivseite </span>ist zu sehen, dass das Eigenkapital mit 519.840,43 EUR fast die Hälfte der Bilanzsumme ausmacht und dabei ein satter Gewinnvortrag vorhanden ist. Gut gewirtschaftet!<br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im zweiten Beispiel ist die Bilanz eines <strong>IT-Unternehmens aus Berlin</strong> für das Geschäftsjahr 2021 zu sehen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3941 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2.png" alt="Beispiele für Bilanzen 2" width="915" height="711" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 14" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2.png 915w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-300x233.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-768x597.png 768w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-720x559.png 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-520x404.png 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-320x249.png 320w" sizes="auto, (max-width: 915px) 100vw, 915px" /></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auch hier sind auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Aktivseite </span>die immateriellen Vermögensgegenstände bis zu einem Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben. Die Vorräte sind mit 291.953,20 EUR deutlich höher als beim Beratungsunternehmen aus Freiburg. Der Geldbestand (Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) ist mit 108.074,26 EUR recht hoch (cash is king!).<br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Passivseite </span>ist erkennbar, dass die Stammeinlage 25.000 EUR beträgt, aber nicht ganz einbezahlt wurde, da &#8222;nicht eingeforderte, ausstehende Einlagen&#8220; mit einem negativen Betrag ausgewiesen werden. Trotzdem ist das Eigenkapital mit 328.576,07 EUR auch recht ordentlich.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zusammenfassung: Aufbau einer Bilanz</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Bilanz eines Unternehmens ist ein unverzichtbares Instrument ist, um einen klaren Überblick über dessen finanzielle Lage zu erhalten. Sie bietet eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, die es ermöglicht, die Mittelherkunft (Aktiva) und Mittelverwendung (Passiva) transparent darzustellen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Durch den strukturierten Aufbau einer Bilanz in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital sowie Rechnungsabgrenzungsposten stellt die Bilanz sicher, dass alle finanziellen Aspekte des Unternehmens nachvollziehbar und standardisiert dargestellt sind.<br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Dies ist nicht nur für interne Analysen und Entscheidungen wichtig, sondern auch für externe Stakeholder wie Investoren, Gläubiger und Behörden, die auf eine korrekte und transparente Finanzberichterstattung angewiesen sind.</span></p>
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		<title>GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Apr 2024 17:19:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Anschaffung]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?&#46;&#46;&#46;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?</p>
<p>Die GWG-Abschreibung ist abhängig von der in Anspruch genommenen Alternative. Für den Standard-Fall (1. Alternative) kommt die GWG-Sofortabschreibung zur Anwendung, bei der Bildung eines GWG-Sammelpostens (2. Alternative) sind Pool-Abschreibungen zu bilden. Wie das in der Praxis erfolgt, erläutert dieser Blog-Beitrag.</p>

<h2>Geringwertige Wirtschaftsgüter &#8211; Sofortabschreibung</h2>
<p>Jedes angeschaffte oder hergestellte Anlagegut ist grundsätzlich in der Buchführung im Anlagevermögen zu aktivieren und über die &#8222;betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer&#8220; abzuschreiben. Somit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstands über die Laufzeit verteilt und Jahr für Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt.<br />
<hr />
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-3588" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp" alt="GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euro" width="300" height="200" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 21" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-320x214.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><span style="font-size: 12pt;"><strong>Lesen Sie auch: </strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-size: 12pt;">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</span></a></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.</span></p>
<hr />
</p>
<p>Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ab 2018 angeschafft wurden und deren Wert maximal 800 EUR (netto) beträgt (vor 2018: 410 EUR), brauchen aus Vereinfachungsgründen <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> über ihre individuelle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern können sowohl in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/" target="_blank" rel="noopener">Steuerbilanz</a> als auch in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/#Was_ist_die_Handelsbilanz_8211_Bedeutung" target="_blank" rel="noopener">Handelsbilanz </a><strong>sofort</strong> in <strong>voller Höhe</strong> als <strong>Betriebsausgabe erfasst</strong> werden.</p>
<p>Neben der Höchstbetragsgrenze von 800 EUR sind <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">weitere Voraussetzungen</a> zu erfüllen. So müssen gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 EStG</a> die Güter beweglich sein, selbstständig nutzbar sein und zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Zur steuerlichen Anerkennung müssen die GWG in einem besonderen Verzeichnis geführt werden &#8211; in der Praxis wird dies durch Buchen auf separaten Konten realisiert.</p>
<p>Da die GWG sofort abgeschrieben und gewinnmindernd behandelt werden können, sind sie bei den Unternehmer und Beratern sehr beliebt &#8211; besteht doch somit eine Möglichkeit, im Jahren mit hohen Gewinnen durch einen gezielte Anschaffung die Steuerlast zu drücken.</p>
<h2>GWG-Sammelposten: Pool-Abschreibung</h2>
<p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">Einkommensteuergesetz</a> bietet neben der Standardbehandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auch noch eine alternative Behandlung der GWG an; den GWG-Sammelposten und die damit zusammenhängende Poolabschreibung.</p>
<p>Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern bei maximal 1.000 EUR (netto), können diese alternativ (Wahlrecht) als GWG-Sammelposten behandelt werden. Bei Wahlrechtsausübung ist dies dann für alle Güter des Wirtschaftsjahres anzuwenden.</p>
<p>Im Unterschied zur GWG-Sofortabschreibung werden die GWG-Sammelposten über einen vorgegebenen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben und somit gewinnmindern aufgelöst. Über diese Alternative können zwar höherwertige (bis 1.000 EUR statt 800 EUR netto) Wirtschaftsgüter erfasst werden, dafür aber nicht sofort, sondern über einen pauschalierten Zeitraum von 5 Jahren (AfA-Satz 20%) abgeschrieben werden.</p>
<p>Unternehmen haben daher jedes Jahr die Möglichkeit zu wählen, ob sie ihre GWG sofort (hoher Gewinn) oder später (niedriger oder erwarteter Gewinn in Folgejahren) im Aufwand haben möchten.</p>
<h2>GWG-Abschreibung: Buchungskonten (SKR03/SKR04)</h2>
<p>Die geläufigen DATEV-Kontenrahmen (und auch alle anderen Kontenrahmen) bieten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung spezielle Buchungskonten an. Diese lauten:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 100%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto SKR 03</span></td>
<td style="width: 11.8474%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto SKR04</span></td>
<td style="width: 51.506%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto-Bezeichnung</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">4855</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">6260</td>
<td style="width: 51.506%;">Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">4862</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">6264</td>
<td style="width: 51.506%;">Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">0480</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">0670</td>
<td style="width: 51.506%;">Geringwertige Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">0485</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">0675</td>
<td style="width: 51.506%;">Wirtschaftsgüter (Sammelposten)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>GWG-Sofortabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen</h2>
<p>Sehen wir uns für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern folgendes Praxis-Beispiel an.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 22"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel<br />
</span></p>
<p>Der bilanzierende Unternehmensberater NeedTable kauft sich bar den höhenverstellbaren Tisch &#8222;Up-and-Down&#8220; für brutto 950,81 EUR, den er in sein Büro stellt und für seine Dienstleistungen nutzt. NeedTable hat im Jahr der Anschaffung einen hohen Gewinn und möchte möglichst wenig Steuern zahlen (wer nicht?).</p>
<hr />
<p>Der Unternehmensberater muss den Tisch im Anlagevermögen aktivieren; da es sich aber um einen Gegenstand des beweglichen, abnutzbaren Anlagermögens handelt, das selbstständig nutzbar ist und dessen Anschaffungskosten maximal 800 EUR netto betragen (799 EUR im Beispielsfall; hab das mal eben für Sie nachgerechnet!), kann er den Tisch als GWG behandeln.</p>
<p>Die weitere Voraussetzung &#8222;führen in einem besonderen Verzeichnis&#8220; ist durch Buchen des Tisches auf den GWG-Konto &#8222;Geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; (Konto 0480 im SKR 03 oder 0670 im SKR 04) erfüllt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 23"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0480 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0670 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down</p>
<hr />
<p>Am Jahresende kann der auf dem Konto aktivierte Netto-Betrag des Schreibtisches in Höhe von 799,00 EUR durch Buchen der GWG-Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 23"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 799,00 EUR | Soll: 4855 | Haben: 0480 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 799,00 EUR | Soll: 6260 | Haben: 0670 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung</p>
<hr />
<h2>GWG-Poolabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen</h2>
<p>Auch für die Erläuterung der GWG-Pool-Abschreibung eignet sich am besten ein Praxis-Beispiel.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 22"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Die vorsteuerabzugsberechtigte SpielBesserLotto GmbH macht seit Jahren Verluste und erwirbt Anfang Januar in der Hoffnung auf baldige Gewinne auf Rechnung den Glückskeksautomaten Lucky13 für ihre Führungsmitarbeiter. Der Automat kostet inklusive Umsatzsteuer 1.071 EUR (netto 900 EUR). Die GWG-Voraussetzungen sind erfüllt. Bisher wurden noch keine geringwertigen Wirtschaftsgüter in diesem Geschäftsjahr angeschafft.</p>
<hr />
<p>Die GmbH kann den Glückskeksautomaten wegen Überschreiten des Höchstbetrags von netto 800 EUR nicht als GWG aktivieren und sofort abschreiben. Es kommt jedoch die alternative Behandlung als GWG-Sammelposten &#8211; zum Glück &#8211; in Frage. Der Geschäftsführer der GmbH entscheidet sich daher für die Sammelposten-Aktivierung, um den Abschreibungsaufwand in die erhofften, glücklichen 5 Folgejahre zu verschieben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 23"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0485 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0675 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13</p>
<hr />
<p>Als am Ende des Jahres der Jahresabschluss aufzustellen ist, müssen die Abschreibungen des GWG-Sammelpostens gebildet werden. Da keine weiteren Anschaffungen erfolgten, lautet der Sammelposten auf 900 EUR. Dieser ist auf eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren abzuschreiben, somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 900 EUR : 5 Jahre = 180 EUR. Dieser wird wie folgt gebucht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 23"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 180,00 EUR | Soll: 4862 | Haben: 0485 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 180,00 EUR | Soll: 6264 | Haben: 0675 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten</p>
<hr />
<p>Übrigens hat die SpielBesserLotto GmbH in diesem Geschäftsjahr auch keinen Gewinn gemacht &#8211; Pech gehabt.</p>
<h2>Zusammenfassung GWG-Abschreibung</h2>
<p>Sofern die GWG-Voraussetzungen erfüllt sind, können geringwertige Wirtschaftsgüter vereinfacht abgeschrieben werden. Mittels der Sofortabschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Güter sofort als Betriebsausgaben (GWG-Abschreibung) erfasst. Hierfür sind die Abschreibungskonten 4855 (SKR 03) oder 6260 (SKR 04) &#8222;Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; vorgesehen.</p>
<p>Alternativ können GWG, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 EUR (netto) nicht überschritten werden, als GWG-Sammelposten aktiviert werden. Die GWG-Abschreibung erfolgt dann pauschal über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren (AfA-Satz 20%). Hierfür sind die Abschreibungskonten 4862 (SKR 03) oder 6264 (SKR 04) &#8222;Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter&#8220; in den Kontenrahmen vorbereitet.<br />
</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Häufige Fragen (FAQ) (ggfs Keyword)</span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Was versteht man unter GWG-Abschreibung?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Die GWG-Abschreibung bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Diese Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Statt einer regulären Abschreibung über die Nutzungsdauer können diese unter bestimmten Voraussetzungen sofort oder über eine Sammelpostenmethode abgeschrieben werden</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die GWG-Abschreibung nutzen zu können?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Um die GWG-Abschreibung in Anspruch nehmen zu können, muss es sich um ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut handeln. Zudem dürfen die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten, die sich in den letzten Jahren geändert haben (z.B. 800 € netto für Sofortabschreibung).</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Welche zwei Arten der GWG-Abschreibung gibt es?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Es gibt zwei Hauptvarianten: Die GWG-Sofortabschreibung, bei der das GWG sofort in voller Höhe abgeschrieben wird, und die GWG-Poolabschreibung (Sammelposten), bei der die GWG über 5 Jahre abgeschrieben werden.</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Muss ich ein Verzeichnis für GWG führen, wenn ich die Sofortabschreibung nutze?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Ja, für die steuerliche Anerkennung muss ein spezielles Verzeichnis geführt werden. In der Praxis wird dies oft durch das Buchen auf separaten Konten realisiert.</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Wo finde ich die passenden Buchungskonten für die GWG-Abschreibung in meinem Kontenrahmen (z.B. SKR03/SKR04)?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Die gängigen Kontenrahmen (z.B. DATEV SKR03/SKR04) bieten spezielle Buchungskonten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung. Im SKR03 sind dies z.B. die Konten 4855 (Sofortabschreibung) und 4862 (Abschreibung Sammelposten).</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Kann ich jedes Jahr neu entscheiden, ob ich die GWG-Sofortabschreibung oder den Sammelposten nutze?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Ja, Unternehmen können jedes Jahr neu wählen, welche Methode sie anwenden möchten.</span></span></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/">GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Mar 2024 18:00:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Anschaffung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[Steueroptimierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen. Wie die&#46;&#46;&#46;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</p>
<p>Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungssätzen in den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.</p>

<h2>Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 Euro</h2>
<p>Erfüllt ein angeschaffter Gegenstand grundsätzlich die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">GWG-Voraussetzungen</a> (abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; selbstständige Nutzungsfähigkeit gegeben), liegt der Anschaffungswert aber unter 250 EUR, kann eine Aktivierung als geringwertiges Wirtschaftsgut unterbleiben. Stattdessen ist der Geschäftsvorfall auf einem passenden Aufwandskonto gewinnmindernd zu verbuchen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 41"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung unter 250 EUR<br />
</span></p>
<p>Der Wirt der Wirtschaft &#8222;Geringwertiges Gut&#8220; erwirbt für seinen Betrieb bar die Kaffeemaschine &#8222;Brühtgut&#8220; zur Erzeugung von geringwertigen Koffein-Heißgetränken für seine wertigen Gäste. Die GWG-Anschaffung beläuft sich auf netto 249,99 EUR (brutto 297,49 EUR).</p>
<hr />
<p>Da die Kaffeemaschine ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit selbstständiger Nutzungsfähigkeit darstellt, sind die grundsätzlichen GWG-Voraussetzungen erfüllt. Da die Anschaffungskosten jedoch unter 250 EUR liegen, kann das GWG aus Vereinfachungsgründen im Aufwand auf dem Konto &#8222;Sonstiger Betriebsbedarf&#8220; (SKR 03: 4980; SKR 04: 6850) verbucht werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 42"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 297,49 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 4980 | Haben: 1000 | Buchungstext: Kaffeemaschine Brühtgut<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 297,49 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 6850 | Haben: 1600 | Buchungstext: Kaffeemaschine Brühtgut</p>
<hr />
<h2>Geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 EUR (GWG-Grenze 2024)</h2>
<p>Sind die GWG-Voraussetzungen erfüllt und beträgt der Wert des Gegenstands bis 800 EUR, kann das Wirtschaftsgut als geringwertiges Wirtschaftsgut erfasst werden. Durch Verbuchung auf speziellen GWG-Konten wird auch die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#Fuehren_in_besonderem_Verzeichnis" target="_blank" rel="noopener">steuerliche Voraussetzung</a> &#8222;Aufzeichnung in besonderem, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; erfüllt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 41"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung bis 800 EUR<br />
</span></p>
<p>Der vorsteuerabzugsberechtigte Sanitär-Unternehmer Klaus Loh-Bürst erwirbt für seinen Betrieb bar einen Besucher-Stuhl für den Gang. Der Stuhl kostet 750 netto (892,50 EUR) und wird ohne Nebenkosten direkt geliefert. K. Loh-Bürst freut sich über die Neuanschaffung und beauftragt seinen Buchhalter W. Zeh mit einer steueroptimalen Verbuchung, um seine Steuerlast so gering wie möglich zu halten.</p>
<hr />
<p>Bei dem Besucher-Stuhl sind alle GWG-Voraussetzungen erfüllt, eine Aktivierung als GWG mit der Möglichkeit der Sofortabschreibung zum Jahresabschluss ist möglich. W. Zeh bucht den Stuhl daher als Zugang auf dem Konto &#8222;Geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; (SKR 03: 0480; SKR 04: 0670).</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 42"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 892,50 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0480 | Haben: 1000 | Buchungstext: Besucher-Stuhl für Gang<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 892,50 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0670 | Haben: 1600 | Buchungstext: Besucher-Stuhl für Gang</p>
<hr />
<p>Selbst wenn der Sanitär-Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, gilt für die GWG-Höchstgrenze von 800 EUR der Nettobetrag (<a href="https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteuerrechtlicher-Vorsteuerabzug/Paragraf-9b/inhalt.html" target="_blank" rel="noopener">R 9b Abs. 2 Satz 1 EStR</a>).</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist, dass es sich bei der Grenze von 800 EUR um eine Höchstgrenze handelt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 41"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung über 800 EUR<br />
</span></p>
<p>Der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer Viktor Erkauf erwirbt den 3D-Drucker für Schaufensterpuppen &#8222;Bein-Druckend&#8220; für brutto 952,01 EUR (netto 800,01 EUR) per Lastschrift und möchte diesen möglichst steuermindernd in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">Buchführung</a> verbuchen.</p>
<hr />
<p>Der beeindruckende Drucker liegt mit netto 800,01 EUR über dem GWG-Höchstbetrag und kann somit, auch wenn die anderen GWG-Voraussetzungen erfüllt sind, nicht als GWG verbucht werden. Eine Aktivierung als GWG-Sammelposten kommt hingegen in Frage; dies möchte V. Erkauf jedoch nicht.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">Fernstudium: Machen Sie Ihren nächsten Karriere-Schritt</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/allensbach-steuer" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsv?amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" alt="728x90" width="728" height="90" border="0" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 38"></a><span style="font-size: 18pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">=&gt; <a href="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsc?typ=r&amp;amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit &#8222;<span style="font-family: arial black, sans-serif;">Betrieblicher Steuerlehre</span>&#8220; beruflich durchstarten!*</span></p>
<hr />
</p>
<p>Der 3D-Drucker für Schaufensterpuppen ist daher als Zugang im Anlagevermögen unter &#8222;Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung&#8220; (SKR 03: 0490; SKR 04: 0690) zu aktivieren.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 42"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 952,01 EUR | Soll: 0490 | Haben: 1200 | Buchungstext: 3D-Drucker &#8222;Bein-Druckend&#8220;<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 952,01 EUR | Soll: 0690 | Haben: 1800 | Buchungstext: 3D-Drucker &#8222;Bein-Druckend&#8220;</p>
<hr />
<p>Selbst wenn ein Wirtschaftsgut in der Anschaffung unterhalb der GWG-Grenze von 800 EUR liegt, können Anschaffungsnebenkosten wie Verpackungs- oder Versandkosten dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.</p>
<h2>GWG-Anschaffung: keine selbstständige Nutzungsfähigkeit, kein GWG</h2>
<p>Eine wichtige Voraussetzung bei der GWG-Anschaffung ist die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#Selbststaendige_Nutzungsfaehigkeit" target="_blank" rel="noopener">selbstständige Nutzungsfähigkeit</a>. Liegt diese neben den anderen steuerrechtlichen Anforderungen (abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Anschaffungskosten max. 800 EUR) nicht vor, kann die Aktivierung und spätere Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut nicht erfolgen.<br />
<hr />
<p><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-3585 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-300x200.webp" alt="GWG-Abschreibung" width="300" height="200" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 39" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-320x213.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung.webp 600w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Lesen Sie auch</span>: <span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/" target="_blank" rel="noopener">GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</a></span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern.</span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die GWG-Abschreibung ist abhängig von der in Anspruch genommenen GWG-Alternative. Für den Standard-Fall (1. Alternative) kommt die GWG-Sofortabschreibung zur Anwendung, bei der Bildung eines GWG-Sammelpostens (2. Alternative) sind Pool-Abschreibungen zu bilden. Wie das in der Praxis erfolgt, erläutert dieser Praxis-Beitrag.</span></p>
<hr />
</p>
<p>Stattdessen ist das Anschaffungsgut herkömmlich im Anlagevermögen zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 41"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung über Höchstgrenzen<br />
</span></p>
<p>Der Unternehmer Isidor Kea erwirbt bar den hochwertiges Büroregal BILLI G für netto 1.111 EUR (brutto 1.322,09 EUR)  und möchte diesen steuersparend verbucht haben. Seine Buchhalter prüft im Rahmen der GWG-Anschaffung alle steuerlichen Voraussetzungen und kommt zum Schluss, dass alles erfüllt ist, bis auf die Einhaltung der Höchstgrenze von 800 EUR bzw. 1.000 EUR für den GWG-Sammelposten. Ein GWG-Ansatz kommt daher nicht in Frage.</p>
<hr />
<p>I. Kea wird damit leben müssen, dass das Büroregal herkömmlich im Anlagevermögen unter &#8222;Büroeinrichtung&#8220; (SKR 03: Kto. 420, SKR 04: Kto. 650) zu aktivieren ist und über eine lange Nutzungsdauer (gem. AFA-Tabelle: Büromöbel: 13 Jahre)  abzuschreiben ist. Somit ist leider keine steuersparende Erfassung in der Buchführung möglich.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 42"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.322,09 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0420 | Haben: 1000 | Buchungstext: Regal BILLI G<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.322,09 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0650 | Haben: 1000 | Buchungstext: Regal BILLI G</p>
<hr />
<p>Hätte I. Kea mal ein günstigere Büroregal für max. netto 800 EUR erworben; dann wäre eine buchhalterische Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich gewesen.</p>
<h2>Geringwertiges Wirtschaftsgut: Grenze als GWG-Sammelposten (250 Euro &#8211; 1.000 Euro)</h2>
<p>Sind bei einer GWG-Anschaffung alle Voraussetzungen erfüllt, die Anschaffungskosten netto aber über 800 EUR, kann gegebenenfalls die 2. Variante der GWG-Behandlung in Anspruch genommen werden. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellkosten bei maximal 1.000 EUR, kann ein <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#GWG-Sammelposten_Poolabschreibung" target="_blank" rel="noopener">GWG-Sammelposten</a> gebildet werden.</p>
<p>Voraussetzung ist dann jedoch, dass jede GWG-Anschaffung des Wirtschaftsjahres in den Sammelposten fließt. Eine parallele Behandlung einer GWG-Erfassung (250 EUR &#8211; 800 EUR) und GWG-Sammelpostenbildung (250 EUR &#8211; 1.000 EUR) ist nicht möglich: Entweder oder!</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 41"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Bildung eines Sammelpostens</span></p>
<p>Der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Zahnarzt Bernd Ohr-Tnicht kauf sich per Lastschrift die Bohrmaschine &#8222;BUSCH Hammer&#8220; für netto 999 EUR (brutto 1.188,81 EUR) für seine Praxis. Er möchte die Anschaffungskosten gerne über eine längere Laufzeit verteilen, aber nach Möglichkeit nicht über 5 Jahre, da er dann in Rente geht. Im laufenden Jahr sind noch keine GWGs angefallen.</p>
<hr />
<p>Die Bohrmaschine erfüllt &#8211; bis auf den Höchstbetrag 800 EUR &#8211; die Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Statt die Maschine im Anlagevermögen zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren (gem. AFA-Tabelle), kann B. Ohr-Tnicht diese in einen GWG-Sammelposten (SKR 03: Kto. 485, SKR 04: Kto. 675) erfassen und über eine feste Laufzeit von 5 Jahren abschreiben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 42"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.188,81 EUR | Soll: 0485 | Haben: 1200 | Bohrmaschine &#8222;BUSCH Hammer&#8220;<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.188,81 EUR | Soll: 0675 | Haben: 1800 | Bohrmaschine &#8222;BUSCH Hammer&#8220;</p>
<hr />
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Anschaffungen, die in der Buchführung steueroptimal als geringwertige Wirtschaftsgüter abgewickelt werden können, kommen regelmäßig in der Praxis vor. Dabei sind, je nach Erfüllung der steuerlichen Voraussetzungen, verschiedene Buchungskonstellationen denkbar.</p>
<p><strong>GWG-Anschaffungen unter 250 EUR</strong> brauchen nicht groß überprüft werden; sie direkt auf den jeweiligen Aufwandskonten verbucht werden. Spezielle Nachweis- und Aufzeichnungspflichten brauchen nicht eingehalten werden.</p>
<p>Bei <strong>geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800 EUR</strong> (Höchstgrenze) und Erfüllung der weiteren GWG-Voraussetzungen kann eine Verbuchung auf den GWG-Konten (SKR 03: 0480; SKR 04: 0670) erfolgen. Hiermit kann sodann auch die steuerliche Voraussetzung &#8222;Aufzeichnung in besonderem, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; erfüllt werden.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;">Steuererklärung Online abgeben und im Durchschnitt <span style="color: #ff0000;">1.674 EUR</span> vom Finanzamt holen!</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener"><br />
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<hr />
</p>
<p>Werden bei einer GWG-Anschaffung die <strong>steuerlichen Voraussetzungen nicht eingehalten</strong> (z. B. keine selbstständige Nutzungsfähigkeit, Überschreiten der Höchstgrenzen), kann keine Verbuchung als GWG erfolgen. Stattdessen ist eine Aktivierung im Anlagevermögen und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorzunehmen.</p>
<p>Wird die Höchstbetragsgrenze für Standard-GWG (800 EUR) nicht eingehalten, aber die <strong>Höchstbetragsgrenze für GWG-Sammelposten (1.000 EUR)</strong>, kann für die GWG-Anschaffung ein Sammelposten gebildet werden, der dann aus Vereinfachungsgründen über 5 Jahre abgeschrieben wird. Durch die Buchung auf speziellen GWG-Sammelposten-Konten (SKR 03: Kto. 485, SKR 04: Kto. 675) wird auch die GWG-Voraussetzung &#8222;Aufzeichnung in besonderem, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; erfüllt.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Feb 2024 09:40:05 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsbilanz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben seit vielen Jahren eine hohe Beliebtheit bei den steuerpflichtigen Anwendern. Zum einen vereinfachen sie die buchhalterische Behandlung von geringwertigen Gegenständen des Anlagevermögens. Zum anderen haben Sie durch die Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (GWG-Sammelposten) zwei einfache Ergebnis- und&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/">Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben seit vielen Jahren eine hohe Beliebtheit bei den steuerpflichtigen Anwendern. Zum einen vereinfachen sie die buchhalterische Behandlung von geringwertigen Gegenständen des Anlagevermögens. Zum anderen haben Sie durch die Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (GWG-Sammelposten) zwei einfache Ergebnis- und Steuergestaltungsobjekte.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche Voraussetzung und Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 gilt und wie Sie diese steueroptimal in Ihrer Buchführung anwenden können, erfahren Sie im folgenden (nicht gering-, sondern hochwertigen) Blog-Beitrag.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"></span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">&#8222;<strong>Geringwertige Wirtschaftsgüter</strong>&#8220; sind ein steuerliches Konstrukt, um Steuerpflichtigen eine Möglichkeit zur schnellen Abschreibung und zur Vereinfachung in der bilanziellen Behandlung bestimmter geringwertiger Güter zu ermöglichen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zu denen die GWG gehören, sind grundsätzlich zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Um hier bei geringwertigen Gütern eine Vereinfachung anbieten zu können, wurden die steuerlichen GWG ins Leben gerufen und ins Einkommensteuergesetz geschrieben. Steuerpflichtige können seitdem entscheiden, ob sie diese geringen Anlagevermögensgüter normal aktivieren oder sofort abschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>Sofortabschreibung</strong> ist auch ein Grund, weshalb geringwertige Wirtschaftsgüter in der Praxis <strong>große Beliebtheit</strong> fanden; das GWG-Wahlrecht hat sich zu einer beliebten Gewinn- und somit Steuergestaltungsmöglichkeit entwickelt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Vergangenheit wurden die <strong>wertmäßigen Grenzen</strong> zur Anerkennung von GWG mehrfach verändert. Von zuletzt <strong>410 EUR</strong> (ehemals 800 DM) auf 800 EUR. Um die GWG-Regelung anwenden zu können, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die in den nachfolgenden Kapiteln praxisnah erläutert werden.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-3588" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp" alt="GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euro" width="300" height="200" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 57" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-320x214.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><span style="font-size: 12pt;"><strong>Lesen Sie auch: </strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-size: 12pt;">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</span></a></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.</span></p>
<hr />
</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gesetz</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die geringwertigen Wirtschaftsgüter sind gesetzlich im Einkommensteuergesetz normiert. Dort finden sich die entsprechenden Vorschriften im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG</a>. Die Anwendung ist sowohl bei <strong>bilanzierenden Steuerpflichtigen</strong> als auch bei Anwendern der <strong>Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)</strong> möglich.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im Handelsrecht (HGB) finden sich keine expliziten Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern. Das Handelsrecht verweist auf die steuerlichen Regelungen und lässt die Anwendung der Standard-GWGs in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/" target="_blank" rel="noopener">Handelsbilanz</a> zu. Umstritten ist, ob hingegen der steuerliche GWG-Sammelposten uneingeschränkt und unverändert im handelsrechtlichen Abschluss übernommen werden kann.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche GWG-Voraussetzungen müssen erfüllt sein<br />
</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">(doppelten) Buchführung</a> eines Steuerpflichtigen ein geringwertiges Wirtschaftsgut angesetzt werden darf:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen netto 800 EUR nicht überschreiten</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Führen des Wirtschaftsgutes in einem besonderen Verzeichnis</span></li>
</ul>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Als geringwertige Wirtschaftsgüter kommen nur abnutzbare Wirtschaftsgüter des <strong>Anlagevermögens</strong> in Betracht; Vorräte des Umlaufvermögens (Rohstoffe, Waren, Erzeugnisse), die in die Verarbeitung und Leistungserstellung eingehen, können <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> angesetzt werden. Zudem müssen die Güter <strong>beweglich</strong> sein, unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude oder Gebäudeteile sowie immaterielle Güter wie Lizenzen, (Nutzungs-) Rechte, Patente usw. fallen ebenfalls <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> unter die GWG-Voraussetzungen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ist ein Gegenstand Teil eines anderen, kann es ebenfalls <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> als GWG fungieren, da bei dem Teil kein eigenständiges Wirtschaftsgut vorliegt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Voraussetzung &#8222;<strong>abnutzbar</strong>&#8220; erfordert, dass der Gegenstand im Laufe seines Lebens einem technischen oder wirtschaftlichen <strong>Verschleiß unterliegt</strong>, also im Laufe der Jahre immer weniger Wert hat. Das ist beispielsweise bei einem Schreibtisch, einem Multifunktionsdrucker und einer Kaffeemaschine der Fall; bei einem berühmten antiquarischen Gemälde hingegen nicht. Das behält in der Regel seinen Wert, wenn nicht irgendjemand Farbe oder Kartoffelbrei dagegen schmiert.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unerheblich ist der Zustand der Gegenstände bei Anschaffung. Daher sind neue, neuwertige oder gebrauchte, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Selbstständige Nutzungsfähigkeit</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine weitere (berühmte) Voraussetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist die <strong>selbständige Nutzungsfähigkeit</strong>. In der Praxis gibt es bei diesem Erfordernis die meisten Abstimmprobleme; im Gegensatz zur betragsmäßigen Höchstgrenze. Das Einkommensteuergesetz definiert nämlich nicht, was darunter exakt zu verstehen ist; das wäre ja auch für die Praxis zu schön gewesen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Stattdessen grenzt das Gesetz den Begriff negativ an; soll heißen, es wird erläutert, wann <span style="text-decoration: underline;"><strong>keine</strong></span> selbstständige Nutzung vorliegt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG</a>):</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">wenn der Gegenstand nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur <strong>zusammen</strong> mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens <strong>genutzt werden</strong> kann und</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter <strong>technisch aufeinander abgestimmt</strong> sind.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wird ein Gegenstand aus einem betrieblichen <strong>Nutzungszusammenhang</strong> herausgelöst und in einen anderen Nutzungszusammenhang eingefügt, bleibt er hier auch nicht selbstständig nutzungsfähig.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine selbstständige Nutzungsfähigkeit ist also grundsätzlich gegeben, wenn der Gegenstand getrennt für sich allein genutzt werden kann. Das ist beispielsweise bei einem Notebook oder einer Kaffeemaschine der Fall; bei einer Grafikkarte oder einer internen Festplatte hingegen nicht. Diese benötigen für Ihre Funktionalität immer eine IT-Hardware, mit der sie technisch aufeinander abgestimmt sind.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 60"><span style="color: #09b8d7;"><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beispiele <span style="text-decoration: underline;">ohne</span> selbstständige Nutzungsfähigkeit</span></span><br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei folgenden Gegenständen liegt <span style="text-decoration: underline;">keine</span> selbstständige Nutzungsfähigkeit vor und ein Ansatz als geringwertige Wirtschaftsgüter entfällt:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoradio</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoreifen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Maschinenteile</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">PC-Bildschirm</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Tastatur</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Drucker (sofern kein Multifunktionsdrucker)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">PC-Peripheriegeräte wie Scanner, Plotter, Grafik-Tablett</span></li>
</ul>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Entscheidend für die Antwort auf die Frage nach der Voraussetzung zur selbstständigen Nutzungsfähigkeit ist die <strong>konkrete betriebliche Zweckbestimmung</strong> des Gegenstandes und nicht die typischerweise Anwendung der Art der Gegenstände in der betrieblichen Praxis.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">GWG-Grenze: netto oder brutto (800 Euro)?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Prüfung der Höchstgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind zwei Punkt wichtig:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der Höchstbetrag lautet auf <strong>exakt 800 EUR</strong> (bis 2018: 410 EUR). Beträgt der jeweilige Wert des Gegenstands also genau 800 EUR (oder 410 EUR), ist die Grenze positiv eingehalten. Ab 800,01 EUR (oder 400,01 EUR) ist die Grenze gerissen und ein Ansatz als geringwertiges Wirtschaftsgut scheidet aus.</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Höchstgrenze handelt es sich um eine <strong>Netto-Höchstgrenze</strong>. Die Umsatzsteuer ist also nicht mit einzubeziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Unternehmer <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (<a href="https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteuerrechtlicher-Vorsteuerabzug/Paragraf-9b/inhalt.html" target="_blank" rel="noopener">R 9b Abs. 2 Satz 1 EStR</a>).</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sehr wohl zum Ansatz kommen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern hingegen die Grundsätze zur Aktivierung von Anlagevermögen. Daher sind <strong>alle Aufwendungen</strong> mit einzubeziehen, die erforderlich sind, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Anschaffungsnebenkosten). Zahlungsabzüge wie Skonti sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ebenfalls abzuziehen.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 61"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Praxistipp</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fallen bei einem als GWG behandelten Wirtschaftsgut im <strong>Folgejahr oder später</strong> nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, die dazu führen, dass die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (nachträglich) überschritten wird, hat dies <span style="text-decoration: underline;">keine</span> nachteiligen Auswirkungen für das GWG. Die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind unabhängig von deren Höhe als Betriebsausgaben zu behandeln. Das GWG wird dadurch <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> nachträglich zum Nicht-GWG; es sei denn, dies passiert im Jahr der Anschaffung oder Herstellung.</span></p>
<hr />
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Führen in besonderem Verzeichnis</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine weitere steuerliche Voraussetzung schreibt vor, dass die jeweiligen GWG bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einen Betrieb in einem &#8222;<strong><em>besonderen laufend zu führenden Verzeichnis</em></strong>&#8220; festzuhalten sind, sofern sich die geforderten Angaben nicht bereits aus der laufenden Buchführung ergeben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In dem gesonderten Verzeichnis sind folgende Angaben erforderlich:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Höhe der Anschaffungs-, Herstellungskosten oder Einlagewerte (gemeiner Wert)</span></li>
</ul>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 62"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Voraussetzung &#8222;<strong><em>besonderes, laufend zu führenden Verzeichnis</em></strong>&#8220; hört sich dramatisch und nach hohem Verwaltungsaufwand an. Hintergrund dürfte sein, dass die Steuerbehörden sicherstellen wollten, dass sie sich bei Prüfung der Ansatzvoraussetzungen die jeweiligen Wirtschaftsgüter nicht wild in der Buchhaltung zusammensuchen müssen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Praxis wird diese Voraussetzung durch Buchung der jeweiligen Vorgänge auf einem <strong>separaten Buchführungskonto</strong> oder Aufführung im <strong>Inventarverzeichnis</strong> erfüllt. Folgende Konten sind in den Standard-DATEV-Kontenrahmen vorgesehen:</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">SKR 03: Konto 0480 &#8211; Geringwertige Wirtschaftsgüter</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">SKR 04: Konto 0670 &#8211; Geringwertige Wirtschaftsgüter</span></p>
<hr />
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 EURO</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine Besonderheit liegt bei Wirtschaftsgütern vor, die eigentlich die Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter erfüllen (abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; selbstständige Nutzungsfähigkeit), wertmäßig aber <strong>unter 250 EUR</strong> liegen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In diesen Fällen kann aus Vereinfachungsgründen eine <strong>Aktivierung als GWG unterbleiben</strong> und stattdessen eine direkte Buchung im <strong>Aufwand</strong> erfolgen. Somit ist auch ein Führen des GWG in einem &#8222;besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; hinfällig. In der Praxis wird daher die herkömmliche Verbuchung auf einem dem Geschäftsvorfall entsprechenden Aufwandskonto vorgenommen.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 62"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bis 2017 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei <strong>150 EUR</strong>; darunter brauchte kein geringwertiges Wirtschaftsgut aktiviert werden und das Wirtschaftsgut konnte stattdessen sofort als Betriebsausgabe gebucht werden. Die Grenze wurde dann mit Anhebung der Höchstbetragsgrenze (410 EUR auf 800 EUR) auf 250 EUR erhöht.</span></p>
<hr />
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">GWG-Sammelposten (Poolabschreibung)</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter, die <strong>über 250 EUR</strong> (bis 2017: 150 EUR) liegen und die <strong>Höchstgrenze von netto 1.000 EUR</strong> nicht überschrieben, können alternativ &#8211; bei entsprechender Wahlrechtsausübung &#8211; als sogenannter GWG-Sammelposten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2a EStG</a>) aktiviert und behandelt werden.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der Unterschied zur <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/">GWG-Sofortabschreibung</a> besteht darin, dass der Sammelposten einheitlich &#8211; unabhängig der enthaltenen Güter &#8211; über <strong>5 Jahre</strong> gewinnmindernd aufzulösen (Poolabschreibung) ist. Dieses Wahlrecht ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise wegen aktuell niedriger Gewinne der GWG-Abschreibungsaufwand über die nächsten Jahre verteilt werden soll.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 62"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wie bei der GWG-Poolabschreibung führen im Folgejahr oder später anfallende <strong>nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten</strong> nicht dazu, dass eine erneute Prüfung der Einhaltung der Höchstgrenzen erfolgen muss. Die Sammelposten bleiben bestehen; die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind im jeweiligen Jahr dem jeweiligen Sammelposten zuzuführen und planmäßig über die Sammelposten-Nutzungsdauer abzuschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Da es sich beim GWG-Sammelposten um einen typisierten Sammelposten handelt, gelten die üblichen <strong>Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung</strong> (außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung usw.) <span style="text-decoration: underline;">nicht</span>. Dies hat zur Folge, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts, ein Ausscheiden (z. B. durch Verkauf oder Verlust) oder Wertminderungen <span style="text-decoration: underline;">keinen</span> Einfluss auf den Sammelposten haben.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Ausübung dieses Wahlrechts (GWG-Sammelposten) gilt einheitlich für alle im jeweiligen Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Gegenstände. Ein Wechsel zwischen GWG-Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten innerhalb eines Wirtschaftsjahres ist daher nicht möglich. Die Anwendung der GWG-Sofortabschreibung im Jahr 01 und des GWG-Sammelpostens im Jahr 02 (oder umgekehrt) hingegen schon.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter, die als geringwertige Wirtschaftsgüter hinsichtlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit anerkannt wurden</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ausstellungsgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bestecke in Gaststätten, Hotels, Kantinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bilder</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bibliothek (eines Rechtsanwalts)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bücher (einer Leih- oder Fachbücherei)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Datenträger</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Einrichtungsgegenstände in Läden, Werkstätten, Büros, Hotels, Gaststätten</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fässer/Flaschen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Grundausstattung einer Kfz-Werkstatt mit Spezialwerkzeugen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kisten/Transportkästen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Lampen (Steh-, Tisch- und Hängelampen)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Möbel</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Paletten zum Transport und zur Lagerung von Waren</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Regale (aus genormten Stahlregalteilen zusammengesetzt und nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung i.d.R. auf Dauer in dieser Zusammensetzung genutzt)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Schreibtischkombinationsteile, die nicht fest miteinander verbunden sind</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Spezialbeleuchtungsanlagen in einem Schaufenster</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Trivial-Programme/Software (bis 410 EUR/800 EUR sind keine immateriellen Gegenstände und GWG-tauglich)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wäsche in Hotels</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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<img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2659287&amp;v=11618&amp;q=341685&amp;r=1322153" alt="Studiengemeinschaft Darmstadt Onlinekurse" width="728" height="90" border="0" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 59"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/stgmd-online" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> Gratis-Infopaket anfordern!</span>*</p>
<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter, die als geringwertige Wirtschaftsgüter hinsichtlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> anerkannt wurden</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoradio</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Beleuchtungsanlage als Lichtband zur Beleuchtung in Fabrikräumen und Werkhallen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bestuhlung in Kinos und Theatern</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bohrer i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Drehbank mit als Antrieb eingebautem Elektromotor</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">EDV-Kabel nebst Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Elektromotor zum Einzelantrieb einer Maschine, einer Drehbank oder eines Webstuhls</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ersatzteile für Maschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Formen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fräser i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gerüst- und Schalungsteile sowie Schalungstafeln (genormt und technisch aufeinander abgestimmt)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kühlkanäle</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Leuchtstoffröhren/ Lichtbänder</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Maschinenwerkzeuge und ‑verschleißteile</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Peripheriegeräte einer PC-Anlage (nicht bei Kombinations-Geräten und bei externen Datenspeichern)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Pflanzen von Dauerkulturen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sägeblätter in Diamantsägen und ‑gattern</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Stanzwerkzeuge i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Technische Sicherheitseinrichtung</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unabhängig von der Aufführung in obiger Liste sind die GWG-Voraussetzungen individuell von jedem Betrieb bei jedem Einzelfall individuell zu prüfen.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zusammenfassung GWG</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die GWG-Regelung ermöglicht es Steuerpflichtigen, Anlagegüter bis zu einer bestimmten Wertgrenze <strong>sofort abzuschreiben</strong>, anstatt sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu aktivieren. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Abnutzbarkeit, die Selbstständigkeit der Nutzungsfähigkeit und die Einhaltung der Höchstgrenze für Anschaffungs- oder Herstellungskosten.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter</strong> für die Sofortabschreibung liegt derzeit bei 800 Euro (bzw. voraussichtlich zukünftig bei 1.000 Euro) netto. Die jeweiligen GWGs müssen dann in einem separaten Verzeichnis geführt werden. Güter <strong>unter 250 Euro</strong> können aus Vereinfachungsgründen direkt als Betriebsausgaben gebucht werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern über 250 EUR und unter 1.000 EUR kann alternativ ein GWG-Sammelposten gebildet werden, der dann über eine Dauer von 5 Jahren abgeschrieben werden muss.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Entscheidung für die <strong>GWG-Sofortabschreibung </strong>oder den GWG-Sammelposten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Anschaffungskosten und die langfristige Gewinnplanung des Unternehmens. Beide Optionen bieten steuerliche Vorteile, erfordern jedoch eine sorgfältige Buchführung und Dokumentation.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3639 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024.webp" alt="GWG-Grenzen 2024" width="732" height="154" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 65" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024.webp 732w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-300x63.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-720x151.webp 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-520x109.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-320x67.webp 320w" sizes="auto, (max-width: 732px) 100vw, 732px" /></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Kenntnis der genauen Voraussetzungen und Grenzen der GWG-Regelungen ermöglichen den Steuerpflichtigen eine steueroptimale Verwendung von (geringwertigen) Wirtschaftsgüter.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Häufige Fragen (FAQ)</span></h2>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche Anlagevermögensgegenstände, die eine selbstständige Nutzungsfähigkeit besitzen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 EUR nicht überschreiten. Sie können sofort oder über einen GWG-Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben werden.</span></p>
<h3>Wie hoch ist die Grenze für GWG 2024?</h3>
<p>Die Höchstgrenze für GWG liegt derzeit bei netto 800 EUR. Die Umsatzsteuer wird nicht mit eingerechnet. Güter unter 250 EUR können aus Vereinfachungsgründen direkt als Betriebsausgaben gebucht werden.</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wo sind geringwertige Wirtschaftsgüter gesetzlich verankert?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die gesetzlichen Grundlagen für geringwertige Wirtschaftsgüter finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen § 6 Abs. 2 und Abs. 2a. Die Anwendung gilt sowohl für bilanzierende Steuerpflichtige als auch für Nutzer der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR).</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung von GWG erfüllt sein?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens müssen selbstständig nutzbar sein und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen netto 800 EUR nicht überschreiten. Zudem müssen sie in einem besonderen Verzeichnis geführt werden.</span></p>
<h3>Was sind Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter?</h3>
<p>Beispiele sind Ausstellungsgegenstände, Bestecke in Gaststätten, Bilder, Möbel, Datenträger und Lampen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Voraussetzungen für jedes Wirtschaftsgut einzeln zu prüfen.</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was fällt nicht unter geringwertige Wirtschaftsgüter?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Immaterielle Güter, unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude, sowie Gegenstände, die nicht selbstständig nutzbar sind oder Teil eines anderen Gegenstandes sind, fallen nicht unter die GWG-Regelungen.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was ist der Unterschied zwischen GWG-Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der GWG-Sofortabschreibung können einzelne GWG sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, während die Güter beim GWG-Sammelposten über mehrere Jahre einheitlich abgeschrieben werden, unabhängig von der Nutzungsdauer einzelner Gegenstände.</span></p>
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		<title>Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jan 2024 10:30:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
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		<category><![CDATA[Umlaufvermögen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren. Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur,&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/">Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren.</p>
<p>Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur. Jede dieser Methoden birgt spezifische Vorteile und Anforderungen, um eine korrekte Bestandserfassung zu gewährleisten. Dieser Ratgeber als kostenloser Leitfaden für Praxisanwender zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen &#8211; damit Ihre nächste Inventur in der Praxis problemlos durchschnurrt.</p>

<h2>Definition von Inventur: Inventurarten einfach erklärt</h2>
<p>Damit eine Bilanz aufgestellt werden kann, müssen die einzelnen Vermögensgegenstände (<strong>Inventare</strong>) eine Unternehmens erfasst werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 HGB</a>). Sie bilden die wertmäßigen Inhalte der Bilanz.</p>
<p>Diese Erfassung erfolgt bei bestimmten Bereichen der Bilanz mittels <strong>körperlicher Bestandausnahme</strong>: das berühmte Zählen, Messen, Wiegen. Diese körperliche Aufnahme wird &#8222;<strong>Inventur</strong>&#8220; genannt und kommt in der Praxis insbesondere bei der Erfassung des Vorratsvermögens (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren) zum Einsatz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-2127 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Definition Inventur" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 73"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition Inventur</span></p>
<p>Stichtagsbezogene körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden müssen.</p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;">Um nicht alles ausnahmslos körperlich und mühevoll erfassen zu müssen, kann das Vorratsvermögen auch mit Hilfe anerkannter <strong>mathematisch-statistischer Methoden</strong> (z. B. Stichproben) ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass das Ergebnis dem einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">§ 241 Abs. 1 HGB</a>). Als weitere Inventurerleichterungen können die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Einzelbewertung_und_Gruppenbewertung">Gruppenbewertung</a> und der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Festwerte">Festwert</a> angewendet werden.</span></p>
<h2>Inventurarten</h2>
<p>Welche <strong>Inventurarten</strong> gibt es nach Gesetz und in der Praxis? Neben der Stichtagsinventur kommen die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur zum Einsatz.</p>
<h3>Zeitnahe Inventur &#8211; der Standard zum oder um den Stichtag</h3>
<p>Es ist erforderlich, eine korrekte Inventur entweder am Tag des Jahresabschlusses (Stichtag) oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem <strong>Stichtag</strong> durchzuführen. Liegt die tatsächliche Bestandsaufnahme vor oder nach dem Stichtag, müssen Bestandsveränderungen zwischen dem Inventurzeitpunkt und dem Bilanzstichtag berücksichtigt werden.</p>
<h3>Permanente Inventur &#8211; Vorteile für Erfasser und Unternehmen</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann auch durch eine sogenannte &#8222;<strong>permanente Inventur</strong>&#8220; erfolgen, bei der der Lagerbestand zum Bilanzstichtag anhand von Lagerbüchern (z.B. computergestützte Lagerverwaltung) in Bezug auf Art und Menge ermittelt wird. Es ist jedoch erforderlich, den Buchbestand mindestens einmal im Geschäftsjahr durch körperliche Bestandsaufnahme zu überprüfen; dies braucht dann nicht zum Stichtag erfolgen. Dieser Bestand wird dann laufend (permanent) fortgeschrieben.</p>
<p><strong>Voraussetzungen</strong> für diese Inventurart sind:</p>
<ul>
<li>In den Lagerbüchern und IT-Systemen müssen alle Bestände sowie alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht oder Kubikinhalt) eingetragen und belegmäßig nachgewiesen werden</li>
<li>In jedem Jahr muss mindestens einmal durch eine Inventur geprüft werden, ob das Vorratsvermögen, das in den Lagerbüchern oder IT-Systemen ausgewiesen wird, mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt. Die Prüfung braucht nicht gleichzeitig für alle Bestände vorgenommen zu werden. Sie darf sich aber nicht nur auf Stichproben oder die Verprobung eines repräsentativen Querschnitts beschränken Die Lagerbücher und IT-Systeme sind nach dem Ergebnis der Prüfung zu berichtigen. Der Tag der körperlichen Bestandsaufnahme ist in den Lagerbüchern oder Lagerkarteien zu vermerken.</li>
<li>Über die Durchführung und das Ergebnis der Inventur sind Aufzeichnungen (Protokolle) anzufertigen, die unter Angabe des Zeitpunkts der Aufnahme von den aufnehmenden Personen zu unterzeichnen sind.</li>
</ul>
<p>Sie wird in der Regel nicht akzeptiert für Vermögensgegenstände mit hohem Wert, einem großen Schwund oder erheblichen Mengendifferenzen.</p>
<p>Details zu dieser Inventurart verrät der eigenen Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a>&#8222;, der sich ausschließlich mit diesem Inventurverfahren beschäftigt.</p>
<h3>Verlegte Inventur / Zeitverschobene Bestandsaufnahme</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann in den letzten <strong>drei Monaten vor</strong> oder den ersten <strong>zwei Monaten nach</strong> dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, vorausgesetzt, eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag ist durch Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren gewährleistet.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 74"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel Zeitverschobene Inventur<br />
</span></p>
<p>Die AllesZählen GmbH führt eine vorgelagerte, körperliche Bestandsaufnahme am 31.10.2023 durch und will den Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 mittels Fortschreibung erfassen. Zum 31.10.2023 ergab die Inventur einen Bestand in Höhe von 25.000 EUR. Zwischen dem 1.11.2023 und dem 31.12.2023 erfolgten Wareneingänge im Umfang von 8.000 EUR und Warenausgänge (Wareneinsatz) von 12.000 EUR.</p>
<p>Der Inventurwert zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird wie folgt ermittelt:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 59.4733%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">(vorgelagerte) Inventur zum 31.10.2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">25.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">zuzügl. Wareneingänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">+ 8.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">abzügl. Warenausgänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">&#8211; 12.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;"><strong>Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023</strong></td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;"><strong>21.000 EUR</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<hr />
<p>Eine verlegte Inventur kann in der Regel <span style="text-decoration: underline;">nicht angewendet</span> werden, wenn es sich um Vermögensgegenstände mit</p>
<ul>
<li>hohem Wert,</li>
<li>hohem Schwund oder</li>
<li>starken Preisschwankungen handelt.</li>
</ul>
<h2>Umfang der Inventur &#8211; Inventarliste</h2>
<p>Es ist von großer Bedeutung, dass über die verwendeten <strong>Inventarlisten</strong> der Nachweis erbracht werden kann, dass alle Vermögensgegenstände vollständig aufgeführt wurden. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Rohstoffe</span></p>
<p>Zentrale Posten der Vorratsinventur sind die <strong>Rohstoffe</strong>. Hierunter zählen die Bestandteile oder Materialien, die zur Herstellung oder Produktion von Endprodukten verwendet werden. Sie sind in der Regel noch nicht in den Fertigungsprozess eingegangen und wurden nicht verarbeitet. Stattdessen werden sie als Lagerbestände gehalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Fertigungsprozess einzubringen.</p>
<p>Wichtig für die Stichtagsinventur ist, dass nicht nur die im Lager befindlichen Rohstoffe, sondern auch die an den (Produktions-) Maschinen stehenden Bestände aufgenommen werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Hilfs- und Betriebsstoffe</span></p>
<p>Es ist wichtig, auch die vorhandenen <strong>Hilfs- und Betriebsstoffe</strong> bei der Stichtagsinventur zu erfassen. Ein Beispiel für einen Hilfsstoff wäre der Leim in der Möbelherstellung. Zu den Betriebsstoffen gehören beispielsweise Heizmaterial sowie Benzin und Öl für Kraftfahrzeuge. In der Regel reicht es aus, sie mit einem angemessenen, geschätzten Wert zu erfassen.</p>
<p>Eine genaue Inventur &#8211; ohne Schätzungen &#8211; ist jedoch für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verpackungsmaterial erforderlich, wenn entweder hohe Werte vorliegen oder die Bestände an den Bilanzstichtagen erheblich schwanken.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Unfertige und fertige Erzeugnisse</span></p>
<p>Bei der Bilanz versteht man unter <strong>unfertigen Erzeugnissen</strong> diejenigen Produkte, die sich noch im Produktionsprozess befinden und noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Sie sind also noch nicht für den Verkauf bereit. <strong>Fertige Erzeugnisse</strong> hingegen sind bereits vollständig produziert und stehen zum Verkauf zur Verfügung.</p>
<p>Es muss aus den Inventurunterlagen ersichtlich sein, wie die Bewertung der noch nicht fertiggestellten (unfertigen) und bereits fertigen Erzeugnisse erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Ermittlung der (anteiligen) Herstellungskosten nachvollziehbar und belegbar dokumentiert werden muss. Zudem sollte bei den unfertigen Erzeugnissen der Fortschritt des Fertigungsprozesses angegeben werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste unterwegs befindliche Ware / schwimmende Waren<br />
</span></p>
<p>Waren, die sich auf dem <strong>Transportweg </strong>befinden und wirtschaftlich zum Vermögen des (ausliefernden) Unternehmens gehören (<strong>unterwegs befindliche Ware</strong>), müssen ebenfalls in den Inventurbestand aufgenommen werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 74"><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><span style="color: #09b8d7;">Beispiel</span><br />
</span></p>
<p>Die AufdenletztenDrücker OHG versendet einen Auftrag am 29.12.2023 an den Kunden. Als Lieferbedingung ist &#8222;frei Haus&#8220; vertraglich vereinbart; die Zustellung der Ware beim Kunden erfolgt jahreswechselbedingt erst am 3.1.2024.</p>
<p>Die OHG darf den Verkauf an den Kunden noch nicht als Erlös behandeln, da der Kunde noch nicht die Verfügungsmacht über die Lieferung hat. Die Lieferung ist aufgrund der Lieferbedingung &#8222;frei Haus&#8220; noch der OHG zuzurechnen &#8211; mit der Folge, dass die Ware bei der Stichtagsinventur als unterwegs befindliche Ware geführt werden muss.</p>
<hr />
<p>Wenn eigene Waren in Räumen gelagert werden, die nicht im direkten Zugriff des Unternehmens sind (z. B. externe Lagerung bei Spediteuren), sind diese ebenfalls bei der (eigene) Inventur zu berücksichtigen. In der Regel wird der externe Lagerhalter gebeten, eine Stichtagsinventur vorzunehmen, um die Bestände zu erfassen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Kommissionswaren</span></p>
<p>&#8222;<strong>Kommissionswaren</strong>&#8220; sind Produkte, die ein Unternehmen im Auftrag eines anderen Unternehmens verkauft, verwaltet oder lagert. Die Waren sind also, solange sie (noch) nicht verkauft sind, im Eigentum des auftraggebenden Unternehmens. Sie sind somit nicht bei dem Unternehmen in der Inventur zu erfassen, das die Produkte lagert, sondern bei dem Unternehmen, in dessen Eigentum (nicht Besitz!) die Produkte stehen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 76"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Sind Sie Eigentümer von Kommissionswaren, fordern Sie das Unternehmen, das die Produkte lagert und verkauft frühzeitig auf, die Bestande körperlich zu erfassen und rechtzeitig zu melden. Versenden Sie dafür Ihre Inventurlisten, die das Kommissions-Unternehmen dann zum Stichtag auszufüllen hat.</p>
<p>Nehmen Sie die Ergebnisse mit Kennzeichnung des (externen) Lagerorts in Ihr Inventar auf und führen Sie ganz normal eine Bewertung durch.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beschädigte Waren</span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="color: #000000;">Beschädigte, minderwertige und wertlose Waren sind bei der Inventurerfassung ebenfalls bestandsmäßig aufzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie verschrottet werden und somit wertlos sind. Die Bewertung dieser körperlich vorhandenen Waren kann dann &#8211; je nach Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeiten &#8211; mit einem Abschlag oder gar mit 0 EUR erfolgen.</span><br />
</span></p>
<h2>Inventarisierung des beweglichen Anlagevermögens</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Bestandsverzeichnis</span></p>
<p>Im Inventar müssen grundsätzlich <strong>alle beweglichen Gegenstände</strong> des Unternehmens aufgenommen werden. Dazu gehört &#8211; auch wenn das in der Praxis meist nicht bekannt ist und nicht erfolgt &#8211; das Anlagevermögen; selbst wenn die Gegenstände bereits abgeschrieben sind.</p>
<p>Eine physische Aufnahme des Anlagevermögens ist jedoch <strong>nicht erforderlich</strong>, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird. In diesem Verzeichnis muss jeder Zugang und Abgang kontinuierlich geführt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</span></p>
<p>Sofort abgeschriebene <strong>geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</strong> müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto geführt werden, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen. Eine spezielle Aufnahme in ein Inventurverzeichnis ist daher nicht erforderlich.</p>
<p>Für Wirtschaftsgüter mit Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro, die in den sogenannten <strong>Sammelposten</strong> aufgeführt sind, gibt es keine zusätzlichen Aufzeichnungspflichten außer der Erfassung des Zugangs; sie müssen ebenfalls nicht im Inventar vermerkt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Leasinggegenstände</span></p>
<p>Im Anlagenverzeichnis müssen Leasinggegenstände aufgenommen werden, sofern sie bilanziell dem Leasingnehmer (Unternehmen) zugeordnet sind. Dies ist anhängig von der Vertragsgestaltung und beispielsweise der Fall, wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der Nutzungsdauer ausmacht oder bei Leasingverträgen mit Kaufoption.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 76"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Prüfen und dokumentieren Sie zu Beginn des Leasings, wem der Leasinggegenstand bilanziell zuzuordnen ist. Wenn dies von Anfang an geklärt ist, kann die korrekte Zuordnung zum Bestandsverzeichnis durch den Unternehmer erfolgen.</p>
<hr />
<h2>Forderungen und Verbindlichkeiten</h2>
<p>Zur Inventur gehört ebenfalls die Erfassung aller <strong>offenen Forderungen und Verbindlichkeiten</strong>. Hierfür müssen Listen erstellt werden, in denen die Salden für Debitoren (Kunden) und Kreditoren (Lieferanten) aufgeführt sind. Auch der Besitz von Vermögenswerten sowie Schuldenwechsel &#8211; sofern die heute noch im Umlauf sind &#8211; müssen einzeln aufgenommen werden.</p>
<p>Die Saldenlisten sind nach Kontokorrentkonten getrennt und zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten differenziert aufzustellen.</p>
<h2>Inventur-Bewertungsverfahren</h2>
<h3>Einzelbewertung und Gruppenbewertung</h3>
<p>Grundsätzlich müssen bei der Inventur die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens <strong>einzeln erfasst und bewertet</strong> werden. Es ist jedoch möglich, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu Gruppen zusammenzufassen und mit einem Durchschnittspreis zu bewerten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 Abs. 4 HGB</a>) &#8211; die sogenannte Gruppenbewertung.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass dies &#8211; wie so oft &#8211; den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.</p>
<p>Neben der Durchschnittsbewertung kommt als vereinfachtes Bewertungsverfahren auch ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsfolgeverfahren" target="_blank" rel="noopener">Verbrauchsfolgeverfahren</a> wie beispielsweise bei Brennstoffvorräten (sogenanntes Lifo-Verfahren) in Betracht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 78"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Hinweis</span></p>
<p>Beim <strong>Lifo-Verfahren</strong> (Lifo steht für &#8222;last in &#8211; first out&#8220;), wird davon ausgegangen, dass die zuletzt eingelagerten Gegenstände zuerst wieder aus dem Lager entnommen werden. Somit verbleiben die alten Waren als &#8222;eiserne Bestände&#8220;, die dann bei der Inventurbewertung relevant sind.</p>
<p>Das Lifo-Verfahren ist also bei Betrieben ohne verderblicher Ware (z. B. ein stahlverarbeitendes Unternehmen) sinnvoll; nicht jedoch bei Lebensmittel-Einzelhändlern.</p>
<hr />
<h3>Festwert Inventur</h3>
<p>Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können unter bestimmten Bedingungen mit einer konstanten Menge und einem gleichbleibenden Wert (<strong>Festwert</strong>) bewertet werden.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass der Bestand nur geringfügige Veränderungen in Größe, Wert und Zusammensetzung unterliegt und die Gesamtwertigkeit für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Diese Bewertungsmethode wird in der Praxis beispielsweise bei Werkzeugen, Schrauben, Flaschen, Fässern und Verpackungsmaterial angewendet.</p>
<p>Die Gegenstände, die durch Festwerte ermittelt sind, müssen regelmäßig nur alle drei Bilanzstichtage aufgenommen werden. Für Gegenstände im beweglichen Anlagevermögen muss spätestens alle fünf Bilanzstichtage eine physische Bestandsaufnahme erfolgen. Wenn dabei ein um mehr als 10 % höherer Wert festgestellt wird, gilt dieser neue Wert als maßgebend für die Inventurbewertung.</p>
<h2>Durchführung der Inventuraufnahme</h2>
<p>Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln und vollständig aufgenommen. Um dies zu gewährleisten, sind Inventurteams aufzustellen, bestehend aus einem Zähler und einem Schreiber, die dann jeden Ort der Inventuraufnahme (z.B. Lager, Verkaufsräume, Werkstatt) durchgehen und erfassen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 76"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Wenn Ihr Unternehmen wirtschaftsprüfungspflichtig ist, nehmen Sie vor Durchführung der Stichtagsinventur unbedingt Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer auf. Die Inventurerfassung ist Gegenstand der Abschlussprüfung und erfordert in der Regel ein Begleiten der Inventurerfassung durch einen der Prüfer.</p>
<hr />
<p>Folgende Punkte sind bei der Inventuraufnahme wichtig:</p>
<ul>
<li>Erfassung in der Reihenfolge der räumlichen Lagerung</li>
<li>Kennzeichnung aller erfassten Gegenstände (Vermeidung Doppelerfassung)</li>
<li>keine Materialbewegungen während der Erfassung (Produktionsstillstand)</li>
<li>eindeutige Bezeichnung aller erfassten Gegenstände (z. B. Warennummer oder Artikelname).</li>
<li>Erfassung von Menge und Mengeneinheit für jeden Gegenstand</li>
</ul>
<p>Die Inventurlisten und Unterlagen müssen nummeriert und von dem Zähler als auch dem Schreiber unterschrieben werden. Korrekturen während oder nach der Inventurerfassung müssen ebenfalls dokumentiert werden.</p>
<p>Die Inventurunterlagen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.</p>
<h2>Bewertung und Abschluss bei allen Inventurarten</h2>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert bei allen Inventurarten auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände. Zu den <strong>Anschaffungskosten</strong> gehören alle Kosten, die anfallen, um den Gegenstand zu erwerben. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Transportkosten, Verladungskosten, Versicherungskosten, Eingangszölle und Einlagerungskosten; auch wenn diese nachträglich anfallen sollten. Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten.</p>
<p>Bei den <strong>Herstellungskosten</strong> müssen zwingend die einzelnen steuerlichen und handelsrechtlichen Kosten (Materialkosten, Fertigungskosten) berücksichtigt werden. Diese sind variable Kosten, die direkt dem Gegenstand zugeordnet werden können.</p>
<p>Die Bewertung muss zweifelsfrei überprüfbar sein. Dies erfordert u.a. eine präzise Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe, Abmessungen). Falls notwendig, sollten Informationen zu Einkaufsrechnungen, Lieferanten oder Kalkulationsunterlagen angegeben werden, sofern diese nicht sofort aus der Artikelbezeichnung oder -nummer ersichtlich sind. Wenn eine Wertminderung (wie z.B. Teilwertabschreibung) geltend gemacht wird, müssen sowohl die Gründe als auch die Höhe hierfür nachgewiesen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung Inventurarten</h2>
<p>Die Inventur, eine körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden, ist für die Bilanzierung essentiell. Hierfür können verschiedene Inventurarten wie die stichtagsbezogene, permanente und zeitverschobene Inventur zum Einsatz kommen.</p>
<p>Ziel der Inventurerfassung sind Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, unterwegs befindliche Ware und Kommissionswaren. Grundsätzlich ist ebenfalls die Inventur des beweglichen Anlagevermögens notwendig, dies kann unterbleiben, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird, in dem jeder Zugang und Abgang kontinuierlich abgebildet wird.</p>
<p>Bei der Bewertung kommen in der Praxis Bewertungsverfahren wie Einzelbewertung, Gruppenbewertung und Festwerte zum Einsatz.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ): Inventur / Inventurarten</h2>
<h3>Was ist eine Inventur und warum ist sie für die Bilanz wichtig?</h3>
<p>Die Inventur ist eine systematische Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist für die Bilanzierung entscheidend, da sie die Grundlage für die korrekte Darstellung des Unternehmensvermögens und der Verbindlichkeiten in der Bilanz bildet.</p>
<h3>Welche Inventurarten gibt es?</h3>
<p>Es existieren verschiedene Inventurarten: Die Stichtagsinventur wird zum Bilanzstichtag durchgeführt, die permanente Inventur erfolgt fortlaufend und die zeitverschobene Inventur kann drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.</p>
<h3>Welche Vermögensgegenstände müssen bei einer Inventur des Vorratsvermögens berücksichtigt werden?</h3>
<p>Es müssen Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unterwegs befindliche Waren berücksichtigt werden. Auch beschädigte oder minderwertige Waren müssen trotz möglicher Wertlosigkeit erfasst werden.</p>
<h3>Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Inventur behandelt?</h3>
<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto gebucht werden. Sie benötigen keine separate Aufnahme im Inventarverzeichnis.</p>
<h3>Wie erfolgt die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände?</h3>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Diese beinhalten auch Zusatzkosten wie Transport oder Lagerung sowie die Möglichkeit einer möglichen Wertminderung, die ebenfalls begründet werden muss.</p>
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		<title>Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen &#8211; ein Überblick über 6 Softwareanbieter</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 14:06:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Debitorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
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		<category><![CDATA[Wareneingang]]></category>
		<category><![CDATA[Accounting]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware für das eigene Unternehmen &#8211; ob groß oder klein &#8211; ist eine lohnenswerte Investition. Der Unternehmer hat damit jederzeit einen Einblick in seine Finanzen und die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse. Zwar kann die Buchführung an externe Dienstleister wie&#46;&#46;&#46;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware für das eigene Unternehmen &#8211; ob groß oder klein &#8211; ist eine lohnenswerte Investition. Der Unternehmer hat damit jederzeit einen Einblick in seine Finanzen und die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse. Zwar kann die Buchführung an externe Dienstleister wie Steuerberater oder Buchhhaltungsbüros abgegeben werden; dann wird jedoch Fokus und Einblick in die eigenen Finanzen darunter leiden.</p>
<p>Haben Sie sich als Unternehmer für ein eigenes Buchhaltungsprogramm entschieden, steht die &#8211; zugegeben nicht einfache &#8211; Suche nach einer passenden Lösung bevor. Dieser Blog-Beitrag unterstützt Sie dabei, indem er einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Softwareanbieter auf dem Markt für Buchführungssoftware und deren Lösungen liefert.</p>
<p>Sofern Sie vorab einen Überblick über die notwendigen Anforderungen für Betriebe benötigen, finden Sie den im ausführlichen Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/anforderungen-buchhaltungssoftware/" target="_blank" rel="noopener">Anforderungen Buchhaltungssoftware: 16 wesentlich Kriterien für die optimale Auswahl</a>&#8222;.</p>

<h2>Buchhaltungssoftware BuchhaltungsButler GmbH</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">BuchhaltungsButler Überblick</span></p>
<p>BuchhaltungsButler ist eine <strong>cloudbasierte Buchhaltungslösung</strong> für kleine Unternehmen und Freiberufler. Die Software bietet eine intuitive Benutzeroberfläche, mit der Sie Rechnungen schreiben und Aufzeichnungen führen können. BuchhaltungsButler ist auch in der Lage, automatisch Belege zu erfassen und zu kategorisieren, was die Buchhaltung deutlich erleichtert.</p>
<p>Die Buchhaltungssoftware ist primär auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen zugeschnitten und bietet eine Vielzahl von Funktionen, darunter die Möglichkeit, Rechnungen zu erstellen, Ausgaben zu verfolgen und Berichte zu generieren.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">BuchhaltungsButler Sahnestücke</span></p>
<p>Die Besonderheit bei BuchhaltungsButler besteht in der Möglichkeit, die Buchhaltung hochgradig zu automatisieren. Lernende Eigenschaften der künstlichen Intelligenz kommen zur Anwendung und helfen Ihnen bei der individuellen Abarbeitung der Geschäftsvorfälle. Für die (lästigen) Routineaufgaben stehen Sammelfunktionen zur Auswahl.</p>
<p>Zudem können Sie den Funktionsumfang und somit die Kosten je nach Ihrem Kenntnisstand in Sachen Buchführung anpassen und haben so die optimale Lösung für Ihre eigene Buchhaltung.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von BuchhaltungsButler</span></p>
<p>Im Funktionsumfang sind je nach Preismodell folgende Punkte enthalten:</p>
<ul>
<li>Buchhaltung</li>
<li>Rechnungsprogramm</li>
<li>Zahlungs- und Belegmanagement</li>
<li>Bankenanbindung &amp; Schnittstellen</li>
<li>Auswertungen und Exporte</li>
</ul>
<p>Im <strong>Buchhaltungsprogramm</strong> sind Einnahme-Überschussrechnungen (EÜR) sowie Bilanzen erstellbar. Gleiche oder ähnliche Arbeiten werden mit Sammelfunktionen vereinfacht und automatisiert, unabhängig ob es hunderte oder tausende Fälle sind. Ebenfalls hilfreich sind die Kontierungs- und Workflow-Regeln, die Tätigkeiten wie Beleg-Kontierungen, Einstufen von Zahlungen als beleglos oder die Zuweisung von Debitoren- und Kreditorenkonten über individuell definierbare Regeln steuern.</p>
<p>Automatische Plausibilitätsprüfungen weisen auf Buchungsfehler hin und helfen so, die Datenqualität zu optimieren. Dabei geht es nicht nur um die berühmten &#8222;Falschherum-Buchungen&#8220;, sondern auch um komplexere Zusammenhänge und Abhängigkeiten (fehlende Buchungen, ältere offene Posten). Je nach Bedarf könne auch einfache und komplexe Umsatzsteuer-Sachverhalte oder Anlagenvermögen geführt und gebucht werden.</p>
<p>Im <strong>Fakturierungsmodul &#8222;Rechnungsprogramm&#8220;</strong> können Angebote, Lieferscheine, Rechnungen, Gutschriften und das Mahnwesen einfach und ebenfalls hochgradig automatisiert abgewickelt werden. Die Ausgabe der Belege auf verschiedenen Wegen (Druck, PDF, Export, Versand) ist ebenfalls möglich.</p>
<p>Das <strong>Zahlungs- und Belegmanagement</strong> wendet eine KI-gestützte Belegerkennung, (Vor-) Sortierung und Freigabe an. Aus den verarbeiteten Vorgängen können aus der Anwendung Überweisungsfunktionen (XML, direkte Freigabe) für offene Rechnungen in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Die Anwendungen bieten über 12 <strong>Schnittstellen</strong> zu den gängigen Systemen (PayPal, Amazon, Shopware usw.) mittels CSV-Format oder direkter Anbindung. So können beispielsweise über 5.000 Banken und Kreditkarten einfach und effektiv angebunden werden.</p>
<p><strong>Auswertungen und Statistiken</strong> können individualisiert und empfängerorientiert ausgegeben werden. Hier stehen eine Vielzahl an vordefinierten Auswertungen wie Umsatzsteuervoranmeldung, Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen.- und Saldenlisten oder Exportlisten zur Verfügung.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Kosten BuchhaltungsButler</span></p>
<p>Die Kosten für die Buchhaltungssoftware sind monatlich oder jährlich zu entrichten. Es gibt derzeit drei verschiedene Preismodelle (Vorbucher, Selbstbucher und Premium), die alle auf Anwendungsintensität und Kenntnisstand des Nutzers ausgerichtet sind. Bei <strong>Vorbucher</strong> bucht der Anwender in relativ geringem Umfang vor, der Steuerberater und das Buchhaltungsbüro überprüft anschließend die Buchungen und schließt ab.</p>
<p>Der <strong>Selbstbucher</strong> hingehen nutzt den vollen Funktionsumfang für Buchhaltung oder Bilanzierung und erstellt die wichtigsten Steueranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) selbst. Die Premium-Version ist für größere Teams aus Buchhaltungsspezialisten ausgelegt und stellt das Rundum-Sorglos-Paket dar. Alle Preismodelle können gratis getestet werden.</p>
<p>Die Mietkosten (kein Kauf) für die Software können entweder auf Monatsbasis (Laufzeit 1 Monat) oder auf Jahresbasis (Laufzeit 1 Jahr) gewählt werden. Aktuell fallen für den Vorbucher ca. 25 EUR, für den Selbstbucher ca. 30 EUR und für die Premium-Version ca. 80 EUR pro Monat an (einjährige Laufzeit).</p>
<h2>Buchhaltungsprogramm Sage</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Sage Überblick</span></p>
<p>Sage bietet sowohl branchenunabhängige, kaufmännische <strong>Komplettlösung</strong> für Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige (Sage 50), als auch Lösungen für Mittelständler und international tätige Großunternehmen (Sage 100; Sage X3). Das Unternehmen ist Anbieter seit über 40 Jahren und bedient mehr als 2 Millionen Kunden.</p>
<p>Neben der klassischen Buchhaltungssoftware kommen <strong>Warenwirtschaftssysteme</strong>, Lohnabrechnungs- und Personalsoftware sowie Vertriebslösungen wie <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Customer-Relationship-Management" target="_blank" rel="noopener">Customer Relationship Management</a> (CRM) Systeme und Shopsysteme zum Einsatz. Darüber hinaus können sogar auch revisionssichere Dokumentenmanagementsysteme von Sage eingesetzt werden.</p>
<p>Getoppt wird das Angebot mit <strong>speziellen Branchenlösungen</strong> für Handwerker (Sage 50 handwerk), ERP-Systemen für Produktion und Handel (Sage 7) und die Kunststoffindustrie (Sage Wincarat).</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Sage Sahnestücke</span></p>
<p>Die Besonderheit bei Sage ist die <strong>Unabhängigkeit</strong> bezüglich Branchen- und Unternehmensgrößen. Sage 50 ist beispielsweise speziell für kleine Unternehmen mit Wachstumsambitionen entwickelt, die ihre Prozesse einfach und effizient halten wollen. Der Einrichtungsaufwand zur Nutzung der Buchhaltungssoftware ist absichtlich einfach und gering gehalten.</p>
<p>Sobald Unternehmen wachsen, kann der Produktumfang bei Sage individuell mit Zusatzfunktionen angepasst und von den Erfahrungen von Sage auch mit größeren Unternehmen profitiert werden. Sie sind mit Ihrem Unternehmen bei Sage also nicht für immer und ewig im Kleingewerbe-Becken gefangen.</p>
<p>Der professionelle Support ist bei Sage ein lang bewährtes Steckenpferd. Direkte Hilfestellung zu allen Fragen der Buchhaltungssoftware und Anwendung werden von kompetenten Fachkräften beantwortet.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von Sage Buchhaltung</span></p>
<p>Sage deckt die vielschichtigen und umfangreichen Teilbereiche der Buchhaltung ab, so beispielsweise</p>
<ul>
<li>Finanzbuchhaltung</li>
<li>Lohnbuchhaltung</li>
<li>Anlagenbuchhaltung</li>
<li>Debitorenbuchhaltung</li>
<li>Kreditorenbuchhaltung</li>
<li>Bilanzbuchhaltung</li>
</ul>
<p>Um überall und jederzeit auf die Buchhaltungsdaten zugreifen zu können, bietet Sage die Online-Buchhaltung in der Cloud an. Durch die Online-Speicherung der Daten in der Cloud können alle Zugriffsberechtigten in Echtzeit Rechnungen erstellen, Zahlungen verarbeiten und Auswertungen aufrufen. Die erforderliche Sicherheit wird durch einen zertifizierten Verschlüsselungsstandard erreicht.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Kosten Sage</span></p>
<p>Grundsätzlich fallen bei Sage je nach Produkt und Variante (Standard, Comfort, Professional) monatliche Lizenzkosten an. Im Fall des reinen Buchhaltungsmoduls betragen die monatlichen Kosten ca. 20-25 EUR pro Arbeitsplatz.</p>
<p>Im Fall von Sage50 liegen die Kosten zwischen ca. 30 und 40 EUR pro Monat und pro Arbeitsplatz &#8211; nach einem 30-tätigen kostenfreien Zeitraum.</p>
<p>Die Sage50 Handwerker-Version variiert je nach Umfang (Start, Basic, Professional) zwischen ca. 15 und 80 EUR pro Monat.</p>
<h2>sevDesk Buchhaltung</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">sevDesk Überblick</span></p>
<p>sevDesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungs- und Fakturierungs- und Warenwirtschaftssoftware, die speziell für <strong>Selbstständige</strong>, <strong>Freiberufler</strong> und <strong>kleine Unternehmen</strong> konzipiert wurde. Der Fokus liegt auf Unternehmer, die auf der einen Seite ihre Buchhaltung selbst in die Hand nehmen möchten, auf der anderen Seite dabei aber durch Professionalität und Automatisierung bestmöglich unterstützt werden möchten.</p>
<p>sevDesk konzentriert sich auf die<strong> vorbereitenden Buchhaltungsaufgaben</strong>. Abschlüsse (Einnahme-Überschussrechnungen oder Bilanzen) sind mit sevDesk nicht möglich. Dafür sind bewährte Schnittstellen zu den gängigen Steuerberater-Anwendungen (DATEV) vorhanden.</p>
<p>Da die Anwendung cloudbasiert arbeitet, bietet der Anbieter auch eine Vielzahl an <strong>mobilen Lösungen</strong>. So können mit kostenfreien Apps bequem Angebote und Rechnungen geschrieben und Belege digitalisiert werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">sevDesk Sahnestücke</span></p>
<p>Da sich sevDesk auf Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen konzentriert, liegt die Stärke der Anwendung in der praktischen und effizienten<strong> Vorerfassung der Buchhaltung</strong>. Während andere Anwendungen die teils hochkomplexen Bedarfe und Funktionen der Abschlussersteller und Steuerberater berücksichtigen müssen, setzt sevDesk konzentriert auf die unternehmerische Vorstufe.</p>
<p>Dabei kommen die Funktionen und Benefits für die Unternehmer aber bei Weitem nicht zu kurz. Ganz im Gegenteil, sie stehen bei sevDesk zentral im Fokus. Egal ob automatisierte Bearbeitung von Rechnungen oder digitale Erfassung von Belegen von unterwegs.</p>
<p>Aus diesem Grund kann sich sevDesk als die bestbewertete Buchhaltungssoftware (u. a. Trusted, ProvenExpert und Google Reviews) bezeichnen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von sevDesk</span></p>
<p>Das <strong>Modul Rechnung</strong> ist für Unternehmer gedacht, die ihre Rechnungen schnell und einfach erstellen wollen. Beim <strong>Modul Buchhaltung</strong> kommen die Betriebsinhaber auf ihre Kosten, die ihre Finanz-Buchhaltung selbst in die Hand nehmen möchten. Der volle Funktionsumfang wird Chefs im <strong>Modul Warenwirtschaft</strong> ermöglicht.</p>
<p>Das Modul Buchhaltung bietet im Standard folgende Funktionen:</p>
<ul>
<li>Angebote und Rechnungen erstellen</li>
<li>Belege erfassen und verwalten</li>
<li>automatische Auswertungen</li>
<li>laufende Buchhaltung inkl. Kassenbuch und Anlagenverwaltung</li>
<li>Kontaktmanagement</li>
<li>Schnittstellen (Elster, Steuerberater)</li>
</ul>
<p>Neben den Standardfunktionen können auch je nach individuellem Bedarf Zusatzfunktionen (Add-ons) wie Layouts, Zeiterfassung oder Inventare hinzugebucht werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht sevDesk Kosten</span></p>
<p>Das Modul Rechnung ist für einen monatlichen Betrag ab ca. 8 EUR erhältlich, das Modul Buchhaltung ab ca. 18 EUR und das vollumfängliche Modul Warenwirtschaft ab ca. 43 EUR pro Monat.</p>
<p>Die Zusatzmodule sind für einen Aufschlag von ca. 4 bis 20 EUR pro Monat erhältlich.</p>
<p>Für die Einrichtung kann auch ein zusätzlicher pauschaler Einrichtungsservice in Höhe von einmalig 49 EUR gebucht werden.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><strong><span style="font-size: 18pt;">Mit sevDesk die Buchhaltung einfach und rechtssicher machen!</span></strong><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/sevdeskflexbuha" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2877596&amp;v=15944&amp;q=361517&amp;r=1322153" border="0" alt="cshow" title="Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen - ein Überblick über 6 Softwareanbieter 80"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/sevdeskflexbuha" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> kostenlos testen</span>*</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">
</p>
<h2>Lexware Buchhaltung</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Lexware Buchhaltung Überblick</span></p>
<p>Lexware gehört mit seiner Buchhaltungssoftware seit vielen Jahren zu den <strong>Marktführern im Wettbewerb</strong>. Das komplette Softwareangebot von Lexware rund um alle betriebswirtschaftlichen Themen ist ausgreift und bewährt.</p>
<p>Lexware ist es gelungen, die Software für Solo-Unternehmer und Profi-Anwender interessant zu machen. Durchdachte Eingabehilfen und starke Automatisierungen stellen dies unter Beweis. Die Folge ist, dass über 100.000 Unternehmer die Buchhaltungssoftware einsetzen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Lexware Buchhaltung Sahnestücke</span></p>
<p>Die langjährige Erfahrung von Lexware zeigt sich in der<strong> praxisorientierten Ausrichtung</strong> der Buchhaltungssoftware. Der Benutzer gelangt über eine intuitive Startseite schnell und zielgerichtet in die verschiedenen Abschnitt &#8211; egal ob die Verbuchung einer Eingangsrechnung, eines Kassenbeleges oder eine Anlageguts ansteht.</p>
<p>Die Benutzerfreundlichkeit zeigt sich auch an den verschiedenen Wegen, die den Usern zur Verfügung stehen. Per Mausklick, per Tastenkombination oder per App können die Anforderungen umgesetzt werden.</p>
<p>Lexware Buchhaltung hat auch die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Digitalisierung" target="_blank" rel="noopener"><strong>Digitalisierung</strong> </a>erfolgreich integriert. Belege können analog oder digital eingelesen und weiterführend digital verarbeitet werden. Bei der Verbuchung werden die Belege dann gewinnbringend mit dem Buchungssatz verbunden, so dass bei nachträglicher Betrachtung jeder Buchung immer der digitale Beleg zur Verfügung steht.</p>
<p>Eine große und vielfältige Auswahl an üblichen und speziellen <a href="https://www.lexoffice.de/lexikon/kontenrahmen/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Kontenrahmen</strong> </a>gewährleistet auch eine schnelle Einrichtung der Buchhaltung. Neben den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 (DATEV) gibt es Kontenrahmen für beispielsweise</p>
<ul>
<li>Hotel- und Gaststättengewerbe</li>
<li>Ärzte</li>
<li>Zahnärzte</li>
<li>Pflegeeinrichtungen</li>
<li>Land- und Forstwirtschaft</li>
<li>Vereine</li>
<li>und viele weitere</li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von Lexware Buchhaltung</span></p>
<p>Die Funktionen von Lexware Buchhaltung bestehen grundsätzlich aus:</p>
<ul>
<li>Finanzbuchhaltung</li>
<li>Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung</li>
<li>Schnittstellenmanagement</li>
<li>Kassenbuch (Buchhaltung Plus)</li>
<li>Mehrplatzfähigkeit und Rechteverwaltung (Buchhaltung Pro)</li>
<li>integrierte Anlagenverwaltung (Buchhaltung Premium)</li>
</ul>
<p>Im Standardmodul <strong>Buchhaltung</strong> sind Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) oder <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">Doppelte Buchführung</a> (Bilanzierung) mit Soll- und Haben-Buchungen anwendbar. Wiederkehrende Buchungen (z. B. Büromiete) können Dank durchdachter Vorlagen automatisiert verarbeitet werden. Mit Lexware online-banking erfolgt die bankseitige Anbindung.</p>
<p>Die <strong>Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung</strong> hat alle Verbindlichkeiten und Forderungen des Unternehmens im Blick. Fällige Zahlungen an Lieferanten werden ebenso effektiv überwacht wie die Kundenforderungen mit dem dreistufigen Mahnwesen.</p>
<p>Bei den Schnittstellen sind die üblichen Anbindungen wie DATEV oder Elster, aber auch Datenexporte für anstehende Betriebsprüfungen, abgedeckt.</p>
<p>Das im Leistungspaket Lexware Buchhaltung Plus enthaltene <strong>Kassenbuch</strong> wickelt alle baren Geschäftsvorfälle inklusive abendlichem Kassensturz ab. Selbstverständlich werden die hohen systemseitigen <a href="https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/kassenfuehrung-das-ist-bei-der-buchfuehrung-zu-beachten/" target="_blank" rel="noopener">Anforderungen der Finanzverwaltung zur Kassenführung</a> vollumfänglich erfüllt.</p>
<p>Die <strong>Mehrplatzfähigkeit der Anwendung</strong> ist im Modul Lexware Buchhaltung Pro gegeben. Arbeiten im Team und stufengerechte Berechtigungen sind hier problemlos möglich.</p>
<p>Abschließend kann im höchsten Leistungspaket Lexware Buchhaltung Premium das <strong>Anlagevermögen</strong> umfassend gebucht und verwaltet werden. Somit können alle verfügbaren Abreibungsarten (Sofortabschreibung, degressive Abschreibung usw.) direkt in die Buchhaltung fließen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Lexware Buchhaltung Kosten</span></p>
<p>Die Basis-Lösung von Lexware Buchhaltung kann für ca. 20 EUR pro Monat genutzt werden. In der Pro-Version (Einzelplatz) &#8211; der Beststeller bei Lexware &#8211; fallen Kosten von ca. 26 EUR pro Monat an. Die Plus-Variante als Einzelplatz-Anwendung kostet den Anwender ca. 34 EUR im Monat.</p>
<p>Die Versionen Pro und Premium sind auch als Mehrplatzlösungen für größere Unternehmen möglich. Dann falle Kosten von ca. 53 EUR (Pro) oder ca. 62 EUR (Premium) pro Monat an.</p>
<h2>Papierkram-Software</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Papierkram Überblick</span></p>
<p>Papierkram ist eine einfach zu bedienende Buchhaltungssoftware speziell für Selbständige sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Neben den Standardfunktionen Fakturierung und Buchhaltung können auch moderne Zusatzmodule wie Zeiterfassung und Projektmanagement sowie <a href="https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/customer-relationship-management-crm-30809" target="_blank" rel="noopener">Customer Relationship Management</a> (CRM) Systeme hinzugebucht werden.</p>
<p>Die Software versteht sich als lösungsorientiert und verspricht, die Anwendung &#8211; insbesondere die Buchhaltung &#8211; neu zu denken.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Papierkram Sahnestücke</span></p>
<p>Neben der Konzentration und Ausrichtung auf kleine und mittlere Unternehmen ragt Papierkram mit seinen Teamfunktionen hervor. Eine Mehrbenutzerfähigkeit steht im Fokus und liefert somit auch durchdachte Teamlösungen wie Projektmanagement und Customer Relationship Management mit.</p>
<p>Die Hilfe- und Support-Seite von Papierkram ist sehr umfangreich und bietet neben den üblichen Erklär-Texten auch eine Vielzahl an Video-Tutorials und Vorlagen sowie verschiedene Rechner.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von Papierkram</span></p>
<p>Die Standard-Funktionen von Papierkram umfassen</p>
<ul>
<li>Angebote</li>
<li>Zeiten &amp; Projekte</li>
<li>Rechnungen</li>
<li>Steuern und Analysen</li>
</ul>
<p>Im Funktionsumfang <strong>Angebote</strong> sind ein Editor zur Erstellung überzeugender Angebote, die eine Versionierung und einen E-Mail-Versand ermöglichen. Bei <strong>Zeiten &amp; Projekte</strong> können aus den angenommenen Angeboten direkt Projekte erstellt werden, die dann wiederum mit (Arbeits-) Zeiten bebucht werden können, um die vollumfassende Abrechnung zu gewährleisten. Hierüber können dann auch Zeit- und Projektbudgets überwacht und analysiert werden.</p>
<p>Das Modul <strong>Rechnungen</strong> gestaltet und erstellt Ausgangsrechnungen im steuerlich richtigen Umfang und Rahmen. Auch hier stehen individuelle Vorlagen und Styles zur Verfügung. Die offenen Rechnungen werden mit dem enthaltenen Mahnwesen effektiv überwacht.</p>
<p>Im Funktionsumfang <strong>Steuern und Analysen</strong> erfolgt die steuerliche Abbildung aller Geschäftsvorfälle. Mit einem Klick kann die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) sowie notwendige steuerliche Anmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) erzeugt werden. An verschiedene Empfänger (z. B. DATEV, Elster) kann über Export-Schnittstellen eine Datenausgabe erfolgen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Papierkram Kosten</span></p>
<p>Alle Versionen und Programme enthalten grundsätzlich die Hosting-Gebühren, Kosten für Datensicherung, Updates und Support. Papierkram will explizit verdeckte Extrakosten vermeiden.</p>
<p>Neben einer kostenfreien Version (Free), die zum Reinschnuppern und für kleine Unternehmen gedacht ist, können die User beim Preismodell zwischen der PRO+, der Team- und der Business-Variante wählen. Für PRO+ fallen ca. 8 EUR, für Team ca. 20 EUR und für Business ca. 40 EUR pro Monat an.</p>
<p>Auch bei Papierkram kann zwischen einer monatlichen und einer (günstigeren) jährlichen Abrechnung gewählt werden.</p>
<h2>FastBill</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">FastBill Überblick</span></p>
<p>FastBill ist ebenfalls eine Online-Software, die vornehmlich für Freiberufler und Mittelständler geschrieben wurde. Neben einem Modul für Ausgangsrechnungen kommt auch die klassische Buchhaltung und ein Belegwesen zur Anwendung. Laut FastBill haben sich bereit 70.000 Unternehmen für die Buchhaltungssoftware entschieden, die den Anbieter zu 90 % positiv bewerten.</p>
<p>Wie bei (fast) allen Anbieter werden die Daten bei FastBill in der Cloud gehalten; die dafür notwendigen Server stehen in Deutschland und unterliegen somit den hohen Datenschutz- und Datenverarbeitungsgesetzen in Deutschland.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">FastBill Sahnestücke</span></p>
<p>FastBill stellt sich ganz besonders auf die individuellen Kenntnisse und Erfahrungen der unterschiedlichen Anwender ein. So gibt es ein Module für Solo-Unternehmer, ein Plus- und ein Pro-Programm für die geübteren und ein Premium-Paket mit dem höchsten Grad an Automatisierung und Unterstützung.</p>
<p>Die Belegverarbeitung ist bei FastBill hochgradig digital und automatisiert. Erfolgt die (Vor-) Kontierung vom Unternehmer, schlägt FastBill automatisch passende Kategorien für den jeweiligen Geschäftsvorfall vor und erleichtert somit dem Anwender die (ungeliebte) Buchführungsarbeit.</p>
<p>Im Rahmen der Abrechnung können mit FastBill Arbeits- oder Projektzeiten (auch nachträglich) erfasst und abschließend abgerechnet werden. Der Unternehmen hat vor und während der Leistungserstellung mittels Live-Tracking einen guten Überblick über die Zeiten und Aufwendungen eines Abrechnungsprojekt.</p>
<p>FastBill hat nicht nur die übliche Schnittstelle zur Steuerberatersoftware (DATEV), sondern spricht auch direkt Steuerberater und &#8222;ihre&#8220; Mandanten unterstützend an und liefern einen eigenen Steuerberaterzugang. Außerdem bestehen Partnerschaften zu zahlreichen Dienstleistern und Softwareanbietern, durch die FastBill-Anwender mit vorgefertigten Schnittstellen profitieren.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von FastBill</span></p>
<p>Die Haupt-Funktionen von FastBill lassen sich in drei Gruppen unterteilen:</p>
<ul>
<li>Angebote und Rechnungen</li>
<li>Buchhaltung und Belege</li>
<li>Finanzen und Kunden</li>
</ul>
<p>Mit dem Funktionsumfang <strong>Angebote und Rechnungen </strong>können in wenigen Minuten professionelle und rechtskonforme Ausgangsrechnungen erstellt werden; bei Bedarf helfen zur Verfügung stehende Vorlagen. Zudem können die erstellten Rechnungen (automatisiert) versendet werden. Standardfunktionen wie Mahnungen, Storno und Rabattberücksichtigung sind ebenfalls enthalten.</p>
<p>In der zentralen Funktion <strong>Buchhaltung und Belege</strong> werden alle steuerrelevanten Belege rechtssicher &#8222;eingesammelt&#8220;, verarbeitet und abgestimmt. Dies geschieht (automatisch) mittels E-Mail-Lösung, Scan-App oder per Drag-and-Drop. Im Anschluss erfolgen die Vorkontierung und abschließende Verbuchung der jeweiligen Geschäftsvorfälle.</p>
<p>Unter <strong>Finanzen und Kunden</strong> versteht FastBill die zielorientierte Auswertung der erfassten Daten. Mit einem Klick sind &#8211; über ein zentrales Dashboard &#8211; live Finanz- und Steuer-Informationen über das Unternehmen und die Kunden einzusehen. In Fokus stehen dabei Einnahmen, Ausgaben und (hoffentlich) hieraus ergebende Überschüsse. Abgerundet wird diese Funktion mit einer 360° Kundenakte mit individueller Zahlungsbereitschaft.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht FastBill Kosten</span></p>
<p>Die monatlich zu entrichtenden Kosten können mit einer monatlichen oder jährlichen Laufzeit abgerechnet werden, die jährliche Zahlungsweise ist &#8211; wie bei allen Anbietern &#8211; günstiger.</p>
<p>Für das Paket <strong>Solo</strong> fallen bei einem Benutzer ca. 9 EUR pro Monat an. Die <strong>Plus-Mitgliedschaft</strong> für versiertere Nutzer mit besserer Dokumentenverwaltung und Kundeninteraktionen wird mit ca. 14 EUR monatlich berechnet.</p>
<p>Das empfohlene <strong>PRO-Programm</strong> bietet grundsätzlich bereits 3 registrierbare Benutzer und bietet Teamfunktionen und weitere Automatisierungsfunktionen. Es wird mit ca. 27 EUR pro Monat berechnet.</p>
<p>Im letzten und besten Modul Premium ist der höchste Grad an Automatisierung möglich, das mit monatlich ca. 53 EUR berechnet wird. Hier sind dann bereits 5 Benutzer im Standard enthalten.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2813521&amp;v=20766&amp;q=406555&amp;r=1322153" alt="Automatisierte Buchhaltung für Selbständige" width="728" height="90" border="0" title="Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen - ein Überblick über 6 Softwareanbieter 81"></a><span style="font-size: 18pt;">Sie kümmern sich um Ihren Erfolg &#8211; FastBill kümmert sich um die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener">Buchhaltung</a></span>*</p>
<hr />
</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die Auswahl der richtigen <strong>Buchhaltungssoftware</strong> ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens, unabhängig von seiner Größe. In diesem Blogbeitrag haben wir einen umfassenden Überblick über einige der besten Anbieter auf dem Markt für Buchführungssoftware gegeben, darunter BuchhaltungsButler, Sage, sevDesk, Lexware, Papierkram und FastBill.</p>
<p>Diese Softwarelösungen bieten eine breite Palette von Funktionen, die Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Finanzen und betriebswirtschaftlichen Ergebnisse helfen. Von der automatischen Belegerfassung bis zur Erstellung von Rechnungen, von Steueranmeldungen bis zur Kundenverwaltung, diese Programme bieten eine Vielzahl von Werkzeugen, die Ihnen Zeit und Mühe sparen.</p>
<p>Unabhängig von Ihrem Kenntnisstand in der Buchführung oder der Größe Ihres Unternehmens gibt es passende Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Darüber hinaus bieten viele dieser Anbieter eine kostenlose Testphase, um sicherzustellen, dass die Buchhaltungssoftware auch tatsächlich Ihren Anforderungen entspricht.</p>
<p>Nutzen Sie die Chance, Ihre Buchhaltung zu optimieren und Ihren Unternehmenserfolg zu steigern, indem Sie eines dieser Buchhaltungsprogramme testen und in Ihre Arbeitsabläufe integrieren.</p>
<p>Buchen Sie noch heute Ihre kostenlose Testversion und bringen Sie Ihre Finanzen auf das optimale Level!</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/buchhaltungssoftware/">Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen &#8211; ein Überblick über 6 Softwareanbieter</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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