Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur – ein Leitfaden für Praxisanwender
Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren.
Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur. Jede dieser Methoden birgt spezifische Vorteile und Anforderungen, um eine korrekte Bestandserfassung zu gewährleisten. Dieser Ratgeber als kostenloser Leitfaden für Praxisanwender zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen – damit Ihre nächste Inventur in der Praxis problemlos durchschnurrt.
Inhaltsverzeichnis
- Definition von Inventur: Inventurarten einfach erklärt
- Inventurarten
- Umfang der Inventur – Inventarliste
- Inventarisierung des beweglichen Anlagevermögens
- Forderungen und Verbindlichkeiten
- Inventur-Bewertungsverfahren
- Durchführung der Inventuraufnahme
- Bewertung und Abschluss bei allen Inventurarten
- Zusammenfassung Inventurarten
- Häufige Fragen (FAQ): Inventur / Inventurarten
- Was ist eine Inventur und warum ist sie für die Bilanz wichtig?
- Welche Inventurarten gibt es?
- Welche Vermögensgegenstände müssen bei einer Inventur des Vorratsvermögens berücksichtigt werden?
- Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Inventur behandelt?
- Wie erfolgt die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände?
Definition von Inventur: Inventurarten einfach erklärt
Damit eine Bilanz aufgestellt werden kann, müssen die einzelnen Vermögensgegenstände (Inventare) eine Unternehmens erfasst werden (§ 240 HGB). Sie bilden die wertmäßigen Inhalte der Bilanz.
Diese Erfassung erfolgt bei bestimmten Bereichen der Bilanz mittels körperlicher Bestandausnahme: das berühmte Zählen, Messen, Wiegen. Diese körperliche Aufnahme wird „Inventur“ genannt und kommt in der Praxis insbesondere bei der Erfassung des Vorratsvermögens (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren) zum Einsatz.
Definition Inventur
Stichtagsbezogene körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden müssen.
Um nicht alles ausnahmslos körperlich und mühevoll erfassen zu müssen, kann das Vorratsvermögen auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden (z. B. Stichproben) ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass das Ergebnis dem einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt (§ 241 Abs. 1 HGB). Als weitere Inventurerleichterungen können die Gruppenbewertung und der Festwert angewendet werden.
Inventurarten
Welche Inventurarten gibt es nach Gesetz und in der Praxis? Neben der Stichtagsinventur kommen die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur zum Einsatz.
Zeitnahe Inventur – der Standard zum oder um den Stichtag
Es ist erforderlich, eine korrekte Inventur entweder am Tag des Jahresabschlusses (Stichtag) oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag durchzuführen. Liegt die tatsächliche Bestandsaufnahme vor oder nach dem Stichtag, müssen Bestandsveränderungen zwischen dem Inventurzeitpunkt und dem Bilanzstichtag berücksichtigt werden.
Permanente Inventur – Vorteile für Erfasser und Unternehmen
Die Bestandsaufnahme kann auch durch eine sogenannte „permanente Inventur“ erfolgen, bei der der Lagerbestand zum Bilanzstichtag anhand von Lagerbüchern (z.B. computergestützte Lagerverwaltung) in Bezug auf Art und Menge ermittelt wird. Es ist jedoch erforderlich, den Buchbestand mindestens einmal im Geschäftsjahr durch körperliche Bestandsaufnahme zu überprüfen; dies braucht dann nicht zum Stichtag erfolgen. Dieser Bestand wird dann laufend (permanent) fortgeschrieben.
Voraussetzungen für diese Inventurart sind:
- In den Lagerbüchern und IT-Systemen müssen alle Bestände sowie alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht oder Kubikinhalt) eingetragen und belegmäßig nachgewiesen werden
- In jedem Jahr muss mindestens einmal durch eine Inventur geprüft werden, ob das Vorratsvermögen, das in den Lagerbüchern oder IT-Systemen ausgewiesen wird, mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt. Die Prüfung braucht nicht gleichzeitig für alle Bestände vorgenommen zu werden. Sie darf sich aber nicht nur auf Stichproben oder die Verprobung eines repräsentativen Querschnitts beschränken Die Lagerbücher und IT-Systeme sind nach dem Ergebnis der Prüfung zu berichtigen. Der Tag der körperlichen Bestandsaufnahme ist in den Lagerbüchern oder Lagerkarteien zu vermerken.
- Über die Durchführung und das Ergebnis der Inventur sind Aufzeichnungen (Protokolle) anzufertigen, die unter Angabe des Zeitpunkts der Aufnahme von den aufnehmenden Personen zu unterzeichnen sind.
Sie wird in der Regel nicht akzeptiert für Vermögensgegenstände mit hohem Wert, einem großen Schwund oder erheblichen Mengendifferenzen.
Details zu dieser Inventurart verrät der eigenen Blog-Beitrag „Permanente Inventur – Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen„, der sich ausschließlich mit diesem Inventurverfahren beschäftigt.
Verlegte Inventur / Zeitverschobene Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme kann in den letzten drei Monaten vor oder den ersten zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, vorausgesetzt, eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag ist durch Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren gewährleistet.
Beispiel Zeitverschobene Inventur
Die AllesZählen GmbH führt eine vorgelagerte, körperliche Bestandsaufnahme am 31.10.2023 durch und will den Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 mittels Fortschreibung erfassen. Zum 31.10.2023 ergab die Inventur einen Bestand in Höhe von 25.000 EUR. Zwischen dem 1.11.2023 und dem 31.12.2023 erfolgten Wareneingänge im Umfang von 8.000 EUR und Warenausgänge (Wareneinsatz) von 12.000 EUR.
Der Inventurwert zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird wie folgt ermittelt:
(vorgelagerte) Inventur zum 31.10.2023 | 25.000 EUR |
zuzügl. Wareneingänge Nov.-Dez. 2023 | + 8.000 EUR |
abzügl. Warenausgänge Nov.-Dez. 2023 | – 12.000 EUR |
Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 | 21.000 EUR |
Eine verlegte Inventur kann in der Regel nicht angewendet werden, wenn es sich um Vermögensgegenstände mit
- hohem Wert,
- hohem Schwund oder
- starken Preisschwankungen handelt.
Umfang der Inventur – Inventarliste
Es ist von großer Bedeutung, dass über die verwendeten Inventarlisten der Nachweis erbracht werden kann, dass alle Vermögensgegenstände vollständig aufgeführt wurden. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden.
Inventarliste Rohstoffe
Zentrale Posten der Vorratsinventur sind die Rohstoffe. Hierunter zählen die Bestandteile oder Materialien, die zur Herstellung oder Produktion von Endprodukten verwendet werden. Sie sind in der Regel noch nicht in den Fertigungsprozess eingegangen und wurden nicht verarbeitet. Stattdessen werden sie als Lagerbestände gehalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Fertigungsprozess einzubringen.
Wichtig für die Stichtagsinventur ist, dass nicht nur die im Lager befindlichen Rohstoffe, sondern auch die an den (Produktions-) Maschinen stehenden Bestände aufgenommen werden.
Inventarliste Hilfs- und Betriebsstoffe
Es ist wichtig, auch die vorhandenen Hilfs- und Betriebsstoffe bei der Stichtagsinventur zu erfassen. Ein Beispiel für einen Hilfsstoff wäre der Leim in der Möbelherstellung. Zu den Betriebsstoffen gehören beispielsweise Heizmaterial sowie Benzin und Öl für Kraftfahrzeuge. In der Regel reicht es aus, sie mit einem angemessenen, geschätzten Wert zu erfassen.
Eine genaue Inventur – ohne Schätzungen – ist jedoch für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verpackungsmaterial erforderlich, wenn entweder hohe Werte vorliegen oder die Bestände an den Bilanzstichtagen erheblich schwanken.
Inventarliste Unfertige und fertige Erzeugnisse
Bei der Bilanz versteht man unter unfertigen Erzeugnissen diejenigen Produkte, die sich noch im Produktionsprozess befinden und noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Sie sind also noch nicht für den Verkauf bereit. Fertige Erzeugnisse hingegen sind bereits vollständig produziert und stehen zum Verkauf zur Verfügung.
Es muss aus den Inventurunterlagen ersichtlich sein, wie die Bewertung der noch nicht fertiggestellten (unfertigen) und bereits fertigen Erzeugnisse erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Ermittlung der (anteiligen) Herstellungskosten nachvollziehbar und belegbar dokumentiert werden muss. Zudem sollte bei den unfertigen Erzeugnissen der Fortschritt des Fertigungsprozesses angegeben werden.
Inventarliste unterwegs befindliche Ware / schwimmende Waren
Waren, die sich auf dem Transportweg befinden und wirtschaftlich zum Vermögen des (ausliefernden) Unternehmens gehören (unterwegs befindliche Ware), müssen ebenfalls in den Inventurbestand aufgenommen werden.
Beispiel
Die AufdenletztenDrücker OHG versendet einen Auftrag am 29.12.2023 an den Kunden. Als Lieferbedingung ist „frei Haus“ vertraglich vereinbart; die Zustellung der Ware beim Kunden erfolgt jahreswechselbedingt erst am 3.1.2024.
Die OHG darf den Verkauf an den Kunden noch nicht als Erlös behandeln, da der Kunde noch nicht die Verfügungsmacht über die Lieferung hat. Die Lieferung ist aufgrund der Lieferbedingung „frei Haus“ noch der OHG zuzurechnen – mit der Folge, dass die Ware bei der Stichtagsinventur als unterwegs befindliche Ware geführt werden muss.
Wenn eigene Waren in Räumen gelagert werden, die nicht im direkten Zugriff des Unternehmens sind (z. B. externe Lagerung bei Spediteuren), sind diese ebenfalls bei der (eigene) Inventur zu berücksichtigen. In der Regel wird der externe Lagerhalter gebeten, eine Stichtagsinventur vorzunehmen, um die Bestände zu erfassen.
Inventarliste Kommissionswaren
„Kommissionswaren“ sind Produkte, die ein Unternehmen im Auftrag eines anderen Unternehmens verkauft, verwaltet oder lagert. Die Waren sind also, solange sie (noch) nicht verkauft sind, im Eigentum des auftraggebenden Unternehmens. Sie sind somit nicht bei dem Unternehmen in der Inventur zu erfassen, das die Produkte lagert, sondern bei dem Unternehmen, in dessen Eigentum (nicht Besitz!) die Produkte stehen.
Praxistipp
Sind Sie Eigentümer von Kommissionswaren, fordern Sie das Unternehmen, das die Produkte lagert und verkauft frühzeitig auf, die Bestande körperlich zu erfassen und rechtzeitig zu melden. Versenden Sie dafür Ihre Inventurlisten, die das Kommissions-Unternehmen dann zum Stichtag auszufüllen hat.
Nehmen Sie die Ergebnisse mit Kennzeichnung des (externen) Lagerorts in Ihr Inventar auf und führen Sie ganz normal eine Bewertung durch.
Beschädigte Waren
Beschädigte, minderwertige und wertlose Waren sind bei der Inventurerfassung ebenfalls bestandsmäßig aufzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie verschrottet werden und somit wertlos sind. Die Bewertung dieser körperlich vorhandenen Waren kann dann – je nach Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeiten – mit einem Abschlag oder gar mit 0 EUR erfolgen.
Inventarisierung des beweglichen Anlagevermögens
Bestandsverzeichnis
Im Inventar müssen grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände des Unternehmens aufgenommen werden. Dazu gehört – auch wenn das in der Praxis meist nicht bekannt ist und nicht erfolgt – das Anlagevermögen; selbst wenn die Gegenstände bereits abgeschrieben sind.
Eine physische Aufnahme des Anlagevermögens ist jedoch nicht erforderlich, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird. In diesem Verzeichnis muss jeder Zugang und Abgang kontinuierlich geführt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Sofort abgeschriebene geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto geführt werden, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen. Eine spezielle Aufnahme in ein Inventurverzeichnis ist daher nicht erforderlich.
Für Wirtschaftsgüter mit Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro, die in den sogenannten Sammelposten aufgeführt sind, gibt es keine zusätzlichen Aufzeichnungspflichten außer der Erfassung des Zugangs; sie müssen ebenfalls nicht im Inventar vermerkt werden.
Leasinggegenstände
Im Anlagenverzeichnis müssen Leasinggegenstände aufgenommen werden, sofern sie bilanziell dem Leasingnehmer (Unternehmen) zugeordnet sind. Dies ist anhängig von der Vertragsgestaltung und beispielsweise der Fall, wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der Nutzungsdauer ausmacht oder bei Leasingverträgen mit Kaufoption.
Praxistipp
Prüfen und dokumentieren Sie zu Beginn des Leasings, wem der Leasinggegenstand bilanziell zuzuordnen ist. Wenn dies von Anfang an geklärt ist, kann die korrekte Zuordnung zum Bestandsverzeichnis durch den Unternehmer erfolgen.
Forderungen und Verbindlichkeiten
Zur Inventur gehört ebenfalls die Erfassung aller offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Hierfür müssen Listen erstellt werden, in denen die Salden für Debitoren (Kunden) und Kreditoren (Lieferanten) aufgeführt sind. Auch der Besitz von Vermögenswerten sowie Schuldenwechsel – sofern die heute noch im Umlauf sind – müssen einzeln aufgenommen werden.
Die Saldenlisten sind nach Kontokorrentkonten getrennt und zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten differenziert aufzustellen.
Inventur-Bewertungsverfahren
Einzelbewertung und Gruppenbewertung
Grundsätzlich müssen bei der Inventur die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens einzeln erfasst und bewertet werden. Es ist jedoch möglich, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu Gruppen zusammenzufassen und mit einem Durchschnittspreis zu bewerten (§ 240 Abs. 4 HGB) – die sogenannte Gruppenbewertung.
Voraussetzung ist, dass dies – wie so oft – den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.
Neben der Durchschnittsbewertung kommt als vereinfachtes Bewertungsverfahren auch ein Verbrauchsfolgeverfahren wie beispielsweise bei Brennstoffvorräten (sogenanntes Lifo-Verfahren) in Betracht.
Hinweis
Beim Lifo-Verfahren (Lifo steht für „last in – first out“), wird davon ausgegangen, dass die zuletzt eingelagerten Gegenstände zuerst wieder aus dem Lager entnommen werden. Somit verbleiben die alten Waren als „eiserne Bestände“, die dann bei der Inventurbewertung relevant sind.
Das Lifo-Verfahren ist also bei Betrieben ohne verderblicher Ware (z. B. ein stahlverarbeitendes Unternehmen) sinnvoll; nicht jedoch bei Lebensmittel-Einzelhändlern.
Festwert Inventur
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können unter bestimmten Bedingungen mit einer konstanten Menge und einem gleichbleibenden Wert (Festwert) bewertet werden.
Voraussetzung ist, dass der Bestand nur geringfügige Veränderungen in Größe, Wert und Zusammensetzung unterliegt und die Gesamtwertigkeit für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Diese Bewertungsmethode wird in der Praxis beispielsweise bei Werkzeugen, Schrauben, Flaschen, Fässern und Verpackungsmaterial angewendet.
Die Gegenstände, die durch Festwerte ermittelt sind, müssen regelmäßig nur alle drei Bilanzstichtage aufgenommen werden. Für Gegenstände im beweglichen Anlagevermögen muss spätestens alle fünf Bilanzstichtage eine physische Bestandsaufnahme erfolgen. Wenn dabei ein um mehr als 10 % höherer Wert festgestellt wird, gilt dieser neue Wert als maßgebend für die Inventurbewertung.
Durchführung der Inventuraufnahme
Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln und vollständig aufgenommen. Um dies zu gewährleisten, sind Inventurteams aufzustellen, bestehend aus einem Zähler und einem Schreiber, die dann jeden Ort der Inventuraufnahme (z.B. Lager, Verkaufsräume, Werkstatt) durchgehen und erfassen.
Praxistipp
Wenn Ihr Unternehmen wirtschaftsprüfungspflichtig ist, nehmen Sie vor Durchführung der Stichtagsinventur unbedingt Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer auf. Die Inventurerfassung ist Gegenstand der Abschlussprüfung und erfordert in der Regel ein Begleiten der Inventurerfassung durch einen der Prüfer.
Folgende Punkte sind bei der Inventuraufnahme wichtig:
- Erfassung in der Reihenfolge der räumlichen Lagerung
- Kennzeichnung aller erfassten Gegenstände (Vermeidung Doppelerfassung)
- keine Materialbewegungen während der Erfassung (Produktionsstillstand)
- eindeutige Bezeichnung aller erfassten Gegenstände (z. B. Warennummer oder Artikelname).
- Erfassung von Menge und Mengeneinheit für jeden Gegenstand
Die Inventurlisten und Unterlagen müssen nummeriert und von dem Zähler als auch dem Schreiber unterschrieben werden. Korrekturen während oder nach der Inventurerfassung müssen ebenfalls dokumentiert werden.
Die Inventurunterlagen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.
Bewertung und Abschluss bei allen Inventurarten
Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert bei allen Inventurarten auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände. Zu den Anschaffungskosten gehören alle Kosten, die anfallen, um den Gegenstand zu erwerben. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Transportkosten, Verladungskosten, Versicherungskosten, Eingangszölle und Einlagerungskosten; auch wenn diese nachträglich anfallen sollten. Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten.
Bei den Herstellungskosten müssen zwingend die einzelnen steuerlichen und handelsrechtlichen Kosten (Materialkosten, Fertigungskosten) berücksichtigt werden. Diese sind variable Kosten, die direkt dem Gegenstand zugeordnet werden können.
Die Bewertung muss zweifelsfrei überprüfbar sein. Dies erfordert u.a. eine präzise Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe, Abmessungen). Falls notwendig, sollten Informationen zu Einkaufsrechnungen, Lieferanten oder Kalkulationsunterlagen angegeben werden, sofern diese nicht sofort aus der Artikelbezeichnung oder -nummer ersichtlich sind. Wenn eine Wertminderung (wie z.B. Teilwertabschreibung) geltend gemacht wird, müssen sowohl die Gründe als auch die Höhe hierfür nachgewiesen werden.
Zusammenfassung Inventurarten
Die Inventur, eine körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden, ist für die Bilanzierung essentiell. Hierfür können verschiedene Inventurarten wie die stichtagsbezogene, permanente und zeitverschobene Inventur zum Einsatz kommen.
Ziel der Inventurerfassung sind Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, unterwegs befindliche Ware und Kommissionswaren. Grundsätzlich ist ebenfalls die Inventur des beweglichen Anlagevermögens notwendig, dies kann unterbleiben, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird, in dem jeder Zugang und Abgang kontinuierlich abgebildet wird.
Bei der Bewertung kommen in der Praxis Bewertungsverfahren wie Einzelbewertung, Gruppenbewertung und Festwerte zum Einsatz.
Häufige Fragen (FAQ): Inventur / Inventurarten
Was ist eine Inventur und warum ist sie für die Bilanz wichtig?
Die Inventur ist eine systematische Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist für die Bilanzierung entscheidend, da sie die Grundlage für die korrekte Darstellung des Unternehmensvermögens und der Verbindlichkeiten in der Bilanz bildet.
Welche Inventurarten gibt es?
Es existieren verschiedene Inventurarten: Die Stichtagsinventur wird zum Bilanzstichtag durchgeführt, die permanente Inventur erfolgt fortlaufend und die zeitverschobene Inventur kann drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.
Welche Vermögensgegenstände müssen bei einer Inventur des Vorratsvermögens berücksichtigt werden?
Es müssen Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unterwegs befindliche Waren berücksichtigt werden. Auch beschädigte oder minderwertige Waren müssen trotz möglicher Wertlosigkeit erfasst werden.
Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Inventur behandelt?
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto gebucht werden. Sie benötigen keine separate Aufnahme im Inventarverzeichnis.
Wie erfolgt die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände?
Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Diese beinhalten auch Zusatzkosten wie Transport oder Lagerung sowie die Möglichkeit einer möglichen Wertminderung, die ebenfalls begründet werden muss.