<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Steuerwesen &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
	<atom:link href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/finanzbuchhaltung/steuerwesen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de</link>
	<description>Blog-Seite zu betriebswirtschaftlichen Themen in der praktischen Anwendung</description>
	<lastBuildDate>Sat, 01 Mar 2025 06:58:17 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.8.2</generator>

<image>
	<url>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/02/cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Steuerwesen &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
	<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage)</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Aug 2024 08:19:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Controlling]]></category>
		<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Absatzplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[Executive Summary]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsplan erstellen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalbedarfsplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing und Vertrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Renditeplanung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3251</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach der Entscheidung, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen und 2025 ein Unternehmen zu gründen, werden Inhaber und Gründer schnell mit der Aufgabe &#8222;Businessplan erstellen&#8220; konfrontiert. Was ist dieser Businessplan (Geschäftsplan) genau und warum ist er auch in 2025&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/">Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
			<script>
window.JetpackScriptData = {"site":{"icon":"https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/02/cropped-favicon.png","title":"Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis","host":"unknown","is_wpcom_platform":false}};
</script>
							<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Entscheidung, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen und 2025 ein Unternehmen zu gründen, werden Inhaber und Gründer schnell mit der Aufgabe &#8222;Businessplan erstellen&#8220; konfrontiert. Was ist dieser Businessplan (Geschäftsplan) genau und warum ist er auch in 2025 noch nötig?</p>
<p>Zentrale Antworten auf diese und viele weitere Fragen zu Aufbau und Inhalt sowie eine <a href="#Businessplan-Vorlage">10-seitige Vorlage</a> liefert dieser Blogbeitrag &#8211; wie gewohnt mit starkem Praxisbezug. Viel Erfolg bei der Umsetzung &#8211; ich bin sicher, dieser Artikel wird inkl. der Vorlage dabei eine große Unterstützung.</p>
<table class="alignleft">
<tbody>
<tr>
<td style="background-color: #01319d; text-align: left;"><span style="color: #ffffff; font-family: arial black, sans-serif; font-size: 18px;"> Das Wichtigste in Kürze</span></p>
<p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #ffffff;">▶ ein Businessplan ist eine umfassende, schriftliche Darstellung eines Geschäftsvorhabens, die sowohl textliche als auch zahlenbasierte Elemente enthält</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ besonders wichtig ist die Executive Summary, die das gesamte Vorhaben kurz und präzise zusammenfasst und damit das Interesse der Leser wecken soll</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ er dient zum einen dem Gründer selbst, um sein Vorhaben strukturiert zu durchdenken und planen, zum anderen aber auch potenziellen Geldgebern und Partnern</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ es gibt keine festen Vorgaben für den Aufbau, jedoch haben sich Standards etabliert. Eine Vorlage ist diesem Beitrag beigefügt</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ der Plan gliedert sich meist in eine textbasierte Vorhabensbeschreibung (z. B. Marktanalyse, Zielgruppe) und eine zahlenbasierte Planungsrechnung (z. B. Investitionsbedarf, Liquidität).</span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>

<h2>Businessplan &#8211; Was ist das?</h2>
<p>Ein Businessplan stellt eine umfassende und schriftliche <strong>&#8222;Planung&#8220; eines Geschäftsvorhabens (&#8222;Business&#8220;)</strong> dar. Er erläutert zum einen die Ausgangssituation, Idee, Vision, Umsetzung und Meilensteine des Vorhabens und stellt zum anderen unter Beweis, dass sich der Ersteller ausführlich Gedanken über das Geschäftsmodell und diese gleichzeitig für ausgewählte Adressaten (überzeugend) zu Papier gebracht hat.<br />
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Über den Autor</span></p>
<p><strong><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-3724" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/Nikolaus-Zoellner_02_v1-205x300.webp" alt="Nikolaus Zöllner - Betriebswirtschaft-Praxis.de" width="103" height="150" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 12" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/Nikolaus-Zoellner_02_v1-205x300.webp 205w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/Nikolaus-Zoellner_02_v1.webp 300w" sizes="(max-width: 103px) 100vw, 103px" />Nikolaus Zöllner</span></strong>, Betreiber der Praxis-Plattform Betriebswirtschaft-Praxis, ist ehrenamtlich seit über 5 Jahren Mitglied in der Unternehmer-Jury beim jährlichen Business-Wettbewerb von <a href="https://www.baystartup.de/businessplan-wettbewerbe" target="_blank" rel="noopener">BayStartUp</a>. Bei seiner Arbeit als Juror sind ihm Dutzende von Businessplänen durch die Hände und Augen gegangen, die schlussendlich von ihm und anderen Jury-Kollegen bewertet wurden.</p>
<p>Einige der bewerteten Pläne haben den Wettbewerb bereits gewonnen &#8211; was aber nicht am Juror, sondern vielmehr an den hervorragend verfassten Geschäftsplänen der Wettbewerbsteilnehmer lag.</p>
<hr />
</p>
<p>Man kann den Businessplan in etwa mit der <strong>Planung eines Hausbaus</strong> vergleichen. Kein Bauherr käme auf die Idee, mit dem Bau des Heims auf gut Glück zu beginnen und zu sehen, wo es einen hintreibt. Es wird Beschreibungen des Vorhabens geben (welche Art von Haus), Absichten und Ziele werden erläutert (zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken, Niedrig-Energie-Haus oder herkömmliches Haus), Planungen werden erstellt und durch Berechnungen (Statik, Kosten) verifiziert.</p>
<p>Ähnlich verhält es sich mit dem Geschäftsplan. Die Leser möchten wissen, wie der Verfasser das Vorhaben grundsätzlich beschreibt (Geschäftsidee), welche Absichten und Ziele (Unternehmens-Vision und -Mission) er hat und welche Planungen (Umsatz, Investitionen, Liquidität, Rendite) aufgestellt und wie verifiziert wurden.</p>
<hr />
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 13"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Hinweis</span></p>
<p>Für einen Businessplan gibt es <strong>keine strengen Vorgaben</strong> oder DIN-Normen, wie dieser aufzubauen ist oder auszusehen hat. Zwar haben sich im Laufe der Jahre Standards gebildet und etabliert &#8211; grundsätzlich ist der Verfasser aber frei in Sachen Aufbau und Format.</p>
<p>Daher haben sich in den letzten Jahren auch (kreative) Sonderformen wie beispielsweise die <a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/Business-Model-Canvas/" target="_blank" rel="noopener">Canvas-Methode</a> gebildet, die je nach Vorhaben einen guten oder schlechten Eindruck bei den Lesern hinterlassen haben.</p>
<hr />
<p>Für welchen Aufbau sich der Verfasser auch immer entscheidet &#8211; in den meisten Fällen gibt es eine textbasierte Vorhabensbeschreibung (1. Teil) und einen zahlenbasierte Planungsrechnung (2. Teil), die in sich stimmig und verknüpft sind. In den nachfolgenden Kapiteln werden diese beiden Teile eines Businessplans vorgestellt.</p>
<h2>Businessplan erstellen lassen oder selber schreiben</h2>
<p>Sobald die Anforderung für einen Businessplan im Raum steht, stellt sich zwangsläufig die Frage.</p>
<blockquote><p>Businessplan erstellen lassen oder selber schreiben?</p></blockquote>
<p>Eines muss &#8211; auch zur Beantwortung dieser zentralen Frage &#8211; jedem (angehenden) Unternehmer in diesem Zusammenhang klar sein. Der Businessplan wird in erster Linie für den Unternehmer/Gründer selbst geschrieben, in zweiter Linie für Dritte.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Typischerweise sind folgende Personen oder Institutionen <strong>Leser eines Geschäftsplans</strong>:</p>
<ul>
<li>Firmenkundenberater bei der (Haus-) Bank</li>
<li>Sachbearbeiter beim Arbeitsamt</li>
<li>Entscheider für Fördermittel</li>
<li>Förderbanken (z.B. <a href="https://www.kfw.de/kfw.de.html" target="_blank" rel="noopener">Kreditanstalt für Wiederaufbau</a>)</li>
<li>(Potenzieller) Investor</li>
<li><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Angel" target="_blank" rel="noopener">Business Angel</a></li>
<li>Businessplan-Wettbewerbe (z.B. <a href="https://www.baystartup.de/businessplan-wettbewerbe" target="_blank" rel="noopener">BayStartUP</a>)</li>
</ul>
<hr />
<p>Der Unternehmer/Gründer muss daher zwangsläufig hinter dem Projekt &#8222;<strong>Businessplan erstellen</strong>&#8220; stehen. Er kann natürlich Teilaufgaben (nicht alle!) auf Dienstleister oder sonstige Unterstützer übertragen; den Hut muss er jedoch aufhaben und sorgsam über alle Inhalte wachen und relevanten Input geben.</p>
<p>Eine weitere typische und nicht unwichtige Frage zum Thema lautet:</p>
<blockquote><p>Wie viele Seiten sollte ein Businessplan haben?</p></blockquote>
<p>Auch hier gibt es keinen Standard und keine definierte Vorgaben. Die Antwort muss daher lauten: Genau so viele, damit das Vorhaben für den Adressaten/Leser keine Fragen mehr offenlässt und überzeugt und genau so wenige, damit keine Langeweile entsteht. Sie sehen, es kommt nicht auf die <strong>Seitenzahl</strong>, sondern vielmehr auf den <strong>Inhalt</strong> an.</p>
<p>Aber zur praktischen Einordnung hier ein paar Zahlen, die sich in der üblichen Gestaltung von Geschäftsplänen herausgebildet haben. Der Textteil (Vorhabensbeschreibung) sollte grob gesagt zwischen 10 und 30 Seiten umfassen. Bei komplexen Geschäftsmodellen können es auch mal 40 bis 50 Seiten werden; das sollte dann aber die (zumutbare) Obergrenze sein.</p>
<p>Der Zahlenteil (Planungsrechnungen) sollte je nach Planungstiefe (Monats- oder Quartalsplanung) ungefähr 10 bis 20 Seiten umfassen.</p>
<h2>Vorhabensbeschreibung: Teil 1 des Geschäftsplans</h2>
<p>Bei der Vorhabensbeschreibung nehmen Sie den Leser an die Hand und führen ihn durch das (künftige) Unternehmen oder Vorhaben. Zuerst liefern Sie eine knackige <strong>Zusammenfassung (Exekutive Summary)</strong>, damit der Adressat weiß, um was es überhaupt geht (und ob sich das Weiterlesen lohnt).</p>
<p>Dann erläutern Sie ihm das <strong>Produkt</strong> oder die <strong>Dienstleistung</strong>, die hinter dem Vorhaben seht; welche Probleme hat der Kunde und wie wird das durch das Geschäftsmodell gelöst (Kundennutzen).Im Folgenden geht es um die Frage, wer das Produkt kaufen soll &#8211; die <strong>Zielgruppe</strong> und <strong>Kundenstruktur</strong>.</p>
<p>Anschließend folgen Erklärungen zum <strong>Markt und Wettbewerb</strong> des Vorhabens. Dahinter steht die Problematik, dass der Markt bereit ist, das (neue) Produkt aufzunehmen und zu vertragen. Ist der Zielmarkt klein und gesättigt, wird es schwer und die Leser des Businessplans werden viele Fragen haben.</p>
<p>Dann sollte es noch um die Frage &#8211; oder besser Antwort &#8211; gehen, wie das Produkt an den Mann und die Frau kommt &#8211; Stichwort <strong>Marketing und Vertrieb</strong>. Selbst das beste Produkt der Welt wirkungslos ist, wenn die Zielgruppe nichts davon weiß und es nicht angeboten bekommt.</p>
<p>Abschließend sollten Sie die Leserschaft noch mit Informationen zum Aufbau und Ablauf des Unternehmens versorgen. Die <strong>Organisation und Prozesse</strong> sollte klar strukturiert und vorbereitet sein &#8211; und natürlich auch flexibel genug, um schnell auf geänderte Verhältnisse vorbereitet zu sein.</p>
<h3>Executive Summary &#8211; eine Zusammenfassung auf den Punkt</h3>
<p>Die Executive Summary stellt eine komplette <strong>Zusammenfassung des Businessplans</strong> dar, die alle behandelten Themen auf den Punkt bringt. In der Regel wird dieser Part des Geschäftsplans von den Adressaten als erstes gelesen, um einen Überblick über das Vorhaben zu bekommen.</p>
<p>Und genau hier liegt die Schwierigkeit. Der Verfasser schreibt optimalerweise die Zusammenfassung ganz zum Ende des Businessplan-Herstellungsprozesses &#8211; dann, wenn er mit allem fertig ist und (für ihn) alles klar ist. Er ist voll im Thema und fast zum Ende nochmals alles zusammen &#8211; quasi der krönende Abschluss.</p>
<p>Der Leser des Businessplans hingegen steigt in der Regel mit diesem Kapitel in das Thema ein; er hat noch wenig bis keine Informationen zu diesem Geschäftsmodell und will mit der Executive Summary einen ersten Überblick erhalten. Es treffen also zwei Gegensätze aufeinander, mit der Gefahr, dass der Leser mit der Zusammenfassung so abgeholt werden muss, dass er (interessiert) weiterliest.</p>
<p>Zweifelsfrei ist die Executive Summary der wichtigste und schwierigste Part des Businessplans. Schwierig deshalb, weil die Zusammenfassung so knapp wie möglich gehalten werden und gleichzeitig alle (wesentlichen) Aspekte des Geschäftsvorhabens abdecken sollte. Ein klassischer Zielkonflikt &#8211; lösen Sie ihn!</p>
<h3>Angebotene Leistungen/Produkte (Unternehmensidee)</h3>
<p>In diesem Kapitel des Geschäftsplans geht es um die Produkte oder Dienstleistungen des Geschäftsmodells. Womit will der Unternehmer seinen Kunden helfen und Verkäufe und somit Umsätze erzielen?</p>
<p>Hilfreich und gleichermaßen bewährt ist es, eingangs die Problemstellung des Kunden zu erläutern. Wo hat der (potenzielle) Abnehmer mit Herausforderungen zu kämpfen, wo genau liegt sein Schmerz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiele</span></p>
<p>Das Problem bei <strong>Friseur-Kunden</strong> ist, dass ihre Haare zu lang sind und sie einen Schnitt benötigen (und schön aussehen wollen). Das Problem bei <strong>Imbiss-Kunden</strong> in einem Gewerbegebiet ist, dass sie (mittags) Hunger haben und eine schnelle und gutschmeckende Essensversorgung benötigen.</p>
<p>Das Problem bei <strong>Nachhilfe-Kunden</strong> ist, dass ihre Kinder in der Schule schlechte Leistungen abliefern und die Eltern nicht unterstützen können oder wollen. Das Problem bei <strong>Pauschalreise-Kunden</strong> ist, dass sie sich nach Sonne und Strand sehnen und für die Erholung einen Urlaub buchen möchten.</p>
<hr />
<p>Wenn das Problem des Kunden klar beschrieben ist, machen Sie den Deckel drauf, indem Sie passgenau erläutern, wie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung mit seinen Merkmalen und Funktionen dieses Problem löst und etwas Wichtiges schafft: <strong>Kundennutzen</strong>. Wenn dieser Kundennutzen dann noch eine Einzigartigkeit aufweist (<strong>USP: Unique Selling Proposition</strong>), ist das unbedingt im Businessplan zu erwähnen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Gerade beim eigenen Produkt geraten Unternehmer und Businessplan-Verfasser gerne ins Schwärmen. Achten Sie hier auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Begeisterung über das Produkt oder die Dienstleistung und neutraler Zurückhaltung.</p>
<p>Insbesondere Geldgeber sind bei Geschäftsplänen penibel auf der Suche nach Hinweisen auf Selbstüberschätzung der Unternehmer. Tappen also nicht in diese Falle!</p>
<hr />
<p>Für den Leser sollte aus dem Geschäftsplan eindeutig hervorgehen, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits fertig entwickelt und einsatzbereit ist, oder ob es um theoretische Überlegungen geht und das Produkt erst fertiggestellt und etabliert werden muss.</p>
<h3>Zielgruppe und Kunden</h3>
<p>Wenn es um die Frage geht, für wen die Produkte oder Dienstleistungen von (Kunden-) Nutzen sind, neigen Geschäftsplan-Schreiber gerne dazu &#8211; sofern es nicht ein absolutes Nischen-Produkt ist &#8211; mit &#8222;ALLE&#8220; zu antworten: Das ist dann vielfach der bereits oben beschriebenen Selbstüberschätzung zurückzuführen, denn es wird bis auf Wasser und Sauerstoff wenig Produkte geben, die wirklich ALLE konsumieren.</p>
<p>Ziel dieses Absatzes ist es daher, so genau wie möglich zu definieren, wer Zielgruppe und Abnehmer sind. Eine erste Unterscheidung kann dabei getroffen werden, ob die Kunden eher Unternehmer (B2B = Business to Business) oder Verbraucher (B2C = Business to Consumer) sind.</p>
<p>Ist die Zielgruppe eines Geschäftsvorhabens im Bereich B2B (<strong>Unternehmer</strong>), können folgende Charakteristika zur Definition der Zielgruppe verwendet werden:</p>
<ul>
<li>Branche</li>
<li>Unternehmensgröße (Einzelunternehmer, KMU, Mittestand, Konzerne)</li>
<li>Umsatzvolumen</li>
<li>Anzahl und Struktur der Mitarbeiter</li>
<li>Standort</li>
</ul>
<p>Ziel der Businessplan jedoch auf <strong>Verbraucher</strong> (B2C) ab, kommen folgende Unterscheidungsmerkmale infrage:</p>
<ul>
<li>Geschlecht</li>
<li>Alter</li>
<li>Wohnort</li>
<li>Beruf</li>
<li>Bildungsstand</li>
<li>Freizeitgestaltung</li>
<li>Mediennutzung</li>
<li>Kaufverhalten</li>
<li>Interessen</li>
<li>politische Ausrichtung</li>
</ul>
<h3>Markt und Wettbewerb</h3>
<p>Der Abschnitt &#8222;Markt und Wettbewerb&#8220; sollte der Teil sein, der die meiste Arbeit erfordert &#8211; es ist auch einer der wichtigsten Teile des Geschäftsplans. Es geht in diesem Zusammenhang nicht darum, mathematische Marktanteile zu ermitteln oder zu berechnen.</p>
<p>Vielmehr geht es darum, sauber zu erarbeiten, ob der bestehende Markt (bezogen auf die oben ermittelte Zielgruppe) groß genug ist, um einen weiteren Marktteilnehmer aufzunehmen.</p>
<p>Neben der Größe des Marktes ist die Qualität desselben von noch größerer Bedeutung. Hierbei ist zu klären, ob der Markt stagniert, Zuwächse zu verzeichnen hat oder eher rückläufig ist. Dabei ist sowohl der Blick in die Vergangenheit als auch der Blick in die Zukunft (Trendanalyse) wichtig.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Wenn in einer mittelgroßen Stadt mit 50.000 Einwohnern bereits 3 konventionelle Fitness-Studios angesiedelt sind und dieser Markt eher stagniert, dann ist das Marktumfeld für ein neues, konventionelles Fitness-Studio eher schwierig.</p>
<p>Gibt es in der Stadt und ganz Deutschland hingegen noch keinen Anbieter, der auf dem boomenden KI-Markt eine spezialisierte Plattform zur Vermittlung von KI-Programmierern anbietet, sind die Marktaussichten hier natürlich deutlich komfortabler.</p>
<hr />
<p>Die nachfolgenden Schritte sind exemplarisch für eine <strong>Markt- und Wettbewerbsanalyse</strong> bei einem Businessplan:</p>
<ol>
<li>Marktbeschreibung (Wo wird das Produkt verkauft?)</li>
<li>Analyse der Marktgröße (Wie viel Umsatz wird in diesem Markt gemacht?)</li>
<li>Analyse der Wettbewerber (Welche Anbieter gibt es sonst noch auf dem Markt?)</li>
<li>Analyse der Branche (Wie verhält und entwickelt sich die Branche in diesem Markt?)</li>
<li>Bestimmung des Marktpotentials (Wie entwickelt sich dieser Markt in der Zukunft  und welche Chancen bietet er dabei?)</li>
</ol>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Achten Sie bei der Beschreibung des Marktes und der Branche penibel darauf, dass die meisten Leser des Geschäftsplans absolut branchenfremd sind und wenig bis keine Markt-Kenntnisse aufweisen.</p>
<p>Setzen Sie daher nichts voraus, was für Sie selbstverständlich ist. Lieber haben Sie bei diesem wichtigen Teil des Businessplans eine Besonderheit zu viel als zu wenig erklärt.</p>
<hr />
<h3>Marketing und Vertrieb</h3>
<p>Das Thema Marketing und Vertrieb ist aus zwei Aspekten bedeutsam für den Geschäftsplan. Zum einen, weil die Bedeutung dieses Punktes von den meisten Unternehmern hoffnungslos unterschätzt wird; zum anderen, weil es der Teil des Businessplans ist, dem Leser und/oder Finanzgeber eine sehr hohe Aufmerksamkeit schenken wird.</p>
<p>Die Frage hinter diesem Kapitel lautet:</p>
<blockquote><p>Wie bekommt der Unternehmer seine Produkte oder Dienstleistungen in dem Zielmarkt unter die Leute? Wie erfahren Interessenten in einem reizüberfluteten Umfeld von dem Angebot und wie werden sie zu zahlenden Kunden?</p></blockquote>
<p>Das Produkt oder die Dienstleistung kann noch so gut sein, der Markt und die Zielgruppe noch so perfekt: ein mangelhaftes Marketing und ein schlecht durchgeführter Vertrieb würden alles zunichtemachen.</p>
<p>Zur Auswahl stehen bei der Vertriebsfrage <strong>klassische</strong> und <strong>moderne Instrumente</strong>. Zu den klassischen Möglichkeiten zählen:</p>
<ul>
<li>(Print-) Anzeigen</li>
<li>Flyer</li>
<li>Broschüren</li>
<li>Kataloge</li>
<li>Direktansprache (Telefon)</li>
<li>Messeauftritte als Aussteller</li>
<li>Vortragsveranstaltungen</li>
</ul>
<p>Neben in der Vergangenheit bewährten analogen Lösungen gibt es heute vielerlei digitale Instrumente (E-Mail-Newsletter, Google Ads, Affiliate Marketing). Welche der Instrumente wirksam sind und ob analoge oder digitale Varianten besser sind, das entscheidet die Zielgruppe (der Wurm muss dem Fisch und nicht dem Angler schmecken!).</p>
<p>Was funktioniert und was nicht, das muss in den meisten Fällen ausprobiert werden. Empfehlenswert ist hier die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_und_Irrtum" target="_blank" rel="noopener">Trial &amp; Error-Methode</a> aus der Wissenschaft. Probieren Sie in kleinem Rahmen eine Methode aus und prüfen Sie die Ergebnisse.</p>
<p>Sobald ein Erfolg messbar ist, skalieren Sie dieses Instrument und übernehmen Sie es in den Businessplan. Wenn nicht, haken Sie es ab und unternehmen einen neuen Versuch.</p>
<p>Hilfreich ist es bei diesem Kapitel auch, die 4 Ps (Produkt, Preis, Platz (Distribution), Promotion ) aus dem <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Marketing-Mix" target="_blank" rel="noopener">Marketing-Mix</a> zu beachten und zu beschreiben. Dann sind auf jeden Fall die wichtigsten Punkte erläutert.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>In vielen Geschäftsplänen, die ich gelesen habe, werfen die Verfasser mit zahllosen Marketing-Instrumente und Vertriebswege um sich. Die Kunst ist es aber nicht, möglichst viele Varianten zu beschreiben, sondern den Leser davon zu überzeugen, welche Instrumente und Wege wirksam sind und die Produkte und Dienstleistungen effektiv in der Zielgruppe vertreibt.</p>
<p>Wer also im Geschäftsplan anhand von getätigten Versuchen (Trial &amp; Error) belegen kann, warum eine Variante gewählt wurde, der hat bei der Überzeugungsaufgabe in diesem Kapitel schon die halbe Miete eingefahren.</p>
<hr />
<h3>Organisation und Prozesse</h3>
<p>Beim Thema Organisation und Prozesse geht es um den <strong>strukturellen Aufbau</strong> und die <strong>betrieblichen Abläufe</strong> des Unternehmens, das im Businessplan vorgestellt wird. Abhängig von der Rechtsform sollten hierfür im ersten Schritt die Geschäftsführung vorgestellt werden.</p>
<p>Für externe Adressaten des Geschäftsplan ist es wesentlich zu erfahren, welches Team mit welchen Persönlichkeiten hinter dem Unternehmen stehen und wodurch sie für diese entscheidende Aufgabe qualifiziert sind.</p>
<p>Aber nicht nur die oberste Ebene ist relevant. Wenn es sich nicht um ein Ein- oder Zwei-Mann-Unternehmen handelt, sollten alle weitere Bereiche und Personen zielgerichtet präsentiert werden. Sobald mehr als 5 Personen im Unternehmen tätig sind, können die Geschäftsführer in der Regel nicht mehr alles alleine überwachen und sind auf ein funktionierendes Team angewiesen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 20"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition</span></p>
<p>Die <strong>Aufbauorganisation</strong> erläutert die strukturelle Gestaltung eines Unternehmens. Sie definiert die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Hierarchien im Unternehmen. Dabei geht es um die Schaffung einer klaren Organisationsstruktur, um effiziente Arbeitsabläufe und eine optimale Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.</p>
<p>Die Aufbauorganisation umfasst die Festlegung von Abteilungen, Stellen und Arbeitsplätzen sowie die Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen.</p>
<p>Die <strong>Ablauforganisation</strong> befasst sich hingegen mit der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen innerhalb eines Unternehmens. Sie legt fest, wie einzelne Aufgaben und Tätigkeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich geplant und durchgeführt werden. Das Ziel der Ablauforganisation ist es, effiziente und effektive Arbeitsprozesse zu schaffen, um Zeit- und Kostenersparnisse zu erzielen.</p>
<hr />
<p>Neben dem Aufbau des Unternehmens sollten im Businessplan auch die wesentlichen, betrieblichen <strong>Abläufe</strong> und <strong>Prozesse</strong> dargelegt werden. Bei der Frage nach der Wesentlichkeit ist von den individuellen Besonderheiten des Unternehmens auszugehen.</p>
<p>Handelt es sich um eine Bäckerei, sind die Abläufe zur effizienten Backwerk-Herstellung in gleichbleibender Qualität wichtig. Ist der Betrieb ein Dienstleistungsunternehmen, sind Abläufe wie Auftragsbearbeitung, Vertrieb und Fakturierung relevant.</p>
<p>Auch die Beschreibung der (funktionierenden) <strong>internen Kommunikation</strong> gehört zum Thema &#8222;Organisation und Prozesse&#8220;. Wie wird innerhalb des Unternehmens kommuniziert und wie erfolgt die Abstimmung über die regelmäßigen Aufgaben im Team? Stehen hier regelmäßige Meetings oder moderne IT-Instrumente zur Verfügung?</p>
<p>Weitere Fragen, die je nach Bedeutung für das Unternehmen in diesem Kapitel des Geschäftsplans beantwortet werden können:</p>
<ul>
<li>Wie sehen die Räumlichkeiten aus?</li>
<li>Welche Grundrisse liegen vor (Vor- und Nachteile)?</li>
<li>Welcher Mietvertrag mit welchen Konditionen wurde abgeschlossen?</li>
<li>Wie sieht die technische Infrastruktur des Unternehmens aus?</li>
<li>Wie erfolgt das Datenmanagement?</li>
<li>Wie sieht das Backup-Konzept aus?</li>
<li>Wie ist die Erreichbarkeit für Kunden technisch und organisatorisch geregelt?</li>
<li>Welche Bezahlmöglichkeiten bietet das Unternehmen seinen Kunden?</li>
<li>Welches Kassensystem kommt (bei Bargeschäften) zum Einsatz?</li>
<li>Welche rechtlichen Risiken bestehen mit oder im Unternehmen?</li>
</ul>
<h2>Planungsrechnungen: Teil 2 des Geschäftsplans</h2>
<p>Im zweiten Teil des Geschäftsplans geht es darum, dem vielen Erzählen aus dem ersten Teil <strong>Zahlen und Fakten</strong> hinzuzufügen. Die Adressaten des Businessplans sind in den meisten Fällen sehr zahlenorientiert unterwegs und möchten die Prosa-Darlegungen gerne in zahlenorientierten Ergebnissen sehen.</p>
<p>In diesem Zuge soll ermittelt und errechnet werden, wie viel (Anfangs-) <strong>Kapital</strong> für das Vorhaben notwendig ist, welche <strong>Absatzzahlen</strong> kalkuliert sind und wie sich das alles hinsichtlich <strong>Rendite</strong> und <strong>Liquidität</strong> auswirkt.</p>
<h3>Investitions- und Kapitalbedarfsplanung</h3>
<p>In diesem Kapitel des Businessplans wird detailliert dargestellt, welche Investitionen notwendig sind, um das Vorhaben zu realisieren. Dabei ist zwischen einmaligen Anfangsinvestitionen und laufenden Investitionen &#8211; beispielsweise in einer Wachstumsphase &#8211; zu unterscheiden.</p>
<p>Zu den Anfangsinvestitionen zählen in der Regel:</p>
<ul>
<li>IT-Ausstattungen (PCs, Notebook, Smartphone)</li>
<li>Maschinen und Anlagen</li>
<li>Fahrzeuge</li>
<li>Büroausstattungen (Möbel)</li>
<li>Softwarelizenzen</li>
<li>Erwerb von Patenten und Lizenzen</li>
</ul>
<p>Orientieren Sie sich bei Liste nicht nach steuerlichen Anschaffungsgrenzen (z.B. <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">GWG-Grenze</a>, 250 EUR Kleinbeträge); es geht darum, den vollständigen Kapitalbedarf zu erfassen. Die zentrale Frage ist: Wie viel Geld ist notwendig, damit das Business starten und wachsen kann?</p>
<p>Achten Sie penibel darauf, hier nichts zu vergessen. Wenn Sie IT-Dienstleistungen anbieten, sollte eine entsprechende Ausstattung vorhanden sein. Wenn Sie Fahrzeugreparaturen anbieten, müssen entsprechende Werkzeuge und Anlagen aufgeführt sein.</p>
<p>Fragen Sie auch die KI (ChatGPT), was bei vergleichbaren Gründungen an Investitionen angefallen sind, um hier weitere Anregungen zu bekommen. Bei Beispiel-Prompt und die entsprechenden Ergebnisse für den Fall einer Autowerkstatt-Gründen finden Sie in <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/08/Investitionsbedarf-Autowerkstatt-mit-ChtGPT.pdf" target="_blank" rel="noopener">dieser PDF</a>.</p>
<p>Wenn bestimmte Investitionsgüter in Ihrem speziellen Fall nicht erforderlich sind, beispielsweise weil sie aus dem Privatvermögen kommen oder geleast werden, erklären Sie dies, um nicht den Eindruck zu hinterlassen, Sie hätten es übersehen.</p>
<p>Aus dem Investitionsbedarf leitet sich anschließend der Kapitalbedarf ab. Nachdem ermittelt wurde, <strong>wie viel Kapital</strong> benötigt wird, muss hier erläutert werden, <strong>woher das Geld kommt</strong>.</p>
<p>Die Kapitalbedarfsplanung sollte dabei in <strong>Eigenkapital</strong>, <strong>Fremdkapital</strong> und <strong>alternative Finanzierungsquellen</strong> (wie z.B. Fördermittel) unterteilt werden. Es versteht sich, dass bei dieser Planung keine großen, ungedeckten Lücken entstehen sollten. Falls doch, sind Erklärungen nötig.</p>
<h3>Absatz- und Umsatzplanung</h3>
<p>Die <strong>Absatz- und Umsatzplanung</strong> für die kommenden Jahre ist ein zentrales Element der wirtschaftlichen Kalkulation im Businessplan. Sie erläutert dem Leser, welche Mengen eines Produkts oder einer Dienstleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgesetzt werden sollen und welche Umsätze daraus resultieren. Hierbei gilt der Grundsatz: Menge x Preis = Umsatz.</p>
<p>Diese Planung basiert auf einer gründlichen Marktanalyse aus dem ersten Teil des Businessplans und realistischen Annahmen, um nicht in die Falle überzogener Erwartungen zu geraten. Die Mengen müssen also sauber hergeleitet werden und allen dankbaren Fragen und Einwänden der Businessplan-Leser standhalten können.</p>
<p>Typische Einflussgrößen für die Absatz- und Umsatzplanung sind die</p>
<ul>
<li>Marktgröße,</li>
<li>Wachstumsraten der Branche,</li>
<li>Kaufkraft der Zielgruppe</li>
<li>geplante Preisstrategie.</li>
</ul>
<p>Zudem müssen saisonale Schwankungen und Markteintrittsbarrieren bei den Planungen berücksichtigt werden. Die Umsatzplanung wird idealerweise in verschiedenen Szenarien (z.B. konservativ, realistisch, optimistisch &#8211; oder neudeutsch Soll, best case, worst case) dargestellt, um die potenzielle Bandbreite und Risiken besser einschätzen zu können.</p>
<h3>Renditeplanung</h3>
<p>Die Renditeplanung beschäftigt sich mit der Ertragskraft des Vorhabens also der Frage, wann und wie viel Gewinn (oder Verlust) am Ende der unternehmerischen Betätigung entsteht. Ziel ist es, die Rentabilität und somit die erfolgreichem wirtschaftliche Attraktivität des Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum darzulegen.</p>
<p>Die Ergebnisse der Absatzplanung (Umsatz) und der Investitionsplanung (Abschreibungen) fließen hier ein. Aber natürlich auch alle anderen aufwandswirksamen Aufwendungen. Beachten Sie hier unbedingt, dass Ausgaben nicht gleich Aufwendungen sind. Es gibt Zahlungen, die zwar von Unternehmenskonto abfließen, aber keinen Aufwand für die Renditeplanung darstellen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p><strong>Tilgungszahlungen</strong> für ein betriebliches Darlehen fließen zwar von <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschaeftskonto-eroeffnen/" target="_blank" rel="noopener">Geschäftskonto</a> ab, stellen aber keinen Kostenaufwand dar. Die Zahlungen reduzieren lediglich die Darlehensschuld. Die ursprüngliche Auszahlung des Darlehens stelle analog keinen Ertrag dar, sondern lediglich eine aufwands- und ertragsneutrale Einzahlung.</p>
<p>Anders hingegen verhält es sich bei den <strong>Zinszahlungen</strong> aus der Darlehensinanspruchnahme. Diese fließen vom Kontokorrentkonto ab und stellen gleichzeitig aufwandswirksame Kosten dar, die in der Renditeplanung zu erfassen sind.</p>
<p>Fragen Sie im Zweifel bei einem Berater nach, um hier keine Fehler zu machen, die bei den Adressaten des Businessplans einen schlechten Eindruck hinterlassen.</p>
<hr />
<p>Eine gängige Kennzahl im Rahmen der Renditeplanung ist die Kapitalrendite (<span style="font-family: arial black, sans-serif;">R</span>eturn <span style="font-family: arial black, sans-serif;">o</span>f <span style="font-family: arial black, sans-serif;">I</span>nvestment), die das Verhältnis von erzieltem Gewinn zu eingesetztem Kapital wiedergibt. Quasi die Antwort auf die Frage eines Investors, was ihm ein Einstieg ins Unternehmen finanziell bringt.</p>
<p>Wichtige Aspekte der Renditeplanung sind auch die Break-even-Analyse und die Rentabilitätsvorschau über mehrere Jahre (in der Regel 3-5) hinweg. In dieser Planung sollten auch mögliche Risiken und deren Auswirkungen auf die Rendite berücksichtigt werden, wie z.B. Preisschwankungen bei Rohstoffen, Änderungen im Kundenverhalten oder Markteintritt neuer Wettbewerber.</p>
<h3>Liquiditätsplanung</h3>
<p>Die Liquiditätsplanung ist ein entscheidender Punkt bei den Unternehmensplanungsrechnungen. Liquidität stellt sicher, dass das Unternehmen jederzeit zahlungsfähig &#8211; und somit überlebensfähig &#8211; bleibt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 20"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition &#8222;Liquidität&#8220;</span></p>
<p>Liquidität bezieht sich nach offizieller Definition auf die <strong>Fähigkeit</strong> eines Unternehmens, seine <strong>Schulden und Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen</strong>, indem es über ausreichend liquide Mittel verfügt. Hat ein Unternehmen eine „<em><strong>hohe Liquidität </strong>(liquide)</em>„, kann es alle seine Rechnungen fristgerecht bezahlen.</p>
<p>Hat es eine „<strong>niedrige Liquidität</strong> (<em>nicht liquide)</em>„, stockt der Zahlungsfluss an Lieferanten und Dienstleister, es werden Zahlungen verspätet oder nicht geleistet und Mahnungen finden sich haufenweise in den Briefkästen der Unternehmen.</p>
<hr />
<p>Bei der Liquiditätsplanung geht es also darum, den Geldfluss (Cashflow) im Unternehmen präzise zu prognostizieren und zu steuern. Eine positive <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-im-unternehmen/">Liquidität</a> ist die Grundlage für den Fortbestand des Unternehmens, da es unabhängig von der Rentabilität jederzeit fällige Zahlungsverpflichtungen erfüllen muss.</p>
<p>Ein zentraler Grundsatz in der Betriebswirtschaftslehre lautet:</p>
<blockquote><p>Liquidität geht vor Rentabilität.</p></blockquote>
<p>Die Liquiditätsplanung umfasst die Ein- und Auszahlungen in einem bestimmten Zeitraum, wobei Einnahmen aus Verkäufen den Ausgaben wie Miete, Gehältern, Materialkosten oder Kreditzinsen gegenübergestellt werden. Wesentliche <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-kennzahlen/">Liquiditätskennzahlen</a> helfen dabei, das Zahlenwerk zu analysieren und zu bewerten.</p>
<p>Besonders bei Investitionen und größeren Projekten sollten Zeitpunkte und Zahlungsströme genau abgestimmt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.</p>
<p>Auch bei der Planung der Liquidität empfiehlt es sich, einen Berater hinzuzuziehen, um keine Widersprüche in der Planung einzubauen und keine Auszahlungen zu vergessen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;"><a id="Businessplan-Vorlage"></a>Businessplan-Vorlage</span></p>
<p>Die vorbereitete Vorlage für einen Standard-Businessplan im RTF-Format finden Sie <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/11/Vorlage-Businessplan.rtf">hier</a>.</p>
<hr />
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/">Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jun 2024 11:49:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Fertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Lagerhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wareneingang]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Inventur]]></category>
		<category><![CDATA[Inventurvereinfachungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Körperliche Bestandsaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Permanente Inventur]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3848</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Inventur ist für viele Unternehmen und die Mitarbeiter ein notwendiges und lästiges Übel: Sie kostet Zeit, Geld und führt oft zu Betriebsunterbrechungen. Doch es gibt eine Alternative zur herkömmlichen Stichtagsinventur, die nicht nur diese Nachteile minimiert, sondern auch erhebliche&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur ist für viele Unternehmen und die Mitarbeiter ein notwendiges und lästiges Übel: Sie kostet Zeit, Geld und führt oft zu Betriebsunterbrechungen. Doch es gibt eine Alternative zur herkömmlichen Stichtagsinventur, die nicht nur diese Nachteile minimiert, sondern auch erhebliche Vorteile bieten kann – die permanente Inventur.</p>
<p>Dieses Inventurvereinfachungsverfahren erlaubt es Unternehmen, die Bestandsaufnahme flexibler und effizienter zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die permanente Inventur funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche konkreten Vorteile sie Ihrem Unternehmen bringen kann. Damit Ihre nächste Inventur nicht lästig, sondern effizient und wirkungsvoll ist.</p>

<h2>Was ist eine permanente Inventur (Definition)?</h2>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 27"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition</span></p>
<p>Die <strong>permanente Inventur</strong> zählt im Handelsrecht zu den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">vereinfachten Inventurverfahren</a>; anwendende Unternehmen können also damit die lästige körperliche Bestandsaufnahme einfacher gestalten. Die Bestände werden hierbei einmal im Jahr &#8211; nicht zwangsläufig zum Inventurstichtag &#8211; erfasst, indem sie wie üblich gezählt, gemessen und gewogen werden. Für verschiedene Warengruppen können sogar verschiedene Termine verwendet werden.</p>
<p>Die für den Jahresabschluss erforderlichen Bestände zum Stichtag werden dann &#8211; ausgehend vom erfassten Bestand &#8211; durch Fortschreibung ermittelt. Die permanente Inventur ist daher eine fortlaufende Inventur.</p>
<hr />
<p>Die <strong>Besonderheit</strong> besteht dabei in zwei Punkten:</p>
<ul>
<li>der <strong>Zeitpunkt</strong> der körperlichen Bestandsaufnahme kann von den Betrieben frei gewählt werden, beispielsweise auch zum Mittwoch, den 15.05.2024</li>
<li>Bestandsveränderungen nach der Aufnahme (Zu- und Abgänge) werden über das elektronische <strong>Lagerbuch</strong> fortgeschrieben</li>
</ul>
<p>Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Durchführung einer permanenten Inventur sind anspruchsvoll. Dieses Inventurvereinfachungsverfahren kann nur mithilfe eines Warenwirtschaftssystems oder einer effizienten Lagerbuchhaltung realisiert werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 28"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Da der Zeitpunkt die körperliche Aufnahme im Rahmen der permanenten Inventur frei bestimmt werden kann, können Sie einen Termin wählen, bei dem die <strong>Läger einen niedrigen Bestand</strong> haben. Dies kann nach einem Abverkauf, nach der Produktion eines Großauftrags und vor einer Saison-Belieferung sein.</p>
<hr />
<p>Darüber hinaus ist laut Definition die permanente Inventur nicht für alle Warengruppen und Vorräte zulässig. <strong>Ausgeschlossen</strong> ist diese Inventurvereinfachung:</p>
<ul>
<li>bei <strong>wertvollen</strong> Gegenständen und Waren</li>
<li>bei Beständen mit (üblichen) unvorhersehbaren <strong>Verlusten</strong>, wie zum Beispiel durch Schwund, Verdunstung, Verderb oder Zerbrechlichkeit</li>
</ul>
<p>Hier gibt es aber keine fixen Obergrenzen oder Prozentwerte &#8211; wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Unternehmer sind in jedem Fall gut beraten, hier Nachweise und Datenmaterial in der Schublade zu haben, um einen Betriebsprüfer darlegen zu können, wie hoch beispielsweise die Verluste sind und im welchem Rahmen das stattfindet.</p>
<h2>Permanente Inventur &#8211; diese (gesetzlichen) Voraussetzungen müssen erfüllt sein</h2>
<p>Die permanente Inventur wird nur anerkannt, wenn Unternehmen bestimmte <strong>Voraussetzungen</strong> erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Bestände <strong>jederzeit aktuell</strong> sein müssen, um die prüfenden Blicke einer Betriebsprüfung standhalten zu können. Nur dann können sie am Ende des Wirtschaftsjahres ohne erneutes Zählen, Messen und Wiegen in die Bilanz übernommen werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 29"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Das Produktionsunternehmen Inven TUI möchte als Inventurvereinfachungsverfahren die permanente Inventur nutzen. Die Fortschreibung der Bestände im ERP-System erfolgt prozessbedingt immer zum Quartalsende; dies soll auch bei Anwendung der Inventurvereinfachung so beibehalten werden.</p>
<p>Da die Bestände durch die verzögerte Fortschreibung &#8211; auch wenn die körperliche Erfassung zum gewählten Stichtag einwandfrei war &#8211; nicht jederzeit aktuell sind, ist die Haupt-Voraussetzungen für die permanente Inventur nicht erfüllt.</p>
<hr />
<p>Vereinfachung und mehr Flexibilität bei der körperlichen Inventur werden mit diesem Verfahren nur gewährt, wenn die Unternehmen die strengen Anforderungen an die laufende Bestandsfortschreibung erfüllen. Die permanente Inventur ist <strong>nur dann erlaubt</strong>, wenn die Betriebe</p>
<ul>
<li>ein qualifiziertes und dokumentierendes Lagerbuch (ERP-System) für alle Zu- und Abgänge vorweisen,</li>
<li>die Daten der Lagerbuchhaltung korrekt und zeitnah erfassen,</li>
<li>die elektronischen Bestände auf dem neuesten Stand halten,</li>
<li>Zu- und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge auflisten,</li>
<li>die dazugehörigen Belege und Nachweise zwei Jahre aufbewahren,</li>
<li>mindestens einmal im Jahr eine ordnungsgemäße körperliche Inventur durchführen, um Ist- und Buchbestände abzugleichen,</li>
<li>Inventurdifferenzen dokumentiert verbuchen,</li>
<li>das Fortschreiben der Bestände durch unregelmäßige und dokumentierte Überprüfungen (Einzel-Inventur einzelner Teil-Bestände) prüfen,</li>
<li>Stichprobenverfahren nicht zum Einsatz kommen,</li>
<li>Inventurprotokolle und -dokumentationen zehn Jahre aufbewahren.</li>
</ul>
<h2>Permanente Inventur: Vorteile in der Praxis</h2>
<p>Sind Unternehmen in der EDV gut aufgestellt und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die permanente Inventur, sollten sie dieses Inventurvereinfachungsverfahren in Betracht ziehen. Besonders in Bezug auf die <strong>Kosten</strong> überwiegen die Vorteile klar die Nachteile.</p>
<p>Die permanente Inventur gewährt den Unternehmen laut Definition größtmögliche unternehmerische Freiheit. Sie haben die <strong>Flexibilität</strong>, die körperliche Inventur nach eigenem Zeitplan durchzuführen und können einzelne Posten sowie Warengruppen zu unterschiedlichen Terminen erfassen. Der übliche Zeitdruck entfällt, da die Bestandsaufnahme nicht – wie bei der zeitnahen Stichtagsinventur – unmittelbar rund um den Bilanzstichtag erfolgen muss.</p>
<p>Diese Flexibilität ist ein wesentlicher Grund, warum viele Unternehmen die permanente Inventur trotz der hohen gesetzlichen Anforderungen nutzen. Nachfolgend werden die Vorteile nochmals aufgeführt:</p>
<ul>
<li>körperliche Bestandsaufnahme zu festgelegten Zeitpunkten</li>
<li>keine oder nur geringe Störungen des Ablaufs (Stillstände, Schließungen) während der Inventur</li>
<li>bessere Qualität der Aufnahme durch weniger (Zeit-) Druck</li>
<li>EDV-gesteuerte Automatisierung der Buchungen sind möglich</li>
<li>optimale Planbarkeit des Personaleinsatzes für die Bestandsaufnahme</li>
<li>geringere Inventurkosten (z.B. weil keine externen Hilfskräfte nötig sind)</li>
<li>durch die permanente Inventur fallen (schleichende) Inventurdifferenzen schneller auf</li>
<li>zuverlässige und genaue Informationen zu den Lagerbeständen für das Management</li>
</ul>
<h2>Kein Licht ohne Schatten: Nachteile der permanenten Inventur</h2>
<p>Die permanente Inventur bietet zweifelsohne zahlreiche Vorteile für Unternehmen, es müssen aber auch die potenziellen Nachteile betrachtet werden. Einer der Hauptnachteile liegt in den insgesamt <strong>höheren Kosten</strong>, die mit der permanenten Inventur und seinen technischen Anforderungen verbunden sind. Durch den regelmäßigen Buchungs-Prozess können sich Personalkosten erhöhen und zusätzliche qualifizierte Ressourcen gebunden werden.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil ist eine mögliche <strong>erhöhte Fehleranfälligkeit</strong> im Vergleich zur Stichtagsinventur. Da die permanente Inventur kontinuierlich und im routinierten Tagesgeschäft erfolgt, besteht eine größere Wahrscheinlichkeit von Fehlern oder Unstimmigkeiten. Dies kann zu falschen Lagerbeständen führen und letztendlich die Genauigkeit der Bestandsaufnahme beeinträchtigen. Die Prozesse in der Warenwirtschaft müssen zweifellos einwandfrei funktionieren.</p>
<p>Zudem kann die permanente Inventur auch zu einer <strong>höheren Belastung der Mitarbeiter</strong> führen. Der fortlaufende Inventurprozess erfordert eine konstante Überwachung und Kontrolle, was zusätzlichen, regelmäßigen Druck auf das Personal ausüben kann.</p>
<p>Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile der permanenten Inventur sorgfältig abzuwägen und individuell zu entscheiden, welches Inventursystem am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.</p>
<h2>Andere Inventurverfahren in der Praxis</h2>
<p>Abhängig von der Branche und der Art der Güter kommen unterschiedliche <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/" target="_blank" rel="noopener">Inventurverfahren</a> zur Bestandserfassung in Betracht. Obwohl die permanente Inventur einige Vorteile bietet, ist sie nicht für alle Unternehmen und für alle Fälle anwendbar.</p>
<p>Ein bekanntes Verfahren ist die <strong>Stichprobeninventur</strong>, bei der nur bestimmte Teile des Bestands überprüft werden, um auf Basis dieser Daten den Gesamtbestand zu schätzen. Dies kann zeitsparend sein, erfordert jedoch eine genaue Planung und Durchführung.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist die die <strong>zeitnahe Stichtagsinventur</strong> und die <strong>zeitverschobene Inventur</strong>, auch vor- oder nachgelagerte Inventur genannt. Diese beiden Verfahren bieten Unternehmen eine gewisse zeitliche Flexibilität bei der Bestandsaufnahme, jedoch deutlich weniger als die permanente Inventur.</p>
<p>Die zeitnahe Stichtagsinventur erlaubt eine Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag. Die zeitverschobene Inventur gewährt einen Zeitraum von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag. Unternehmen müssen die ermittelten Bestände dann entsprechend auf den Stichtag fortschreiben oder zurückrechnen</p>
<p>Für Unternehmen gilt es, alle Inventurverfahren zu kennen und im Hinblick auf betriebsbedingte Besonderheiten und technische Infrastruktur abzuwägen. Ziel muss es sein, einen guten Mix zu finden und die Verfahren auszuwählen, die den Unternehmen eine höchstmögliche Effizienz und Genauigkeit zusichern. Bei allen Überlegungen müssen jedoch auch die Anforderungen und Erwartungen der Steuerbehörden ins Kalkül gezogen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die permanente Inventur ist eine attraktive Option für Unternehmen, die bei der Pflichtübung &#8222;Inventur&#8220; Flexibilität und Effizienz suchen. Durch die Möglichkeit, den Zeitpunkt der körperlichen Bestandsaufnahme frei zu wählen, lassen sich Inventurprozesse optimal planen und Abläufe im Betrieb nur minimal stören.</p>
<p>Zudem ermöglicht die fortlaufende Erfassung und Fortschreibung der Bestände eine höhere Genauigkeit und eine zeitnahe Anpassung an aktuelle Lagerbestände. Unternehmen, die die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, können von reduzierten Inventurkosten und einer verbesserten Planbarkeit profitieren.</p>
<p>Allerdings ist dieses Verfahren mit erhöhten Anforderungen an die EDV und das Personal verbunden und birgt unter Umständen das Risiko einer höheren Fehleranfälligkeit. Es ist daher entscheidend, die individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des Unternehmens sorgfältig zu prüfen, um zu entscheiden, ob die permanente Inventur die beste Wahl ist. Trotz ihrer zahlreichen Vorteile ist sie nicht für alle Warengruppen und Betriebssituationen geeignet.</p>
<p>Unternehmen sollten daher auch alternative Inventurverfahren in Betracht ziehen, um einen effizienten und genauen Bestandsabgleich sicherzustellen.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Apr 2024 17:19:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Anschaffung]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3572</guid>

					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/">GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?</p>
<p>Die GWG-Abschreibung ist abhängig von der in Anspruch genommenen Alternative. Für den Standard-Fall (1. Alternative) kommt die GWG-Sofortabschreibung zur Anwendung, bei der Bildung eines GWG-Sammelpostens (2. Alternative) sind Pool-Abschreibungen zu bilden. Wie das in der Praxis erfolgt, erläutert dieser Blog-Beitrag.</p>

<h2>Geringwertige Wirtschaftsgüter &#8211; Sofortabschreibung</h2>
<p>Jedes angeschaffte oder hergestellte Anlagegut ist grundsätzlich in der Buchführung im Anlagevermögen zu aktivieren und über die &#8222;betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer&#8220; abzuschreiben. Somit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstands über die Laufzeit verteilt und Jahr für Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt.<br />
<hr />
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-3588" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp" alt="GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euro" width="300" height="200" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 36" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-320x214.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><span style="font-size: 12pt;"><strong>Lesen Sie auch: </strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-size: 12pt;">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</span></a></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.</span></p>
<hr />
</p>
<p>Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ab 2018 angeschafft wurden und deren Wert maximal 800 EUR (netto) beträgt (vor 2018: 410 EUR), brauchen aus Vereinfachungsgründen <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> über ihre individuelle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern können sowohl in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/" target="_blank" rel="noopener">Steuerbilanz</a> als auch in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/#Was_ist_die_Handelsbilanz_8211_Bedeutung" target="_blank" rel="noopener">Handelsbilanz </a><strong>sofort</strong> in <strong>voller Höhe</strong> als <strong>Betriebsausgabe erfasst</strong> werden.</p>
<p>Neben der Höchstbetragsgrenze von 800 EUR sind <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">weitere Voraussetzungen</a> zu erfüllen. So müssen gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 EStG</a> die Güter beweglich sein, selbstständig nutzbar sein und zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Zur steuerlichen Anerkennung müssen die GWG in einem besonderen Verzeichnis geführt werden &#8211; in der Praxis wird dies durch Buchen auf separaten Konten realisiert.</p>
<p>Da die GWG sofort abgeschrieben und gewinnmindernd behandelt werden können, sind sie bei den Unternehmer und Beratern sehr beliebt &#8211; besteht doch somit eine Möglichkeit, im Jahren mit hohen Gewinnen durch einen gezielte Anschaffung die Steuerlast zu drücken.</p>
<h2>GWG-Sammelposten: Pool-Abschreibung</h2>
<p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">Einkommensteuergesetz</a> bietet neben der Standardbehandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auch noch eine alternative Behandlung der GWG an; den GWG-Sammelposten und die damit zusammenhängende Poolabschreibung.</p>
<p>Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern bei maximal 1.000 EUR (netto), können diese alternativ (Wahlrecht) als GWG-Sammelposten behandelt werden. Bei Wahlrechtsausübung ist dies dann für alle Güter des Wirtschaftsjahres anzuwenden.</p>
<p>Im Unterschied zur GWG-Sofortabschreibung werden die GWG-Sammelposten über einen vorgegebenen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben und somit gewinnmindern aufgelöst. Über diese Alternative können zwar höherwertige (bis 1.000 EUR statt 800 EUR netto) Wirtschaftsgüter erfasst werden, dafür aber nicht sofort, sondern über einen pauschalierten Zeitraum von 5 Jahren (AfA-Satz 20%) abgeschrieben werden.</p>
<p>Unternehmen haben daher jedes Jahr die Möglichkeit zu wählen, ob sie ihre GWG sofort (hoher Gewinn) oder später (niedriger oder erwarteter Gewinn in Folgejahren) im Aufwand haben möchten.</p>
<h2>GWG-Abschreibung: Buchungskonten (SKR03/SKR04)</h2>
<p>Die geläufigen DATEV-Kontenrahmen (und auch alle anderen Kontenrahmen) bieten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung spezielle Buchungskonten an. Diese lauten:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 100%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto SKR 03</span></td>
<td style="width: 11.8474%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto SKR04</span></td>
<td style="width: 51.506%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto-Bezeichnung</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">4855</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">6260</td>
<td style="width: 51.506%;">Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">4862</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">6264</td>
<td style="width: 51.506%;">Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">0480</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">0670</td>
<td style="width: 51.506%;">Geringwertige Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">0485</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">0675</td>
<td style="width: 51.506%;">Wirtschaftsgüter (Sammelposten)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>GWG-Sofortabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen</h2>
<p>Sehen wir uns für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern folgendes Praxis-Beispiel an.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 37"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel<br />
</span></p>
<p>Der bilanzierende Unternehmensberater NeedTable kauft sich bar den höhenverstellbaren Tisch &#8222;Up-and-Down&#8220; für brutto 950,81 EUR, den er in sein Büro stellt und für seine Dienstleistungen nutzt. NeedTable hat im Jahr der Anschaffung einen hohen Gewinn und möchte möglichst wenig Steuern zahlen (wer nicht?).</p>
<hr />
<p>Der Unternehmensberater muss den Tisch im Anlagevermögen aktivieren; da es sich aber um einen Gegenstand des beweglichen, abnutzbaren Anlagermögens handelt, das selbstständig nutzbar ist und dessen Anschaffungskosten maximal 800 EUR netto betragen (799 EUR im Beispielsfall; hab das mal eben für Sie nachgerechnet!), kann er den Tisch als GWG behandeln.</p>
<p>Die weitere Voraussetzung &#8222;führen in einem besonderen Verzeichnis&#8220; ist durch Buchen des Tisches auf den GWG-Konto &#8222;Geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; (Konto 0480 im SKR 03 oder 0670 im SKR 04) erfüllt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 38"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0480 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0670 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down</p>
<hr />
<p>Am Jahresende kann der auf dem Konto aktivierte Netto-Betrag des Schreibtisches in Höhe von 799,00 EUR durch Buchen der GWG-Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 38"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 799,00 EUR | Soll: 4855 | Haben: 0480 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 799,00 EUR | Soll: 6260 | Haben: 0670 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung</p>
<hr />
<h2>GWG-Poolabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen</h2>
<p>Auch für die Erläuterung der GWG-Pool-Abschreibung eignet sich am besten ein Praxis-Beispiel.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 37"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Die vorsteuerabzugsberechtigte SpielBesserLotto GmbH macht seit Jahren Verluste und erwirbt Anfang Januar in der Hoffnung auf baldige Gewinne auf Rechnung den Glückskeksautomaten Lucky13 für ihre Führungsmitarbeiter. Der Automat kostet inklusive Umsatzsteuer 1.071 EUR (netto 900 EUR). Die GWG-Voraussetzungen sind erfüllt. Bisher wurden noch keine geringwertigen Wirtschaftsgüter in diesem Geschäftsjahr angeschafft.</p>
<hr />
<p>Die GmbH kann den Glückskeksautomaten wegen Überschreiten des Höchstbetrags von netto 800 EUR nicht als GWG aktivieren und sofort abschreiben. Es kommt jedoch die alternative Behandlung als GWG-Sammelposten &#8211; zum Glück &#8211; in Frage. Der Geschäftsführer der GmbH entscheidet sich daher für die Sammelposten-Aktivierung, um den Abschreibungsaufwand in die erhofften, glücklichen 5 Folgejahre zu verschieben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 38"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0485 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0675 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13</p>
<hr />
<p>Als am Ende des Jahres der Jahresabschluss aufzustellen ist, müssen die Abschreibungen des GWG-Sammelpostens gebildet werden. Da keine weiteren Anschaffungen erfolgten, lautet der Sammelposten auf 900 EUR. Dieser ist auf eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren abzuschreiben, somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 900 EUR : 5 Jahre = 180 EUR. Dieser wird wie folgt gebucht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 38"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 180,00 EUR | Soll: 4862 | Haben: 0485 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 180,00 EUR | Soll: 6264 | Haben: 0675 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten</p>
<hr />
<p>Übrigens hat die SpielBesserLotto GmbH in diesem Geschäftsjahr auch keinen Gewinn gemacht &#8211; Pech gehabt.</p>
<h2>Zusammenfassung GWG-Abschreibung</h2>
<p>Sofern die GWG-Voraussetzungen erfüllt sind, können geringwertige Wirtschaftsgüter vereinfacht abgeschrieben werden. Mittels der Sofortabschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Güter sofort als Betriebsausgaben (GWG-Abschreibung) erfasst. Hierfür sind die Abschreibungskonten 4855 (SKR 03) oder 6260 (SKR 04) &#8222;Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; vorgesehen.</p>
<p>Alternativ können GWG, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 EUR (netto) nicht überschritten werden, als GWG-Sammelposten aktiviert werden. Die GWG-Abschreibung erfolgt dann pauschal über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren (AfA-Satz 20%). Hierfür sind die Abschreibungskonten 4862 (SKR 03) oder 6264 (SKR 04) &#8222;Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter&#8220; in den Kontenrahmen vorbereitet.<br />
</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Häufige Fragen (FAQ) (ggfs Keyword)</span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Was versteht man unter GWG-Abschreibung?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Die GWG-Abschreibung bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Diese Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Statt einer regulären Abschreibung über die Nutzungsdauer können diese unter bestimmten Voraussetzungen sofort oder über eine Sammelpostenmethode abgeschrieben werden</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die GWG-Abschreibung nutzen zu können?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Um die GWG-Abschreibung in Anspruch nehmen zu können, muss es sich um ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut handeln. Zudem dürfen die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten, die sich in den letzten Jahren geändert haben (z.B. 800 € netto für Sofortabschreibung).</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Welche zwei Arten der GWG-Abschreibung gibt es?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Es gibt zwei Hauptvarianten: Die GWG-Sofortabschreibung, bei der das GWG sofort in voller Höhe abgeschrieben wird, und die GWG-Poolabschreibung (Sammelposten), bei der die GWG über 5 Jahre abgeschrieben werden.</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Muss ich ein Verzeichnis für GWG führen, wenn ich die Sofortabschreibung nutze?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Ja, für die steuerliche Anerkennung muss ein spezielles Verzeichnis geführt werden. In der Praxis wird dies oft durch das Buchen auf separaten Konten realisiert.</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Wo finde ich die passenden Buchungskonten für die GWG-Abschreibung in meinem Kontenrahmen (z.B. SKR03/SKR04)?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Die gängigen Kontenrahmen (z.B. DATEV SKR03/SKR04) bieten spezielle Buchungskonten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung. Im SKR03 sind dies z.B. die Konten 4855 (Sofortabschreibung) und 4862 (Abschreibung Sammelposten).</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Kann ich jedes Jahr neu entscheiden, ob ich die GWG-Sofortabschreibung oder den Sammelposten nutze?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Ja, Unternehmen können jedes Jahr neu wählen, welche Methode sie anwenden möchten.</span></span></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/">GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>2</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eigenbeleg erstellen &#8211; ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/eigenbeleg-erstellen/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/eigenbeleg-erstellen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Mar 2024 10:25:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Belege]]></category>
		<category><![CDATA[Dokumente]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbeleg erstellen]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Fremdbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Notbeleg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3462</guid>

					<description><![CDATA[<p>Jeder Gewerbetreibende ist durch zahlreiche Vorschriften verpflichtet Bücher zu führen. Auch wenn die Digitalisierung in der Buchhaltung Spuren und Module hinterlassen hat, spricht man immer noch von &#8222;Bücher führen&#8220;. Die Buchführungspflicht ist mit zahlreichen Vorschriften und Anforderungen verbunden. So sind&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/eigenbeleg-erstellen/">Eigenbeleg erstellen &#8211; ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Gewerbetreibende ist durch zahlreiche Vorschriften verpflichtet Bücher zu führen. Auch wenn die Digitalisierung in der Buchhaltung Spuren und Module hinterlassen hat, spricht man immer noch von &#8222;Bücher führen&#8220;. Die Buchführungspflicht ist mit zahlreichen Vorschriften und Anforderungen verbunden.</p>
<p>So sind beispielsweise die sogenannten &#8222;<em>Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form</em>&#8220; &#8211; etwas kürzer &#8222;GoBD&#8220; &#8211; von jedem Anwender einzuhalten. Hierin ist der Grundsatz verankert, dass jede Buchung einen Beleg erfordert.</p>
<p>Egal ob Kauf einer Maschine, Tanken im Ausland oder Schnäppchen auf dem Flohmarkt &#8211; jeder betriebliche Geschäftsvorfall ist mit einem Beleg nachzuweisen. In der Praxis ist dies nicht immer möglich. Wenn also vom Geschäftspartner kein (Fremd-) Beleg ausgestellt wurde oder werden konnte, kann der Unternehmer einen Eigenbeleg erstellen. Was es hier zu beachten gilt, belegt der nachfolgende praktische Ratgeber. Belegfrei!</p>

<h2>Warum Belege in der Buchführung so wichtig sind</h2>
<p>Belege erfüllen eine wichtige Funktion in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">(doppelten) Buchführung</a> jedes Unternehmens; sie sind</p>
<blockquote><p>Schriftliche Nachweise der jeweiligen Geschäftsvorfälle und dokumentieren die Übertragung der Vorgänge in die laufende Buchführung.</p></blockquote>
<p>Belege sichern das vollständige Erfassen aller Geschäftsvorfälle und ermöglichen ein nachträgliches Kontrollieren von betrieblichen Vorgängen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3483 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7.png" alt="Eigenbelege schreiben" width="300" height="300" title="Eigenbeleg erstellen - ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024 46" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7-150x150.png 150w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7-80x80.png 80w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" />Damit eine Überprüfung durch Außenstehende (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfer) möglich ist, fordert das Gesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html" target="_blank" rel="noopener">§ 238 HGB</a>), dass sich ein &#8222;<em>sachverständiger Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann&#8220;</em>. Hierbei spielen die Belege eine zentrale Rolle.</p>
<p>Das Steuerrecht bläst hier ins gleiche Horn; die Abgabenordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__97.html" target="_blank" rel="noopener">§ 97 AO</a>) schreibt in klassischem Beamtendeutsch vor, dass &#8222;<em>die Beteiligten und andere Personen der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen haben</em>&#8222;.</p>
<p>Damit Belege vom Finanzamt anerkannt werden sind grundsätzlich zwei Voraussetzungen zu erfüllen:</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>die Ausgaben müssen nachweislich <strong>betrieblich veranlasst</strong> oder beruflich notwendig sein</li>
<li>die <strong>Höhe</strong> der Ausgaben muss <strong>glaubhaft oder plausibel</strong> sein</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>Belege sind in der Regel <strong>nicht erforderlich,</strong> wenn steuerliche Pauschalen zum Ansatz kommen, beispielsweise Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Verpflegungspauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag.</p>
<h2>Drei Arten der Belege: Fremdbelege, Eigenbeleg, Ersatzbeleg</h2>
<p>Die Gesamtheit aller Belege eines buchführenden Unternehmens stammt in der Praxis nicht aus einer Quelle. Es sind die stark vertretenen Fremdbelege von Dritten (Lieferanten, Geschäftspartnern und Dienstleistern), aber auch Eigen- und Ersatzbelege vorhanden. Welche Besonderheiten bestehen bei diesen Belegarten?</p>
<h3>Von anderen Unternehmen ausgestellte Fremdbelege</h3>
<p>Die <strong>Fremdbelege</strong> erhält die Buchhaltung von außerhalb des Unternehmens. Erstellt werden diese (Original-) Belege also von Unternehmensfremden. Der empfangende Unternehmer hat daher in den meisten Fällen keinen Einfluss auf die Gestaltung der Fremdbelege. Der ausstellende, externe Geschäftspartner entscheidet über Aussehen, Aufbau und Aufmachung des Belegs.</p>
<p>Grundsätzlich sind aber die umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html" target="_blank" rel="noopener">§ 14 UStG</a>) einzuhalten, also beispielsweise Name und Anschrift des leistenden und leistungsempfangenden Unternehmens, Datumsangaben, fortlaufende Rechnungsnummer, Angabe der Art und Menge der gelieferten Gegenstände oder berechneten Leistung usw.</p>
<p>Fremdbelege können sein:</p>
<ul>
<li>(digitale) Eingangsrechnungen</li>
<li>Lieferscheine</li>
<li>Barquittungen</li>
<li>Kassenzettel</li>
<li><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/bewirtungsbeleg-ausfuellen/" target="_blank" rel="noopener">Bewirtungsbelege</a></li>
<li>E-Mails</li>
<li>Kontoauszüge</li>
<li>Frachtbriefe</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich haben Fremdbelege die höhere Beweiskraft und führen in der Regel zu einer vorbehaltslosen Anerkennung bei Steuerbehörden, sofern keine Zweifel durch Fehlen von Angaben oder Hinweis auf Scheinbelege bestehen.</p>
<h3>Eigenbeleg erstellen bei fehlenden Fremdbelegen</h3>
<p><strong>Eigenbelege</strong> kommen zur Anwendung, wenn kein Fremdbeleg verwendet werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Fremder keinen Beleg ausstellen kann (Taxifahrer hat keinen Block mehr) oder gar kein Fremder unmittelbar und direkt beteiligt ist (Geldeinwurf in Zeitungsautomaten).</p>
<p>Diese Belegart ist also im eigenen Unternehmenskreis ausgestellte Dokumente, ohne Mitwirkung eines Fremden. Aussteller können der Unternehmer selbst, Mitarbeiter des Unternehmens oder beauftragte Außenstehende (Steuerberater) sein.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2813521&amp;v=20766&amp;q=406555&amp;r=1322153" alt="Automatisierte Buchhaltung für Selbständige" width="728" height="90" border="0" title="Eigenbeleg erstellen - ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024 44"></a><span style="font-size: 18pt;">Sie kümmern sich um Ihren Erfolg &#8211; FastBill kümmert sich um die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener">Buchhaltung</a></span>*</p>
<hr />
</p>
<p>Diese Sonderbelege sind in der Praxis meist Originalbelege, da sie im Unternehmen originär ausgestellt werden. Denkbar sind aber auch Scans, Fotos oder Kopien von anderen Dokumenten, die man als Eigenbeleg erstellen kann, sofern sei die notwendigen Anforderungen erfüllen.</p>
<h3>Ersatzbelege bei verlorenen oder vernichteten Originalbelegen</h3>
<p>Ist ein Original-Fremdbeleg verloren gegangen oder vernichtet worden, können <strong>Ersatzbelege</strong> (auch Notbelege genannt) ausgestellt und verwendet werden. Hierbei handelt es sich um einen internen Eigenbeleg, der den Geschäftsvorfall des ursprünglichen Fremdbelegs so gut wie möglich dokumentiert.</p>
<p>Die Ausstellung eines Ersatzbelegs sollte nur dann erfolgen, wenn beim externen Geschäftspartner kein Duplikat des Fremdbelegs angefordert werden kann &#8211; beispielsweise, weil der (ausländische) Taxisfahrer nicht mehr kontaktiert werden kann. Dokumentieren Sie daher immer, warum keine Belegkopie vom ursprünglichen Aussteller möglich war.</p>
<p>Es versteht sich von selbst, dass Ersatzbelege die Ausnahme sein müssen. Jeder Finanzbeamte hat Verständnis, dass bei einem Gewerbe mit hunderten oder tausenden Geschäftsvorfällen auch mal etwas schiefgehen kann und Belege nicht mehr auffindbar sind. Ein sauber ausgestellter Ersatzbelege wird daher nicht zu Stirnrunzeln führen. Wenn aber die Zahl der Ersatzbelege auffällig hoch ist, wird jeder Beamte eine unsachgemäße Buchführung annehmen und zur Hinzu-Schätzung ausholen.</p>
<h2>Eigenbeleg: Vorsteuerabzug möglich?</h2>
<p>Selbst wenn bei einem Geschäftsvorfall offiziell Umsatzsteuer enthalten und bezahlt wurde (z. B. bei einem privatrechtlichen Parkticket), kann diese bei einem internen Eigen- oder Notbeleg <strong>nicht</strong> im Rahmen des Vorsteuerabzug angesetzt werden.</p>
<p><strong>Voraussetzung</strong> für den zulässigen Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer <strong>ordnungsgemäßen Rechnung</strong> mit korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html" target="_blank" rel="noopener">§ 15 UStG</a>). Mussten Sie einen Eigenbeleg erstellen, ist dies nicht der Fall, denn diese Form des Belegs stellt <strong>keine Rechnung</strong> dar. Zudem fehlt es an einem Ausweis der Umsatzsteuer durch den ursprünglichen Aussteller.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">Fernstudium: Machen Sie Ihren nächsten Karriere-Schritt</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/allensbach-steuer" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsv?amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" alt="728x90" width="728" height="90" border="0" title="Eigenbeleg erstellen - ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024 45"></a><span style="font-size: 18pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">=&gt; <a href="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsc?typ=r&amp;amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit &#8222;<span style="font-family: arial black, sans-serif;">Betrieblicher Steuerlehre</span>&#8220; beruflich durchstarten!*</span></p>
<hr />
</p>
<p>Auch wenn der Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen nicht möglich ist, so kann der Gesamtbetrag des Geschäftsvorfalls (Nettobetrag <span style="text-decoration: underline;">und</span> entrichtete Umsatzsteuer) vollumfänglich <strong>als Betriebsausgabe angesetzt</strong> werden.</p>
<h2>Eigenbeleg erstellen: Wie muss er aussehen?</h2>
<p>Wenn Sie einen Eigenbeleg erstellen müssen, gibt es dafür primär keine Vorschriften; ein einfaches Blatt Papier mit handschriftlichen Angaben reicht grundsätzlich aus. In der heutigen Zeit sind auch digitale Eigenbelege denkbar und möglich.</p>
<p>Es muss erkennbar sein, dass es sich um den Sonderfall eines Eigenbelegs handelt; daher empfiehlt es sich, die klare  Bezeichnung &#8222;Eigenbeleg&#8220; auf dem Dokument zu verwenden.</p>
<h2>Eigenbeleg schreiben: Welche Bestandteile müssen rein?</h2>
<p>Wenn Sie einen <strong>Eigenbeleg erstellen</strong>, sind manche Bestandteile unbedingt erforderlich, andere wiederum &#8222;nur&#8220; empfehlenswert. Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Must-Have und Should-Have-Inhalte beim Eigenbeleg erstellen nach unserer Empfehlung entnehmen:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 100%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 33.3333%; background-color: #01319d;"><strong><span style="color: #ffffff;">Inhalte bei Eigenbeleg erstellen<br />
</span></strong></td>
<td style="width: 33.3333%; background-color: #01319d; text-align: center;"><strong><span style="color: #ffffff;">unbedingt erforderlich</span></strong></td>
<td style="width: 33.3333%; background-color: #01319d; text-align: center;"><strong><span style="color: #ffffff;">empfohlen</span></strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Belegdatum</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Belegnummer</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Name und Anschrift des Zahlungsempfängers</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Art der Aufwendung (Lieferung/Leistung)</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Gesamtkosten</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Nachweis zur Preisermittlung</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Grund für Ausstellung Eigenbeleg</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">handschr. Unterzeichnung des Belegs</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die <strong>Unterzeichnung des Eigenbelegs</strong> wird von vielen Stellen als absolutes Muss gesehen. Die Erfordernis einer rechtsgültigen Unterschrift setzt dann aber voraus, dass es sich um einen Papierbeleg handelt, der ausgedruckt und dann manuell unterzeichnet wird. In der heutigen digitalen Zeit dürfte das in vielen Fällen nicht mehr praktikabel sein; auch wenn die Erstellung eines Eigenbelegs im Gesamtumfang der Buchführung eine absolut untergeordnete Rolle spielt.</p>
<p>Sofern eine Unterzeichnung des Eigenbelegs im Verarbeitungsprozess möglich ist, empfehlen wir diesen Schritt. Sollte es für den (digitalen) Buchführungsprozess aber störend sein, sind wir der Ansicht, dass eine digitale Signatur oder auch eine signaturlose Bearbeitung eines Eigenbelegs möglich ist.</p>
<p>Stellen Sie in diesem Fall unbedingt sicher, dass die Herkunft und Zuordenbarkeit des Belegs sichergestellt sind, um eventuelle Zuordnungszweifel eines Betriebsprüfers aus dem Weg zu räumen.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende ist mit zahlreichen Vorschriften und Anforderungen verbunden, wobei die sorgfältige Dokumentation von Geschäftsvorfällen durch Belege eine zentrale Rolle spielt.</p>
<p>Die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Belegen gemäß den GoBD ist unerlässlich, um sowohl gesetzlichen Anforderungen als auch steuerlichen Pflichten gerecht zu werden. Dabei spielen Fremdbelege, Eigenbelege und Ersatzbelege unterschiedliche Rollen und erfordern spezifische Maßnahmen.</p>
<p>Trotz der Bedeutung von Belegen für die Buchführung bleiben Eigenbelege und Ersatzbelege Ausnahmen, die nur unter bestimmten Umständen und mit entsprechender Dokumentation akzeptiert werden.</p>
<p>Die korrekte Erstellung und Aufbewahrung von Belegen ist somit von entscheidender Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz betrieblicher Vorgänge sowie für die rechtskonforme Steuererklärung.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ)</h2>
<h3>Welche Arten von Belegen gibt es?</h3>
<p>Es gibt drei Arten von Belegen: Fremdbelege, Eigenbelege und Ersatzbelege. Fremdbelege stammen von externen Partnern wie Lieferanten oder Dienstleistern. Eigenbelege werden intern ausgestellt, wenn keine Fremdbelege verfügbar sind. Ersatzbelege werden verwendet, wenn Originalbelege verloren gegangen sind.</p>
<h3>Wann und wie erstellt man Eigenbelege?</h3>
<p>SIe werden erstellt, wenn keine Fremdbelege verfügbar sind, z.B. bei fehlenden Quittungen. Sie können auf einfaches Papier oder digital erstellt werden und müssen den Geschäftsvorfall nachvollziehbar dokumentieren.</p>
<h3>Was sind Ersatzbelege und wann werden sie verwendet?</h3>
<p>Ersatzbelege werden ausgestellt, wenn Originalbelege verloren gegangen sind. Sie dokumentieren den Geschäftsvorfall nachträglich so gut wie möglich und sollten nur verwendet werden, wenn keine Kopie des Originalbelegs erhältlich ist.</p>
<h3>Ist ein Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen möglich?</h3>
<p>Eigenbelege ermöglichen keinen Vorsteuerabzug, da sie keine ordnungsgemäßen Rechnungen im Sinne des § 15 UStG darstellen. Der Gesamtbetrag des Geschäftsvorfalls kann jedoch als Betriebsausgabe angesetzt werden.</p>
<h3>Wie sollte ein Eigenbeleg aussehen und welche Angaben sind erforderlich?</h3>
<p>Beim Eigenbeleg erstellen sollte das Datum, die Belegnummer, Name und Anschrift des Zahlungsempfängers, die Art der Aufwendung, die Gesamtkosten und den Grund für die Ausstellung enthalten. Eine handschriftliche Unterschrift ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich, besonders bei digitalen Eigenbelegen.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/eigenbeleg-erstellen/">Eigenbeleg erstellen &#8211; ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/eigenbeleg-erstellen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Mar 2024 18:00:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Anschaffung]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[Steueroptimierung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3419</guid>

					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen. Wie die&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</p>
<p>Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungssätzen in den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.</p>

<h2>Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 Euro</h2>
<p>Erfüllt ein angeschaffter Gegenstand grundsätzlich die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">GWG-Voraussetzungen</a> (abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; selbstständige Nutzungsfähigkeit gegeben), liegt der Anschaffungswert aber unter 250 EUR, kann eine Aktivierung als geringwertiges Wirtschaftsgut unterbleiben. Stattdessen ist der Geschäftsvorfall auf einem passenden Aufwandskonto gewinnmindernd zu verbuchen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 60"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung unter 250 EUR<br />
</span></p>
<p>Der Wirt der Wirtschaft &#8222;Geringwertiges Gut&#8220; erwirbt für seinen Betrieb bar die Kaffeemaschine &#8222;Brühtgut&#8220; zur Erzeugung von geringwertigen Koffein-Heißgetränken für seine wertigen Gäste. Die GWG-Anschaffung beläuft sich auf netto 249,99 EUR (brutto 297,49 EUR).</p>
<hr />
<p>Da die Kaffeemaschine ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit selbstständiger Nutzungsfähigkeit darstellt, sind die grundsätzlichen GWG-Voraussetzungen erfüllt. Da die Anschaffungskosten jedoch unter 250 EUR liegen, kann das GWG aus Vereinfachungsgründen im Aufwand auf dem Konto &#8222;Sonstiger Betriebsbedarf&#8220; (SKR 03: 4980; SKR 04: 6850) verbucht werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 61"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 297,49 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 4980 | Haben: 1000 | Buchungstext: Kaffeemaschine Brühtgut<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 297,49 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 6850 | Haben: 1600 | Buchungstext: Kaffeemaschine Brühtgut</p>
<hr />
<h2>Geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 EUR (GWG-Grenze 2024)</h2>
<p>Sind die GWG-Voraussetzungen erfüllt und beträgt der Wert des Gegenstands bis 800 EUR, kann das Wirtschaftsgut als geringwertiges Wirtschaftsgut erfasst werden. Durch Verbuchung auf speziellen GWG-Konten wird auch die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#Fuehren_in_besonderem_Verzeichnis" target="_blank" rel="noopener">steuerliche Voraussetzung</a> &#8222;Aufzeichnung in besonderem, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; erfüllt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 60"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung bis 800 EUR<br />
</span></p>
<p>Der vorsteuerabzugsberechtigte Sanitär-Unternehmer Klaus Loh-Bürst erwirbt für seinen Betrieb bar einen Besucher-Stuhl für den Gang. Der Stuhl kostet 750 netto (892,50 EUR) und wird ohne Nebenkosten direkt geliefert. K. Loh-Bürst freut sich über die Neuanschaffung und beauftragt seinen Buchhalter W. Zeh mit einer steueroptimalen Verbuchung, um seine Steuerlast so gering wie möglich zu halten.</p>
<hr />
<p>Bei dem Besucher-Stuhl sind alle GWG-Voraussetzungen erfüllt, eine Aktivierung als GWG mit der Möglichkeit der Sofortabschreibung zum Jahresabschluss ist möglich. W. Zeh bucht den Stuhl daher als Zugang auf dem Konto &#8222;Geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; (SKR 03: 0480; SKR 04: 0670).</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 61"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 892,50 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0480 | Haben: 1000 | Buchungstext: Besucher-Stuhl für Gang<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 892,50 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0670 | Haben: 1600 | Buchungstext: Besucher-Stuhl für Gang</p>
<hr />
<p>Selbst wenn der Sanitär-Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre, gilt für die GWG-Höchstgrenze von 800 EUR der Nettobetrag (<a href="https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteuerrechtlicher-Vorsteuerabzug/Paragraf-9b/inhalt.html" target="_blank" rel="noopener">R 9b Abs. 2 Satz 1 EStR</a>).</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist, dass es sich bei der Grenze von 800 EUR um eine Höchstgrenze handelt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 60"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung über 800 EUR<br />
</span></p>
<p>Der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer Viktor Erkauf erwirbt den 3D-Drucker für Schaufensterpuppen &#8222;Bein-Druckend&#8220; für brutto 952,01 EUR (netto 800,01 EUR) per Lastschrift und möchte diesen möglichst steuermindernd in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">Buchführung</a> verbuchen.</p>
<hr />
<p>Der beeindruckende Drucker liegt mit netto 800,01 EUR über dem GWG-Höchstbetrag und kann somit, auch wenn die anderen GWG-Voraussetzungen erfüllt sind, nicht als GWG verbucht werden. Eine Aktivierung als GWG-Sammelposten kommt hingegen in Frage; dies möchte V. Erkauf jedoch nicht.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">Fernstudium: Machen Sie Ihren nächsten Karriere-Schritt</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/allensbach-steuer" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsv?amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" alt="728x90" width="728" height="90" border="0" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 57"></a><span style="font-size: 18pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">=&gt; <a href="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsc?typ=r&amp;amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit &#8222;<span style="font-family: arial black, sans-serif;">Betrieblicher Steuerlehre</span>&#8220; beruflich durchstarten!*</span></p>
<hr />
</p>
<p>Der 3D-Drucker für Schaufensterpuppen ist daher als Zugang im Anlagevermögen unter &#8222;Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung&#8220; (SKR 03: 0490; SKR 04: 0690) zu aktivieren.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 61"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 952,01 EUR | Soll: 0490 | Haben: 1200 | Buchungstext: 3D-Drucker &#8222;Bein-Druckend&#8220;<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 952,01 EUR | Soll: 0690 | Haben: 1800 | Buchungstext: 3D-Drucker &#8222;Bein-Druckend&#8220;</p>
<hr />
<p>Selbst wenn ein Wirtschaftsgut in der Anschaffung unterhalb der GWG-Grenze von 800 EUR liegt, können Anschaffungsnebenkosten wie Verpackungs- oder Versandkosten dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.</p>
<h2>GWG-Anschaffung: keine selbstständige Nutzungsfähigkeit, kein GWG</h2>
<p>Eine wichtige Voraussetzung bei der GWG-Anschaffung ist die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#Selbststaendige_Nutzungsfaehigkeit" target="_blank" rel="noopener">selbstständige Nutzungsfähigkeit</a>. Liegt diese neben den anderen steuerrechtlichen Anforderungen (abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; Anschaffungskosten max. 800 EUR) nicht vor, kann die Aktivierung und spätere Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut nicht erfolgen.<br />
<hr />
<p><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-3585 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-300x200.webp" alt="GWG-Abschreibung" width="300" height="200" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 58" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung-320x213.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Abschreibung.webp 600w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Lesen Sie auch</span>: <span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/" target="_blank" rel="noopener">GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</a></span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern.</span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die GWG-Abschreibung ist abhängig von der in Anspruch genommenen GWG-Alternative. Für den Standard-Fall (1. Alternative) kommt die GWG-Sofortabschreibung zur Anwendung, bei der Bildung eines GWG-Sammelpostens (2. Alternative) sind Pool-Abschreibungen zu bilden. Wie das in der Praxis erfolgt, erläutert dieser Praxis-Beitrag.</span></p>
<hr />
</p>
<p>Stattdessen ist das Anschaffungsgut herkömmlich im Anlagevermögen zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 60"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Anschaffung über Höchstgrenzen<br />
</span></p>
<p>Der Unternehmer Isidor Kea erwirbt bar den hochwertiges Büroregal BILLI G für netto 1.111 EUR (brutto 1.322,09 EUR)  und möchte diesen steuersparend verbucht haben. Seine Buchhalter prüft im Rahmen der GWG-Anschaffung alle steuerlichen Voraussetzungen und kommt zum Schluss, dass alles erfüllt ist, bis auf die Einhaltung der Höchstgrenze von 800 EUR bzw. 1.000 EUR für den GWG-Sammelposten. Ein GWG-Ansatz kommt daher nicht in Frage.</p>
<hr />
<p>I. Kea wird damit leben müssen, dass das Büroregal herkömmlich im Anlagevermögen unter &#8222;Büroeinrichtung&#8220; (SKR 03: Kto. 420, SKR 04: Kto. 650) zu aktivieren ist und über eine lange Nutzungsdauer (gem. AFA-Tabelle: Büromöbel: 13 Jahre)  abzuschreiben ist. Somit ist leider keine steuersparende Erfassung in der Buchführung möglich.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 61"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.322,09 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0420 | Haben: 1000 | Buchungstext: Regal BILLI G<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.322,09 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0650 | Haben: 1000 | Buchungstext: Regal BILLI G</p>
<hr />
<p>Hätte I. Kea mal ein günstigere Büroregal für max. netto 800 EUR erworben; dann wäre eine buchhalterische Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich gewesen.</p>
<h2>Geringwertiges Wirtschaftsgut: Grenze als GWG-Sammelposten (250 Euro &#8211; 1.000 Euro)</h2>
<p>Sind bei einer GWG-Anschaffung alle Voraussetzungen erfüllt, die Anschaffungskosten netto aber über 800 EUR, kann gegebenenfalls die 2. Variante der GWG-Behandlung in Anspruch genommen werden. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellkosten bei maximal 1.000 EUR, kann ein <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#GWG-Sammelposten_Poolabschreibung" target="_blank" rel="noopener">GWG-Sammelposten</a> gebildet werden.</p>
<p>Voraussetzung ist dann jedoch, dass jede GWG-Anschaffung des Wirtschaftsjahres in den Sammelposten fließt. Eine parallele Behandlung einer GWG-Erfassung (250 EUR &#8211; 800 EUR) und GWG-Sammelpostenbildung (250 EUR &#8211; 1.000 EUR) ist nicht möglich: Entweder oder!</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 60"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">GWG-Beispiel: Bildung eines Sammelpostens</span></p>
<p>Der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Zahnarzt Bernd Ohr-Tnicht kauf sich per Lastschrift die Bohrmaschine &#8222;BUSCH Hammer&#8220; für netto 999 EUR (brutto 1.188,81 EUR) für seine Praxis. Er möchte die Anschaffungskosten gerne über eine längere Laufzeit verteilen, aber nach Möglichkeit nicht über 5 Jahre, da er dann in Rente geht. Im laufenden Jahr sind noch keine GWGs angefallen.</p>
<hr />
<p>Die Bohrmaschine erfüllt &#8211; bis auf den Höchstbetrag 800 EUR &#8211; die Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter. Statt die Maschine im Anlagevermögen zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren (gem. AFA-Tabelle), kann B. Ohr-Tnicht diese in einen GWG-Sammelposten (SKR 03: Kto. 485, SKR 04: Kto. 675) erfassen und über eine feste Laufzeit von 5 Jahren abschreiben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 61"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.188,81 EUR | Soll: 0485 | Haben: 1200 | Bohrmaschine &#8222;BUSCH Hammer&#8220;<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.188,81 EUR | Soll: 0675 | Haben: 1800 | Bohrmaschine &#8222;BUSCH Hammer&#8220;</p>
<hr />
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Anschaffungen, die in der Buchführung steueroptimal als geringwertige Wirtschaftsgüter abgewickelt werden können, kommen regelmäßig in der Praxis vor. Dabei sind, je nach Erfüllung der steuerlichen Voraussetzungen, verschiedene Buchungskonstellationen denkbar.</p>
<p><strong>GWG-Anschaffungen unter 250 EUR</strong> brauchen nicht groß überprüft werden; sie direkt auf den jeweiligen Aufwandskonten verbucht werden. Spezielle Nachweis- und Aufzeichnungspflichten brauchen nicht eingehalten werden.</p>
<p>Bei <strong>geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800 EUR</strong> (Höchstgrenze) und Erfüllung der weiteren GWG-Voraussetzungen kann eine Verbuchung auf den GWG-Konten (SKR 03: 0480; SKR 04: 0670) erfolgen. Hiermit kann sodann auch die steuerliche Voraussetzung &#8222;Aufzeichnung in besonderem, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; erfüllt werden.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;">Steuererklärung Online abgeben und im Durchschnitt <span style="color: #ff0000;">1.674 EUR</span> vom Finanzamt holen!</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener"><br />
<span style="font-size: 14pt;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2856674&amp;v=17387&amp;q=378225&amp;r=1322153" alt="WISO Steuer" width="728" height="90" border="0" title="Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04) 59"></span></a><span style="font-size: 14pt;"><br />
=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit dem Testsieger die Einkommensteuer machen*</span></p>
<hr />
</p>
<p>Werden bei einer GWG-Anschaffung die <strong>steuerlichen Voraussetzungen nicht eingehalten</strong> (z. B. keine selbstständige Nutzungsfähigkeit, Überschreiten der Höchstgrenzen), kann keine Verbuchung als GWG erfolgen. Stattdessen ist eine Aktivierung im Anlagevermögen und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorzunehmen.</p>
<p>Wird die Höchstbetragsgrenze für Standard-GWG (800 EUR) nicht eingehalten, aber die <strong>Höchstbetragsgrenze für GWG-Sammelposten (1.000 EUR)</strong>, kann für die GWG-Anschaffung ein Sammelposten gebildet werden, der dann aus Vereinfachungsgründen über 5 Jahre abgeschrieben wird. Durch die Buchung auf speziellen GWG-Sammelposten-Konten (SKR 03: Kto. 485, SKR 04: Kto. 675) wird auch die GWG-Voraussetzung &#8222;Aufzeichnung in besonderem, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; erfüllt.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Feb 2024 09:40:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Hardware]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3349</guid>

					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben seit vielen Jahren eine hohe Beliebtheit bei den steuerpflichtigen Anwendern. Zum einen vereinfachen sie die buchhalterische Behandlung von geringwertigen Gegenständen des Anlagevermögens. Zum anderen haben Sie durch die Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (GWG-Sammelposten) zwei einfache Ergebnis- und&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/">Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben seit vielen Jahren eine hohe Beliebtheit bei den steuerpflichtigen Anwendern. Zum einen vereinfachen sie die buchhalterische Behandlung von geringwertigen Gegenständen des Anlagevermögens. Zum anderen haben Sie durch die Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (GWG-Sammelposten) zwei einfache Ergebnis- und Steuergestaltungsobjekte.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche Voraussetzung und Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 gilt und wie Sie diese steueroptimal in Ihrer Buchführung anwenden können, erfahren Sie im folgenden (nicht gering-, sondern hochwertigen) Blog-Beitrag.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"></span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">&#8222;<strong>Geringwertige Wirtschaftsgüter</strong>&#8220; sind ein steuerliches Konstrukt, um Steuerpflichtigen eine Möglichkeit zur schnellen Abschreibung und zur Vereinfachung in der bilanziellen Behandlung bestimmter geringwertiger Güter zu ermöglichen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zu denen die GWG gehören, sind grundsätzlich zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Um hier bei geringwertigen Gütern eine Vereinfachung anbieten zu können, wurden die steuerlichen GWG ins Leben gerufen und ins Einkommensteuergesetz geschrieben. Steuerpflichtige können seitdem entscheiden, ob sie diese geringen Anlagevermögensgüter normal aktivieren oder sofort abschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>Sofortabschreibung</strong> ist auch ein Grund, weshalb geringwertige Wirtschaftsgüter in der Praxis <strong>große Beliebtheit</strong> fanden; das GWG-Wahlrecht hat sich zu einer beliebten Gewinn- und somit Steuergestaltungsmöglichkeit entwickelt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Vergangenheit wurden die <strong>wertmäßigen Grenzen</strong> zur Anerkennung von GWG mehrfach verändert. Von zuletzt <strong>410 EUR</strong> (ehemals 800 DM) auf 800 EUR. Um die GWG-Regelung anwenden zu können, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die in den nachfolgenden Kapiteln praxisnah erläutert werden.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-3588" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp" alt="GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euro" width="300" height="200" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 76" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-320x214.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><span style="font-size: 12pt;"><strong>Lesen Sie auch: </strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-size: 12pt;">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</span></a></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.</span></p>
<hr />
</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gesetz</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die geringwertigen Wirtschaftsgüter sind gesetzlich im Einkommensteuergesetz normiert. Dort finden sich die entsprechenden Vorschriften im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG</a>. Die Anwendung ist sowohl bei <strong>bilanzierenden Steuerpflichtigen</strong> als auch bei Anwendern der <strong>Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)</strong> möglich.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im Handelsrecht (HGB) finden sich keine expliziten Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern. Das Handelsrecht verweist auf die steuerlichen Regelungen und lässt die Anwendung der Standard-GWGs in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/" target="_blank" rel="noopener">Handelsbilanz</a> zu. Umstritten ist, ob hingegen der steuerliche GWG-Sammelposten uneingeschränkt und unverändert im handelsrechtlichen Abschluss übernommen werden kann.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche GWG-Voraussetzungen müssen erfüllt sein<br />
</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">(doppelten) Buchführung</a> eines Steuerpflichtigen ein geringwertiges Wirtschaftsgut angesetzt werden darf:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen netto 800 EUR nicht überschreiten</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Führen des Wirtschaftsgutes in einem besonderen Verzeichnis</span></li>
</ul>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Als geringwertige Wirtschaftsgüter kommen nur abnutzbare Wirtschaftsgüter des <strong>Anlagevermögens</strong> in Betracht; Vorräte des Umlaufvermögens (Rohstoffe, Waren, Erzeugnisse), die in die Verarbeitung und Leistungserstellung eingehen, können <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> angesetzt werden. Zudem müssen die Güter <strong>beweglich</strong> sein, unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude oder Gebäudeteile sowie immaterielle Güter wie Lizenzen, (Nutzungs-) Rechte, Patente usw. fallen ebenfalls <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> unter die GWG-Voraussetzungen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ist ein Gegenstand Teil eines anderen, kann es ebenfalls <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> als GWG fungieren, da bei dem Teil kein eigenständiges Wirtschaftsgut vorliegt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Voraussetzung &#8222;<strong>abnutzbar</strong>&#8220; erfordert, dass der Gegenstand im Laufe seines Lebens einem technischen oder wirtschaftlichen <strong>Verschleiß unterliegt</strong>, also im Laufe der Jahre immer weniger Wert hat. Das ist beispielsweise bei einem Schreibtisch, einem Multifunktionsdrucker und einer Kaffeemaschine der Fall; bei einem berühmten antiquarischen Gemälde hingegen nicht. Das behält in der Regel seinen Wert, wenn nicht irgendjemand Farbe oder Kartoffelbrei dagegen schmiert.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unerheblich ist der Zustand der Gegenstände bei Anschaffung. Daher sind neue, neuwertige oder gebrauchte, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Selbstständige Nutzungsfähigkeit</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine weitere (berühmte) Voraussetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist die <strong>selbständige Nutzungsfähigkeit</strong>. In der Praxis gibt es bei diesem Erfordernis die meisten Abstimmprobleme; im Gegensatz zur betragsmäßigen Höchstgrenze. Das Einkommensteuergesetz definiert nämlich nicht, was darunter exakt zu verstehen ist; das wäre ja auch für die Praxis zu schön gewesen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Stattdessen grenzt das Gesetz den Begriff negativ an; soll heißen, es wird erläutert, wann <span style="text-decoration: underline;"><strong>keine</strong></span> selbstständige Nutzung vorliegt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG</a>):</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">wenn der Gegenstand nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur <strong>zusammen</strong> mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens <strong>genutzt werden</strong> kann und</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter <strong>technisch aufeinander abgestimmt</strong> sind.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wird ein Gegenstand aus einem betrieblichen <strong>Nutzungszusammenhang</strong> herausgelöst und in einen anderen Nutzungszusammenhang eingefügt, bleibt er hier auch nicht selbstständig nutzungsfähig.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;">Die Online-Steuererklärung von smartsteuer: einfach, schnell und sicher</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/smartsteuer" target="_blank" rel="noopener"><br />
<img decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=3409541&amp;v=15043&amp;q=462510&amp;r=1322153" border="0" alt="cshow" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 77"></a><span style="font-size: 18pt;">Ganz einfach die beste Lösung. Für jeden Steuerzahler. Kostenlos <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/smartsteuer" target="_blank" rel="noopener">hier</a> testen</span>*</p>
<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine selbstständige Nutzungsfähigkeit ist also grundsätzlich gegeben, wenn der Gegenstand getrennt für sich allein genutzt werden kann. Das ist beispielsweise bei einem Notebook oder einer Kaffeemaschine der Fall; bei einer Grafikkarte oder einer internen Festplatte hingegen nicht. Diese benötigen für Ihre Funktionalität immer eine IT-Hardware, mit der sie technisch aufeinander abgestimmt sind.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 79"><span style="color: #09b8d7;"><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beispiele <span style="text-decoration: underline;">ohne</span> selbstständige Nutzungsfähigkeit</span></span><br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei folgenden Gegenständen liegt <span style="text-decoration: underline;">keine</span> selbstständige Nutzungsfähigkeit vor und ein Ansatz als geringwertige Wirtschaftsgüter entfällt:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoradio</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoreifen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Maschinenteile</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">PC-Bildschirm</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Tastatur</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Drucker (sofern kein Multifunktionsdrucker)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">PC-Peripheriegeräte wie Scanner, Plotter, Grafik-Tablett</span></li>
</ul>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Entscheidend für die Antwort auf die Frage nach der Voraussetzung zur selbstständigen Nutzungsfähigkeit ist die <strong>konkrete betriebliche Zweckbestimmung</strong> des Gegenstandes und nicht die typischerweise Anwendung der Art der Gegenstände in der betrieblichen Praxis.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">GWG-Grenze: netto oder brutto (800 Euro)?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Prüfung der Höchstgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind zwei Punkt wichtig:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der Höchstbetrag lautet auf <strong>exakt 800 EUR</strong> (bis 2018: 410 EUR). Beträgt der jeweilige Wert des Gegenstands also genau 800 EUR (oder 410 EUR), ist die Grenze positiv eingehalten. Ab 800,01 EUR (oder 400,01 EUR) ist die Grenze gerissen und ein Ansatz als geringwertiges Wirtschaftsgut scheidet aus.</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Höchstgrenze handelt es sich um eine <strong>Netto-Höchstgrenze</strong>. Die Umsatzsteuer ist also nicht mit einzubeziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Unternehmer <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (<a href="https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteuerrechtlicher-Vorsteuerabzug/Paragraf-9b/inhalt.html" target="_blank" rel="noopener">R 9b Abs. 2 Satz 1 EStR</a>).</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sehr wohl zum Ansatz kommen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern hingegen die Grundsätze zur Aktivierung von Anlagevermögen. Daher sind <strong>alle Aufwendungen</strong> mit einzubeziehen, die erforderlich sind, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Anschaffungsnebenkosten). Zahlungsabzüge wie Skonti sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ebenfalls abzuziehen.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 80"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Praxistipp</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fallen bei einem als GWG behandelten Wirtschaftsgut im <strong>Folgejahr oder später</strong> nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, die dazu führen, dass die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (nachträglich) überschritten wird, hat dies <span style="text-decoration: underline;">keine</span> nachteiligen Auswirkungen für das GWG. Die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind unabhängig von deren Höhe als Betriebsausgaben zu behandeln. Das GWG wird dadurch <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> nachträglich zum Nicht-GWG; es sei denn, dies passiert im Jahr der Anschaffung oder Herstellung.</span></p>
<hr />
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Führen in besonderem Verzeichnis</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine weitere steuerliche Voraussetzung schreibt vor, dass die jeweiligen GWG bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einen Betrieb in einem &#8222;<strong><em>besonderen laufend zu führenden Verzeichnis</em></strong>&#8220; festzuhalten sind, sofern sich die geforderten Angaben nicht bereits aus der laufenden Buchführung ergeben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In dem gesonderten Verzeichnis sind folgende Angaben erforderlich:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Höhe der Anschaffungs-, Herstellungskosten oder Einlagewerte (gemeiner Wert)</span></li>
</ul>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 81"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Voraussetzung &#8222;<strong><em>besonderes, laufend zu führenden Verzeichnis</em></strong>&#8220; hört sich dramatisch und nach hohem Verwaltungsaufwand an. Hintergrund dürfte sein, dass die Steuerbehörden sicherstellen wollten, dass sie sich bei Prüfung der Ansatzvoraussetzungen die jeweiligen Wirtschaftsgüter nicht wild in der Buchhaltung zusammensuchen müssen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Praxis wird diese Voraussetzung durch Buchung der jeweiligen Vorgänge auf einem <strong>separaten Buchführungskonto</strong> oder Aufführung im <strong>Inventarverzeichnis</strong> erfüllt. Folgende Konten sind in den Standard-DATEV-Kontenrahmen vorgesehen:</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">SKR 03: Konto 0480 &#8211; Geringwertige Wirtschaftsgüter</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">SKR 04: Konto 0670 &#8211; Geringwertige Wirtschaftsgüter</span></p>
<hr />
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 EURO</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine Besonderheit liegt bei Wirtschaftsgütern vor, die eigentlich die Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter erfüllen (abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; selbstständige Nutzungsfähigkeit), wertmäßig aber <strong>unter 250 EUR</strong> liegen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In diesen Fällen kann aus Vereinfachungsgründen eine <strong>Aktivierung als GWG unterbleiben</strong> und stattdessen eine direkte Buchung im <strong>Aufwand</strong> erfolgen. Somit ist auch ein Führen des GWG in einem &#8222;besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; hinfällig. In der Praxis wird daher die herkömmliche Verbuchung auf einem dem Geschäftsvorfall entsprechenden Aufwandskonto vorgenommen.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 81"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bis 2017 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei <strong>150 EUR</strong>; darunter brauchte kein geringwertiges Wirtschaftsgut aktiviert werden und das Wirtschaftsgut konnte stattdessen sofort als Betriebsausgabe gebucht werden. Die Grenze wurde dann mit Anhebung der Höchstbetragsgrenze (410 EUR auf 800 EUR) auf 250 EUR erhöht.</span></p>
<hr />
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">GWG-Sammelposten (Poolabschreibung)</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter, die <strong>über 250 EUR</strong> (bis 2017: 150 EUR) liegen und die <strong>Höchstgrenze von netto 1.000 EUR</strong> nicht überschrieben, können alternativ &#8211; bei entsprechender Wahlrechtsausübung &#8211; als sogenannter GWG-Sammelposten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2a EStG</a>) aktiviert und behandelt werden.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der Unterschied zur <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/">GWG-Sofortabschreibung</a> besteht darin, dass der Sammelposten einheitlich &#8211; unabhängig der enthaltenen Güter &#8211; über <strong>5 Jahre</strong> gewinnmindernd aufzulösen (Poolabschreibung) ist. Dieses Wahlrecht ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise wegen aktuell niedriger Gewinne der GWG-Abschreibungsaufwand über die nächsten Jahre verteilt werden soll.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 81"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wie bei der GWG-Poolabschreibung führen im Folgejahr oder später anfallende <strong>nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten</strong> nicht dazu, dass eine erneute Prüfung der Einhaltung der Höchstgrenzen erfolgen muss. Die Sammelposten bleiben bestehen; die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind im jeweiligen Jahr dem jeweiligen Sammelposten zuzuführen und planmäßig über die Sammelposten-Nutzungsdauer abzuschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Da es sich beim GWG-Sammelposten um einen typisierten Sammelposten handelt, gelten die üblichen <strong>Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung</strong> (außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung usw.) <span style="text-decoration: underline;">nicht</span>. Dies hat zur Folge, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts, ein Ausscheiden (z. B. durch Verkauf oder Verlust) oder Wertminderungen <span style="text-decoration: underline;">keinen</span> Einfluss auf den Sammelposten haben.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Ausübung dieses Wahlrechts (GWG-Sammelposten) gilt einheitlich für alle im jeweiligen Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Gegenstände. Ein Wechsel zwischen GWG-Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten innerhalb eines Wirtschaftsjahres ist daher nicht möglich. Die Anwendung der GWG-Sofortabschreibung im Jahr 01 und des GWG-Sammelpostens im Jahr 02 (oder umgekehrt) hingegen schon.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter, die als geringwertige Wirtschaftsgüter hinsichtlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit anerkannt wurden</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ausstellungsgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bestecke in Gaststätten, Hotels, Kantinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bilder</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bibliothek (eines Rechtsanwalts)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bücher (einer Leih- oder Fachbücherei)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Datenträger</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Einrichtungsgegenstände in Läden, Werkstätten, Büros, Hotels, Gaststätten</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fässer/Flaschen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Grundausstattung einer Kfz-Werkstatt mit Spezialwerkzeugen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kisten/Transportkästen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Lampen (Steh-, Tisch- und Hängelampen)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Möbel</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Paletten zum Transport und zur Lagerung von Waren</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Regale (aus genormten Stahlregalteilen zusammengesetzt und nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung i.d.R. auf Dauer in dieser Zusammensetzung genutzt)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Schreibtischkombinationsteile, die nicht fest miteinander verbunden sind</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Spezialbeleuchtungsanlagen in einem Schaufenster</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Trivial-Programme/Software (bis 410 EUR/800 EUR sind keine immateriellen Gegenstände und GWG-tauglich)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wäsche in Hotels</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">Der Experte für Ihr erfolgreiches Fernstudium</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/stgmd-online" target="_blank" rel="noopener"><br />
<img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2659287&amp;v=11618&amp;q=341685&amp;r=1322153" alt="Studiengemeinschaft Darmstadt Onlinekurse" width="728" height="90" border="0" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 78"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/stgmd-online" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> Gratis-Infopaket anfordern!</span>*</p>
<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter, die als geringwertige Wirtschaftsgüter hinsichtlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> anerkannt wurden</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoradio</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Beleuchtungsanlage als Lichtband zur Beleuchtung in Fabrikräumen und Werkhallen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bestuhlung in Kinos und Theatern</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bohrer i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Drehbank mit als Antrieb eingebautem Elektromotor</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">EDV-Kabel nebst Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Elektromotor zum Einzelantrieb einer Maschine, einer Drehbank oder eines Webstuhls</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ersatzteile für Maschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Formen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fräser i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gerüst- und Schalungsteile sowie Schalungstafeln (genormt und technisch aufeinander abgestimmt)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kühlkanäle</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Leuchtstoffröhren/ Lichtbänder</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Maschinenwerkzeuge und ‑verschleißteile</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Peripheriegeräte einer PC-Anlage (nicht bei Kombinations-Geräten und bei externen Datenspeichern)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Pflanzen von Dauerkulturen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sägeblätter in Diamantsägen und ‑gattern</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Stanzwerkzeuge i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Technische Sicherheitseinrichtung</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unabhängig von der Aufführung in obiger Liste sind die GWG-Voraussetzungen individuell von jedem Betrieb bei jedem Einzelfall individuell zu prüfen.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zusammenfassung GWG</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die GWG-Regelung ermöglicht es Steuerpflichtigen, Anlagegüter bis zu einer bestimmten Wertgrenze <strong>sofort abzuschreiben</strong>, anstatt sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu aktivieren. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Abnutzbarkeit, die Selbstständigkeit der Nutzungsfähigkeit und die Einhaltung der Höchstgrenze für Anschaffungs- oder Herstellungskosten.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter</strong> für die Sofortabschreibung liegt derzeit bei 800 Euro (bzw. voraussichtlich zukünftig bei 1.000 Euro) netto. Die jeweiligen GWGs müssen dann in einem separaten Verzeichnis geführt werden. Güter <strong>unter 250 Euro</strong> können aus Vereinfachungsgründen direkt als Betriebsausgaben gebucht werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern über 250 EUR und unter 1.000 EUR kann alternativ ein GWG-Sammelposten gebildet werden, der dann über eine Dauer von 5 Jahren abgeschrieben werden muss.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Entscheidung für die <strong>GWG-Sofortabschreibung </strong>oder den GWG-Sammelposten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Anschaffungskosten und die langfristige Gewinnplanung des Unternehmens. Beide Optionen bieten steuerliche Vorteile, erfordern jedoch eine sorgfältige Buchführung und Dokumentation.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3639 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024.webp" alt="GWG-Grenzen 2024" width="732" height="154" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 84" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024.webp 732w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-300x63.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-720x151.webp 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-520x109.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-320x67.webp 320w" sizes="auto, (max-width: 732px) 100vw, 732px" /></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Kenntnis der genauen Voraussetzungen und Grenzen der GWG-Regelungen ermöglichen den Steuerpflichtigen eine steueroptimale Verwendung von (geringwertigen) Wirtschaftsgüter.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Häufige Fragen (FAQ)</span></h2>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche Anlagevermögensgegenstände, die eine selbstständige Nutzungsfähigkeit besitzen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 EUR nicht überschreiten. Sie können sofort oder über einen GWG-Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben werden.</span></p>
<h3>Wie hoch ist die Grenze für GWG 2024?</h3>
<p>Die Höchstgrenze für GWG liegt derzeit bei netto 800 EUR. Die Umsatzsteuer wird nicht mit eingerechnet. Güter unter 250 EUR können aus Vereinfachungsgründen direkt als Betriebsausgaben gebucht werden.</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wo sind geringwertige Wirtschaftsgüter gesetzlich verankert?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die gesetzlichen Grundlagen für geringwertige Wirtschaftsgüter finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen § 6 Abs. 2 und Abs. 2a. Die Anwendung gilt sowohl für bilanzierende Steuerpflichtige als auch für Nutzer der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR).</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung von GWG erfüllt sein?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens müssen selbstständig nutzbar sein und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen netto 800 EUR nicht überschreiten. Zudem müssen sie in einem besonderen Verzeichnis geführt werden.</span></p>
<h3>Was sind Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter?</h3>
<p>Beispiele sind Ausstellungsgegenstände, Bestecke in Gaststätten, Bilder, Möbel, Datenträger und Lampen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Voraussetzungen für jedes Wirtschaftsgut einzeln zu prüfen.</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was fällt nicht unter geringwertige Wirtschaftsgüter?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Immaterielle Güter, unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude, sowie Gegenstände, die nicht selbstständig nutzbar sind oder Teil eines anderen Gegenstandes sind, fallen nicht unter die GWG-Regelungen.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was ist der Unterschied zwischen GWG-Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der GWG-Sofortabschreibung können einzelne GWG sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, während die Güter beim GWG-Sammelposten über mehrere Jahre einheitlich abgeschrieben werden, unabhängig von der Nutzungsdauer einzelner Gegenstände.</span></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/">Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jan 2024 10:30:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Lagerhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagevermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Inventar]]></category>
		<category><![CDATA[Inventur]]></category>
		<category><![CDATA[Inventurarten]]></category>
		<category><![CDATA[Inventurerfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Umlaufvermögen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3169</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren. Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur,&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/">Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren.</p>
<p>Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur. Jede dieser Methoden birgt spezifische Vorteile und Anforderungen, um eine korrekte Bestandserfassung zu gewährleisten. Dieser Ratgeber als kostenloser Leitfaden für Praxisanwender zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen &#8211; damit Ihre nächste Inventur in der Praxis problemlos durchschnurrt.</p>

<h2>Definition von Inventur: Inventurarten einfach erklärt</h2>
<p>Damit eine Bilanz aufgestellt werden kann, müssen die einzelnen Vermögensgegenstände (<strong>Inventare</strong>) eine Unternehmens erfasst werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 HGB</a>). Sie bilden die wertmäßigen Inhalte der Bilanz.</p>
<p>Diese Erfassung erfolgt bei bestimmten Bereichen der Bilanz mittels <strong>körperlicher Bestandausnahme</strong>: das berühmte Zählen, Messen, Wiegen. Diese körperliche Aufnahme wird &#8222;<strong>Inventur</strong>&#8220; genannt und kommt in der Praxis insbesondere bei der Erfassung des Vorratsvermögens (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren) zum Einsatz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-2127 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Definition Inventur" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 92"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition Inventur</span></p>
<p>Stichtagsbezogene körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden müssen.</p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;">Um nicht alles ausnahmslos körperlich und mühevoll erfassen zu müssen, kann das Vorratsvermögen auch mit Hilfe anerkannter <strong>mathematisch-statistischer Methoden</strong> (z. B. Stichproben) ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass das Ergebnis dem einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">§ 241 Abs. 1 HGB</a>). Als weitere Inventurerleichterungen können die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Einzelbewertung_und_Gruppenbewertung">Gruppenbewertung</a> und der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Festwerte">Festwert</a> angewendet werden.</span></p>
<h2>Inventurarten</h2>
<p>Welche <strong>Inventurarten</strong> gibt es nach Gesetz und in der Praxis? Neben der Stichtagsinventur kommen die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur zum Einsatz.</p>
<h3>Zeitnahe Inventur &#8211; der Standard zum oder um den Stichtag</h3>
<p>Es ist erforderlich, eine korrekte Inventur entweder am Tag des Jahresabschlusses (Stichtag) oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem <strong>Stichtag</strong> durchzuführen. Liegt die tatsächliche Bestandsaufnahme vor oder nach dem Stichtag, müssen Bestandsveränderungen zwischen dem Inventurzeitpunkt und dem Bilanzstichtag berücksichtigt werden.</p>
<h3>Permanente Inventur &#8211; Vorteile für Erfasser und Unternehmen</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann auch durch eine sogenannte &#8222;<strong>permanente Inventur</strong>&#8220; erfolgen, bei der der Lagerbestand zum Bilanzstichtag anhand von Lagerbüchern (z.B. computergestützte Lagerverwaltung) in Bezug auf Art und Menge ermittelt wird. Es ist jedoch erforderlich, den Buchbestand mindestens einmal im Geschäftsjahr durch körperliche Bestandsaufnahme zu überprüfen; dies braucht dann nicht zum Stichtag erfolgen. Dieser Bestand wird dann laufend (permanent) fortgeschrieben.</p>
<p><strong>Voraussetzungen</strong> für diese Inventurart sind:</p>
<ul>
<li>In den Lagerbüchern und IT-Systemen müssen alle Bestände sowie alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht oder Kubikinhalt) eingetragen und belegmäßig nachgewiesen werden</li>
<li>In jedem Jahr muss mindestens einmal durch eine Inventur geprüft werden, ob das Vorratsvermögen, das in den Lagerbüchern oder IT-Systemen ausgewiesen wird, mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt. Die Prüfung braucht nicht gleichzeitig für alle Bestände vorgenommen zu werden. Sie darf sich aber nicht nur auf Stichproben oder die Verprobung eines repräsentativen Querschnitts beschränken Die Lagerbücher und IT-Systeme sind nach dem Ergebnis der Prüfung zu berichtigen. Der Tag der körperlichen Bestandsaufnahme ist in den Lagerbüchern oder Lagerkarteien zu vermerken.</li>
<li>Über die Durchführung und das Ergebnis der Inventur sind Aufzeichnungen (Protokolle) anzufertigen, die unter Angabe des Zeitpunkts der Aufnahme von den aufnehmenden Personen zu unterzeichnen sind.</li>
</ul>
<p>Sie wird in der Regel nicht akzeptiert für Vermögensgegenstände mit hohem Wert, einem großen Schwund oder erheblichen Mengendifferenzen.</p>
<p>Details zu dieser Inventurart verrät der eigenen Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a>&#8222;, der sich ausschließlich mit diesem Inventurverfahren beschäftigt.</p>
<h3>Verlegte Inventur / Zeitverschobene Bestandsaufnahme</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann in den letzten <strong>drei Monaten vor</strong> oder den ersten <strong>zwei Monaten nach</strong> dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, vorausgesetzt, eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag ist durch Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren gewährleistet.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 93"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel Zeitverschobene Inventur<br />
</span></p>
<p>Die AllesZählen GmbH führt eine vorgelagerte, körperliche Bestandsaufnahme am 31.10.2023 durch und will den Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 mittels Fortschreibung erfassen. Zum 31.10.2023 ergab die Inventur einen Bestand in Höhe von 25.000 EUR. Zwischen dem 1.11.2023 und dem 31.12.2023 erfolgten Wareneingänge im Umfang von 8.000 EUR und Warenausgänge (Wareneinsatz) von 12.000 EUR.</p>
<p>Der Inventurwert zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird wie folgt ermittelt:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 59.4733%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">(vorgelagerte) Inventur zum 31.10.2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">25.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">zuzügl. Wareneingänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">+ 8.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">abzügl. Warenausgänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">&#8211; 12.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;"><strong>Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023</strong></td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;"><strong>21.000 EUR</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<hr />
<p>Eine verlegte Inventur kann in der Regel <span style="text-decoration: underline;">nicht angewendet</span> werden, wenn es sich um Vermögensgegenstände mit</p>
<ul>
<li>hohem Wert,</li>
<li>hohem Schwund oder</li>
<li>starken Preisschwankungen handelt.</li>
</ul>
<h2>Umfang der Inventur &#8211; Inventarliste</h2>
<p>Es ist von großer Bedeutung, dass über die verwendeten <strong>Inventarlisten</strong> der Nachweis erbracht werden kann, dass alle Vermögensgegenstände vollständig aufgeführt wurden. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Rohstoffe</span></p>
<p>Zentrale Posten der Vorratsinventur sind die <strong>Rohstoffe</strong>. Hierunter zählen die Bestandteile oder Materialien, die zur Herstellung oder Produktion von Endprodukten verwendet werden. Sie sind in der Regel noch nicht in den Fertigungsprozess eingegangen und wurden nicht verarbeitet. Stattdessen werden sie als Lagerbestände gehalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Fertigungsprozess einzubringen.</p>
<p>Wichtig für die Stichtagsinventur ist, dass nicht nur die im Lager befindlichen Rohstoffe, sondern auch die an den (Produktions-) Maschinen stehenden Bestände aufgenommen werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Hilfs- und Betriebsstoffe</span></p>
<p>Es ist wichtig, auch die vorhandenen <strong>Hilfs- und Betriebsstoffe</strong> bei der Stichtagsinventur zu erfassen. Ein Beispiel für einen Hilfsstoff wäre der Leim in der Möbelherstellung. Zu den Betriebsstoffen gehören beispielsweise Heizmaterial sowie Benzin und Öl für Kraftfahrzeuge. In der Regel reicht es aus, sie mit einem angemessenen, geschätzten Wert zu erfassen.</p>
<p>Eine genaue Inventur &#8211; ohne Schätzungen &#8211; ist jedoch für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verpackungsmaterial erforderlich, wenn entweder hohe Werte vorliegen oder die Bestände an den Bilanzstichtagen erheblich schwanken.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Unfertige und fertige Erzeugnisse</span></p>
<p>Bei der Bilanz versteht man unter <strong>unfertigen Erzeugnissen</strong> diejenigen Produkte, die sich noch im Produktionsprozess befinden und noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Sie sind also noch nicht für den Verkauf bereit. <strong>Fertige Erzeugnisse</strong> hingegen sind bereits vollständig produziert und stehen zum Verkauf zur Verfügung.</p>
<p>Es muss aus den Inventurunterlagen ersichtlich sein, wie die Bewertung der noch nicht fertiggestellten (unfertigen) und bereits fertigen Erzeugnisse erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Ermittlung der (anteiligen) Herstellungskosten nachvollziehbar und belegbar dokumentiert werden muss. Zudem sollte bei den unfertigen Erzeugnissen der Fortschritt des Fertigungsprozesses angegeben werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste unterwegs befindliche Ware / schwimmende Waren<br />
</span></p>
<p>Waren, die sich auf dem <strong>Transportweg </strong>befinden und wirtschaftlich zum Vermögen des (ausliefernden) Unternehmens gehören (<strong>unterwegs befindliche Ware</strong>), müssen ebenfalls in den Inventurbestand aufgenommen werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 93"><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><span style="color: #09b8d7;">Beispiel</span><br />
</span></p>
<p>Die AufdenletztenDrücker OHG versendet einen Auftrag am 29.12.2023 an den Kunden. Als Lieferbedingung ist &#8222;frei Haus&#8220; vertraglich vereinbart; die Zustellung der Ware beim Kunden erfolgt jahreswechselbedingt erst am 3.1.2024.</p>
<p>Die OHG darf den Verkauf an den Kunden noch nicht als Erlös behandeln, da der Kunde noch nicht die Verfügungsmacht über die Lieferung hat. Die Lieferung ist aufgrund der Lieferbedingung &#8222;frei Haus&#8220; noch der OHG zuzurechnen &#8211; mit der Folge, dass die Ware bei der Stichtagsinventur als unterwegs befindliche Ware geführt werden muss.</p>
<hr />
<p>Wenn eigene Waren in Räumen gelagert werden, die nicht im direkten Zugriff des Unternehmens sind (z. B. externe Lagerung bei Spediteuren), sind diese ebenfalls bei der (eigene) Inventur zu berücksichtigen. In der Regel wird der externe Lagerhalter gebeten, eine Stichtagsinventur vorzunehmen, um die Bestände zu erfassen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Kommissionswaren</span></p>
<p>&#8222;<strong>Kommissionswaren</strong>&#8220; sind Produkte, die ein Unternehmen im Auftrag eines anderen Unternehmens verkauft, verwaltet oder lagert. Die Waren sind also, solange sie (noch) nicht verkauft sind, im Eigentum des auftraggebenden Unternehmens. Sie sind somit nicht bei dem Unternehmen in der Inventur zu erfassen, das die Produkte lagert, sondern bei dem Unternehmen, in dessen Eigentum (nicht Besitz!) die Produkte stehen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 95"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Sind Sie Eigentümer von Kommissionswaren, fordern Sie das Unternehmen, das die Produkte lagert und verkauft frühzeitig auf, die Bestande körperlich zu erfassen und rechtzeitig zu melden. Versenden Sie dafür Ihre Inventurlisten, die das Kommissions-Unternehmen dann zum Stichtag auszufüllen hat.</p>
<p>Nehmen Sie die Ergebnisse mit Kennzeichnung des (externen) Lagerorts in Ihr Inventar auf und führen Sie ganz normal eine Bewertung durch.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beschädigte Waren</span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="color: #000000;">Beschädigte, minderwertige und wertlose Waren sind bei der Inventurerfassung ebenfalls bestandsmäßig aufzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie verschrottet werden und somit wertlos sind. Die Bewertung dieser körperlich vorhandenen Waren kann dann &#8211; je nach Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeiten &#8211; mit einem Abschlag oder gar mit 0 EUR erfolgen.</span><br />
</span></p>
<h2>Inventarisierung des beweglichen Anlagevermögens</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Bestandsverzeichnis</span></p>
<p>Im Inventar müssen grundsätzlich <strong>alle beweglichen Gegenstände</strong> des Unternehmens aufgenommen werden. Dazu gehört &#8211; auch wenn das in der Praxis meist nicht bekannt ist und nicht erfolgt &#8211; das Anlagevermögen; selbst wenn die Gegenstände bereits abgeschrieben sind.</p>
<p>Eine physische Aufnahme des Anlagevermögens ist jedoch <strong>nicht erforderlich</strong>, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird. In diesem Verzeichnis muss jeder Zugang und Abgang kontinuierlich geführt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</span></p>
<p>Sofort abgeschriebene <strong>geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</strong> müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto geführt werden, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen. Eine spezielle Aufnahme in ein Inventurverzeichnis ist daher nicht erforderlich.</p>
<p>Für Wirtschaftsgüter mit Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro, die in den sogenannten <strong>Sammelposten</strong> aufgeführt sind, gibt es keine zusätzlichen Aufzeichnungspflichten außer der Erfassung des Zugangs; sie müssen ebenfalls nicht im Inventar vermerkt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Leasinggegenstände</span></p>
<p>Im Anlagenverzeichnis müssen Leasinggegenstände aufgenommen werden, sofern sie bilanziell dem Leasingnehmer (Unternehmen) zugeordnet sind. Dies ist anhängig von der Vertragsgestaltung und beispielsweise der Fall, wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der Nutzungsdauer ausmacht oder bei Leasingverträgen mit Kaufoption.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 95"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Prüfen und dokumentieren Sie zu Beginn des Leasings, wem der Leasinggegenstand bilanziell zuzuordnen ist. Wenn dies von Anfang an geklärt ist, kann die korrekte Zuordnung zum Bestandsverzeichnis durch den Unternehmer erfolgen.</p>
<hr />
<h2>Forderungen und Verbindlichkeiten</h2>
<p>Zur Inventur gehört ebenfalls die Erfassung aller <strong>offenen Forderungen und Verbindlichkeiten</strong>. Hierfür müssen Listen erstellt werden, in denen die Salden für Debitoren (Kunden) und Kreditoren (Lieferanten) aufgeführt sind. Auch der Besitz von Vermögenswerten sowie Schuldenwechsel &#8211; sofern die heute noch im Umlauf sind &#8211; müssen einzeln aufgenommen werden.</p>
<p>Die Saldenlisten sind nach Kontokorrentkonten getrennt und zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten differenziert aufzustellen.</p>
<h2>Inventur-Bewertungsverfahren</h2>
<h3>Einzelbewertung und Gruppenbewertung</h3>
<p>Grundsätzlich müssen bei der Inventur die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens <strong>einzeln erfasst und bewertet</strong> werden. Es ist jedoch möglich, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu Gruppen zusammenzufassen und mit einem Durchschnittspreis zu bewerten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 Abs. 4 HGB</a>) &#8211; die sogenannte Gruppenbewertung.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass dies &#8211; wie so oft &#8211; den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.</p>
<p>Neben der Durchschnittsbewertung kommt als vereinfachtes Bewertungsverfahren auch ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsfolgeverfahren" target="_blank" rel="noopener">Verbrauchsfolgeverfahren</a> wie beispielsweise bei Brennstoffvorräten (sogenanntes Lifo-Verfahren) in Betracht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 97"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Hinweis</span></p>
<p>Beim <strong>Lifo-Verfahren</strong> (Lifo steht für &#8222;last in &#8211; first out&#8220;), wird davon ausgegangen, dass die zuletzt eingelagerten Gegenstände zuerst wieder aus dem Lager entnommen werden. Somit verbleiben die alten Waren als &#8222;eiserne Bestände&#8220;, die dann bei der Inventurbewertung relevant sind.</p>
<p>Das Lifo-Verfahren ist also bei Betrieben ohne verderblicher Ware (z. B. ein stahlverarbeitendes Unternehmen) sinnvoll; nicht jedoch bei Lebensmittel-Einzelhändlern.</p>
<hr />
<h3>Festwert Inventur</h3>
<p>Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können unter bestimmten Bedingungen mit einer konstanten Menge und einem gleichbleibenden Wert (<strong>Festwert</strong>) bewertet werden.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass der Bestand nur geringfügige Veränderungen in Größe, Wert und Zusammensetzung unterliegt und die Gesamtwertigkeit für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Diese Bewertungsmethode wird in der Praxis beispielsweise bei Werkzeugen, Schrauben, Flaschen, Fässern und Verpackungsmaterial angewendet.</p>
<p>Die Gegenstände, die durch Festwerte ermittelt sind, müssen regelmäßig nur alle drei Bilanzstichtage aufgenommen werden. Für Gegenstände im beweglichen Anlagevermögen muss spätestens alle fünf Bilanzstichtage eine physische Bestandsaufnahme erfolgen. Wenn dabei ein um mehr als 10 % höherer Wert festgestellt wird, gilt dieser neue Wert als maßgebend für die Inventurbewertung.</p>
<h2>Durchführung der Inventuraufnahme</h2>
<p>Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln und vollständig aufgenommen. Um dies zu gewährleisten, sind Inventurteams aufzustellen, bestehend aus einem Zähler und einem Schreiber, die dann jeden Ort der Inventuraufnahme (z.B. Lager, Verkaufsräume, Werkstatt) durchgehen und erfassen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 95"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Wenn Ihr Unternehmen wirtschaftsprüfungspflichtig ist, nehmen Sie vor Durchführung der Stichtagsinventur unbedingt Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer auf. Die Inventurerfassung ist Gegenstand der Abschlussprüfung und erfordert in der Regel ein Begleiten der Inventurerfassung durch einen der Prüfer.</p>
<hr />
<p>Folgende Punkte sind bei der Inventuraufnahme wichtig:</p>
<ul>
<li>Erfassung in der Reihenfolge der räumlichen Lagerung</li>
<li>Kennzeichnung aller erfassten Gegenstände (Vermeidung Doppelerfassung)</li>
<li>keine Materialbewegungen während der Erfassung (Produktionsstillstand)</li>
<li>eindeutige Bezeichnung aller erfassten Gegenstände (z. B. Warennummer oder Artikelname).</li>
<li>Erfassung von Menge und Mengeneinheit für jeden Gegenstand</li>
</ul>
<p>Die Inventurlisten und Unterlagen müssen nummeriert und von dem Zähler als auch dem Schreiber unterschrieben werden. Korrekturen während oder nach der Inventurerfassung müssen ebenfalls dokumentiert werden.</p>
<p>Die Inventurunterlagen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.</p>
<h2>Bewertung und Abschluss bei allen Inventurarten</h2>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert bei allen Inventurarten auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände. Zu den <strong>Anschaffungskosten</strong> gehören alle Kosten, die anfallen, um den Gegenstand zu erwerben. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Transportkosten, Verladungskosten, Versicherungskosten, Eingangszölle und Einlagerungskosten; auch wenn diese nachträglich anfallen sollten. Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten.</p>
<p>Bei den <strong>Herstellungskosten</strong> müssen zwingend die einzelnen steuerlichen und handelsrechtlichen Kosten (Materialkosten, Fertigungskosten) berücksichtigt werden. Diese sind variable Kosten, die direkt dem Gegenstand zugeordnet werden können.</p>
<p>Die Bewertung muss zweifelsfrei überprüfbar sein. Dies erfordert u.a. eine präzise Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe, Abmessungen). Falls notwendig, sollten Informationen zu Einkaufsrechnungen, Lieferanten oder Kalkulationsunterlagen angegeben werden, sofern diese nicht sofort aus der Artikelbezeichnung oder -nummer ersichtlich sind. Wenn eine Wertminderung (wie z.B. Teilwertabschreibung) geltend gemacht wird, müssen sowohl die Gründe als auch die Höhe hierfür nachgewiesen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung Inventurarten</h2>
<p>Die Inventur, eine körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden, ist für die Bilanzierung essentiell. Hierfür können verschiedene Inventurarten wie die stichtagsbezogene, permanente und zeitverschobene Inventur zum Einsatz kommen.</p>
<p>Ziel der Inventurerfassung sind Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, unterwegs befindliche Ware und Kommissionswaren. Grundsätzlich ist ebenfalls die Inventur des beweglichen Anlagevermögens notwendig, dies kann unterbleiben, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird, in dem jeder Zugang und Abgang kontinuierlich abgebildet wird.</p>
<p>Bei der Bewertung kommen in der Praxis Bewertungsverfahren wie Einzelbewertung, Gruppenbewertung und Festwerte zum Einsatz.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ): Inventur / Inventurarten</h2>
<h3>Was ist eine Inventur und warum ist sie für die Bilanz wichtig?</h3>
<p>Die Inventur ist eine systematische Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist für die Bilanzierung entscheidend, da sie die Grundlage für die korrekte Darstellung des Unternehmensvermögens und der Verbindlichkeiten in der Bilanz bildet.</p>
<h3>Welche Inventurarten gibt es?</h3>
<p>Es existieren verschiedene Inventurarten: Die Stichtagsinventur wird zum Bilanzstichtag durchgeführt, die permanente Inventur erfolgt fortlaufend und die zeitverschobene Inventur kann drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.</p>
<h3>Welche Vermögensgegenstände müssen bei einer Inventur des Vorratsvermögens berücksichtigt werden?</h3>
<p>Es müssen Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unterwegs befindliche Waren berücksichtigt werden. Auch beschädigte oder minderwertige Waren müssen trotz möglicher Wertlosigkeit erfasst werden.</p>
<h3>Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Inventur behandelt?</h3>
<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto gebucht werden. Sie benötigen keine separate Aufnahme im Inventarverzeichnis.</p>
<h3>Wie erfolgt die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände?</h3>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Diese beinhalten auch Zusatzkosten wie Transport oder Lagerung sowie die Möglichkeit einer möglichen Wertminderung, die ebenfalls begründet werden muss.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/">Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen &#8211; ein Überblick über 6 Softwareanbieter</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/buchhaltungssoftware/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/buchhaltungssoftware/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 14:06:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Debitorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Personalentlohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wareneingang]]></category>
		<category><![CDATA[Accounting]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführungssoftware]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltungssoftware]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=2737</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware für das eigene Unternehmen &#8211; ob groß oder klein &#8211; ist eine lohnenswerte Investition. Der Unternehmer hat damit jederzeit einen Einblick in seine Finanzen und die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse. Zwar kann die Buchführung an externe Dienstleister wie&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/buchhaltungssoftware/">Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen &#8211; ein Überblick über 6 Softwareanbieter</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware für das eigene Unternehmen &#8211; ob groß oder klein &#8211; ist eine lohnenswerte Investition. Der Unternehmer hat damit jederzeit einen Einblick in seine Finanzen und die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse. Zwar kann die Buchführung an externe Dienstleister wie Steuerberater oder Buchhhaltungsbüros abgegeben werden; dann wird jedoch Fokus und Einblick in die eigenen Finanzen darunter leiden.</p>
<p>Haben Sie sich als Unternehmer für ein eigenes Buchhaltungsprogramm entschieden, steht die &#8211; zugegeben nicht einfache &#8211; Suche nach einer passenden Lösung bevor. Dieser Blog-Beitrag unterstützt Sie dabei, indem er einen ausführlichen Überblick über die wichtigsten Softwareanbieter auf dem Markt für Buchführungssoftware und deren Lösungen liefert.</p>
<p>Sofern Sie vorab einen Überblick über die notwendigen Anforderungen für Betriebe benötigen, finden Sie den im ausführlichen Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/anforderungen-buchhaltungssoftware/" target="_blank" rel="noopener">Anforderungen Buchhaltungssoftware: 16 wesentlich Kriterien für die optimale Auswahl</a>&#8222;.</p>

<h2>Buchhaltungssoftware BuchhaltungsButler GmbH</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">BuchhaltungsButler Überblick</span></p>
<p>BuchhaltungsButler ist eine <strong>cloudbasierte Buchhaltungslösung</strong> für kleine Unternehmen und Freiberufler. Die Software bietet eine intuitive Benutzeroberfläche, mit der Sie Rechnungen schreiben und Aufzeichnungen führen können. BuchhaltungsButler ist auch in der Lage, automatisch Belege zu erfassen und zu kategorisieren, was die Buchhaltung deutlich erleichtert.</p>
<p>Die Buchhaltungssoftware ist primär auf die Bedürfnisse von kleinen Unternehmen zugeschnitten und bietet eine Vielzahl von Funktionen, darunter die Möglichkeit, Rechnungen zu erstellen, Ausgaben zu verfolgen und Berichte zu generieren.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">BuchhaltungsButler Sahnestücke</span></p>
<p>Die Besonderheit bei BuchhaltungsButler besteht in der Möglichkeit, die Buchhaltung hochgradig zu automatisieren. Lernende Eigenschaften der künstlichen Intelligenz kommen zur Anwendung und helfen Ihnen bei der individuellen Abarbeitung der Geschäftsvorfälle. Für die (lästigen) Routineaufgaben stehen Sammelfunktionen zur Auswahl.</p>
<p>Zudem können Sie den Funktionsumfang und somit die Kosten je nach Ihrem Kenntnisstand in Sachen Buchführung anpassen und haben so die optimale Lösung für Ihre eigene Buchhaltung.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von BuchhaltungsButler</span></p>
<p>Im Funktionsumfang sind je nach Preismodell folgende Punkte enthalten:</p>
<ul>
<li>Buchhaltung</li>
<li>Rechnungsprogramm</li>
<li>Zahlungs- und Belegmanagement</li>
<li>Bankenanbindung &amp; Schnittstellen</li>
<li>Auswertungen und Exporte</li>
</ul>
<p>Im <strong>Buchhaltungsprogramm</strong> sind Einnahme-Überschussrechnungen (EÜR) sowie Bilanzen erstellbar. Gleiche oder ähnliche Arbeiten werden mit Sammelfunktionen vereinfacht und automatisiert, unabhängig ob es hunderte oder tausende Fälle sind. Ebenfalls hilfreich sind die Kontierungs- und Workflow-Regeln, die Tätigkeiten wie Beleg-Kontierungen, Einstufen von Zahlungen als beleglos oder die Zuweisung von Debitoren- und Kreditorenkonten über individuell definierbare Regeln steuern.</p>
<p>Automatische Plausibilitätsprüfungen weisen auf Buchungsfehler hin und helfen so, die Datenqualität zu optimieren. Dabei geht es nicht nur um die berühmten &#8222;Falschherum-Buchungen&#8220;, sondern auch um komplexere Zusammenhänge und Abhängigkeiten (fehlende Buchungen, ältere offene Posten). Je nach Bedarf könne auch einfache und komplexe Umsatzsteuer-Sachverhalte oder Anlagenvermögen geführt und gebucht werden.</p>
<p>Im <strong>Fakturierungsmodul &#8222;Rechnungsprogramm&#8220;</strong> können Angebote, Lieferscheine, Rechnungen, Gutschriften und das Mahnwesen einfach und ebenfalls hochgradig automatisiert abgewickelt werden. Die Ausgabe der Belege auf verschiedenen Wegen (Druck, PDF, Export, Versand) ist ebenfalls möglich.</p>
<p>Das <strong>Zahlungs- und Belegmanagement</strong> wendet eine KI-gestützte Belegerkennung, (Vor-) Sortierung und Freigabe an. Aus den verarbeiteten Vorgängen können aus der Anwendung Überweisungsfunktionen (XML, direkte Freigabe) für offene Rechnungen in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Die Anwendungen bieten über 12 <strong>Schnittstellen</strong> zu den gängigen Systemen (PayPal, Amazon, Shopware usw.) mittels CSV-Format oder direkter Anbindung. So können beispielsweise über 5.000 Banken und Kreditkarten einfach und effektiv angebunden werden.</p>
<p><strong>Auswertungen und Statistiken</strong> können individualisiert und empfängerorientiert ausgegeben werden. Hier stehen eine Vielzahl an vordefinierten Auswertungen wie Umsatzsteuervoranmeldung, Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen.- und Saldenlisten oder Exportlisten zur Verfügung.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Kosten BuchhaltungsButler</span></p>
<p>Die Kosten für die Buchhaltungssoftware sind monatlich oder jährlich zu entrichten. Es gibt derzeit drei verschiedene Preismodelle (Vorbucher, Selbstbucher und Premium), die alle auf Anwendungsintensität und Kenntnisstand des Nutzers ausgerichtet sind. Bei <strong>Vorbucher</strong> bucht der Anwender in relativ geringem Umfang vor, der Steuerberater und das Buchhaltungsbüro überprüft anschließend die Buchungen und schließt ab.</p>
<p>Der <strong>Selbstbucher</strong> hingehen nutzt den vollen Funktionsumfang für Buchhaltung oder Bilanzierung und erstellt die wichtigsten Steueranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) selbst. Die Premium-Version ist für größere Teams aus Buchhaltungsspezialisten ausgelegt und stellt das Rundum-Sorglos-Paket dar. Alle Preismodelle können gratis getestet werden.</p>
<p>Die Mietkosten (kein Kauf) für die Software können entweder auf Monatsbasis (Laufzeit 1 Monat) oder auf Jahresbasis (Laufzeit 1 Jahr) gewählt werden. Aktuell fallen für den Vorbucher ca. 25 EUR, für den Selbstbucher ca. 30 EUR und für die Premium-Version ca. 80 EUR pro Monat an (einjährige Laufzeit).</p>
<h2>Buchhaltungsprogramm Sage</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Sage Überblick</span></p>
<p>Sage bietet sowohl branchenunabhängige, kaufmännische <strong>Komplettlösung</strong> für Kleinunternehmen, Freiberufler und Selbstständige (Sage 50), als auch Lösungen für Mittelständler und international tätige Großunternehmen (Sage 100; Sage X3). Das Unternehmen ist Anbieter seit über 40 Jahren und bedient mehr als 2 Millionen Kunden.</p>
<p>Neben der klassischen Buchhaltungssoftware kommen <strong>Warenwirtschaftssysteme</strong>, Lohnabrechnungs- und Personalsoftware sowie Vertriebslösungen wie <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Customer-Relationship-Management" target="_blank" rel="noopener">Customer Relationship Management</a> (CRM) Systeme und Shopsysteme zum Einsatz. Darüber hinaus können sogar auch revisionssichere Dokumentenmanagementsysteme von Sage eingesetzt werden.</p>
<p>Getoppt wird das Angebot mit <strong>speziellen Branchenlösungen</strong> für Handwerker (Sage 50 handwerk), ERP-Systemen für Produktion und Handel (Sage 7) und die Kunststoffindustrie (Sage Wincarat).</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Sage Sahnestücke</span></p>
<p>Die Besonderheit bei Sage ist die <strong>Unabhängigkeit</strong> bezüglich Branchen- und Unternehmensgrößen. Sage 50 ist beispielsweise speziell für kleine Unternehmen mit Wachstumsambitionen entwickelt, die ihre Prozesse einfach und effizient halten wollen. Der Einrichtungsaufwand zur Nutzung der Buchhaltungssoftware ist absichtlich einfach und gering gehalten.</p>
<p>Sobald Unternehmen wachsen, kann der Produktumfang bei Sage individuell mit Zusatzfunktionen angepasst und von den Erfahrungen von Sage auch mit größeren Unternehmen profitiert werden. Sie sind mit Ihrem Unternehmen bei Sage also nicht für immer und ewig im Kleingewerbe-Becken gefangen.</p>
<p>Der professionelle Support ist bei Sage ein lang bewährtes Steckenpferd. Direkte Hilfestellung zu allen Fragen der Buchhaltungssoftware und Anwendung werden von kompetenten Fachkräften beantwortet.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von Sage Buchhaltung</span></p>
<p>Sage deckt die vielschichtigen und umfangreichen Teilbereiche der Buchhaltung ab, so beispielsweise</p>
<ul>
<li>Finanzbuchhaltung</li>
<li>Lohnbuchhaltung</li>
<li>Anlagenbuchhaltung</li>
<li>Debitorenbuchhaltung</li>
<li>Kreditorenbuchhaltung</li>
<li>Bilanzbuchhaltung</li>
</ul>
<p>Um überall und jederzeit auf die Buchhaltungsdaten zugreifen zu können, bietet Sage die Online-Buchhaltung in der Cloud an. Durch die Online-Speicherung der Daten in der Cloud können alle Zugriffsberechtigten in Echtzeit Rechnungen erstellen, Zahlungen verarbeiten und Auswertungen aufrufen. Die erforderliche Sicherheit wird durch einen zertifizierten Verschlüsselungsstandard erreicht.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Kosten Sage</span></p>
<p>Grundsätzlich fallen bei Sage je nach Produkt und Variante (Standard, Comfort, Professional) monatliche Lizenzkosten an. Im Fall des reinen Buchhaltungsmoduls betragen die monatlichen Kosten ca. 20-25 EUR pro Arbeitsplatz.</p>
<p>Im Fall von Sage50 liegen die Kosten zwischen ca. 30 und 40 EUR pro Monat und pro Arbeitsplatz &#8211; nach einem 30-tätigen kostenfreien Zeitraum.</p>
<p>Die Sage50 Handwerker-Version variiert je nach Umfang (Start, Basic, Professional) zwischen ca. 15 und 80 EUR pro Monat.</p>
<h2>sevDesk Buchhaltung</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">sevDesk Überblick</span></p>
<p>sevDesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungs- und Fakturierungs- und Warenwirtschaftssoftware, die speziell für <strong>Selbstständige</strong>, <strong>Freiberufler</strong> und <strong>kleine Unternehmen</strong> konzipiert wurde. Der Fokus liegt auf Unternehmer, die auf der einen Seite ihre Buchhaltung selbst in die Hand nehmen möchten, auf der anderen Seite dabei aber durch Professionalität und Automatisierung bestmöglich unterstützt werden möchten.</p>
<p>sevDesk konzentriert sich auf die<strong> vorbereitenden Buchhaltungsaufgaben</strong>. Abschlüsse (Einnahme-Überschussrechnungen oder Bilanzen) sind mit sevDesk nicht möglich. Dafür sind bewährte Schnittstellen zu den gängigen Steuerberater-Anwendungen (DATEV) vorhanden.</p>
<p>Da die Anwendung cloudbasiert arbeitet, bietet der Anbieter auch eine Vielzahl an <strong>mobilen Lösungen</strong>. So können mit kostenfreien Apps bequem Angebote und Rechnungen geschrieben und Belege digitalisiert werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">sevDesk Sahnestücke</span></p>
<p>Da sich sevDesk auf Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen konzentriert, liegt die Stärke der Anwendung in der praktischen und effizienten<strong> Vorerfassung der Buchhaltung</strong>. Während andere Anwendungen die teils hochkomplexen Bedarfe und Funktionen der Abschlussersteller und Steuerberater berücksichtigen müssen, setzt sevDesk konzentriert auf die unternehmerische Vorstufe.</p>
<p>Dabei kommen die Funktionen und Benefits für die Unternehmer aber bei Weitem nicht zu kurz. Ganz im Gegenteil, sie stehen bei sevDesk zentral im Fokus. Egal ob automatisierte Bearbeitung von Rechnungen oder digitale Erfassung von Belegen von unterwegs.</p>
<p>Aus diesem Grund kann sich sevDesk als die bestbewertete Buchhaltungssoftware (u. a. Trusted, ProvenExpert und Google Reviews) bezeichnen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von sevDesk</span></p>
<p>Das <strong>Modul Rechnung</strong> ist für Unternehmer gedacht, die ihre Rechnungen schnell und einfach erstellen wollen. Beim <strong>Modul Buchhaltung</strong> kommen die Betriebsinhaber auf ihre Kosten, die ihre Finanz-Buchhaltung selbst in die Hand nehmen möchten. Der volle Funktionsumfang wird Chefs im <strong>Modul Warenwirtschaft</strong> ermöglicht.</p>
<p>Das Modul Buchhaltung bietet im Standard folgende Funktionen:</p>
<ul>
<li>Angebote und Rechnungen erstellen</li>
<li>Belege erfassen und verwalten</li>
<li>automatische Auswertungen</li>
<li>laufende Buchhaltung inkl. Kassenbuch und Anlagenverwaltung</li>
<li>Kontaktmanagement</li>
<li>Schnittstellen (Elster, Steuerberater)</li>
</ul>
<p>Neben den Standardfunktionen können auch je nach individuellem Bedarf Zusatzfunktionen (Add-ons) wie Layouts, Zeiterfassung oder Inventare hinzugebucht werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht sevDesk Kosten</span></p>
<p>Das Modul Rechnung ist für einen monatlichen Betrag ab ca. 8 EUR erhältlich, das Modul Buchhaltung ab ca. 18 EUR und das vollumfängliche Modul Warenwirtschaft ab ca. 43 EUR pro Monat.</p>
<p>Die Zusatzmodule sind für einen Aufschlag von ca. 4 bis 20 EUR pro Monat erhältlich.</p>
<p>Für die Einrichtung kann auch ein zusätzlicher pauschaler Einrichtungsservice in Höhe von einmalig 49 EUR gebucht werden.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><strong><span style="font-size: 18pt;">Mit sevDesk die Buchhaltung einfach und rechtssicher machen!</span></strong><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/sevdeskflexbuha" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2877596&amp;v=15944&amp;q=361517&amp;r=1322153" border="0" alt="cshow" title="Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen - ein Überblick über 6 Softwareanbieter 99"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/sevdeskflexbuha" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> kostenlos testen</span>*</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">
</p>
<h2>Lexware Buchhaltung</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Lexware Buchhaltung Überblick</span></p>
<p>Lexware gehört mit seiner Buchhaltungssoftware seit vielen Jahren zu den <strong>Marktführern im Wettbewerb</strong>. Das komplette Softwareangebot von Lexware rund um alle betriebswirtschaftlichen Themen ist ausgreift und bewährt.</p>
<p>Lexware ist es gelungen, die Software für Solo-Unternehmer und Profi-Anwender interessant zu machen. Durchdachte Eingabehilfen und starke Automatisierungen stellen dies unter Beweis. Die Folge ist, dass über 100.000 Unternehmer die Buchhaltungssoftware einsetzen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Lexware Buchhaltung Sahnestücke</span></p>
<p>Die langjährige Erfahrung von Lexware zeigt sich in der<strong> praxisorientierten Ausrichtung</strong> der Buchhaltungssoftware. Der Benutzer gelangt über eine intuitive Startseite schnell und zielgerichtet in die verschiedenen Abschnitt &#8211; egal ob die Verbuchung einer Eingangsrechnung, eines Kassenbeleges oder eine Anlageguts ansteht.</p>
<p>Die Benutzerfreundlichkeit zeigt sich auch an den verschiedenen Wegen, die den Usern zur Verfügung stehen. Per Mausklick, per Tastenkombination oder per App können die Anforderungen umgesetzt werden.</p>
<p>Lexware Buchhaltung hat auch die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Digitalisierung" target="_blank" rel="noopener"><strong>Digitalisierung</strong> </a>erfolgreich integriert. Belege können analog oder digital eingelesen und weiterführend digital verarbeitet werden. Bei der Verbuchung werden die Belege dann gewinnbringend mit dem Buchungssatz verbunden, so dass bei nachträglicher Betrachtung jeder Buchung immer der digitale Beleg zur Verfügung steht.</p>
<p>Eine große und vielfältige Auswahl an üblichen und speziellen <a href="https://www.lexoffice.de/lexikon/kontenrahmen/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Kontenrahmen</strong> </a>gewährleistet auch eine schnelle Einrichtung der Buchhaltung. Neben den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 (DATEV) gibt es Kontenrahmen für beispielsweise</p>
<ul>
<li>Hotel- und Gaststättengewerbe</li>
<li>Ärzte</li>
<li>Zahnärzte</li>
<li>Pflegeeinrichtungen</li>
<li>Land- und Forstwirtschaft</li>
<li>Vereine</li>
<li>und viele weitere</li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von Lexware Buchhaltung</span></p>
<p>Die Funktionen von Lexware Buchhaltung bestehen grundsätzlich aus:</p>
<ul>
<li>Finanzbuchhaltung</li>
<li>Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung</li>
<li>Schnittstellenmanagement</li>
<li>Kassenbuch (Buchhaltung Plus)</li>
<li>Mehrplatzfähigkeit und Rechteverwaltung (Buchhaltung Pro)</li>
<li>integrierte Anlagenverwaltung (Buchhaltung Premium)</li>
</ul>
<p>Im Standardmodul <strong>Buchhaltung</strong> sind Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) oder <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">Doppelte Buchführung</a> (Bilanzierung) mit Soll- und Haben-Buchungen anwendbar. Wiederkehrende Buchungen (z. B. Büromiete) können Dank durchdachter Vorlagen automatisiert verarbeitet werden. Mit Lexware online-banking erfolgt die bankseitige Anbindung.</p>
<p>Die <strong>Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung</strong> hat alle Verbindlichkeiten und Forderungen des Unternehmens im Blick. Fällige Zahlungen an Lieferanten werden ebenso effektiv überwacht wie die Kundenforderungen mit dem dreistufigen Mahnwesen.</p>
<p>Bei den Schnittstellen sind die üblichen Anbindungen wie DATEV oder Elster, aber auch Datenexporte für anstehende Betriebsprüfungen, abgedeckt.</p>
<p>Das im Leistungspaket Lexware Buchhaltung Plus enthaltene <strong>Kassenbuch</strong> wickelt alle baren Geschäftsvorfälle inklusive abendlichem Kassensturz ab. Selbstverständlich werden die hohen systemseitigen <a href="https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/kassenfuehrung-das-ist-bei-der-buchfuehrung-zu-beachten/" target="_blank" rel="noopener">Anforderungen der Finanzverwaltung zur Kassenführung</a> vollumfänglich erfüllt.</p>
<p>Die <strong>Mehrplatzfähigkeit der Anwendung</strong> ist im Modul Lexware Buchhaltung Pro gegeben. Arbeiten im Team und stufengerechte Berechtigungen sind hier problemlos möglich.</p>
<p>Abschließend kann im höchsten Leistungspaket Lexware Buchhaltung Premium das <strong>Anlagevermögen</strong> umfassend gebucht und verwaltet werden. Somit können alle verfügbaren Abreibungsarten (Sofortabschreibung, degressive Abschreibung usw.) direkt in die Buchhaltung fließen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Lexware Buchhaltung Kosten</span></p>
<p>Die Basis-Lösung von Lexware Buchhaltung kann für ca. 20 EUR pro Monat genutzt werden. In der Pro-Version (Einzelplatz) &#8211; der Beststeller bei Lexware &#8211; fallen Kosten von ca. 26 EUR pro Monat an. Die Plus-Variante als Einzelplatz-Anwendung kostet den Anwender ca. 34 EUR im Monat.</p>
<p>Die Versionen Pro und Premium sind auch als Mehrplatzlösungen für größere Unternehmen möglich. Dann falle Kosten von ca. 53 EUR (Pro) oder ca. 62 EUR (Premium) pro Monat an.</p>
<h2>Papierkram-Software</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Papierkram Überblick</span></p>
<p>Papierkram ist eine einfach zu bedienende Buchhaltungssoftware speziell für Selbständige sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Neben den Standardfunktionen Fakturierung und Buchhaltung können auch moderne Zusatzmodule wie Zeiterfassung und Projektmanagement sowie <a href="https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/customer-relationship-management-crm-30809" target="_blank" rel="noopener">Customer Relationship Management</a> (CRM) Systeme hinzugebucht werden.</p>
<p>Die Software versteht sich als lösungsorientiert und verspricht, die Anwendung &#8211; insbesondere die Buchhaltung &#8211; neu zu denken.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Papierkram Sahnestücke</span></p>
<p>Neben der Konzentration und Ausrichtung auf kleine und mittlere Unternehmen ragt Papierkram mit seinen Teamfunktionen hervor. Eine Mehrbenutzerfähigkeit steht im Fokus und liefert somit auch durchdachte Teamlösungen wie Projektmanagement und Customer Relationship Management mit.</p>
<p>Die Hilfe- und Support-Seite von Papierkram ist sehr umfangreich und bietet neben den üblichen Erklär-Texten auch eine Vielzahl an Video-Tutorials und Vorlagen sowie verschiedene Rechner.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von Papierkram</span></p>
<p>Die Standard-Funktionen von Papierkram umfassen</p>
<ul>
<li>Angebote</li>
<li>Zeiten &amp; Projekte</li>
<li>Rechnungen</li>
<li>Steuern und Analysen</li>
</ul>
<p>Im Funktionsumfang <strong>Angebote</strong> sind ein Editor zur Erstellung überzeugender Angebote, die eine Versionierung und einen E-Mail-Versand ermöglichen. Bei <strong>Zeiten &amp; Projekte</strong> können aus den angenommenen Angeboten direkt Projekte erstellt werden, die dann wiederum mit (Arbeits-) Zeiten bebucht werden können, um die vollumfassende Abrechnung zu gewährleisten. Hierüber können dann auch Zeit- und Projektbudgets überwacht und analysiert werden.</p>
<p>Das Modul <strong>Rechnungen</strong> gestaltet und erstellt Ausgangsrechnungen im steuerlich richtigen Umfang und Rahmen. Auch hier stehen individuelle Vorlagen und Styles zur Verfügung. Die offenen Rechnungen werden mit dem enthaltenen Mahnwesen effektiv überwacht.</p>
<p>Im Funktionsumfang <strong>Steuern und Analysen</strong> erfolgt die steuerliche Abbildung aller Geschäftsvorfälle. Mit einem Klick kann die Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) sowie notwendige steuerliche Anmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) erzeugt werden. An verschiedene Empfänger (z. B. DATEV, Elster) kann über Export-Schnittstellen eine Datenausgabe erfolgen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht Papierkram Kosten</span></p>
<p>Alle Versionen und Programme enthalten grundsätzlich die Hosting-Gebühren, Kosten für Datensicherung, Updates und Support. Papierkram will explizit verdeckte Extrakosten vermeiden.</p>
<p>Neben einer kostenfreien Version (Free), die zum Reinschnuppern und für kleine Unternehmen gedacht ist, können die User beim Preismodell zwischen der PRO+, der Team- und der Business-Variante wählen. Für PRO+ fallen ca. 8 EUR, für Team ca. 20 EUR und für Business ca. 40 EUR pro Monat an.</p>
<p>Auch bei Papierkram kann zwischen einer monatlichen und einer (günstigeren) jährlichen Abrechnung gewählt werden.</p>
<h2>FastBill</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">FastBill Überblick</span></p>
<p>FastBill ist ebenfalls eine Online-Software, die vornehmlich für Freiberufler und Mittelständler geschrieben wurde. Neben einem Modul für Ausgangsrechnungen kommt auch die klassische Buchhaltung und ein Belegwesen zur Anwendung. Laut FastBill haben sich bereit 70.000 Unternehmen für die Buchhaltungssoftware entschieden, die den Anbieter zu 90 % positiv bewerten.</p>
<p>Wie bei (fast) allen Anbieter werden die Daten bei FastBill in der Cloud gehalten; die dafür notwendigen Server stehen in Deutschland und unterliegen somit den hohen Datenschutz- und Datenverarbeitungsgesetzen in Deutschland.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">FastBill Sahnestücke</span></p>
<p>FastBill stellt sich ganz besonders auf die individuellen Kenntnisse und Erfahrungen der unterschiedlichen Anwender ein. So gibt es ein Module für Solo-Unternehmer, ein Plus- und ein Pro-Programm für die geübteren und ein Premium-Paket mit dem höchsten Grad an Automatisierung und Unterstützung.</p>
<p>Die Belegverarbeitung ist bei FastBill hochgradig digital und automatisiert. Erfolgt die (Vor-) Kontierung vom Unternehmer, schlägt FastBill automatisch passende Kategorien für den jeweiligen Geschäftsvorfall vor und erleichtert somit dem Anwender die (ungeliebte) Buchführungsarbeit.</p>
<p>Im Rahmen der Abrechnung können mit FastBill Arbeits- oder Projektzeiten (auch nachträglich) erfasst und abschließend abgerechnet werden. Der Unternehmen hat vor und während der Leistungserstellung mittels Live-Tracking einen guten Überblick über die Zeiten und Aufwendungen eines Abrechnungsprojekt.</p>
<p>FastBill hat nicht nur die übliche Schnittstelle zur Steuerberatersoftware (DATEV), sondern spricht auch direkt Steuerberater und &#8222;ihre&#8220; Mandanten unterstützend an und liefern einen eigenen Steuerberaterzugang. Außerdem bestehen Partnerschaften zu zahlreichen Dienstleistern und Softwareanbietern, durch die FastBill-Anwender mit vorgefertigten Schnittstellen profitieren.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Funktionen von FastBill</span></p>
<p>Die Haupt-Funktionen von FastBill lassen sich in drei Gruppen unterteilen:</p>
<ul>
<li>Angebote und Rechnungen</li>
<li>Buchhaltung und Belege</li>
<li>Finanzen und Kunden</li>
</ul>
<p>Mit dem Funktionsumfang <strong>Angebote und Rechnungen </strong>können in wenigen Minuten professionelle und rechtskonforme Ausgangsrechnungen erstellt werden; bei Bedarf helfen zur Verfügung stehende Vorlagen. Zudem können die erstellten Rechnungen (automatisiert) versendet werden. Standardfunktionen wie Mahnungen, Storno und Rabattberücksichtigung sind ebenfalls enthalten.</p>
<p>In der zentralen Funktion <strong>Buchhaltung und Belege</strong> werden alle steuerrelevanten Belege rechtssicher &#8222;eingesammelt&#8220;, verarbeitet und abgestimmt. Dies geschieht (automatisch) mittels E-Mail-Lösung, Scan-App oder per Drag-and-Drop. Im Anschluss erfolgen die Vorkontierung und abschließende Verbuchung der jeweiligen Geschäftsvorfälle.</p>
<p>Unter <strong>Finanzen und Kunden</strong> versteht FastBill die zielorientierte Auswertung der erfassten Daten. Mit einem Klick sind &#8211; über ein zentrales Dashboard &#8211; live Finanz- und Steuer-Informationen über das Unternehmen und die Kunden einzusehen. In Fokus stehen dabei Einnahmen, Ausgaben und (hoffentlich) hieraus ergebende Überschüsse. Abgerundet wird diese Funktion mit einer 360° Kundenakte mit individueller Zahlungsbereitschaft.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Übersicht FastBill Kosten</span></p>
<p>Die monatlich zu entrichtenden Kosten können mit einer monatlichen oder jährlichen Laufzeit abgerechnet werden, die jährliche Zahlungsweise ist &#8211; wie bei allen Anbietern &#8211; günstiger.</p>
<p>Für das Paket <strong>Solo</strong> fallen bei einem Benutzer ca. 9 EUR pro Monat an. Die <strong>Plus-Mitgliedschaft</strong> für versiertere Nutzer mit besserer Dokumentenverwaltung und Kundeninteraktionen wird mit ca. 14 EUR monatlich berechnet.</p>
<p>Das empfohlene <strong>PRO-Programm</strong> bietet grundsätzlich bereits 3 registrierbare Benutzer und bietet Teamfunktionen und weitere Automatisierungsfunktionen. Es wird mit ca. 27 EUR pro Monat berechnet.</p>
<p>Im letzten und besten Modul Premium ist der höchste Grad an Automatisierung möglich, das mit monatlich ca. 53 EUR berechnet wird. Hier sind dann bereits 5 Benutzer im Standard enthalten.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2813521&amp;v=20766&amp;q=406555&amp;r=1322153" alt="Automatisierte Buchhaltung für Selbständige" width="728" height="90" border="0" title="Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen - ein Überblick über 6 Softwareanbieter 100"></a><span style="font-size: 18pt;">Sie kümmern sich um Ihren Erfolg &#8211; FastBill kümmert sich um die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener">Buchhaltung</a></span>*</p>
<hr />
</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die Auswahl der richtigen <strong>Buchhaltungssoftware</strong> ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens, unabhängig von seiner Größe. In diesem Blogbeitrag haben wir einen umfassenden Überblick über einige der besten Anbieter auf dem Markt für Buchführungssoftware gegeben, darunter BuchhaltungsButler, Sage, sevDesk, Lexware, Papierkram und FastBill.</p>
<p>Diese Softwarelösungen bieten eine breite Palette von Funktionen, die Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Finanzen und betriebswirtschaftlichen Ergebnisse helfen. Von der automatischen Belegerfassung bis zur Erstellung von Rechnungen, von Steueranmeldungen bis zur Kundenverwaltung, diese Programme bieten eine Vielzahl von Werkzeugen, die Ihnen Zeit und Mühe sparen.</p>
<p>Unabhängig von Ihrem Kenntnisstand in der Buchführung oder der Größe Ihres Unternehmens gibt es passende Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Darüber hinaus bieten viele dieser Anbieter eine kostenlose Testphase, um sicherzustellen, dass die Buchhaltungssoftware auch tatsächlich Ihren Anforderungen entspricht.</p>
<p>Nutzen Sie die Chance, Ihre Buchhaltung zu optimieren und Ihren Unternehmenserfolg zu steigern, indem Sie eines dieser Buchhaltungsprogramme testen und in Ihre Arbeitsabläufe integrieren.</p>
<p>Buchen Sie noch heute Ihre kostenlose Testversion und bringen Sie Ihre Finanzen auf das optimale Level!</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/buchhaltungssoftware/">Buchhaltungssoftware für (kleine) Unternehmen &#8211; ein Überblick über 6 Softwareanbieter</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/buchhaltungssoftware/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Doppelte Buchführung &#8211; einfach und verständlich erklärt</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jul 2023 17:15:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[BWL-Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[digitale Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Doppik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungswesen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=2199</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unternehmer sind verpflichtet, Rechenschaft über Ihre geschäftlichen Aktivitäten abzulegen. Sie müssen offenlegen, ob das Unternehmen erfolgreich war und wie hoch der Gewinn oder Verlust war. Neben vielen anderen Adressaten ist vor allem der Staat daran interessiert, aus dem Jahresabschluss die&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/">Doppelte Buchführung &#8211; einfach und verständlich erklärt</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unternehmer sind verpflichtet, Rechenschaft über Ihre geschäftlichen Aktivitäten abzulegen. Sie müssen offenlegen, ob das Unternehmen erfolgreich war und wie hoch der Gewinn oder Verlust war. Neben vielen anderen Adressaten ist vor allem der Staat daran interessiert, aus dem Jahresabschluss die Höhe der Steuerzahlungen zu bestimmen.</p>
<p>Doch wie genau müssen die Unternehmen diese Rechenschaft ablegen? Der Gesetzgeber hat je nach Größe Ihres Unternehmens unterschiedliche Anforderungen an die Buchführung festgelegt. Es gibt eine einfache Buchführung und eine umfangreiche Buchführung.</p>
<p>In vielen Jahren der praktischen Anwendung hat sich ein bewährtes Buchhaltungssystem entwickelt, das als &#8222;doppelte Buchführung&#8220; auch heute noch in der Geschäftswelt rege Verwendung findet. Dieser Blog-Beitrag erklärt anschaulich und verständlich das Prinzip der Doppelten Buchführung.</p>
<table class="alignleft">
<tbody>
<tr>
<td style="background-color: #01319d; text-align: left;"><span style="font-family: arial black, sans-serif; font-size: 18px;"> <span style="color: #ffffff;">Das Wichtigste in Kürze</span></span></p>
<p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #ffffff;">▶ die doppelte Buchführung ist ein System, bei dem jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird (Soll und Haben)</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ sie ist für Kaufleute und Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben und bietet eine umfassende Darstellung der Vermögens- und Erfolgslage</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ die Bilanz (Vermögensübersicht) und die Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) sind zentrale Elemente der doppelten Buchführung</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ die doppelte Buchführung ermöglicht eine detaillierte Analyse der Unternehmensfinanzen und dient als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen</span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>

<h2>Was bedeutet &#8222;doppelte Buchführung&#8220; und warum ist sie &#8222;doppelt&#8220;?</h2>
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Die <strong>doppelte Buchführung</strong> (auch &#8222;Doppik&#8220; genannt) ist ein bewährtes System in der Finanzbuchhaltung, bei dem jeder Geschäftsvorfall eines Unternehmens nicht nur einfach, sondern eben doppelt erfasst wird. Anstatt einen Vorgang wie beispielsweise den Einkauf von Waren im Wert von 100 EUR lediglich in einer Tabelle mit Datum, Betrag und Buchungstext festzuhalten, wird er hier zweimal gebucht. Das mag zunächst nach doppelter Arbeit klingen, ist es aber nicht.</p>
<p>In einem Buchungssatz der doppelten Buchführung werden &#8211; in der Minimal-Form &#8211; lediglich ein <strong>Betrag</strong>, ein <strong>Soll-Konto</strong>, ein <strong>Haben-Konto</strong> und ein <strong>Buchungstext</strong> in einer Buchungszeile erfasst. Auf diese Weise wird der Vorgang in der Buchführung auf einem Soll-Konto <span style="text-decoration: underline;">und</span> einem Haben-Konto verbucht &#8211; eben doppelt. In der Buchhaltungssprache spricht man auch von einem &#8222;<strong>Konto</strong>&#8220; und einem &#8222;<strong>Gegenkonto</strong>&#8222;.</p>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 111"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition &#8222;Doppelte Buchführung&#8220;</span></p>
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Die doppelte Buchführung ist ein Buchhaltungssystem, bei dem jeder Geschäftsvorfall zweimal erfasst wird, um eine korrekte und detaillierte Aufzeichnung der finanziellen Vorgänge zu gewährleisten. Dabei werden die Vorgänge auf einem Soll-Konto und einem Haben-Konto verbucht, was eine präzise Erfassung und Analyse ermöglichen.</p>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<h2>Vorteil Doppelte Buchführung</h2>
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Diese Form der Buchführung bietet den Vorteil, dass sie eine<strong> detaillierte und genaue Erfassung</strong> aller finanziellen Vorgänge ermöglicht. Da jeder Geschäftsvorfall auf <strong>zwei Konten </strong>verbucht wird, verbessert dies die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Buchungen erheblich. Dadurch können Unternehmen ihre Finanzlage detaillierter analysieren und fundierte Entscheidungen treffen.</p>
<p>Ein weiterer Vorteil besteht in der <strong>Fehlererkennung</strong>. Durch den Abgleich der Soll- und Haben-Beträge lassen sich <strong>Unstimmigkeiten und Buchungsfehler</strong> leicht identifizieren. Dies ermöglicht eine frühzeitige Korrektur und verhindert potenzielle finanzielle Ungenauigkeiten.</p>
<p>Zudem erleichtert die Doppik die Erstellung von <strong>Jahresabschlüssen</strong> und die Erfüllung <strong>gesetzlicher Berichtspflichten</strong>. Durch die umfassende Dokumentation aller Geschäftsvorfälle ist es einfacher, den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens zu ermitteln und die Steuererklärung vorzubereiten.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">Betriebswirtschaft-Praxis hat mit EURO-FH studiert</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/eurofh" target="_blank" rel="noopener"><br />
<img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2085981&amp;v=11263&amp;q=328102&amp;r=1322153" alt="Euro-FH Europäische Fernhochschule Hamburg" width="728" height="90" border="0" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 107"></a><span style="font-size: 18pt;">Studieren, wie’s ins Leben passt! <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/eurofh" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> beruflich durchstarten!</span>*</p>
<hr />
<p style="text-align: center;">
</p>
<h2>Nachteile Doppelte Buchführung</h2>
<p>Ein großer Nachteil der doppelten Buchführung ist der<strong> zusätzliche Zeitaufwand</strong> und die <strong>Komplexität</strong>. Da jeder Geschäftsvorfall sowohl auf einem Soll- als auch auf einem Haben-Konto erfasst werden muss, ist die Buchhaltung zeitintensiver als eine Einnahmen-Überschussrechnung. Es erfordert Sorgfalt und Genauigkeit, um sicherzustellen, dass alle Einträge korrekt gemacht werden. Insbesondere für kleine Unternehmen mit begrenzten Ressourcen kann dies eine Herausforderung darstellen.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil ist die <strong>Abhängigkeit von Buchhaltungssoftware</strong> oder professionellen <strong>Buchhaltern</strong>. Die Doppik erfordert spezifisches Wissen und technische Fähigkeiten, um sie korrekt anzuwenden. Unternehmen müssen in geeignete Buchhaltungssoftware investieren und einen professionellen Buchhalter beauftragen, der über das erforderliche Know-how verfügt. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere für kleine Unternehmen mit begrenztem Budget.</p>
<p>Darüber hinaus kann die doppelte Buchführung in manchen Fällen zu<strong> erhöhter Bürokratie</strong> führen. Die Notwendigkeit, alle Transaktionen doppelt zu erfassen und zu überprüfen, kann zu einem umfangreichen Buchhaltungsaufwand führen. Dies kann sich insbesondere dann bemerkbar machen, wenn Unternehmen mit einer großen Anzahl von Geschäftsvorfällen oder komplexen Transaktionen zu tun haben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 112"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Doppelte Buchführung Englisch</span></p>
<p>Auch in der internationalen Business-Welt kommt die doppelte Buchführung zur Anwendung. In englischen Sprachraum wird sie als &#8222;<strong>double-entry accounting</strong>&#8220; oder &#8222;double-entry bookkeeping&#8220; bezeichnet.</p>
<hr />
<h2>Konten bei der Doppelten Buchführung</h2>
<p>Bei der doppelten Buchführung werden in erster Linie Bestands- und Erfolgskonten unterschieden. Die <strong>Bestandskonten </strong>dienen dazu, die Vermögenswerte, das Eigenkapital und die Schulden eines Unternehmens in der Bilanz darzustellen. Ähnlich wie in der Bilanz gibt es bei den Bestandskonten Aktivkonten (linke Seite der Bilanz) und Passivkonten (rechten Seite der Bilanz).</p>
<p>Im Gegensatz dazu finden sich die <strong>Erfolgskonten </strong>in der Gewinn- und Verlustrechnung und geben Auskunft über die <strong>Aufwendungen</strong> auf der linken Seite und die <strong>Erträge</strong> auf der rechten Seite.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 113"><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><span style="color: #09b8d7;">Beispiel &#8222;Aktive Bestandskonten&#8220;</span></span><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><br />
</span></p>
<p>Folgende Bestandskonten finden sich beispielhaft auf der Aktiv-Seite der Bilanz:</p>
<ul>
<li>immaterielle Vermögensgegenstände (Anlagevermögen)</li>
<li>Rohstoffe (Umlaufvermögen)</li>
<li>aktive Rechnungsabgrenzungsposten</li>
</ul>
<hr />
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Im <strong>Anlagevermögen</strong> werden Vermögensgegenstände erfasst, die Ihrem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen, länger als ein Jahr. Hierzu zählen unter anderem Fahrzeuge, Maschinen, technische Anlagen und Gebäude. Im Gegensatz dazu werden im <strong>Umlaufvermögen</strong> die kurzfristigen Bestände Ihres Unternehmens ausgewiesen, wie zum Beispiel Materialien, Vorräte, Bankkonten, Geldmarktkonten und Bargeld in der Kasse.</p>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 113"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Beispiel &#8222;Passive Bestandskonten&#8220;</span></p>
<p>Folgende Bestandskonten finden sich beispielhaft auf der Passiv-Seite der Bilanz:</p>
<ul>
<li>Gezeichnetes Kapital</li>
<li>Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten</li>
<li>Rückstellungen</li>
<li>passive Rechnungsabgrenzungsposten</li>
</ul>
<hr />
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Das <strong>Eigenkapital</strong> gibt Auskunft über die finanziellen Mittel, die entweder bei der Gründung des Unternehmens eingebracht wurden oder die durch Rücklagen im Laufe der Zeit entstanden sind. Es stellt somit das persönliche Investment in das Unternehmen dar.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2813521&amp;v=20766&amp;q=406555&amp;r=1322153" alt="Automatisierte Buchhaltung für Selbständige" width="728" height="90" border="0" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 108"></a><span style="font-size: 18pt;">Sie kümmern sich um Ihren Erfolg &#8211; FastBill kümmert sich um die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener">Buchhaltung</a></span>*</p>
<hr />
</p>
<p>Auf der anderen Seite wird im <strong>Fremdkapital</strong> (Verbindlichkeiten) das Kapital erfasst, das von externen Quellen stammt. Dies umfasst beispielsweise Darlehen von Banken oder laufende Schulden gegenüber Lieferanten. Das Fremdkapital zeigt somit die finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 113"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel &#8222;Aufwandskonten&#8220; (Gewinn- und Verlustrechnung)</span></p>
<p>Folgende Aufwandskonten finden sich beispielhaft in der Gewinn- und Verlustrechnung:</p>
<ul>
<li>Materialkosten</li>
<li>Personalkosten</li>
<li>Raumkosten</li>
<li><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/abzugsfaehige-bewirtungskosten/" target="_blank" rel="noopener">Bewirtungskosten</a></li>
<li>Abschreibungen</li>
</ul>
<hr />
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Auf den <strong>Aufwandskonten</strong> werden beispielsweise die Kosten erfasst, die ein Betrieb für die Herstellung und Vermarktung seiner Produkte oder Dienstleistungen aufwenden muss. Diese Konten dienen dazu, die Aufwendungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu verfolgen. Dabei liegt der Fokus auf einem kurzfristigen Betrachtungszeitraum, in dem beispielsweise der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erfasst wird.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 113"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel &#8222;Ertragskonten&#8220; (Gewinn- und Verlustrechnung)</span></p>
<p>Folgende Aufwandskonten finden sich beispielhaft in der Gewinn- und Verlustrechnung:</p>
<ul>
<li>Umsatzerlöse</li>
<li>Zinseinnahmen</li>
<li>Mieteinnahmen</li>
</ul>
<hr />
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Die <strong>Ertragskonten</strong> bilden die Einnahmenseite eines Unternehmens ab. Auf ihnen werden die Geldzuflüsse aus dem laufenden operativen Geschäft sowie eventuelle Sondereinnahmen erfasst. Diese Konten dienen dazu, die Erlöse und Einnahmen zu verfolgen, die ein Betrieb durch den Verkauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen generiert.</p>
<h2>Doppelte Buchführung: Pflicht?</h2>
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Im <strong>Handelsgesetzbuch</strong> (HGB) sind die Buchführungspflichten festgelegt; nicht für jedes Unternehmen ist diese Form der Buchführung automatisch vorgeschrieben. Kleinere, nicht eingetragene Betriebe haben die Möglichkeit, eine einfachere Buchführungsmethode anzuwenden &#8211; die <a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Einkommensteuer-K%C3%B6rperschaftsteuer/Einnahmen-%C3%9Cberschuss-Rechnung/" target="_blank" rel="noopener">Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR)</a>.</p>
<p>Alle anderen Unternehmen müssen die anspruchsvollere Methode mit Soll- und Haben-Buchungen verwenden und am Ende des Jahres eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz erstellen.</p>
<p>Die folgenden Kriterien sind relevant für die Verpflichtung zur doppelten Buchführung:</p>
<ol>
<li><strong>Unternehmensform</strong>: Bestimmte Rechtsformen erfordern automatisch die doppelte Buchführung. Dazu gehören Kommanditgesellschaften (KG), Offene Handelsgesellschaften (OHG), Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Mischformen wie GmbH &amp; Co. KG.</li>
<li><strong>Eintrag ins Handelsregister</strong>: Die genannten Gesellschaften unter &#8222;Unternehmensform&#8220; müssen gesetzlich im öffentlichen Handelsregister eingetragen sein. Auch wenn keine Pflicht zur Eintragung besteht, können Unternehmer freiwillig eine Eintragung vornehmen, selbst bei sehr kleinen Betrieben. Dies ist beispielsweise für einfache Kaufleute möglich, die dadurch zu &#8222;eingetragenen Kaufleuten&#8220; (e.K.) werden. Dadurch sind sie gesetzlich zur Buchführung verdonnert, auch wenn sie aufgrund ihrer Größe ohne Handelsregistereintrag nicht dazu verpflichtet wären.</li>
<li><strong>Umsatz und Gewinnschwellen</strong>: Einzelunternehmen müssen die doppelte Buchführung anwenden, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. In diesem Fall werden sie nicht mehr als schützenswerte Kleinunternehmen betrachtet, sondern gelten als rechenschaftspflichtige Mittel- oder Großunternehmen. Grundsätzlich greift die Buchführungspflicht ab einem Umsatz von mehr als 600.000 EUR oder einem Gewinn von mehr als 60.000 EUR pro Geschäftsjahr. Für landwirtschaftliche Unternehmen gilt zusätzlich eine Obergrenze für die Nutzfläche (25.000 EUR). Wird diese überschritten, besteht ebenfalls Buchführungspflicht.</li>
<li><strong>Sonderformen</strong> der<strong> wirtschaftlichen Betätigun</strong>g: Freiberufler (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Journalisten usw.), Selbstständige und Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung zur doppelten Buchführung grundsätzlich befreit, sofern keine (freiwillige) Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Diese kreativen und eigenverantwortlich tätigen Unternehmer können ihren Gewinn anstelle der doppelten Buchführung mithilfe einer einfacheren Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/sevdesk3-1" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2804917&amp;v=15944&amp;q=361517&amp;r=1322153" alt="SevDesk Buchhaltung für Gründer und Selbstständige" width="970" height="250" border="0" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 109"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; Keine Experimente. Saubere <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/sevdesk3-1" target="_blank" rel="noopener">Buchhaltung</a> für Gründer und Selbstständige</span>*</p>
<hr />
</li>
</ol>
</div>
</div>
</div>
</div>
<h2>Geschichte der doppelten Buchführung</h2>
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Die <strong>Geschichte der doppelten Buchführung</strong> reicht zurück bis ins 15. Jahrhundert, als das Konzept erstmals in Italien entwickelt wurde. Damals wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten in den aufstrebenden Handelszentren immer komplexer; die Händler begannen nach effektiven Methoden zu suchen, um ihre Finanzen zu verwalten.</p>
<p>Der Franziskanermönch <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Luca_Pacioli" target="_blank" rel="noopener"><strong>Luca Pacioli</strong></a> gilt als einer der Wegbereiter der doppelten Buchführung. Im Jahr 1494 veröffentlichte er sein berühmtes Werk &#8222;<strong>Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita</strong>&#8222;, in dem er die grundlegenden Prinzipien der doppelten Buchführung beschrieb. Pacioli erkannte die Bedeutung der doppelten Erfassung von Geschäftsvorfällen, um eine korrekte und transparente Finanzbuchhaltung zu gewährleisten.</p>
<p>Die Doppik breitete sich pandemisch in ganz Europa aus und wurde zum <strong>Standard in der Geschäftswelt</strong>. Im Laufe der Jahrhunderte wurden verschiedene Varianten und Verbesserungen des Systems entwickelt, aber das grundlegende Prinzip blieb unverändert: Jeder Geschäftsvorfall wurde auf <strong>zwei Konten verbuch</strong>t, einem Soll-Konto und einem Haben-Konto. So wie es heute noch millionenfach in den Buchhaltungsabteilungen praktisch erfolgt.</p>
<p>Da die doppelte Buchführung den Unternehmen half, ihre finanziellen Transaktionen genau zu erfassen und nachzuvollziehen, entstand buchfestes Vertrauen bei Geschäftspartnern und Investoren.</p>
<p>Dies erleichterte die Beurteilung der finanziellen Lage der doppelt buchenden Unternehmen. Das System erwies sich als äußerst effektiv bei der Fehlererkennung und ermöglichte es den Unternehmen, potenzielle <strong>Ungenauigkeiten</strong> frühzeitig zu korrigieren -ein Vorteil gegenüber den einfach buchenden Kollegen .</p>
<p>Mit der fortschreitenden Entwicklung der Wirtschaft und des Handels wurde die doppelte Buchführung zu einem <strong>unverzichtbaren Instrument</strong> für Unternehmen aller Art und Größe. Sie bildete die Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen, die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten und die Analyse der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.</p>
<p>Die Geschichte der doppelten Buchführung ist eine Geschichte der <strong>Evolution</strong> und <strong>Anpassung</strong> an die sich verändernden Anforderungen der Geschäftswelt. Sie hat dazu beigetragen, die Finanztransparenz zu verbessern, das Vertrauen in die Wirtschaft zu stärken und die Grundlage für eine effektive Unternehmensführung zu schaffen.</p>
<p>In einer Zeit, in der Finanzintegrität und -verantwortung eine große Rolle spielen, bleibt die doppelte Buchführung auch viele Jahrhunderte nach ihrer Erfindung ein zentrales Instrument für Unternehmen, um ihre Finanzen genau zu erfassen und zu verwalten.</p>
</div>
</div>
</div>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<div class="flex flex-grow flex-col gap-3">
<div class="min-h-[20px] flex items-start overflow-x-auto whitespace-pre-wrap break-words flex-col gap-4">
<div class="markdown prose w-full break-words dark:prose-invert light">
<p>Unternehmer müssen ihre geschäftlichen Aktivitäten offenlegen und Rechenschaft darüber ablegen. Die Buchführung spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie Aufschluss über den Erfolg des Unternehmens und den erzielten Gewinn oder Verlust gibt. Je nach Größe des Unternehmens gelten unterschiedliche Anforderungen an die Buchführung.</p>
<p>Die doppelte Buchführung erfasst jeden Geschäftsvorfall zweimal, um eine genaue und vollständige Aufzeichnung der finanziellen Vorgänge zu gewährleisten. Jeder Vorgang wird auf einem Soll-Konto und einem Haben-Konto verbucht. Dies ermöglicht eine bessere Transparenz, Fehlererkennung und erleichtert die Erstellung und Auswertung von Jahresabschlüssen.</p>
<p>Die doppelte Buchführung bietet den Vorteil einer detaillierten Erfassung aller finanziellen Vorgänge, ermöglicht fundierte Entscheidungen und erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten. Sie hat jedoch auch Nachteile, da sie mehr Zeit und Komplexität erfordert, und es kann von Buchhaltungssoftware oder professionellen Buchhaltern abhängig sein. Die erhöhte Bürokratie kann zudem eine Herausforderung für Unternehmen mit vielen Transaktionen darstellen.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;">Steuererklärung Online abgeben und im Durchschnitt <span style="color: #ff0000;">1.674 EUR</span> vom Finanzamt holen!</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener"><br />
<span style="font-size: 14pt;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2856674&amp;v=17387&amp;q=378225&amp;r=1322153" alt="WISO Steuer" width="728" height="90" border="0" title="Doppelte Buchführung - einfach und verständlich erklärt 110"></span></a><span style="font-size: 14pt;"><br />
=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit dem Testsieger die Einkommensteuer machen*</span></p>
<hr />
</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ)</h2>
<h3><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Was ist die doppelte Buchführung</span></span>?</h3>
</div>
</div>
<p>Die doppelte Buchführung (Doppik) ist ein bewährtes Buchhaltungssystem, bei dem jeder Geschäftsvorfall zweimal erfasst wird. Dabei werden die Vorgänge auf einem Soll-Konto und einem Haben-Konto verbucht, was eine präzise Erfassung und spätere Analyse ermöglichen.</p>
<h3><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Warum heißt es &#8222;doppelte&#8220; Buchführung? </span></span></h3>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Weil jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten gebucht wird: einmal im Soll und einmal im Haben. Es erfolgt also eine doppelte Erfassung des Vorgangs.</span></span></p>
<h3>Was gehört alles zur doppelten Buchführung?</h3>
<p>Zur doppelten Buchführung gehören die doppelte Erfassung jedes Geschäftsvorfalls auf einem Soll-Konto und einem Haben-Konto sowie die Unterscheidung von Bestandskonten (Vermögen, Eigenkapital, Schulden) und Erfolgskonten (Aufwendungen, Erträge) zur korrekten und detaillierten Aufzeichnung der finanziellen Vorgänge eines Unternehmens.</p>
</div>
</div>
<h3>Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?</h3>
<p>Die einfache Buchführung erfasst Geschäftsvorfälle nur einmal, während die doppelte Buchführung jeden Vorgang doppelt verbucht (im Soll und im Haben). Die einfache Buchführung geht systematisch schneller und einfacher, während die doppelte Buchführung eine präzisere Aufzeichnung und Transparenz der finanziellen Aktivitäten sicherstellt.</p>
</div>
<h3>Für wen ist die doppelte Buchführung Pflicht?</h3>
<p>Die Buchführungspflicht nach doppelter Buchführung gilt für bestimmte Unternehmensformen wie KG, OHG, AG und GmbH, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie für Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen überschreiten. Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, können einen Bogen um die doppelte Buchführung machen und die einfache Buchführung praktizieren.</p>
</div>
<h3>Was sind die Vorteile der doppelten Buchführung?</h3>
<p>Die doppelte Buchführung ermöglicht eine genaue und detaillierte Erfassung aller finanziellen Vorgänge, was Unternehmen eine bessere Transparenz, Nachvollziehbarkeit und fundierte Entscheidungsfindung ermöglicht. Zudem unterstützt sie die Fehlererkennung, erleichtert die Erstellung von Jahresabschlüssen und hilft bei der Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten.</p>
<h3>Gibt es Nachteile der doppelten Buchführung?</h3>
<p>Die doppelte Buchführung ist deutlich zeitaufwendiger, komplexer und erfordert oft spezielle Software oder Buchhalter, was höhere Kosten verursachen kann.</p>
<h3>Sind Freiberufler zur doppelten Buchführung verpflichtet?</h3>
<p>Nein, Freiberufler sind grundsätzlich nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, sofern keine (freiwillige) Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist.</p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/">Doppelte Buchführung &#8211; einfach und verständlich erklärt</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschenke-von-kunden-annehmen/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschenke-von-kunden-annehmen/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Jun 2023 11:14:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Debitorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Personalführung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Geschenke]]></category>
		<category><![CDATA[Richtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Strafgesetzbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Wertgrenze]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=1951</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kundenbeziehungen sind ein wichtiges Element in der Betriebswirtschaft. Unternehmer schenken ihren Kunden und Geschäftspartnern regelmäßig eine (kleine) Aufmerksamkeit, doch wann ist es (ethisch) angemessen, als Mitarbeiter Geschenke von Kunden anzunehmen? Der nachfolgende Blog-Beitrag als praktischer Leitfaden gibt Einblicke in die&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschenke-von-kunden-annehmen/">Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kundenbeziehungen sind ein wichtiges Element in der Betriebswirtschaft. Unternehmer schenken ihren Kunden und Geschäftspartnern regelmäßig eine (kleine) Aufmerksamkeit, doch wann ist es (ethisch) angemessen, als Mitarbeiter Geschenke von Kunden anzunehmen? Der nachfolgende Blog-Beitrag als praktischer Leitfaden gibt Einblicke in die Einhaltung der richtigen Grenzen und erläutert, wann Geschenke angenommen werden dürfen und wann (besser) nicht.</p>

<h2>Warum ist die Annahme von Geschenken ein heikles Thema ist</h2>
<p>Die Annahme von Geschenken kann ein heikles Thema sein, insbesondere wenn es um (höherwertige) Kundenpräsente geht. Auf der einen Seite möchte man als Mitarbeiter höflich und dankbar gegenüber Kunden sein, die ihre Wertschätzung durch ein Geschenk ausdrücken möchten.</p>
<p>Auf der anderen Seite gibt es ethische und regulatorische Grenzen, die beachtet und eingehalten werden sollten. Das Annehmen von Geschenken könnte beispielsweise dazu führen, dass sich einen <strong>latente Dankbarkeitsverpflichtung</strong> beim Mitarbeiter einstellt, die dazu führt, dass der schenkende Kunde im Business-Alltag besonders behandelt wird.</p>
<p>Auch könnten in Extremfällen Geschenke von Kunden als <strong>Bestechung</strong> angesehen werden und somit <strong>strafrechtliche Konsequenzen</strong> nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, klare interne Richtlinien zu haben und diese auch konsequent umzusetzen, um potenzielle Missverständnisse zu vermeiden.</p>
<h2>Geschenke von Kunden: Was ist angemessen?</h2>
<p>Bei der Annahme von Geschenken von Kunden ist es wichtig, <strong>angemessene Grenzen</strong> zu setzen. Was als angemessen gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von</p>
<ul>
<li>der Beziehung zum Kunden,</li>
<li>der Art des Geschenks,</li>
<li>dem Anlass (zu Weihnachten oder vor einem Geschäftsabschluss),</li>
<li>dem Wert des Geschenks.</li>
</ul>
<p>Generell sollten Geschenke von Kunden nicht den Eindruck erwecken, dass sie direkten oder indirekten Einfluss auf die Geschäftsbeziehung haben könnten oder eine Gegenleistung erwartet wird.</p>
<p><strong>Kleine Aufmerksamkeiten</strong> wie Süßigkeiten oder Kugelschreiber sind in der Regel unbedenklich. Bei teureren Geschenken sollte man jedoch mit Vorsicht agieren und das Präsent gegebenenfalls höflich ablehnen oder zurückgeben.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/entscheidung_erfolg" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-1609" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Entscheidung-Erfolg-hardcover.png" alt="Dirk Kreuter: Entscheidung-Erfolg" width="150" height="212" title="Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten 117"></a><span style="font-size: 14pt;">Entscheidung: Erfolg &#8211; Das Bestseller-Buch von Dirk Kreuter</span></p>
<p>Das berühmte Buch von Dirk Kreuter &#8222;<strong>Entscheidung Erfolg</strong>&#8220; bietet jedem Leser 7 Schritte an, um aus niederlagen und misserfolg die Power zu gewinnen, damit ERFOLG und GEWINNEN auf der Tagesordnung steht.</p>
<p>Das Buch gibt es jetzt für kurze Zeit <span style="color: #0000ff;"><strong>KOMPLETT KOSTENLOS</strong></span>, es fallen lediglich die Versandkosten in Höhe von 5,95 € an.</p>
<p>Das Buch ist geschrieben für Verkäufer, Selbstständige, Führungskräfte, Auszubildende und jeden Menschen, der <strong>erfolgsorientiert</strong> ist und etwas zu verkaufen hat oder zukünftig verkaufen will.</p>
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/entscheidung_erfolg" target="_blank" rel="noopener">Hier geht es zum Erfolgsbuch &#8222;Entscheidung: Erfolg&#8220;</a>*<br />
</span></p>
<hr />
</p>
<p>Es ist auch ratsam, sich an die &#8211; sofern vorhanden &#8211; internen Richtlinien des eigenen Unternehmens zu halten und in Zweifelsfällen Rücksprache mit Vorgesetzten zu halten.</p>
<blockquote><p>Unternehmensrichtlinien zur Annahme von Kundengeschenken ist keine böse Vorschrift für Mitarbeiter, sondern helfen ihnen, die Einschätzung über die Angemessenheit von Geschenken ohne Unsicherheit treffen zu können.</p></blockquote>
<h2>Welche Grenzen sollten Sie bei der Annahme von Geschenken setzen?</h2>
<p>Bei der Annahme von Geschenken von Kunden sollten in Unternehmen &#8211; auch in mittelständischen und kleinen &#8211; klare <strong>Regularien und Grenzen</strong> gesetzt werden. Zunächst ist es wichtig, die globalen Unternehmensrichtlinien zu beachten und sich an diese zu halten.</p>
<p>Grundsätzlich sollten Geschenke von Kunden nur in <strong>angemessenem Umfang</strong> angenommen werden, um den Eindruck der Bestechlichkeit zu vermeiden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass das Geschenk keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen hat und keine Verpflichtungen entstehen.</p>
<p>Es empfiehlt sich auch, erhaltene Geschenke <strong>unter Kollegen fair aufzuteilen</strong>, um keinen internen Unfrieden zu erzeugen.</p>
<p>Letztendlich gilt: Geschenke von Kunden können eine nette Geste sein, aber es ist wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und nicht in unangenehme Situationen zu geraten.</p>
<h2>Interessenkonflikte mit schriftlicher Compliance-Richtlinie vermeiden</h2>
<p>Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sie als Unternehmensleiter mit einer <strong>schriftlichen <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_(BWL)" target="_blank" rel="noopener">Compliance-Richtlinie</a></strong> oder im Arbeitsvertrag klare Regeln und Grenzen setzen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, Geschenke von Kunden nur bis zu einem bestimmten Wert anzunehmen oder diese direkt an eine gemeinnützige Organisation weiterzuleiten.</p>
<p>Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Annahme von Geschenken keinen Einfluss auf Ihre Entscheidungen oder Handlungen hat und stets transparent bleiben. Es empfiehlt sich auch, potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und offen anzusprechen, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden nicht zu gefährden.</p>
<p>In jedem Fall gilt es, sich immer an die <strong>geltenden Gesetze</strong> und <strong>ethischen Richtlinien</strong> zu halten und im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;"><strong>Zahlen Sie zu viel Steuern? Holen Sie sich Ihr Geld zurück!!</strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/lohnsteuer" target="_blank" rel="noopener"><br />
<img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://neso.r.niwepa.com/ts/i5034520/tsv?amc=con.blbn.515293.523663.CRTwizicG0V" alt="Lohnsteuer Kompakt" width="728" height="90" border="0" title="Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten 118"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://neso.r.niwepa.com/ts/i5034520/tsc?typ=r&amp;amc=con.blbn.515293.523663.CRTwizicG0V" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> Steuererklärung erstellen und Geld auf Ihr Konto zurückholen!*<br />
</span></p>
<hr />
</p>
<p>Ein Beispiel für eine Unternehmensrichtlinie zum Thema &#8222;Geschenke&#8220; findet sich auf dem Internet-Auftritt der Mercateo-Gruppe: <a href="https://www.google.com/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=&amp;ved=2ahUKEwjA9aPwv8z_AhVOYPEDHZVYDT8QFnoECDkQAQ&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.mercateo.com%2Fsupport%2Ffiles%2Fgeschenke-richtlinie-der-mercateo-gruppe-de%2F&amp;usg=AOvVaw2CQADWEhQY3gr-LcElkqz_&amp;opi=89978449" target="_blank" rel="noopener">Geschenke-Richtlinie der Mercateo-Gruppe</a></p>
<h2>Gesetzliche Regulierung zur Annahme von Geschenken</h2>
<p>Gemäß Strafgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html" target="_blank" rel="noopener">§ 299 StGB</a>) ist es strafbar, als &#8222;Angestellter oder Beauftragter eine Unternehmens&#8220; <strong>Geschenke von Dritten anzunehmen </strong>und den Schenkenden in unlauterer Weise (später) zu bevorzugen<strong>. </strong></p>
<p>Dem beschenkten Mitarbeiter drohen im Strafrecht <strong>Geldstrafen</strong> oder im Extremfall sogar <strong>Freiheitsstrafen</strong> von bis zu drei Jahren. Parallel dazu können arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) auf den Betroffenen zukommen.</p>
<p>Es ist wichtig zu betonen, dass auch <strong>geringwertige Geschenke</strong> von Kunden problematisch sein können, wenn sie in einer gewissen Häufigkeit auftreten und den Eindruck erwecken, dass der Geschäftsmann beeinflusst werden soll.</p>
<p>Eine definierte Wert-Obergrenze gibt es im Gesetz nicht; Anhaltspunkt könnte die steuerfreie Grenze von 35 EUR bei <a title="geschenke" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/steuerfreie-geschenke/" target="_blank" rel="noopener">Geschenken an Geschäftspartner</a> im Einkommensteuerrecht (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html" target="_blank" rel="noopener">§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG</a>) sein.</p>
<p>Unproblematisch dürften Streuartikel (Kugelschreiber, Feuerzeuge, Powerbanks usw.) sein, die meist zu Werbezwecken in großen Mengen verteilt werden und den Wert von 10 EUR nicht überschreiten.</p>
<blockquote><p>Behalten Sie die gesetzlichen Vorgaben im Auge und bewahren Sie stets eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Angelegenheiten.</p></blockquote>
<p>Wie mit Geschenken umzugehen ist, die Mitarbeiter von ihem eigenen Chef erhalten, erfahren Sie im Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschenke-an-mitarbeiter/" target="_blank" rel="noopener">Geschenke an Mitarbeiter: Steuerfrei und sorgenfrei übergeben</a>&#8222;.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Bei der Annahme von Kunden-Geschenken kommt es &#8211; wie so oft im Leben &#8211; auf die richtige Balance an. Es ist wichtig, die Grenzen zu kennen und sich an die &#8211; hoffentlich bestehenden &#8211; Unternehmensrichtlinien zu halten.</p>
<p>Eine transparente und ehrliche Kommunikation mit den Kunden über Gründe für ein eventuelles Ablehnen von Geschenken kann dazu beitragen, ein positives Image des Unternehmens zu wahren. Auch eine angemessene Wertschätzung und Dankbarkeit für Geschenke kann dazu beitragen, eine gute Beziehung zum Kunden aufzubauen.</p>
<p>Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass keine Verpflichtungen oder Erwartungen entstehen. Insgesamt sollte die Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung von Geschenken stets im Einklang mit den Werten und Prinzipien des Unternehmens stehen. Daher ist das Vorhalten einer Unternehmens-Richtlinie (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Compliance_(BWL)" target="_blank" rel="noopener">Compliance-Richtlinie</a>) unbedingt zu empfehlen.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">eRecht24 Premium für Webseitenbetreiber, Dienstleister und kleine Unternehmen</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/erecht24" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-1584 size-full aligncenter" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/premium-banner-white-lines2.jpg" alt="eRecht24.de" width="750" height="300" title="Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten 119" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/premium-banner-white-lines2.jpg 750w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/premium-banner-white-lines2-300x120.jpg 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/premium-banner-white-lines2-720x288.jpg 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/premium-banner-white-lines2-520x208.jpg 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/premium-banner-white-lines2-320x128.jpg 320w" sizes="auto, (max-width: 750px) 100vw, 750px" /></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/erecht24" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> absichern und Abmahnungen vermeiden!*</span></p>
<hr />
</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschenke-von-kunden-annehmen/">Darf man Geschenke von Kunden annehmen? Ein praktischer Leitfaden mit 5 Antworten</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschenke-von-kunden-annehmen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>

<!--
Performance optimized by W3 Total Cache. Learn more: https://www.boldgrid.com/w3-total-cache/

Page Caching using Disk: Enhanced 
Lazy Loading (feed)
Minified using Disk
Database Caching 87/258 queries in 0.038 seconds using Disk

Served from: www.betriebswirtschaft-praxis.de @ 2025-08-04 22:43:54 by W3 Total Cache
-->