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	<title>Wirtschaftsprüfung &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
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	<description>Blog-Seite zu betriebswirtschaftlichen Themen in der praktischen Anwendung</description>
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	<title>Wirtschaftsprüfung &#8211; Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</title>
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		<title>Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Aug 2024 08:19:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach der Entscheidung, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen und 2025 ein Unternehmen zu gründen, werden Inhaber und Gründer schnell mit der Aufgabe &#8222;Businessplan erstellen&#8220; konfrontiert. Was ist dieser Businessplan (Geschäftsplan) genau und warum ist er auch in 2025&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/">Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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							<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Entscheidung, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen und 2025 ein Unternehmen zu gründen, werden Inhaber und Gründer schnell mit der Aufgabe &#8222;Businessplan erstellen&#8220; konfrontiert. Was ist dieser Businessplan (Geschäftsplan) genau und warum ist er auch in 2025 noch nötig?</p>
<p>Zentrale Antworten auf diese und viele weitere Fragen zu Aufbau und Inhalt sowie eine <a href="#Businessplan-Vorlage">10-seitige Vorlage</a> liefert dieser Blogbeitrag &#8211; wie gewohnt mit starkem Praxisbezug. Viel Erfolg bei der Umsetzung &#8211; ich bin sicher, dieser Artikel wird inkl. der Vorlage dabei eine große Unterstützung.</p>
<table class="alignleft">
<tbody>
<tr>
<td style="background-color: #01319d; text-align: left;"><span style="color: #ffffff; font-family: arial black, sans-serif; font-size: 18px;"> Das Wichtigste in Kürze</span></p>
<p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #ffffff;">▶ ein Businessplan ist eine umfassende, schriftliche Darstellung eines Geschäftsvorhabens, die sowohl textliche als auch zahlenbasierte Elemente enthält</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ besonders wichtig ist die Executive Summary, die das gesamte Vorhaben kurz und präzise zusammenfasst und damit das Interesse der Leser wecken soll</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ er dient zum einen dem Gründer selbst, um sein Vorhaben strukturiert zu durchdenken und planen, zum anderen aber auch potenziellen Geldgebern und Partnern</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ es gibt keine festen Vorgaben für den Aufbau, jedoch haben sich Standards etabliert. Eine Vorlage ist diesem Beitrag beigefügt</span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ der Plan gliedert sich meist in eine textbasierte Vorhabensbeschreibung (z. B. Marktanalyse, Zielgruppe) und eine zahlenbasierte Planungsrechnung (z. B. Investitionsbedarf, Liquidität).</span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>

<h2>Businessplan &#8211; Was ist das?</h2>
<p>Ein Businessplan stellt eine umfassende und schriftliche <strong>&#8222;Planung&#8220; eines Geschäftsvorhabens (&#8222;Business&#8220;)</strong> dar. Er erläutert zum einen die Ausgangssituation, Idee, Vision, Umsetzung und Meilensteine des Vorhabens und stellt zum anderen unter Beweis, dass sich der Ersteller ausführlich Gedanken über das Geschäftsmodell und diese gleichzeitig für ausgewählte Adressaten (überzeugend) zu Papier gebracht hat.<br />
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Über den Autor</span></p>
<p><strong><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img decoding="async" class="alignleft wp-image-3724" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/Nikolaus-Zoellner_02_v1-205x300.webp" alt="Nikolaus Zöllner - Betriebswirtschaft-Praxis.de" width="103" height="150" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 12" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/Nikolaus-Zoellner_02_v1-205x300.webp 205w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/Nikolaus-Zoellner_02_v1.webp 300w" sizes="(max-width: 103px) 100vw, 103px" />Nikolaus Zöllner</span></strong>, Betreiber der Praxis-Plattform Betriebswirtschaft-Praxis, ist ehrenamtlich seit über 5 Jahren Mitglied in der Unternehmer-Jury beim jährlichen Business-Wettbewerb von <a href="https://www.baystartup.de/businessplan-wettbewerbe" target="_blank" rel="noopener">BayStartUp</a>. Bei seiner Arbeit als Juror sind ihm Dutzende von Businessplänen durch die Hände und Augen gegangen, die schlussendlich von ihm und anderen Jury-Kollegen bewertet wurden.</p>
<p>Einige der bewerteten Pläne haben den Wettbewerb bereits gewonnen &#8211; was aber nicht am Juror, sondern vielmehr an den hervorragend verfassten Geschäftsplänen der Wettbewerbsteilnehmer lag.</p>
<hr />
</p>
<p>Man kann den Businessplan in etwa mit der <strong>Planung eines Hausbaus</strong> vergleichen. Kein Bauherr käme auf die Idee, mit dem Bau des Heims auf gut Glück zu beginnen und zu sehen, wo es einen hintreibt. Es wird Beschreibungen des Vorhabens geben (welche Art von Haus), Absichten und Ziele werden erläutert (zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken, Niedrig-Energie-Haus oder herkömmliches Haus), Planungen werden erstellt und durch Berechnungen (Statik, Kosten) verifiziert.</p>
<p>Ähnlich verhält es sich mit dem Geschäftsplan. Die Leser möchten wissen, wie der Verfasser das Vorhaben grundsätzlich beschreibt (Geschäftsidee), welche Absichten und Ziele (Unternehmens-Vision und -Mission) er hat und welche Planungen (Umsatz, Investitionen, Liquidität, Rendite) aufgestellt und wie verifiziert wurden.</p>
<hr />
<p><img decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 13"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Hinweis</span></p>
<p>Für einen Businessplan gibt es <strong>keine strengen Vorgaben</strong> oder DIN-Normen, wie dieser aufzubauen ist oder auszusehen hat. Zwar haben sich im Laufe der Jahre Standards gebildet und etabliert &#8211; grundsätzlich ist der Verfasser aber frei in Sachen Aufbau und Format.</p>
<p>Daher haben sich in den letzten Jahren auch (kreative) Sonderformen wie beispielsweise die <a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Gr%C3%BCndung/Business-Model-Canvas/" target="_blank" rel="noopener">Canvas-Methode</a> gebildet, die je nach Vorhaben einen guten oder schlechten Eindruck bei den Lesern hinterlassen haben.</p>
<hr />
<p>Für welchen Aufbau sich der Verfasser auch immer entscheidet &#8211; in den meisten Fällen gibt es eine textbasierte Vorhabensbeschreibung (1. Teil) und einen zahlenbasierte Planungsrechnung (2. Teil), die in sich stimmig und verknüpft sind. In den nachfolgenden Kapiteln werden diese beiden Teile eines Businessplans vorgestellt.</p>
<h2>Businessplan erstellen lassen oder selber schreiben</h2>
<p>Sobald die Anforderung für einen Businessplan im Raum steht, stellt sich zwangsläufig die Frage.</p>
<blockquote><p>Businessplan erstellen lassen oder selber schreiben?</p></blockquote>
<p>Eines muss &#8211; auch zur Beantwortung dieser zentralen Frage &#8211; jedem (angehenden) Unternehmer in diesem Zusammenhang klar sein. Der Businessplan wird in erster Linie für den Unternehmer/Gründer selbst geschrieben, in zweiter Linie für Dritte.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Typischerweise sind folgende Personen oder Institutionen <strong>Leser eines Geschäftsplans</strong>:</p>
<ul>
<li>Firmenkundenberater bei der (Haus-) Bank</li>
<li>Sachbearbeiter beim Arbeitsamt</li>
<li>Entscheider für Fördermittel</li>
<li>Förderbanken (z.B. <a href="https://www.kfw.de/kfw.de.html" target="_blank" rel="noopener">Kreditanstalt für Wiederaufbau</a>)</li>
<li>(Potenzieller) Investor</li>
<li><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Angel" target="_blank" rel="noopener">Business Angel</a></li>
<li>Businessplan-Wettbewerbe (z.B. <a href="https://www.baystartup.de/businessplan-wettbewerbe" target="_blank" rel="noopener">BayStartUP</a>)</li>
</ul>
<hr />
<p>Der Unternehmer/Gründer muss daher zwangsläufig hinter dem Projekt &#8222;<strong>Businessplan erstellen</strong>&#8220; stehen. Er kann natürlich Teilaufgaben (nicht alle!) auf Dienstleister oder sonstige Unterstützer übertragen; den Hut muss er jedoch aufhaben und sorgsam über alle Inhalte wachen und relevanten Input geben.</p>
<p>Eine weitere typische und nicht unwichtige Frage zum Thema lautet:</p>
<blockquote><p>Wie viele Seiten sollte ein Businessplan haben?</p></blockquote>
<p>Auch hier gibt es keinen Standard und keine definierte Vorgaben. Die Antwort muss daher lauten: Genau so viele, damit das Vorhaben für den Adressaten/Leser keine Fragen mehr offenlässt und überzeugt und genau so wenige, damit keine Langeweile entsteht. Sie sehen, es kommt nicht auf die <strong>Seitenzahl</strong>, sondern vielmehr auf den <strong>Inhalt</strong> an.</p>
<p>Aber zur praktischen Einordnung hier ein paar Zahlen, die sich in der üblichen Gestaltung von Geschäftsplänen herausgebildet haben. Der Textteil (Vorhabensbeschreibung) sollte grob gesagt zwischen 10 und 30 Seiten umfassen. Bei komplexen Geschäftsmodellen können es auch mal 40 bis 50 Seiten werden; das sollte dann aber die (zumutbare) Obergrenze sein.</p>
<p>Der Zahlenteil (Planungsrechnungen) sollte je nach Planungstiefe (Monats- oder Quartalsplanung) ungefähr 10 bis 20 Seiten umfassen.</p>
<h2>Vorhabensbeschreibung: Teil 1 des Geschäftsplans</h2>
<p>Bei der Vorhabensbeschreibung nehmen Sie den Leser an die Hand und führen ihn durch das (künftige) Unternehmen oder Vorhaben. Zuerst liefern Sie eine knackige <strong>Zusammenfassung (Exekutive Summary)</strong>, damit der Adressat weiß, um was es überhaupt geht (und ob sich das Weiterlesen lohnt).</p>
<p>Dann erläutern Sie ihm das <strong>Produkt</strong> oder die <strong>Dienstleistung</strong>, die hinter dem Vorhaben seht; welche Probleme hat der Kunde und wie wird das durch das Geschäftsmodell gelöst (Kundennutzen).Im Folgenden geht es um die Frage, wer das Produkt kaufen soll &#8211; die <strong>Zielgruppe</strong> und <strong>Kundenstruktur</strong>.</p>
<p>Anschließend folgen Erklärungen zum <strong>Markt und Wettbewerb</strong> des Vorhabens. Dahinter steht die Problematik, dass der Markt bereit ist, das (neue) Produkt aufzunehmen und zu vertragen. Ist der Zielmarkt klein und gesättigt, wird es schwer und die Leser des Businessplans werden viele Fragen haben.</p>
<p>Dann sollte es noch um die Frage &#8211; oder besser Antwort &#8211; gehen, wie das Produkt an den Mann und die Frau kommt &#8211; Stichwort <strong>Marketing und Vertrieb</strong>. Selbst das beste Produkt der Welt wirkungslos ist, wenn die Zielgruppe nichts davon weiß und es nicht angeboten bekommt.</p>
<p>Abschließend sollten Sie die Leserschaft noch mit Informationen zum Aufbau und Ablauf des Unternehmens versorgen. Die <strong>Organisation und Prozesse</strong> sollte klar strukturiert und vorbereitet sein &#8211; und natürlich auch flexibel genug, um schnell auf geänderte Verhältnisse vorbereitet zu sein.</p>
<h3>Executive Summary &#8211; eine Zusammenfassung auf den Punkt</h3>
<p>Die Executive Summary stellt eine komplette <strong>Zusammenfassung des Businessplans</strong> dar, die alle behandelten Themen auf den Punkt bringt. In der Regel wird dieser Part des Geschäftsplans von den Adressaten als erstes gelesen, um einen Überblick über das Vorhaben zu bekommen.</p>
<p>Und genau hier liegt die Schwierigkeit. Der Verfasser schreibt optimalerweise die Zusammenfassung ganz zum Ende des Businessplan-Herstellungsprozesses &#8211; dann, wenn er mit allem fertig ist und (für ihn) alles klar ist. Er ist voll im Thema und fast zum Ende nochmals alles zusammen &#8211; quasi der krönende Abschluss.</p>
<p>Der Leser des Businessplans hingegen steigt in der Regel mit diesem Kapitel in das Thema ein; er hat noch wenig bis keine Informationen zu diesem Geschäftsmodell und will mit der Executive Summary einen ersten Überblick erhalten. Es treffen also zwei Gegensätze aufeinander, mit der Gefahr, dass der Leser mit der Zusammenfassung so abgeholt werden muss, dass er (interessiert) weiterliest.</p>
<p>Zweifelsfrei ist die Executive Summary der wichtigste und schwierigste Part des Businessplans. Schwierig deshalb, weil die Zusammenfassung so knapp wie möglich gehalten werden und gleichzeitig alle (wesentlichen) Aspekte des Geschäftsvorhabens abdecken sollte. Ein klassischer Zielkonflikt &#8211; lösen Sie ihn!</p>
<h3>Angebotene Leistungen/Produkte (Unternehmensidee)</h3>
<p>In diesem Kapitel des Geschäftsplans geht es um die Produkte oder Dienstleistungen des Geschäftsmodells. Womit will der Unternehmer seinen Kunden helfen und Verkäufe und somit Umsätze erzielen?</p>
<p>Hilfreich und gleichermaßen bewährt ist es, eingangs die Problemstellung des Kunden zu erläutern. Wo hat der (potenzielle) Abnehmer mit Herausforderungen zu kämpfen, wo genau liegt sein Schmerz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiele</span></p>
<p>Das Problem bei <strong>Friseur-Kunden</strong> ist, dass ihre Haare zu lang sind und sie einen Schnitt benötigen (und schön aussehen wollen). Das Problem bei <strong>Imbiss-Kunden</strong> in einem Gewerbegebiet ist, dass sie (mittags) Hunger haben und eine schnelle und gutschmeckende Essensversorgung benötigen.</p>
<p>Das Problem bei <strong>Nachhilfe-Kunden</strong> ist, dass ihre Kinder in der Schule schlechte Leistungen abliefern und die Eltern nicht unterstützen können oder wollen. Das Problem bei <strong>Pauschalreise-Kunden</strong> ist, dass sie sich nach Sonne und Strand sehnen und für die Erholung einen Urlaub buchen möchten.</p>
<hr />
<p>Wenn das Problem des Kunden klar beschrieben ist, machen Sie den Deckel drauf, indem Sie passgenau erläutern, wie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung mit seinen Merkmalen und Funktionen dieses Problem löst und etwas Wichtiges schafft: <strong>Kundennutzen</strong>. Wenn dieser Kundennutzen dann noch eine Einzigartigkeit aufweist (<strong>USP: Unique Selling Proposition</strong>), ist das unbedingt im Businessplan zu erwähnen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Gerade beim eigenen Produkt geraten Unternehmer und Businessplan-Verfasser gerne ins Schwärmen. Achten Sie hier auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Begeisterung über das Produkt oder die Dienstleistung und neutraler Zurückhaltung.</p>
<p>Insbesondere Geldgeber sind bei Geschäftsplänen penibel auf der Suche nach Hinweisen auf Selbstüberschätzung der Unternehmer. Tappen also nicht in diese Falle!</p>
<hr />
<p>Für den Leser sollte aus dem Geschäftsplan eindeutig hervorgehen, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits fertig entwickelt und einsatzbereit ist, oder ob es um theoretische Überlegungen geht und das Produkt erst fertiggestellt und etabliert werden muss.</p>
<h3>Zielgruppe und Kunden</h3>
<p>Wenn es um die Frage geht, für wen die Produkte oder Dienstleistungen von (Kunden-) Nutzen sind, neigen Geschäftsplan-Schreiber gerne dazu &#8211; sofern es nicht ein absolutes Nischen-Produkt ist &#8211; mit &#8222;ALLE&#8220; zu antworten: Das ist dann vielfach der bereits oben beschriebenen Selbstüberschätzung zurückzuführen, denn es wird bis auf Wasser und Sauerstoff wenig Produkte geben, die wirklich ALLE konsumieren.</p>
<p>Ziel dieses Absatzes ist es daher, so genau wie möglich zu definieren, wer Zielgruppe und Abnehmer sind. Eine erste Unterscheidung kann dabei getroffen werden, ob die Kunden eher Unternehmer (B2B = Business to Business) oder Verbraucher (B2C = Business to Consumer) sind.</p>
<p>Ist die Zielgruppe eines Geschäftsvorhabens im Bereich B2B (<strong>Unternehmer</strong>), können folgende Charakteristika zur Definition der Zielgruppe verwendet werden:</p>
<ul>
<li>Branche</li>
<li>Unternehmensgröße (Einzelunternehmer, KMU, Mittestand, Konzerne)</li>
<li>Umsatzvolumen</li>
<li>Anzahl und Struktur der Mitarbeiter</li>
<li>Standort</li>
</ul>
<p>Ziel der Businessplan jedoch auf <strong>Verbraucher</strong> (B2C) ab, kommen folgende Unterscheidungsmerkmale infrage:</p>
<ul>
<li>Geschlecht</li>
<li>Alter</li>
<li>Wohnort</li>
<li>Beruf</li>
<li>Bildungsstand</li>
<li>Freizeitgestaltung</li>
<li>Mediennutzung</li>
<li>Kaufverhalten</li>
<li>Interessen</li>
<li>politische Ausrichtung</li>
</ul>
<h3>Markt und Wettbewerb</h3>
<p>Der Abschnitt &#8222;Markt und Wettbewerb&#8220; sollte der Teil sein, der die meiste Arbeit erfordert &#8211; es ist auch einer der wichtigsten Teile des Geschäftsplans. Es geht in diesem Zusammenhang nicht darum, mathematische Marktanteile zu ermitteln oder zu berechnen.</p>
<p>Vielmehr geht es darum, sauber zu erarbeiten, ob der bestehende Markt (bezogen auf die oben ermittelte Zielgruppe) groß genug ist, um einen weiteren Marktteilnehmer aufzunehmen.</p>
<p>Neben der Größe des Marktes ist die Qualität desselben von noch größerer Bedeutung. Hierbei ist zu klären, ob der Markt stagniert, Zuwächse zu verzeichnen hat oder eher rückläufig ist. Dabei ist sowohl der Blick in die Vergangenheit als auch der Blick in die Zukunft (Trendanalyse) wichtig.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Wenn in einer mittelgroßen Stadt mit 50.000 Einwohnern bereits 3 konventionelle Fitness-Studios angesiedelt sind und dieser Markt eher stagniert, dann ist das Marktumfeld für ein neues, konventionelles Fitness-Studio eher schwierig.</p>
<p>Gibt es in der Stadt und ganz Deutschland hingegen noch keinen Anbieter, der auf dem boomenden KI-Markt eine spezialisierte Plattform zur Vermittlung von KI-Programmierern anbietet, sind die Marktaussichten hier natürlich deutlich komfortabler.</p>
<hr />
<p>Die nachfolgenden Schritte sind exemplarisch für eine <strong>Markt- und Wettbewerbsanalyse</strong> bei einem Businessplan:</p>
<ol>
<li>Marktbeschreibung (Wo wird das Produkt verkauft?)</li>
<li>Analyse der Marktgröße (Wie viel Umsatz wird in diesem Markt gemacht?)</li>
<li>Analyse der Wettbewerber (Welche Anbieter gibt es sonst noch auf dem Markt?)</li>
<li>Analyse der Branche (Wie verhält und entwickelt sich die Branche in diesem Markt?)</li>
<li>Bestimmung des Marktpotentials (Wie entwickelt sich dieser Markt in der Zukunft  und welche Chancen bietet er dabei?)</li>
</ol>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Achten Sie bei der Beschreibung des Marktes und der Branche penibel darauf, dass die meisten Leser des Geschäftsplans absolut branchenfremd sind und wenig bis keine Markt-Kenntnisse aufweisen.</p>
<p>Setzen Sie daher nichts voraus, was für Sie selbstverständlich ist. Lieber haben Sie bei diesem wichtigen Teil des Businessplans eine Besonderheit zu viel als zu wenig erklärt.</p>
<hr />
<h3>Marketing und Vertrieb</h3>
<p>Das Thema Marketing und Vertrieb ist aus zwei Aspekten bedeutsam für den Geschäftsplan. Zum einen, weil die Bedeutung dieses Punktes von den meisten Unternehmern hoffnungslos unterschätzt wird; zum anderen, weil es der Teil des Businessplans ist, dem Leser und/oder Finanzgeber eine sehr hohe Aufmerksamkeit schenken wird.</p>
<p>Die Frage hinter diesem Kapitel lautet:</p>
<blockquote><p>Wie bekommt der Unternehmer seine Produkte oder Dienstleistungen in dem Zielmarkt unter die Leute? Wie erfahren Interessenten in einem reizüberfluteten Umfeld von dem Angebot und wie werden sie zu zahlenden Kunden?</p></blockquote>
<p>Das Produkt oder die Dienstleistung kann noch so gut sein, der Markt und die Zielgruppe noch so perfekt: ein mangelhaftes Marketing und ein schlecht durchgeführter Vertrieb würden alles zunichtemachen.</p>
<p>Zur Auswahl stehen bei der Vertriebsfrage <strong>klassische</strong> und <strong>moderne Instrumente</strong>. Zu den klassischen Möglichkeiten zählen:</p>
<ul>
<li>(Print-) Anzeigen</li>
<li>Flyer</li>
<li>Broschüren</li>
<li>Kataloge</li>
<li>Direktansprache (Telefon)</li>
<li>Messeauftritte als Aussteller</li>
<li>Vortragsveranstaltungen</li>
</ul>
<p>Neben in der Vergangenheit bewährten analogen Lösungen gibt es heute vielerlei digitale Instrumente (E-Mail-Newsletter, Google Ads, Affiliate Marketing). Welche der Instrumente wirksam sind und ob analoge oder digitale Varianten besser sind, das entscheidet die Zielgruppe (der Wurm muss dem Fisch und nicht dem Angler schmecken!).</p>
<p>Was funktioniert und was nicht, das muss in den meisten Fällen ausprobiert werden. Empfehlenswert ist hier die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Versuch_und_Irrtum" target="_blank" rel="noopener">Trial &amp; Error-Methode</a> aus der Wissenschaft. Probieren Sie in kleinem Rahmen eine Methode aus und prüfen Sie die Ergebnisse.</p>
<p>Sobald ein Erfolg messbar ist, skalieren Sie dieses Instrument und übernehmen Sie es in den Businessplan. Wenn nicht, haken Sie es ab und unternehmen einen neuen Versuch.</p>
<p>Hilfreich ist es bei diesem Kapitel auch, die 4 Ps (Produkt, Preis, Platz (Distribution), Promotion ) aus dem <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Marketing-Mix" target="_blank" rel="noopener">Marketing-Mix</a> zu beachten und zu beschreiben. Dann sind auf jeden Fall die wichtigsten Punkte erläutert.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 14"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>In vielen Geschäftsplänen, die ich gelesen habe, werfen die Verfasser mit zahllosen Marketing-Instrumente und Vertriebswege um sich. Die Kunst ist es aber nicht, möglichst viele Varianten zu beschreiben, sondern den Leser davon zu überzeugen, welche Instrumente und Wege wirksam sind und die Produkte und Dienstleistungen effektiv in der Zielgruppe vertreibt.</p>
<p>Wer also im Geschäftsplan anhand von getätigten Versuchen (Trial &amp; Error) belegen kann, warum eine Variante gewählt wurde, der hat bei der Überzeugungsaufgabe in diesem Kapitel schon die halbe Miete eingefahren.</p>
<hr />
<h3>Organisation und Prozesse</h3>
<p>Beim Thema Organisation und Prozesse geht es um den <strong>strukturellen Aufbau</strong> und die <strong>betrieblichen Abläufe</strong> des Unternehmens, das im Businessplan vorgestellt wird. Abhängig von der Rechtsform sollten hierfür im ersten Schritt die Geschäftsführung vorgestellt werden.</p>
<p>Für externe Adressaten des Geschäftsplan ist es wesentlich zu erfahren, welches Team mit welchen Persönlichkeiten hinter dem Unternehmen stehen und wodurch sie für diese entscheidende Aufgabe qualifiziert sind.</p>
<p>Aber nicht nur die oberste Ebene ist relevant. Wenn es sich nicht um ein Ein- oder Zwei-Mann-Unternehmen handelt, sollten alle weitere Bereiche und Personen zielgerichtet präsentiert werden. Sobald mehr als 5 Personen im Unternehmen tätig sind, können die Geschäftsführer in der Regel nicht mehr alles alleine überwachen und sind auf ein funktionierendes Team angewiesen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 20"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition</span></p>
<p>Die <strong>Aufbauorganisation</strong> erläutert die strukturelle Gestaltung eines Unternehmens. Sie definiert die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Hierarchien im Unternehmen. Dabei geht es um die Schaffung einer klaren Organisationsstruktur, um effiziente Arbeitsabläufe und eine optimale Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.</p>
<p>Die Aufbauorganisation umfasst die Festlegung von Abteilungen, Stellen und Arbeitsplätzen sowie die Zuordnung von Aufgaben und Kompetenzen.</p>
<p>Die <strong>Ablauforganisation</strong> befasst sich hingegen mit der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsabläufen und Prozessen innerhalb eines Unternehmens. Sie legt fest, wie einzelne Aufgaben und Tätigkeiten zeitlich, räumlich und inhaltlich geplant und durchgeführt werden. Das Ziel der Ablauforganisation ist es, effiziente und effektive Arbeitsprozesse zu schaffen, um Zeit- und Kostenersparnisse zu erzielen.</p>
<hr />
<p>Neben dem Aufbau des Unternehmens sollten im Businessplan auch die wesentlichen, betrieblichen <strong>Abläufe</strong> und <strong>Prozesse</strong> dargelegt werden. Bei der Frage nach der Wesentlichkeit ist von den individuellen Besonderheiten des Unternehmens auszugehen.</p>
<p>Handelt es sich um eine Bäckerei, sind die Abläufe zur effizienten Backwerk-Herstellung in gleichbleibender Qualität wichtig. Ist der Betrieb ein Dienstleistungsunternehmen, sind Abläufe wie Auftragsbearbeitung, Vertrieb und Fakturierung relevant.</p>
<p>Auch die Beschreibung der (funktionierenden) <strong>internen Kommunikation</strong> gehört zum Thema &#8222;Organisation und Prozesse&#8220;. Wie wird innerhalb des Unternehmens kommuniziert und wie erfolgt die Abstimmung über die regelmäßigen Aufgaben im Team? Stehen hier regelmäßige Meetings oder moderne IT-Instrumente zur Verfügung?</p>
<p>Weitere Fragen, die je nach Bedeutung für das Unternehmen in diesem Kapitel des Geschäftsplans beantwortet werden können:</p>
<ul>
<li>Wie sehen die Räumlichkeiten aus?</li>
<li>Welche Grundrisse liegen vor (Vor- und Nachteile)?</li>
<li>Welcher Mietvertrag mit welchen Konditionen wurde abgeschlossen?</li>
<li>Wie sieht die technische Infrastruktur des Unternehmens aus?</li>
<li>Wie erfolgt das Datenmanagement?</li>
<li>Wie sieht das Backup-Konzept aus?</li>
<li>Wie ist die Erreichbarkeit für Kunden technisch und organisatorisch geregelt?</li>
<li>Welche Bezahlmöglichkeiten bietet das Unternehmen seinen Kunden?</li>
<li>Welches Kassensystem kommt (bei Bargeschäften) zum Einsatz?</li>
<li>Welche rechtlichen Risiken bestehen mit oder im Unternehmen?</li>
</ul>
<h2>Planungsrechnungen: Teil 2 des Geschäftsplans</h2>
<p>Im zweiten Teil des Geschäftsplans geht es darum, dem vielen Erzählen aus dem ersten Teil <strong>Zahlen und Fakten</strong> hinzuzufügen. Die Adressaten des Businessplans sind in den meisten Fällen sehr zahlenorientiert unterwegs und möchten die Prosa-Darlegungen gerne in zahlenorientierten Ergebnissen sehen.</p>
<p>In diesem Zuge soll ermittelt und errechnet werden, wie viel (Anfangs-) <strong>Kapital</strong> für das Vorhaben notwendig ist, welche <strong>Absatzzahlen</strong> kalkuliert sind und wie sich das alles hinsichtlich <strong>Rendite</strong> und <strong>Liquidität</strong> auswirkt.</p>
<h3>Investitions- und Kapitalbedarfsplanung</h3>
<p>In diesem Kapitel des Businessplans wird detailliert dargestellt, welche Investitionen notwendig sind, um das Vorhaben zu realisieren. Dabei ist zwischen einmaligen Anfangsinvestitionen und laufenden Investitionen &#8211; beispielsweise in einer Wachstumsphase &#8211; zu unterscheiden.</p>
<p>Zu den Anfangsinvestitionen zählen in der Regel:</p>
<ul>
<li>IT-Ausstattungen (PCs, Notebook, Smartphone)</li>
<li>Maschinen und Anlagen</li>
<li>Fahrzeuge</li>
<li>Büroausstattungen (Möbel)</li>
<li>Softwarelizenzen</li>
<li>Erwerb von Patenten und Lizenzen</li>
</ul>
<p>Orientieren Sie sich bei Liste nicht nach steuerlichen Anschaffungsgrenzen (z.B. <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">GWG-Grenze</a>, 250 EUR Kleinbeträge); es geht darum, den vollständigen Kapitalbedarf zu erfassen. Die zentrale Frage ist: Wie viel Geld ist notwendig, damit das Business starten und wachsen kann?</p>
<p>Achten Sie penibel darauf, hier nichts zu vergessen. Wenn Sie IT-Dienstleistungen anbieten, sollte eine entsprechende Ausstattung vorhanden sein. Wenn Sie Fahrzeugreparaturen anbieten, müssen entsprechende Werkzeuge und Anlagen aufgeführt sein.</p>
<p>Fragen Sie auch die KI (ChatGPT), was bei vergleichbaren Gründungen an Investitionen angefallen sind, um hier weitere Anregungen zu bekommen. Bei Beispiel-Prompt und die entsprechenden Ergebnisse für den Fall einer Autowerkstatt-Gründen finden Sie in <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/08/Investitionsbedarf-Autowerkstatt-mit-ChtGPT.pdf" target="_blank" rel="noopener">dieser PDF</a>.</p>
<p>Wenn bestimmte Investitionsgüter in Ihrem speziellen Fall nicht erforderlich sind, beispielsweise weil sie aus dem Privatvermögen kommen oder geleast werden, erklären Sie dies, um nicht den Eindruck zu hinterlassen, Sie hätten es übersehen.</p>
<p>Aus dem Investitionsbedarf leitet sich anschließend der Kapitalbedarf ab. Nachdem ermittelt wurde, <strong>wie viel Kapital</strong> benötigt wird, muss hier erläutert werden, <strong>woher das Geld kommt</strong>.</p>
<p>Die Kapitalbedarfsplanung sollte dabei in <strong>Eigenkapital</strong>, <strong>Fremdkapital</strong> und <strong>alternative Finanzierungsquellen</strong> (wie z.B. Fördermittel) unterteilt werden. Es versteht sich, dass bei dieser Planung keine großen, ungedeckten Lücken entstehen sollten. Falls doch, sind Erklärungen nötig.</p>
<h3>Absatz- und Umsatzplanung</h3>
<p>Die <strong>Absatz- und Umsatzplanung</strong> für die kommenden Jahre ist ein zentrales Element der wirtschaftlichen Kalkulation im Businessplan. Sie erläutert dem Leser, welche Mengen eines Produkts oder einer Dienstleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgesetzt werden sollen und welche Umsätze daraus resultieren. Hierbei gilt der Grundsatz: Menge x Preis = Umsatz.</p>
<p>Diese Planung basiert auf einer gründlichen Marktanalyse aus dem ersten Teil des Businessplans und realistischen Annahmen, um nicht in die Falle überzogener Erwartungen zu geraten. Die Mengen müssen also sauber hergeleitet werden und allen dankbaren Fragen und Einwänden der Businessplan-Leser standhalten können.</p>
<p>Typische Einflussgrößen für die Absatz- und Umsatzplanung sind die</p>
<ul>
<li>Marktgröße,</li>
<li>Wachstumsraten der Branche,</li>
<li>Kaufkraft der Zielgruppe</li>
<li>geplante Preisstrategie.</li>
</ul>
<p>Zudem müssen saisonale Schwankungen und Markteintrittsbarrieren bei den Planungen berücksichtigt werden. Die Umsatzplanung wird idealerweise in verschiedenen Szenarien (z.B. konservativ, realistisch, optimistisch &#8211; oder neudeutsch Soll, best case, worst case) dargestellt, um die potenzielle Bandbreite und Risiken besser einschätzen zu können.</p>
<h3>Renditeplanung</h3>
<p>Die Renditeplanung beschäftigt sich mit der Ertragskraft des Vorhabens also der Frage, wann und wie viel Gewinn (oder Verlust) am Ende der unternehmerischen Betätigung entsteht. Ziel ist es, die Rentabilität und somit die erfolgreichem wirtschaftliche Attraktivität des Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum darzulegen.</p>
<p>Die Ergebnisse der Absatzplanung (Umsatz) und der Investitionsplanung (Abschreibungen) fließen hier ein. Aber natürlich auch alle anderen aufwandswirksamen Aufwendungen. Beachten Sie hier unbedingt, dass Ausgaben nicht gleich Aufwendungen sind. Es gibt Zahlungen, die zwar von Unternehmenskonto abfließen, aber keinen Aufwand für die Renditeplanung darstellen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p><strong>Tilgungszahlungen</strong> für ein betriebliches Darlehen fließen zwar von <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geschaeftskonto-eroeffnen/" target="_blank" rel="noopener">Geschäftskonto</a> ab, stellen aber keinen Kostenaufwand dar. Die Zahlungen reduzieren lediglich die Darlehensschuld. Die ursprüngliche Auszahlung des Darlehens stelle analog keinen Ertrag dar, sondern lediglich eine aufwands- und ertragsneutrale Einzahlung.</p>
<p>Anders hingegen verhält es sich bei den <strong>Zinszahlungen</strong> aus der Darlehensinanspruchnahme. Diese fließen vom Kontokorrentkonto ab und stellen gleichzeitig aufwandswirksame Kosten dar, die in der Renditeplanung zu erfassen sind.</p>
<p>Fragen Sie im Zweifel bei einem Berater nach, um hier keine Fehler zu machen, die bei den Adressaten des Businessplans einen schlechten Eindruck hinterlassen.</p>
<hr />
<p>Eine gängige Kennzahl im Rahmen der Renditeplanung ist die Kapitalrendite (<span style="font-family: arial black, sans-serif;">R</span>eturn <span style="font-family: arial black, sans-serif;">o</span>f <span style="font-family: arial black, sans-serif;">I</span>nvestment), die das Verhältnis von erzieltem Gewinn zu eingesetztem Kapital wiedergibt. Quasi die Antwort auf die Frage eines Investors, was ihm ein Einstieg ins Unternehmen finanziell bringt.</p>
<p>Wichtige Aspekte der Renditeplanung sind auch die Break-even-Analyse und die Rentabilitätsvorschau über mehrere Jahre (in der Regel 3-5) hinweg. In dieser Planung sollten auch mögliche Risiken und deren Auswirkungen auf die Rendite berücksichtigt werden, wie z.B. Preisschwankungen bei Rohstoffen, Änderungen im Kundenverhalten oder Markteintritt neuer Wettbewerber.</p>
<h3>Liquiditätsplanung</h3>
<p>Die Liquiditätsplanung ist ein entscheidender Punkt bei den Unternehmensplanungsrechnungen. Liquidität stellt sicher, dass das Unternehmen jederzeit zahlungsfähig &#8211; und somit überlebensfähig &#8211; bleibt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 20"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition &#8222;Liquidität&#8220;</span></p>
<p>Liquidität bezieht sich nach offizieller Definition auf die <strong>Fähigkeit</strong> eines Unternehmens, seine <strong>Schulden und Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen</strong>, indem es über ausreichend liquide Mittel verfügt. Hat ein Unternehmen eine „<em><strong>hohe Liquidität </strong>(liquide)</em>„, kann es alle seine Rechnungen fristgerecht bezahlen.</p>
<p>Hat es eine „<strong>niedrige Liquidität</strong> (<em>nicht liquide)</em>„, stockt der Zahlungsfluss an Lieferanten und Dienstleister, es werden Zahlungen verspätet oder nicht geleistet und Mahnungen finden sich haufenweise in den Briefkästen der Unternehmen.</p>
<hr />
<p>Bei der Liquiditätsplanung geht es also darum, den Geldfluss (Cashflow) im Unternehmen präzise zu prognostizieren und zu steuern. Eine positive <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-im-unternehmen/">Liquidität</a> ist die Grundlage für den Fortbestand des Unternehmens, da es unabhängig von der Rentabilität jederzeit fällige Zahlungsverpflichtungen erfüllen muss.</p>
<p>Ein zentraler Grundsatz in der Betriebswirtschaftslehre lautet:</p>
<blockquote><p>Liquidität geht vor Rentabilität.</p></blockquote>
<p>Die Liquiditätsplanung umfasst die Ein- und Auszahlungen in einem bestimmten Zeitraum, wobei Einnahmen aus Verkäufen den Ausgaben wie Miete, Gehältern, Materialkosten oder Kreditzinsen gegenübergestellt werden. Wesentliche <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-kennzahlen/">Liquiditätskennzahlen</a> helfen dabei, das Zahlenwerk zu analysieren und zu bewerten.</p>
<p>Besonders bei Investitionen und größeren Projekten sollten Zeitpunkte und Zahlungsströme genau abgestimmt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.</p>
<p>Auch bei der Planung der Liquidität empfiehlt es sich, einen Berater hinzuzuziehen, um keine Widersprüche in der Planung einzubauen und keine Auszahlungen zu vergessen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage) 15"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;"><a id="Businessplan-Vorlage"></a>Businessplan-Vorlage</span></p>
<p>Die vorbereitete Vorlage für einen Standard-Businessplan im RTF-Format finden Sie <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/11/Vorlage-Businessplan.rtf">hier</a>.</p>
<hr />
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/businessplan-erstellen/">Businessplan erstellen: Warum der Geschäftsplan auch 2025 nötig ist (inkl. Vorlage)</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/aufbau-bilanz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Jun 2024 19:40:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
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		<category><![CDATA[Haben]]></category>
		<category><![CDATA[Passiva]]></category>
		<category><![CDATA[Reinvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Soll]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/?p=3910</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bilanz ist ein wesentliches Instrument für die Darstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Der Aufbau einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch geregelt und sorgt dafür, dass Bilanzen verschiedener Unternehmen vergleichbar sind. Doch was verstehen wir genau unter einer &#8222;Bilanz&#8220;&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/aufbau-bilanz/">Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Bilanz ist ein wesentliches Instrument für die Darstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Der Aufbau einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch geregelt und sorgt dafür, dass Bilanzen verschiedener Unternehmen vergleichbar sind.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Doch was verstehen wir genau unter einer &#8222;Bilanz&#8220; und wie sieht der Aufbau einer Bilanz im Detail aus? Dieser Blog-Beitrag erklärt die Bilanz und blickt praxisnah hinter die Kulissen von Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses bilanzierender Unternehmen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"></span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was versteht man unter Bilanz: verständlich erklärt</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine Bilanz ist &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; nichts anderes als eine Gegenüberstellung von <strong>Vermögen</strong> und <strong>Schulden</strong> eines Unternehmers. Grundlage einer Bilanz ist das Inventar, bei dem alle Vermögensgegenstände und Schuldpositionen erfasst werden. Dies erfolgt über die berühmte (und meist ungeliebte) Inventur.</span></p>
<blockquote><p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 Absatz 1 HGB</a>)</span></p></blockquote>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Bilanz werden nun die erfassten Vermögensgegenstände und Schulden in Kontenform (die aus der Schule bekannten und ungeliebten T-Konten) gegenübergestellt. Auf der <strong>Aktivseite</strong> (Aktiva) wird das Vermögen aufgeführt; unterteil in Anlagevermögen (langfristig) und Umlaufvermögen (kurzfristig).</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auf der <strong>Passivseite</strong> (Passiva) stehen die Schulden und &#8211; wenn sie wertmäßig geringer sind als das Vermögen &#8211; das Eigenkapital. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden wird in der Bilanzsprache auch &#8222;<strong>Reinvermögen</strong>&#8220; genannt; die Bezeichnung &#8222;Eigenkapital&#8220; hierfür ist aber geläufiger.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-3933 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Bilanz-Grundstuktur.webp" alt="Bilanz - Grundstuktur" width="305" height="126" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 33" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Bilanz-Grundstuktur.webp 305w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Bilanz-Grundstuktur-300x124.webp 300w" sizes="auto, (max-width: 305px) 100vw, 305px" /></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Man spricht bei den beiden Bilanzseiten auch von <strong>Mittelverwendung</strong> (Aktiva: wofür wurden die finanziellen Mittel des Unternehmens verwendet) und <strong>Mittelherkunft</strong> (Passiva: wo hat das Unternehmen die finanziellen Mittel her).</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 34"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Beispiel</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der bilanzierende Unternehmer B. Rauchauto kauft für sein Unternehmen ein neues Firmenfahrzeug für 70.000 EUR. Da die Geschäfte nicht so gut gehen, muss er das Fahrzeug über einen Bankkredit in Höhe von 70.000 EUR finanzieren.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In seiner Bilanz steht nach dem Autokauf auf der Passivseite (Schulden) der neue Bankkredit in Höhe von 70.000 EUR (Mittelherkunft) und auf der Aktivseite (Vermögen) der Wert des neuen Fahrzeugs in Höhe von 70.000 EUR (Mittelverwendung).</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Bilanz eines Unternehmens gibt es noch einige <strong>Grundsätze</strong>, die zwar jedem Buchhalter klar sind, aber an dieser Stelle nochmals hervorgehoben werden. In der reinen Bilanz werden:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">keine mengenmäßigen Angaben gemacht (alles in Geldwerten)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">bestimmte einzelne Wirtschaftsgüter und Schulden zusammengefasst (z. B. alle Maschinen in &#8222;Maschinen und technische Anlagen&#8220;; alle Bankschulden in &#8222;Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">stets Vermögen (Aktiva) dem Eigenkapital und Schulden (Passiva) gegenübergestellt</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">wertmäßige Gleichheit zwischen beiden Bilanzseiten erreicht, da durch Anwendung der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">doppelte Buchführung</a> jeder Vorgang auf beiden Seiten gebucht wird.</span></li>
</ul>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Aufbau einer Bilanz: Bilanzpositionen</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Bilanz eines durchschnittlichen Unternehmens hat in der Regel viele Positionen im Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und in den Schulden. Daher sind diese Posten beim <strong>Aufbau einer Bilanz</strong> weiter untergliedert. Damit hier nicht jeder macht was er will, setzt das Handelsgesetzbuch (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html" target="_blank" rel="noopener">§ 266 HGB</a>) klare Gliederungsvorgaben.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">BWL, Wirtschaftspädagogik, Finance oder General Management im Fernstudium</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/allensbach-bwl" target="_blank" rel="noopener"><br />
<img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsv?amc=con.blbn.515293.523663.CRTlvWmmly5" alt="Banne_728x90" width="728" height="90" border="0" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 29"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/allensbach-bwl" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> 100% online studieren &#8211; für maximale Flexibilität und maximalen Erfolg</span>*</p>
<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3935" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva.webp" alt="Aufbau einer Bilanz - Aktiva und Passiva" width="1366" height="420" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 35" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva.webp 1366w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-300x92.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-1024x315.webp 1024w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-768x236.webp 768w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-720x221.webp 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-520x160.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Aufbau-einer-Bilanz-Aktiva-und-Passiva-320x98.webp 320w" sizes="auto, (max-width: 1366px) 100vw, 1366px" /></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Anlagevermögen</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das Anlagevermögen wird beim Aufbau einer Bilanz in die nachfolgenden Positionen unterteilt:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Immaterielle Vermögensgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sachanlagen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Finanzanlagen</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei den <strong>immaterielle Vermögensgegenständen</strong> werden vornehmlich selbst geschaffene oder erworbene gewerbliche Schutzrechte, Konzessionen, Lizenzen oder auch (bei Kauf von Unternehmen) ein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unter die <strong>Sachanlagen</strong> fallen weitaus geläufigere und häufiger vorkommende Wirtschaftsgüter, beispielsweise Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, sonstige Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In den <strong>Finanzanlagen</strong> sind langfristige Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristig gehaltene Wertpapiere und andere Ausleihungen (ausgegebene Kredite) beheimatet.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Umlaufvermögen</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im Bereich Umlaufvermögen schreibt das Handelsgesetzbuch folgende Unterteilung vor:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Vorräte</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wertpapiere</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unter <strong>Vorräte</strong> fallen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und fertige Erzeugnisse/Waren oder Leistungen. Zu den <strong>Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen</strong> zählen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene oder beteiligte Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Wertpapiere</strong> im Umlaufvermögen kommen eher selten vor, sie sind aber als Position für den Fall der Fälle berücksichtigt. Hierunter würden Wertpapiere fallen, die ohne langfristigen Anlagehorizont (zum Handel oder zur kurzfristigen Spekulation) gekauft wurden.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt;">Steuererklärung Online abgeben und im Durchschnitt <span style="color: #ff0000;">1.674 EUR</span> vom Finanzamt holen!</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener"><br />
<span style="font-size: 14pt;"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2856674&amp;v=17387&amp;q=378225&amp;r=1322153" alt="WISO Steuer" width="728" height="90" border="0" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 30"></span></a><span style="font-size: 14pt;"><br />
=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/wiso2" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit dem Testsieger die Einkommensteuer machen*</span></p>
<hr />
</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Aktive Rechnungsabgrenzungsposten</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>aktive Rechnungsabgrenzung</strong> dient dazu, Betriebsausgaben bilanziell in das Geschäftsjahr zu transportieren, in dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Wurde beispielsweise im laufenden Geschäftsjahr ein Ausgabe getätigt und als Aufwand gebucht, die dem Folgejahr zuzuordnen ist (z. B. Zahlung einer Versicherungsprämie im Jahr 2024, die das Geschäftsjahr 2025 betrifft), ist diese durch Bildung eines (aktiven) <strong>Rechnungsabgrenzungspostens</strong> in das Folgejahr zu übertragen.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-3886 size-medium" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-300x214.webp" alt="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung" width="300" height="214" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 31" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-300x214.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-520x371.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung-320x229.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Antizipative-und-transitorische-Rechnungsabgrenzung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><strong>Lesen Sie auch: </strong><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/rechnungsabgrenzung/" target="_blank" rel="noopener">Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz</a></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bilanzierende haben zwei Methoden, um Geschäftsvorfälle durch antizipative oder transitorische Rechnungsabgrenzung im wirtschaftlich zugehörigen Geschäftsjahr zu berücksichtigen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Vorfälle können entweder ins laufende Jahr vorweggenommen (antizipative Abgrenzung) oder vom laufenden Geschäftsjahr in Folgejahre übertragen (transitorische Abgrenzung) werden.</span></p>
<hr />
</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eigenkapital</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das Eigenkapital ist je nach Rechtsform beim Aufbau einer Bilanz in folgende Unterpositionen zu unterteilen:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gezeichnetes Kapital</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kapitalrücklage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gewinnrücklagen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gewinnvortrag/Verlustvortrag</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das <strong>Gezeichnete Kapital</strong> nimmt die Stammeinlagen auf, beispielsweise die 25.000 EUR Einlage einer GmbH. Hier gibt es in der Praxis auch wenig Veränderungen, nur beispielsweise im Falle einer Kapitalerhöhung. In die <strong>Kapitalrücklage</strong> werden Kapitalzuflüsse von Gesellschaftern verbucht, die nicht dem gezeichneten Kapital zuzuordnen sind, beispielsweise wenn der Kaufpreis von Anteilen über dem nominellen Nennwert der Anteile liegt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Gewinnrücklagen</strong> fließen nicht von außen zu, sondern stellen vom Unternehmen erwirtschaftete und nicht verwendete Gewinne dar. Hier gibt es gesetzliche (z. B. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__150.html" target="_blank" rel="noopener">§ 150 Abs. 2 AktG</a>) oder eventuelle gesellschaftsvertragliche Rücklageverpflichtungen (satzungsmäßige Rücklagen).</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Gewinnvortrag/Verlustvortrag</strong> nehmen Gewinne oder Verlust in die Bilanz auf, die aus dem Vorjahre stammen und nicht verwendet, sondern quasi geparkt wurden. Der Unterposten <strong>Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag</strong> stellt den Gewinn oder Verlust des laufenden Jahres dar, der ausgewiesen wird, bevor die Gesellschafter über die Verwendung des Gewinns (z. B. für eine Ausschüttung) beschlossen haben.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fremdkapital</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Das Fremdkapital (Schulden) ist nach handelsrechtlichen Vorstellungen zu unterteilen in:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Rückstellungen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Verbindlichkeiten</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die erste Unterposition <strong>Rückstellung</strong>, stellt Quasi-Verbindlichkeiten dar, nämlich solche, die hinsichtlich Eintritt und Höhe ungewiss sind. Es handelt sich also um erwartete Verbindlichkeiten. Steht einem Unternehmen beispielsweise eine Klage ins Haus, bei der Ausgang und Höhe der Inanspruchnahme wahrscheinlich, aber ungewiss sind, ist hierfür eine Rückstellung zu buchen und sie ist Bestandteil im Aufbau einer Bilanz.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><strong>Verbindlichkeiten</strong> stellen &#8211; im Gegensatz zu den Rückstellungen &#8211; sichere Verpflichtungen dar, sowohl hinsichtlich Eintritt und Höhe. In der Unterposition Verbindlichkeiten werden beispielsweise Bankdarlehen, Verbindlichkeiten gegen Lieferanten oder finanzielle Verpflichtungen gegen verbundene oder beteiligte Unternehmen ausgewiesen.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Passive Rechnungsabgrenzungsposten</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auch die passive Rechnungsabgrenzung hat die Aufgabe, Buchungen in das Geschäftsjahr zu transferieren, in das sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Bei den passiven <strong>Rechnungsabgrenzungsposten</strong> sind im Gegensatz zu aktiven Rechnungsabgrenzung Erträge erfasst &#8211; also die Einnahmenseite.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wurde beispielsweise die Januar-Mieteinnahme für eine vermietete, betriebseigene Lagerhalle bereits im Dezember gezahlt, ist diese in einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen, ins Folgejahr zu übertragen und dann aufzulösen.<br />
</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Beispiele für Bilanzen in der Praxis</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Nachfolgend sind zwei <strong>Praxis-Beispiele für Bilanzen</strong> echter deutscher Unternehmen zu finden. Die Namen der Unternehmen sind nicht erkennbar, die Daten stammen aus dem öffentlichen Register <a href="https://www.bundesanzeiger.de" target="_blank" rel="noopener">Bundesanzeiger</a>.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im ersten Beispiel ist eine Bilanz eines <strong>Beratungsunternehmens aus Freiburg</strong> für das Geschäftsjahr 2021 zu sehen:</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3942 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1.png" alt="Beispiele für Bilanzen 1" width="915" height="619" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 36" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1.png 915w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-300x203.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-768x520.png 768w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-720x487.png 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-520x352.png 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-1-320x216.png 320w" sizes="auto, (max-width: 915px) 100vw, 915px" /></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zu erkennen und auffällig ist auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Aktivseite</span>, dass die immateriellen Vermögensgegenstände bis zu einem Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben sind und die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit 900.448,99 EUR sehr hoch sind und fast die gesamte Bilanzsumme ausmachen.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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</span></p>
<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Passivseite </span>ist zu sehen, dass das Eigenkapital mit 519.840,43 EUR fast die Hälfte der Bilanzsumme ausmacht und dabei ein satter Gewinnvortrag vorhanden ist. Gut gewirtschaftet!<br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im zweiten Beispiel ist die Bilanz eines <strong>IT-Unternehmens aus Berlin</strong> für das Geschäftsjahr 2021 zu sehen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3941 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2.png" alt="Beispiele für Bilanzen 2" width="915" height="711" title="Aufbau einer Bilanz: Aktiva und Passiva des Jahresabschlusses verstehen 37" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2.png 915w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-300x233.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-768x597.png 768w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-720x559.png 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-520x404.png 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Beispiele-fuer-Bilanzen-2-320x249.png 320w" sizes="auto, (max-width: 915px) 100vw, 915px" /></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auch hier sind auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Aktivseite </span>die immateriellen Vermögensgegenstände bis zu einem Erinnerungswert von 1 EUR abgeschrieben. Die Vorräte sind mit 291.953,20 EUR deutlich höher als beim Beratungsunternehmen aus Freiburg. Der Geldbestand (Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) ist mit 108.074,26 EUR recht hoch (cash is king!).<br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Auf der <span style="font-family: arial black, sans-serif;">Passivseite </span>ist erkennbar, dass die Stammeinlage 25.000 EUR beträgt, aber nicht ganz einbezahlt wurde, da &#8222;nicht eingeforderte, ausstehende Einlagen&#8220; mit einem negativen Betrag ausgewiesen werden. Trotzdem ist das Eigenkapital mit 328.576,07 EUR auch recht ordentlich.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zusammenfassung: Aufbau einer Bilanz</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Bilanz eines Unternehmens ist ein unverzichtbares Instrument ist, um einen klaren Überblick über dessen finanzielle Lage zu erhalten. Sie bietet eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, die es ermöglicht, die Mittelherkunft (Aktiva) und Mittelverwendung (Passiva) transparent darzustellen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Durch den strukturierten Aufbau einer Bilanz in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Fremdkapital sowie Rechnungsabgrenzungsposten stellt die Bilanz sicher, dass alle finanziellen Aspekte des Unternehmens nachvollziehbar und standardisiert dargestellt sind.<br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Dies ist nicht nur für interne Analysen und Entscheidungen wichtig, sondern auch für externe Stakeholder wie Investoren, Gläubiger und Behörden, die auf eine korrekte und transparente Finanzberichterstattung angewiesen sind.</span></p>
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		<title>Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jun 2024 11:49:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Fertigung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
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		<category><![CDATA[Inventur]]></category>
		<category><![CDATA[Inventurvereinfachungsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Körperliche Bestandsaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Permanente Inventur]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inventur ist für viele Unternehmen und die Mitarbeiter ein notwendiges und lästiges Übel: Sie kostet Zeit, Geld und führt oft zu Betriebsunterbrechungen. Doch es gibt eine Alternative zur herkömmlichen Stichtagsinventur, die nicht nur diese Nachteile minimiert, sondern auch erhebliche&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur ist für viele Unternehmen und die Mitarbeiter ein notwendiges und lästiges Übel: Sie kostet Zeit, Geld und führt oft zu Betriebsunterbrechungen. Doch es gibt eine Alternative zur herkömmlichen Stichtagsinventur, die nicht nur diese Nachteile minimiert, sondern auch erhebliche Vorteile bieten kann – die permanente Inventur.</p>
<p>Dieses Inventurvereinfachungsverfahren erlaubt es Unternehmen, die Bestandsaufnahme flexibler und effizienter zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die permanente Inventur funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche konkreten Vorteile sie Ihrem Unternehmen bringen kann. Damit Ihre nächste Inventur nicht lästig, sondern effizient und wirkungsvoll ist.</p>

<h2>Was ist eine permanente Inventur (Definition)?</h2>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 41"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition</span></p>
<p>Die <strong>permanente Inventur</strong> zählt im Handelsrecht zu den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">vereinfachten Inventurverfahren</a>; anwendende Unternehmen können also damit die lästige körperliche Bestandsaufnahme einfacher gestalten. Die Bestände werden hierbei einmal im Jahr &#8211; nicht zwangsläufig zum Inventurstichtag &#8211; erfasst, indem sie wie üblich gezählt, gemessen und gewogen werden. Für verschiedene Warengruppen können sogar verschiedene Termine verwendet werden.</p>
<p>Die für den Jahresabschluss erforderlichen Bestände zum Stichtag werden dann &#8211; ausgehend vom erfassten Bestand &#8211; durch Fortschreibung ermittelt. Die permanente Inventur ist daher eine fortlaufende Inventur.</p>
<hr />
<p>Die <strong>Besonderheit</strong> besteht dabei in zwei Punkten:</p>
<ul>
<li>der <strong>Zeitpunkt</strong> der körperlichen Bestandsaufnahme kann von den Betrieben frei gewählt werden, beispielsweise auch zum Mittwoch, den 15.05.2024</li>
<li>Bestandsveränderungen nach der Aufnahme (Zu- und Abgänge) werden über das elektronische <strong>Lagerbuch</strong> fortgeschrieben</li>
</ul>
<p>Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Durchführung einer permanenten Inventur sind anspruchsvoll. Dieses Inventurvereinfachungsverfahren kann nur mithilfe eines Warenwirtschaftssystems oder einer effizienten Lagerbuchhaltung realisiert werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 42"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Da der Zeitpunkt die körperliche Aufnahme im Rahmen der permanenten Inventur frei bestimmt werden kann, können Sie einen Termin wählen, bei dem die <strong>Läger einen niedrigen Bestand</strong> haben. Dies kann nach einem Abverkauf, nach der Produktion eines Großauftrags und vor einer Saison-Belieferung sein.</p>
<hr />
<p>Darüber hinaus ist laut Definition die permanente Inventur nicht für alle Warengruppen und Vorräte zulässig. <strong>Ausgeschlossen</strong> ist diese Inventurvereinfachung:</p>
<ul>
<li>bei <strong>wertvollen</strong> Gegenständen und Waren</li>
<li>bei Beständen mit (üblichen) unvorhersehbaren <strong>Verlusten</strong>, wie zum Beispiel durch Schwund, Verdunstung, Verderb oder Zerbrechlichkeit</li>
</ul>
<p>Hier gibt es aber keine fixen Obergrenzen oder Prozentwerte &#8211; wie so oft kommt es auf den Einzelfall an. Unternehmer sind in jedem Fall gut beraten, hier Nachweise und Datenmaterial in der Schublade zu haben, um einen Betriebsprüfer darlegen zu können, wie hoch beispielsweise die Verluste sind und im welchem Rahmen das stattfindet.</p>
<h2>Permanente Inventur &#8211; diese (gesetzlichen) Voraussetzungen müssen erfüllt sein</h2>
<p>Die permanente Inventur wird nur anerkannt, wenn Unternehmen bestimmte <strong>Voraussetzungen</strong> erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Bestände <strong>jederzeit aktuell</strong> sein müssen, um die prüfenden Blicke einer Betriebsprüfung standhalten zu können. Nur dann können sie am Ende des Wirtschaftsjahres ohne erneutes Zählen, Messen und Wiegen in die Bilanz übernommen werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Permanente Inventur - Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen 43"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Das Produktionsunternehmen Inven TUI möchte als Inventurvereinfachungsverfahren die permanente Inventur nutzen. Die Fortschreibung der Bestände im ERP-System erfolgt prozessbedingt immer zum Quartalsende; dies soll auch bei Anwendung der Inventurvereinfachung so beibehalten werden.</p>
<p>Da die Bestände durch die verzögerte Fortschreibung &#8211; auch wenn die körperliche Erfassung zum gewählten Stichtag einwandfrei war &#8211; nicht jederzeit aktuell sind, ist die Haupt-Voraussetzungen für die permanente Inventur nicht erfüllt.</p>
<hr />
<p>Vereinfachung und mehr Flexibilität bei der körperlichen Inventur werden mit diesem Verfahren nur gewährt, wenn die Unternehmen die strengen Anforderungen an die laufende Bestandsfortschreibung erfüllen. Die permanente Inventur ist <strong>nur dann erlaubt</strong>, wenn die Betriebe</p>
<ul>
<li>ein qualifiziertes und dokumentierendes Lagerbuch (ERP-System) für alle Zu- und Abgänge vorweisen,</li>
<li>die Daten der Lagerbuchhaltung korrekt und zeitnah erfassen,</li>
<li>die elektronischen Bestände auf dem neuesten Stand halten,</li>
<li>Zu- und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge auflisten,</li>
<li>die dazugehörigen Belege und Nachweise zwei Jahre aufbewahren,</li>
<li>mindestens einmal im Jahr eine ordnungsgemäße körperliche Inventur durchführen, um Ist- und Buchbestände abzugleichen,</li>
<li>Inventurdifferenzen dokumentiert verbuchen,</li>
<li>das Fortschreiben der Bestände durch unregelmäßige und dokumentierte Überprüfungen (Einzel-Inventur einzelner Teil-Bestände) prüfen,</li>
<li>Stichprobenverfahren nicht zum Einsatz kommen,</li>
<li>Inventurprotokolle und -dokumentationen zehn Jahre aufbewahren.</li>
</ul>
<h2>Permanente Inventur: Vorteile in der Praxis</h2>
<p>Sind Unternehmen in der EDV gut aufgestellt und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die permanente Inventur, sollten sie dieses Inventurvereinfachungsverfahren in Betracht ziehen. Besonders in Bezug auf die <strong>Kosten</strong> überwiegen die Vorteile klar die Nachteile.</p>
<p>Die permanente Inventur gewährt den Unternehmen laut Definition größtmögliche unternehmerische Freiheit. Sie haben die <strong>Flexibilität</strong>, die körperliche Inventur nach eigenem Zeitplan durchzuführen und können einzelne Posten sowie Warengruppen zu unterschiedlichen Terminen erfassen. Der übliche Zeitdruck entfällt, da die Bestandsaufnahme nicht – wie bei der zeitnahen Stichtagsinventur – unmittelbar rund um den Bilanzstichtag erfolgen muss.</p>
<p>Diese Flexibilität ist ein wesentlicher Grund, warum viele Unternehmen die permanente Inventur trotz der hohen gesetzlichen Anforderungen nutzen. Nachfolgend werden die Vorteile nochmals aufgeführt:</p>
<ul>
<li>körperliche Bestandsaufnahme zu festgelegten Zeitpunkten</li>
<li>keine oder nur geringe Störungen des Ablaufs (Stillstände, Schließungen) während der Inventur</li>
<li>bessere Qualität der Aufnahme durch weniger (Zeit-) Druck</li>
<li>EDV-gesteuerte Automatisierung der Buchungen sind möglich</li>
<li>optimale Planbarkeit des Personaleinsatzes für die Bestandsaufnahme</li>
<li>geringere Inventurkosten (z.B. weil keine externen Hilfskräfte nötig sind)</li>
<li>durch die permanente Inventur fallen (schleichende) Inventurdifferenzen schneller auf</li>
<li>zuverlässige und genaue Informationen zu den Lagerbeständen für das Management</li>
</ul>
<h2>Kein Licht ohne Schatten: Nachteile der permanenten Inventur</h2>
<p>Die permanente Inventur bietet zweifelsohne zahlreiche Vorteile für Unternehmen, es müssen aber auch die potenziellen Nachteile betrachtet werden. Einer der Hauptnachteile liegt in den insgesamt <strong>höheren Kosten</strong>, die mit der permanenten Inventur und seinen technischen Anforderungen verbunden sind. Durch den regelmäßigen Buchungs-Prozess können sich Personalkosten erhöhen und zusätzliche qualifizierte Ressourcen gebunden werden.</p>
<p>Ein weiterer Nachteil ist eine mögliche <strong>erhöhte Fehleranfälligkeit</strong> im Vergleich zur Stichtagsinventur. Da die permanente Inventur kontinuierlich und im routinierten Tagesgeschäft erfolgt, besteht eine größere Wahrscheinlichkeit von Fehlern oder Unstimmigkeiten. Dies kann zu falschen Lagerbeständen führen und letztendlich die Genauigkeit der Bestandsaufnahme beeinträchtigen. Die Prozesse in der Warenwirtschaft müssen zweifellos einwandfrei funktionieren.</p>
<p>Zudem kann die permanente Inventur auch zu einer <strong>höheren Belastung der Mitarbeiter</strong> führen. Der fortlaufende Inventurprozess erfordert eine konstante Überwachung und Kontrolle, was zusätzlichen, regelmäßigen Druck auf das Personal ausüben kann.</p>
<p>Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile der permanenten Inventur sorgfältig abzuwägen und individuell zu entscheiden, welches Inventursystem am besten zu den Bedürfnissen des Unternehmens passt.</p>
<h2>Andere Inventurverfahren in der Praxis</h2>
<p>Abhängig von der Branche und der Art der Güter kommen unterschiedliche <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/" target="_blank" rel="noopener">Inventurverfahren</a> zur Bestandserfassung in Betracht. Obwohl die permanente Inventur einige Vorteile bietet, ist sie nicht für alle Unternehmen und für alle Fälle anwendbar.</p>
<p>Ein bekanntes Verfahren ist die <strong>Stichprobeninventur</strong>, bei der nur bestimmte Teile des Bestands überprüft werden, um auf Basis dieser Daten den Gesamtbestand zu schätzen. Dies kann zeitsparend sein, erfordert jedoch eine genaue Planung und Durchführung.</p>
<p>Eine weitere Möglichkeit ist die die <strong>zeitnahe Stichtagsinventur</strong> und die <strong>zeitverschobene Inventur</strong>, auch vor- oder nachgelagerte Inventur genannt. Diese beiden Verfahren bieten Unternehmen eine gewisse zeitliche Flexibilität bei der Bestandsaufnahme, jedoch deutlich weniger als die permanente Inventur.</p>
<p>Die zeitnahe Stichtagsinventur erlaubt eine Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag. Die zeitverschobene Inventur gewährt einen Zeitraum von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag. Unternehmen müssen die ermittelten Bestände dann entsprechend auf den Stichtag fortschreiben oder zurückrechnen</p>
<p>Für Unternehmen gilt es, alle Inventurverfahren zu kennen und im Hinblick auf betriebsbedingte Besonderheiten und technische Infrastruktur abzuwägen. Ziel muss es sein, einen guten Mix zu finden und die Verfahren auszuwählen, die den Unternehmen eine höchstmögliche Effizienz und Genauigkeit zusichern. Bei allen Überlegungen müssen jedoch auch die Anforderungen und Erwartungen der Steuerbehörden ins Kalkül gezogen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die permanente Inventur ist eine attraktive Option für Unternehmen, die bei der Pflichtübung &#8222;Inventur&#8220; Flexibilität und Effizienz suchen. Durch die Möglichkeit, den Zeitpunkt der körperlichen Bestandsaufnahme frei zu wählen, lassen sich Inventurprozesse optimal planen und Abläufe im Betrieb nur minimal stören.</p>
<p>Zudem ermöglicht die fortlaufende Erfassung und Fortschreibung der Bestände eine höhere Genauigkeit und eine zeitnahe Anpassung an aktuelle Lagerbestände. Unternehmen, die die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, können von reduzierten Inventurkosten und einer verbesserten Planbarkeit profitieren.</p>
<p>Allerdings ist dieses Verfahren mit erhöhten Anforderungen an die EDV und das Personal verbunden und birgt unter Umständen das Risiko einer höheren Fehleranfälligkeit. Es ist daher entscheidend, die individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des Unternehmens sorgfältig zu prüfen, um zu entscheiden, ob die permanente Inventur die beste Wahl ist. Trotz ihrer zahlreichen Vorteile ist sie nicht für alle Warengruppen und Betriebssituationen geeignet.</p>
<p>Unternehmen sollten daher auch alternative Inventurverfahren in Betracht ziehen, um einen effizienten und genauen Bestandsabgleich sicherzustellen.</p>
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		<title>GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Apr 2024 17:19:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Anschaffung]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?&#46;&#46;&#46;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bei den Unternehmern sehr beliebt. Sie stellen eine Vereinfachung in der Buchhaltung und in der Abschreibung von Anlagevermögen dar. Wie gelangt ein angeschafftes geringwertiges Wirtschaftsgut nach seiner Aktivierung in den Aufwand, um Gewinn und Steuerlast zu mindern?</p>
<p>Die GWG-Abschreibung ist abhängig von der in Anspruch genommenen Alternative. Für den Standard-Fall (1. Alternative) kommt die GWG-Sofortabschreibung zur Anwendung, bei der Bildung eines GWG-Sammelpostens (2. Alternative) sind Pool-Abschreibungen zu bilden. Wie das in der Praxis erfolgt, erläutert dieser Blog-Beitrag.</p>

<h2>Geringwertige Wirtschaftsgüter &#8211; Sofortabschreibung</h2>
<p>Jedes angeschaffte oder hergestellte Anlagegut ist grundsätzlich in der Buchführung im Anlagevermögen zu aktivieren und über die &#8222;betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer&#8220; abzuschreiben. Somit werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vermögensgegenstands über die Laufzeit verteilt und Jahr für Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt.<br />
<hr />
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-3588" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp" alt="GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euro" width="300" height="200" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 50" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-320x214.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><span style="font-size: 12pt;"><strong>Lesen Sie auch: </strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-size: 12pt;">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</span></a></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.</span></p>
<hr />
</p>
<p>Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ab 2018 angeschafft wurden und deren Wert maximal 800 EUR (netto) beträgt (vor 2018: 410 EUR), brauchen aus Vereinfachungsgründen <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> über ihre individuelle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, sondern können sowohl in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/" target="_blank" rel="noopener">Steuerbilanz</a> als auch in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/#Was_ist_die_Handelsbilanz_8211_Bedeutung" target="_blank" rel="noopener">Handelsbilanz </a><strong>sofort</strong> in <strong>voller Höhe</strong> als <strong>Betriebsausgabe erfasst</strong> werden.</p>
<p>Neben der Höchstbetragsgrenze von 800 EUR sind <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/" target="_blank" rel="noopener">weitere Voraussetzungen</a> zu erfüllen. So müssen gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 EStG</a> die Güter beweglich sein, selbstständig nutzbar sein und zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Zur steuerlichen Anerkennung müssen die GWG in einem besonderen Verzeichnis geführt werden &#8211; in der Praxis wird dies durch Buchen auf separaten Konten realisiert.</p>
<p>Da die GWG sofort abgeschrieben und gewinnmindernd behandelt werden können, sind sie bei den Unternehmer und Beratern sehr beliebt &#8211; besteht doch somit eine Möglichkeit, im Jahren mit hohen Gewinnen durch einen gezielte Anschaffung die Steuerlast zu drücken.</p>
<h2>GWG-Sammelposten: Pool-Abschreibung</h2>
<p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">Einkommensteuergesetz</a> bietet neben der Standardbehandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern auch noch eine alternative Behandlung der GWG an; den GWG-Sammelposten und die damit zusammenhängende Poolabschreibung.</p>
<p>Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern bei maximal 1.000 EUR (netto), können diese alternativ (Wahlrecht) als GWG-Sammelposten behandelt werden. Bei Wahlrechtsausübung ist dies dann für alle Güter des Wirtschaftsjahres anzuwenden.</p>
<p>Im Unterschied zur GWG-Sofortabschreibung werden die GWG-Sammelposten über einen vorgegebenen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben und somit gewinnmindern aufgelöst. Über diese Alternative können zwar höherwertige (bis 1.000 EUR statt 800 EUR netto) Wirtschaftsgüter erfasst werden, dafür aber nicht sofort, sondern über einen pauschalierten Zeitraum von 5 Jahren (AfA-Satz 20%) abgeschrieben werden.</p>
<p>Unternehmen haben daher jedes Jahr die Möglichkeit zu wählen, ob sie ihre GWG sofort (hoher Gewinn) oder später (niedriger oder erwarteter Gewinn in Folgejahren) im Aufwand haben möchten.</p>
<h2>GWG-Abschreibung: Buchungskonten (SKR03/SKR04)</h2>
<p>Die geläufigen DATEV-Kontenrahmen (und auch alle anderen Kontenrahmen) bieten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung spezielle Buchungskonten an. Diese lauten:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 100%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto SKR 03</span></td>
<td style="width: 11.8474%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto SKR04</span></td>
<td style="width: 51.506%; background-color: #01319d; text-align: center;"><span style="color: #ffffff;">Konto-Bezeichnung</span></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">4855</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">6260</td>
<td style="width: 51.506%;">Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">4862</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">6264</td>
<td style="width: 51.506%;">Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">0480</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">0670</td>
<td style="width: 51.506%;">Geringwertige Wirtschaftsgüter</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 11.6466%; text-align: center;">0485</td>
<td style="width: 11.8474%; text-align: center;">0675</td>
<td style="width: 51.506%;">Wirtschaftsgüter (Sammelposten)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<h2>GWG-Sofortabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen</h2>
<p>Sehen wir uns für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern folgendes Praxis-Beispiel an.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 51"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel<br />
</span></p>
<p>Der bilanzierende Unternehmensberater NeedTable kauft sich bar den höhenverstellbaren Tisch &#8222;Up-and-Down&#8220; für brutto 950,81 EUR, den er in sein Büro stellt und für seine Dienstleistungen nutzt. NeedTable hat im Jahr der Anschaffung einen hohen Gewinn und möchte möglichst wenig Steuern zahlen (wer nicht?).</p>
<hr />
<p>Der Unternehmensberater muss den Tisch im Anlagevermögen aktivieren; da es sich aber um einen Gegenstand des beweglichen, abnutzbaren Anlagermögens handelt, das selbstständig nutzbar ist und dessen Anschaffungskosten maximal 800 EUR netto betragen (799 EUR im Beispielsfall; hab das mal eben für Sie nachgerechnet!), kann er den Tisch als GWG behandeln.</p>
<p>Die weitere Voraussetzung &#8222;führen in einem besonderen Verzeichnis&#8220; ist durch Buchen des Tisches auf den GWG-Konto &#8222;Geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; (Konto 0480 im SKR 03 oder 0670 im SKR 04) erfüllt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 52"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0480 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 950,81 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0670 | Haben: 1000 | Buchungstext: Höhenverstellbarer Schreibtisch Up-and-Down</p>
<hr />
<p>Am Jahresende kann der auf dem Konto aktivierte Netto-Betrag des Schreibtisches in Höhe von 799,00 EUR durch Buchen der GWG-Abschreibung als Betriebsausgabe angesetzt werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 52"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 799,00 EUR | Soll: 4855 | Haben: 0480 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 799,00 EUR | Soll: 6260 | Haben: 0670 | Buchungstext: GWG-Sofortabschreibung</p>
<hr />
<h2>GWG-Poolabschreibung: Beispiel mit Buchungssätzen</h2>
<p>Auch für die Erläuterung der GWG-Pool-Abschreibung eignet sich am besten ein Praxis-Beispiel.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 51"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Die vorsteuerabzugsberechtigte SpielBesserLotto GmbH macht seit Jahren Verluste und erwirbt Anfang Januar in der Hoffnung auf baldige Gewinne auf Rechnung den Glückskeksautomaten Lucky13 für ihre Führungsmitarbeiter. Der Automat kostet inklusive Umsatzsteuer 1.071 EUR (netto 900 EUR). Die GWG-Voraussetzungen sind erfüllt. Bisher wurden noch keine geringwertigen Wirtschaftsgüter in diesem Geschäftsjahr angeschafft.</p>
<hr />
<p>Die GmbH kann den Glückskeksautomaten wegen Überschreiten des Höchstbetrags von netto 800 EUR nicht als GWG aktivieren und sofort abschreiben. Es kommt jedoch die alternative Behandlung als GWG-Sammelposten &#8211; zum Glück &#8211; in Frage. Der Geschäftsführer der GmbH entscheidet sich daher für die Sammelposten-Aktivierung, um den Abschreibungsaufwand in die erhofften, glücklichen 5 Folgejahre zu verschieben.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 52"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0485 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 1.071,00 EUR | Schlüssel: 90 | Soll: 0675 | Haben: Kreditor | Buchungstext: Glückskeksautomaten Lucky13</p>
<hr />
<p>Als am Ende des Jahres der Jahresabschluss aufzustellen ist, müssen die Abschreibungen des GWG-Sammelpostens gebildet werden. Da keine weiteren Anschaffungen erfolgten, lautet der Sammelposten auf 900 EUR. Dieser ist auf eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren abzuschreiben, somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 900 EUR : 5 Jahre = 180 EUR. Dieser wird wie folgt gebucht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1770 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Buchen.png" alt="Icon Buchen" width="75" height="75" title="GWG-Abschreibung 2024: Beispiele und Buchungssätze für Sofortabschreibung und Poolabschreibung 52"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Buchungssatz</span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 03</span>: 180,00 EUR | Soll: 4862 | Haben: 0485 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten<br />
<span style="font-family: arial black, sans-serif;">SKR 04</span>: 180,00 EUR | Soll: 6264 | Haben: 0675 | Buchungstext: GWG-Abschreibung Sammelposten</p>
<hr />
<p>Übrigens hat die SpielBesserLotto GmbH in diesem Geschäftsjahr auch keinen Gewinn gemacht &#8211; Pech gehabt.</p>
<h2>Zusammenfassung GWG-Abschreibung</h2>
<p>Sofern die GWG-Voraussetzungen erfüllt sind, können geringwertige Wirtschaftsgüter vereinfacht abgeschrieben werden. Mittels der Sofortabschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Güter sofort als Betriebsausgaben (GWG-Abschreibung) erfasst. Hierfür sind die Abschreibungskonten 4855 (SKR 03) oder 6260 (SKR 04) &#8222;Sofortabschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter&#8220; vorgesehen.</p>
<p>Alternativ können GWG, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 1.000 EUR (netto) nicht überschritten werden, als GWG-Sammelposten aktiviert werden. Die GWG-Abschreibung erfolgt dann pauschal über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren (AfA-Satz 20%). Hierfür sind die Abschreibungskonten 4862 (SKR 03) oder 6264 (SKR 04) &#8222;Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter&#8220; in den Kontenrahmen vorbereitet.<br />
</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Häufige Fragen (FAQ) (ggfs Keyword)</span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Was versteht man unter GWG-Abschreibung?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Die GWG-Abschreibung bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Diese Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten. Statt einer regulären Abschreibung über die Nutzungsdauer können diese unter bestimmten Voraussetzungen sofort oder über eine Sammelpostenmethode abgeschrieben werden</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die GWG-Abschreibung nutzen zu können?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Um die GWG-Abschreibung in Anspruch nehmen zu können, muss es sich um ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut handeln. Zudem dürfen die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten, die sich in den letzten Jahren geändert haben (z.B. 800 € netto für Sofortabschreibung).</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Welche zwei Arten der GWG-Abschreibung gibt es?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Es gibt zwei Hauptvarianten: Die GWG-Sofortabschreibung, bei der das GWG sofort in voller Höhe abgeschrieben wird, und die GWG-Poolabschreibung (Sammelposten), bei der die GWG über 5 Jahre abgeschrieben werden.</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Muss ich ein Verzeichnis für GWG führen, wenn ich die Sofortabschreibung nutze?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Ja, für die steuerliche Anerkennung muss ein spezielles Verzeichnis geführt werden. In der Praxis wird dies oft durch das Buchen auf separaten Konten realisiert.</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Wo finde ich die passenden Buchungskonten für die GWG-Abschreibung in meinem Kontenrahmen (z.B. SKR03/SKR04)?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Die gängigen Kontenrahmen (z.B. DATEV SKR03/SKR04) bieten spezielle Buchungskonten für die GWG-Sofortabschreibung und die GWG-Poolabschreibung. Im SKR03 sind dies z.B. die Konten 4855 (Sofortabschreibung) und 4862 (Abschreibung Sammelposten).</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted" style="font-family: arial black, sans-serif;"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Kann ich jedes Jahr neu entscheiden, ob ich die GWG-Sofortabschreibung oder den Sammelposten nutze?</span></span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Ja, Unternehmen können jedes Jahr neu wählen, welche Methode sie anwenden möchten.</span></span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Eigenbeleg erstellen &#8211; ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Mar 2024 10:25:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditorenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Belege]]></category>
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		<category><![CDATA[Eigenbeleg erstellen]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Fremdbeleg]]></category>
		<category><![CDATA[Notbeleg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder Gewerbetreibende ist durch zahlreiche Vorschriften verpflichtet Bücher zu führen. Auch wenn die Digitalisierung in der Buchhaltung Spuren und Module hinterlassen hat, spricht man immer noch von &#8222;Bücher führen&#8220;. Die Buchführungspflicht ist mit zahlreichen Vorschriften und Anforderungen verbunden. So sind&#46;&#46;&#46;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Gewerbetreibende ist durch zahlreiche Vorschriften verpflichtet Bücher zu führen. Auch wenn die Digitalisierung in der Buchhaltung Spuren und Module hinterlassen hat, spricht man immer noch von &#8222;Bücher führen&#8220;. Die Buchführungspflicht ist mit zahlreichen Vorschriften und Anforderungen verbunden.</p>
<p>So sind beispielsweise die sogenannten &#8222;<em>Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form</em>&#8220; &#8211; etwas kürzer &#8222;GoBD&#8220; &#8211; von jedem Anwender einzuhalten. Hierin ist der Grundsatz verankert, dass jede Buchung einen Beleg erfordert.</p>
<p>Egal ob Kauf einer Maschine, Tanken im Ausland oder Schnäppchen auf dem Flohmarkt &#8211; jeder betriebliche Geschäftsvorfall ist mit einem Beleg nachzuweisen. In der Praxis ist dies nicht immer möglich. Wenn also vom Geschäftspartner kein (Fremd-) Beleg ausgestellt wurde oder werden konnte, kann der Unternehmer einen Eigenbeleg erstellen. Was es hier zu beachten gilt, belegt der nachfolgende praktische Ratgeber. Belegfrei!</p>

<h2>Warum Belege in der Buchführung so wichtig sind</h2>
<p>Belege erfüllen eine wichtige Funktion in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">(doppelten) Buchführung</a> jedes Unternehmens; sie sind</p>
<blockquote><p>Schriftliche Nachweise der jeweiligen Geschäftsvorfälle und dokumentieren die Übertragung der Vorgänge in die laufende Buchführung.</p></blockquote>
<p>Belege sichern das vollständige Erfassen aller Geschäftsvorfälle und ermöglichen ein nachträgliches Kontrollieren von betrieblichen Vorgängen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3483 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7.png" alt="Eigenbelege schreiben" width="300" height="300" title="Eigenbeleg erstellen - ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024 60" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7-150x150.png 150w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/03/Belege_v7-80x80.png 80w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" />Damit eine Überprüfung durch Außenstehende (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfer) möglich ist, fordert das Gesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html" target="_blank" rel="noopener">§ 238 HGB</a>), dass sich ein &#8222;<em>sachverständiger Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann&#8220;</em>. Hierbei spielen die Belege eine zentrale Rolle.</p>
<p>Das Steuerrecht bläst hier ins gleiche Horn; die Abgabenordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__97.html" target="_blank" rel="noopener">§ 97 AO</a>) schreibt in klassischem Beamtendeutsch vor, dass &#8222;<em>die Beteiligten und andere Personen der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen haben</em>&#8222;.</p>
<p>Damit Belege vom Finanzamt anerkannt werden sind grundsätzlich zwei Voraussetzungen zu erfüllen:</p>
<ol>
<li style="list-style-type: none;">
<ol>
<li>die Ausgaben müssen nachweislich <strong>betrieblich veranlasst</strong> oder beruflich notwendig sein</li>
<li>die <strong>Höhe</strong> der Ausgaben muss <strong>glaubhaft oder plausibel</strong> sein</li>
</ol>
</li>
</ol>
<p>Belege sind in der Regel <strong>nicht erforderlich,</strong> wenn steuerliche Pauschalen zum Ansatz kommen, beispielsweise Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparer-Pauschbetrag, Verpflegungspauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag.</p>
<h2>Drei Arten der Belege: Fremdbelege, Eigenbeleg, Ersatzbeleg</h2>
<p>Die Gesamtheit aller Belege eines buchführenden Unternehmens stammt in der Praxis nicht aus einer Quelle. Es sind die stark vertretenen Fremdbelege von Dritten (Lieferanten, Geschäftspartnern und Dienstleistern), aber auch Eigen- und Ersatzbelege vorhanden. Welche Besonderheiten bestehen bei diesen Belegarten?</p>
<h3>Von anderen Unternehmen ausgestellte Fremdbelege</h3>
<p>Die <strong>Fremdbelege</strong> erhält die Buchhaltung von außerhalb des Unternehmens. Erstellt werden diese (Original-) Belege also von Unternehmensfremden. Der empfangende Unternehmer hat daher in den meisten Fällen keinen Einfluss auf die Gestaltung der Fremdbelege. Der ausstellende, externe Geschäftspartner entscheidet über Aussehen, Aufbau und Aufmachung des Belegs.</p>
<p>Grundsätzlich sind aber die umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html" target="_blank" rel="noopener">§ 14 UStG</a>) einzuhalten, also beispielsweise Name und Anschrift des leistenden und leistungsempfangenden Unternehmens, Datumsangaben, fortlaufende Rechnungsnummer, Angabe der Art und Menge der gelieferten Gegenstände oder berechneten Leistung usw.</p>
<p>Fremdbelege können sein:</p>
<ul>
<li>(digitale) Eingangsrechnungen</li>
<li>Lieferscheine</li>
<li>Barquittungen</li>
<li>Kassenzettel</li>
<li><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/bewirtungsbeleg-ausfuellen/" target="_blank" rel="noopener">Bewirtungsbelege</a></li>
<li>E-Mails</li>
<li>Kontoauszüge</li>
<li>Frachtbriefe</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich haben Fremdbelege die höhere Beweiskraft und führen in der Regel zu einer vorbehaltslosen Anerkennung bei Steuerbehörden, sofern keine Zweifel durch Fehlen von Angaben oder Hinweis auf Scheinbelege bestehen.</p>
<h3>Eigenbeleg erstellen bei fehlenden Fremdbelegen</h3>
<p><strong>Eigenbelege</strong> kommen zur Anwendung, wenn kein Fremdbeleg verwendet werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Fremder keinen Beleg ausstellen kann (Taxifahrer hat keinen Block mehr) oder gar kein Fremder unmittelbar und direkt beteiligt ist (Geldeinwurf in Zeitungsautomaten).</p>
<p>Diese Belegart ist also im eigenen Unternehmenskreis ausgestellte Dokumente, ohne Mitwirkung eines Fremden. Aussteller können der Unternehmer selbst, Mitarbeiter des Unternehmens oder beauftragte Außenstehende (Steuerberater) sein.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.awin1.com/cshow.php?s=2813521&amp;v=20766&amp;q=406555&amp;r=1322153" alt="Automatisierte Buchhaltung für Selbständige" width="728" height="90" border="0" title="Eigenbeleg erstellen - ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024 58"></a><span style="font-size: 18pt;">Sie kümmern sich um Ihren Erfolg &#8211; FastBill kümmert sich um die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/fastbillbuha" target="_blank" rel="noopener">Buchhaltung</a></span>*</p>
<hr />
</p>
<p>Diese Sonderbelege sind in der Praxis meist Originalbelege, da sie im Unternehmen originär ausgestellt werden. Denkbar sind aber auch Scans, Fotos oder Kopien von anderen Dokumenten, die man als Eigenbeleg erstellen kann, sofern sei die notwendigen Anforderungen erfüllen.</p>
<h3>Ersatzbelege bei verlorenen oder vernichteten Originalbelegen</h3>
<p>Ist ein Original-Fremdbeleg verloren gegangen oder vernichtet worden, können <strong>Ersatzbelege</strong> (auch Notbelege genannt) ausgestellt und verwendet werden. Hierbei handelt es sich um einen internen Eigenbeleg, der den Geschäftsvorfall des ursprünglichen Fremdbelegs so gut wie möglich dokumentiert.</p>
<p>Die Ausstellung eines Ersatzbelegs sollte nur dann erfolgen, wenn beim externen Geschäftspartner kein Duplikat des Fremdbelegs angefordert werden kann &#8211; beispielsweise, weil der (ausländische) Taxisfahrer nicht mehr kontaktiert werden kann. Dokumentieren Sie daher immer, warum keine Belegkopie vom ursprünglichen Aussteller möglich war.</p>
<p>Es versteht sich von selbst, dass Ersatzbelege die Ausnahme sein müssen. Jeder Finanzbeamte hat Verständnis, dass bei einem Gewerbe mit hunderten oder tausenden Geschäftsvorfällen auch mal etwas schiefgehen kann und Belege nicht mehr auffindbar sind. Ein sauber ausgestellter Ersatzbelege wird daher nicht zu Stirnrunzeln führen. Wenn aber die Zahl der Ersatzbelege auffällig hoch ist, wird jeder Beamte eine unsachgemäße Buchführung annehmen und zur Hinzu-Schätzung ausholen.</p>
<h2>Eigenbeleg: Vorsteuerabzug möglich?</h2>
<p>Selbst wenn bei einem Geschäftsvorfall offiziell Umsatzsteuer enthalten und bezahlt wurde (z. B. bei einem privatrechtlichen Parkticket), kann diese bei einem internen Eigen- oder Notbeleg <strong>nicht</strong> im Rahmen des Vorsteuerabzug angesetzt werden.</p>
<p><strong>Voraussetzung</strong> für den zulässigen Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer <strong>ordnungsgemäßen Rechnung</strong> mit korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html" target="_blank" rel="noopener">§ 15 UStG</a>). Mussten Sie einen Eigenbeleg erstellen, ist dies nicht der Fall, denn diese Form des Belegs stellt <strong>keine Rechnung</strong> dar. Zudem fehlt es an einem Ausweis der Umsatzsteuer durch den ursprünglichen Aussteller.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 18pt; font-family: arial black, sans-serif;">Fernstudium: Machen Sie Ihren nächsten Karriere-Schritt</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/allensbach-steuer" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsv?amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" alt="728x90" width="728" height="90" border="0" title="Eigenbeleg erstellen - ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024 59"></a><span style="font-size: 18pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">=&gt; <a href="https://janus.r.jakuli.com/ts/i5041534/tsc?typ=r&amp;amc=con.blbn.515293.523663.CRTuUmPl67W" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> mit &#8222;<span style="font-family: arial black, sans-serif;">Betrieblicher Steuerlehre</span>&#8220; beruflich durchstarten!*</span></p>
<hr />
</p>
<p>Auch wenn der Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen nicht möglich ist, so kann der Gesamtbetrag des Geschäftsvorfalls (Nettobetrag <span style="text-decoration: underline;">und</span> entrichtete Umsatzsteuer) vollumfänglich <strong>als Betriebsausgabe angesetzt</strong> werden.</p>
<h2>Eigenbeleg erstellen: Wie muss er aussehen?</h2>
<p>Wenn Sie einen Eigenbeleg erstellen müssen, gibt es dafür primär keine Vorschriften; ein einfaches Blatt Papier mit handschriftlichen Angaben reicht grundsätzlich aus. In der heutigen Zeit sind auch digitale Eigenbelege denkbar und möglich.</p>
<p>Es muss erkennbar sein, dass es sich um den Sonderfall eines Eigenbelegs handelt; daher empfiehlt es sich, die klare  Bezeichnung &#8222;Eigenbeleg&#8220; auf dem Dokument zu verwenden.</p>
<h2>Eigenbeleg schreiben: Welche Bestandteile müssen rein?</h2>
<p>Wenn Sie einen <strong>Eigenbeleg erstellen</strong>, sind manche Bestandteile unbedingt erforderlich, andere wiederum &#8222;nur&#8220; empfehlenswert. Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die Must-Have und Should-Have-Inhalte beim Eigenbeleg erstellen nach unserer Empfehlung entnehmen:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 100%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 33.3333%; background-color: #01319d;"><strong><span style="color: #ffffff;">Inhalte bei Eigenbeleg erstellen<br />
</span></strong></td>
<td style="width: 33.3333%; background-color: #01319d; text-align: center;"><strong><span style="color: #ffffff;">unbedingt erforderlich</span></strong></td>
<td style="width: 33.3333%; background-color: #01319d; text-align: center;"><strong><span style="color: #ffffff;">empfohlen</span></strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Belegdatum</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Belegnummer</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Name und Anschrift des Zahlungsempfängers</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Art der Aufwendung (Lieferung/Leistung)</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Gesamtkosten</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Nachweis zur Preisermittlung</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">Grund für Ausstellung Eigenbeleg</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 33.3333%;">handschr. Unterzeichnung des Belegs</td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;"></td>
<td style="width: 33.3333%; text-align: center;">x</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die <strong>Unterzeichnung des Eigenbelegs</strong> wird von vielen Stellen als absolutes Muss gesehen. Die Erfordernis einer rechtsgültigen Unterschrift setzt dann aber voraus, dass es sich um einen Papierbeleg handelt, der ausgedruckt und dann manuell unterzeichnet wird. In der heutigen digitalen Zeit dürfte das in vielen Fällen nicht mehr praktikabel sein; auch wenn die Erstellung eines Eigenbelegs im Gesamtumfang der Buchführung eine absolut untergeordnete Rolle spielt.</p>
<p>Sofern eine Unterzeichnung des Eigenbelegs im Verarbeitungsprozess möglich ist, empfehlen wir diesen Schritt. Sollte es für den (digitalen) Buchführungsprozess aber störend sein, sind wir der Ansicht, dass eine digitale Signatur oder auch eine signaturlose Bearbeitung eines Eigenbelegs möglich ist.</p>
<p>Stellen Sie in diesem Fall unbedingt sicher, dass die Herkunft und Zuordenbarkeit des Belegs sichergestellt sind, um eventuelle Zuordnungszweifel eines Betriebsprüfers aus dem Weg zu räumen.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende ist mit zahlreichen Vorschriften und Anforderungen verbunden, wobei die sorgfältige Dokumentation von Geschäftsvorfällen durch Belege eine zentrale Rolle spielt.</p>
<p>Die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Belegen gemäß den GoBD ist unerlässlich, um sowohl gesetzlichen Anforderungen als auch steuerlichen Pflichten gerecht zu werden. Dabei spielen Fremdbelege, Eigenbelege und Ersatzbelege unterschiedliche Rollen und erfordern spezifische Maßnahmen.</p>
<p>Trotz der Bedeutung von Belegen für die Buchführung bleiben Eigenbelege und Ersatzbelege Ausnahmen, die nur unter bestimmten Umständen und mit entsprechender Dokumentation akzeptiert werden.</p>
<p>Die korrekte Erstellung und Aufbewahrung von Belegen ist somit von entscheidender Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz betrieblicher Vorgänge sowie für die rechtskonforme Steuererklärung.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ)</h2>
<h3>Welche Arten von Belegen gibt es?</h3>
<p>Es gibt drei Arten von Belegen: Fremdbelege, Eigenbelege und Ersatzbelege. Fremdbelege stammen von externen Partnern wie Lieferanten oder Dienstleistern. Eigenbelege werden intern ausgestellt, wenn keine Fremdbelege verfügbar sind. Ersatzbelege werden verwendet, wenn Originalbelege verloren gegangen sind.</p>
<h3>Wann und wie erstellt man Eigenbelege?</h3>
<p>SIe werden erstellt, wenn keine Fremdbelege verfügbar sind, z.B. bei fehlenden Quittungen. Sie können auf einfaches Papier oder digital erstellt werden und müssen den Geschäftsvorfall nachvollziehbar dokumentieren.</p>
<h3>Was sind Ersatzbelege und wann werden sie verwendet?</h3>
<p>Ersatzbelege werden ausgestellt, wenn Originalbelege verloren gegangen sind. Sie dokumentieren den Geschäftsvorfall nachträglich so gut wie möglich und sollten nur verwendet werden, wenn keine Kopie des Originalbelegs erhältlich ist.</p>
<h3>Ist ein Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen möglich?</h3>
<p>Eigenbelege ermöglichen keinen Vorsteuerabzug, da sie keine ordnungsgemäßen Rechnungen im Sinne des § 15 UStG darstellen. Der Gesamtbetrag des Geschäftsvorfalls kann jedoch als Betriebsausgabe angesetzt werden.</p>
<h3>Wie sollte ein Eigenbeleg aussehen und welche Angaben sind erforderlich?</h3>
<p>Beim Eigenbeleg erstellen sollte das Datum, die Belegnummer, Name und Anschrift des Zahlungsempfängers, die Art der Aufwendung, die Gesamtkosten und den Grund für die Ausstellung enthalten. Eine handschriftliche Unterschrift ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich, besonders bei digitalen Eigenbelegen.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/eigenbeleg-erstellen/">Eigenbeleg erstellen &#8211; ein praktischer Ratgeber für den Sonderbeleg in 2024</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Feb 2024 09:40:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagenbuchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Hardware]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>
		<category><![CDATA[Handelsbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben seit vielen Jahren eine hohe Beliebtheit bei den steuerpflichtigen Anwendern. Zum einen vereinfachen sie die buchhalterische Behandlung von geringwertigen Gegenständen des Anlagevermögens. Zum anderen haben Sie durch die Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (GWG-Sammelposten) zwei einfache Ergebnis- und&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/">Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) haben seit vielen Jahren eine hohe Beliebtheit bei den steuerpflichtigen Anwendern. Zum einen vereinfachen sie die buchhalterische Behandlung von geringwertigen Gegenständen des Anlagevermögens. Zum anderen haben Sie durch die Sofortabschreibung oder Poolabschreibung (GWG-Sammelposten) zwei einfache Ergebnis- und Steuergestaltungsobjekte.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche Voraussetzung und Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 gilt und wie Sie diese steueroptimal in Ihrer Buchführung anwenden können, erfahren Sie im folgenden (nicht gering-, sondern hochwertigen) Blog-Beitrag.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"></span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">&#8222;<strong>Geringwertige Wirtschaftsgüter</strong>&#8220; sind ein steuerliches Konstrukt, um Steuerpflichtigen eine Möglichkeit zur schnellen Abschreibung und zur Vereinfachung in der bilanziellen Behandlung bestimmter geringwertiger Güter zu ermöglichen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zu denen die GWG gehören, sind grundsätzlich zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Um hier bei geringwertigen Gütern eine Vereinfachung anbieten zu können, wurden die steuerlichen GWG ins Leben gerufen und ins Einkommensteuergesetz geschrieben. Steuerpflichtige können seitdem entscheiden, ob sie diese geringen Anlagevermögensgüter normal aktivieren oder sofort abschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>Sofortabschreibung</strong> ist auch ein Grund, weshalb geringwertige Wirtschaftsgüter in der Praxis <strong>große Beliebtheit</strong> fanden; das GWG-Wahlrecht hat sich zu einer beliebten Gewinn- und somit Steuergestaltungsmöglichkeit entwickelt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Vergangenheit wurden die <strong>wertmäßigen Grenzen</strong> zur Anerkennung von GWG mehrfach verändert. Von zuletzt <strong>410 EUR</strong> (ehemals 800 DM) auf 800 EUR. Um die GWG-Regelung anwenden zu können, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, die in den nachfolgenden Kapiteln praxisnah erläutert werden.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
<p style="text-align: left;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-3588" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp" alt="GWG-Anschaffung: geringwertige wirtschaftsgüter unter 250 euro" width="300" height="200" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 67" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-300x200.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-520x347.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung-320x214.webp 320w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/04/GWG-Anschaffung.webp 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><span style="font-size: 12pt;"><strong>Lesen Sie auch: </strong></span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-anschaffung-beispiele/" target="_blank" rel="noopener"><span style="font-size: 12pt;">Anschaffung geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Praxisbeispiele mit Buchungssätzen (SKR 03/SKR 04)</span></a></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfreuen sich bei den Unternehmern großer Beliebtheit; sie ermöglichen durch Ihre Sofortabschreibung die in der Praxis beliebe Ergebnis- und Steuergestaltung. Auf Grund der steuerlichen Voraussetzungen können bei der GWG-Anschaffung verschiedene Konstellationen bei den Buchhaltern landen.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 10pt;">Wie die jeweiligen Fälle der GWG-Anschaffung dann in der Praxis zu verbuchen sind, erläutert dieser Blog-Beitrag mit (hochwertigen) Praxisbeispielen und Buchungsvorschlägen.</span></p>
<hr />
</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter: Gesetz</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die geringwertigen Wirtschaftsgüter sind gesetzlich im Einkommensteuergesetz normiert. Dort finden sich die entsprechenden Vorschriften im <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG</a>. Die Anwendung ist sowohl bei <strong>bilanzierenden Steuerpflichtigen</strong> als auch bei Anwendern der <strong>Einnahme-Überschussrechnung (EÜR)</strong> möglich.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Im Handelsrecht (HGB) finden sich keine expliziten Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern. Das Handelsrecht verweist auf die steuerlichen Regelungen und lässt die Anwendung der Standard-GWGs in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/handelsbilanz-steuerbilanz/" target="_blank" rel="noopener">Handelsbilanz</a> zu. Umstritten ist, ob hingegen der steuerliche GWG-Sammelposten uneingeschränkt und unverändert im handelsrechtlichen Abschluss übernommen werden kann.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche GWG-Voraussetzungen müssen erfüllt sein<br />
</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit in der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/" target="_blank" rel="noopener">(doppelten) Buchführung</a> eines Steuerpflichtigen ein geringwertiges Wirtschaftsgut angesetzt werden darf:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen netto 800 EUR nicht überschreiten</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Führen des Wirtschaftsgutes in einem besonderen Verzeichnis</span></li>
</ul>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Als geringwertige Wirtschaftsgüter kommen nur abnutzbare Wirtschaftsgüter des <strong>Anlagevermögens</strong> in Betracht; Vorräte des Umlaufvermögens (Rohstoffe, Waren, Erzeugnisse), die in die Verarbeitung und Leistungserstellung eingehen, können <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> angesetzt werden. Zudem müssen die Güter <strong>beweglich</strong> sein, unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude oder Gebäudeteile sowie immaterielle Güter wie Lizenzen, (Nutzungs-) Rechte, Patente usw. fallen ebenfalls <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> unter die GWG-Voraussetzungen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ist ein Gegenstand Teil eines anderen, kann es ebenfalls <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> als GWG fungieren, da bei dem Teil kein eigenständiges Wirtschaftsgut vorliegt.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Voraussetzung &#8222;<strong>abnutzbar</strong>&#8220; erfordert, dass der Gegenstand im Laufe seines Lebens einem technischen oder wirtschaftlichen <strong>Verschleiß unterliegt</strong>, also im Laufe der Jahre immer weniger Wert hat. Das ist beispielsweise bei einem Schreibtisch, einem Multifunktionsdrucker und einer Kaffeemaschine der Fall; bei einem berühmten antiquarischen Gemälde hingegen nicht. Das behält in der Regel seinen Wert, wenn nicht irgendjemand Farbe oder Kartoffelbrei dagegen schmiert.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unerheblich ist der Zustand der Gegenstände bei Anschaffung. Daher sind neue, neuwertige oder gebrauchte, abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Selbstständige Nutzungsfähigkeit</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine weitere (berühmte) Voraussetzung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist die <strong>selbständige Nutzungsfähigkeit</strong>. In der Praxis gibt es bei diesem Erfordernis die meisten Abstimmprobleme; im Gegensatz zur betragsmäßigen Höchstgrenze. Das Einkommensteuergesetz definiert nämlich nicht, was darunter exakt zu verstehen ist; das wäre ja auch für die Praxis zu schön gewesen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Stattdessen grenzt das Gesetz den Begriff negativ an; soll heißen, es wird erläutert, wann <span style="text-decoration: underline;"><strong>keine</strong></span> selbstständige Nutzung vorliegt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG</a>):</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">wenn der Gegenstand nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur <strong>zusammen</strong> mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens <strong>genutzt werden</strong> kann und</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter <strong>technisch aufeinander abgestimmt</strong> sind.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wird ein Gegenstand aus einem betrieblichen <strong>Nutzungszusammenhang</strong> herausgelöst und in einen anderen Nutzungszusammenhang eingefügt, bleibt er hier auch nicht selbstständig nutzungsfähig.</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine selbstständige Nutzungsfähigkeit ist also grundsätzlich gegeben, wenn der Gegenstand getrennt für sich allein genutzt werden kann. Das ist beispielsweise bei einem Notebook oder einer Kaffeemaschine der Fall; bei einer Grafikkarte oder einer internen Festplatte hingegen nicht. Diese benötigen für Ihre Funktionalität immer eine IT-Hardware, mit der sie technisch aufeinander abgestimmt sind.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 70"><span style="color: #09b8d7;"><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beispiele <span style="text-decoration: underline;">ohne</span> selbstständige Nutzungsfähigkeit</span></span><br />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei folgenden Gegenständen liegt <span style="text-decoration: underline;">keine</span> selbstständige Nutzungsfähigkeit vor und ein Ansatz als geringwertige Wirtschaftsgüter entfällt:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoradio</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoreifen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Maschinenteile</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">PC-Bildschirm</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Tastatur</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Drucker (sofern kein Multifunktionsdrucker)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">PC-Peripheriegeräte wie Scanner, Plotter, Grafik-Tablett</span></li>
</ul>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Entscheidend für die Antwort auf die Frage nach der Voraussetzung zur selbstständigen Nutzungsfähigkeit ist die <strong>konkrete betriebliche Zweckbestimmung</strong> des Gegenstandes und nicht die typischerweise Anwendung der Art der Gegenstände in der betrieblichen Praxis.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">GWG-Grenze: netto oder brutto (800 Euro)?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Prüfung der Höchstgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind zwei Punkt wichtig:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der Höchstbetrag lautet auf <strong>exakt 800 EUR</strong> (bis 2018: 410 EUR). Beträgt der jeweilige Wert des Gegenstands also genau 800 EUR (oder 410 EUR), ist die Grenze positiv eingehalten. Ab 800,01 EUR (oder 400,01 EUR) ist die Grenze gerissen und ein Ansatz als geringwertiges Wirtschaftsgut scheidet aus.</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der Höchstgrenze handelt es sich um eine <strong>Netto-Höchstgrenze</strong>. Die Umsatzsteuer ist also nicht mit einzubeziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Unternehmer <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (<a href="https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2020/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4a-Umsatzsteuerrechtlicher-Vorsteuerabzug/Paragraf-9b/inhalt.html" target="_blank" rel="noopener">R 9b Abs. 2 Satz 1 EStR</a>).</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sehr wohl zum Ansatz kommen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern hingegen die Grundsätze zur Aktivierung von Anlagevermögen. Daher sind <strong>alle Aufwendungen</strong> mit einzubeziehen, die erforderlich sind, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (Anschaffungsnebenkosten). Zahlungsabzüge wie Skonti sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ebenfalls abzuziehen.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 71"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Praxistipp</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fallen bei einem als GWG behandelten Wirtschaftsgut im <strong>Folgejahr oder später</strong> nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten an, die dazu führen, dass die Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (nachträglich) überschritten wird, hat dies <span style="text-decoration: underline;">keine</span> nachteiligen Auswirkungen für das GWG. Die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind unabhängig von deren Höhe als Betriebsausgaben zu behandeln. Das GWG wird dadurch <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> nachträglich zum Nicht-GWG; es sei denn, dies passiert im Jahr der Anschaffung oder Herstellung.</span></p>
<hr />
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Führen in besonderem Verzeichnis</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine weitere steuerliche Voraussetzung schreibt vor, dass die jeweiligen GWG bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage in einen Betrieb in einem &#8222;<strong><em>besonderen laufend zu führenden Verzeichnis</em></strong>&#8220; festzuhalten sind, sofern sich die geforderten Angaben nicht bereits aus der laufenden Buchführung ergeben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In dem gesonderten Verzeichnis sind folgende Angaben erforderlich:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Höhe der Anschaffungs-, Herstellungskosten oder Einlagewerte (gemeiner Wert)</span></li>
</ul>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 72"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Voraussetzung &#8222;<strong><em>besonderes, laufend zu führenden Verzeichnis</em></strong>&#8220; hört sich dramatisch und nach hohem Verwaltungsaufwand an. Hintergrund dürfte sein, dass die Steuerbehörden sicherstellen wollten, dass sie sich bei Prüfung der Ansatzvoraussetzungen die jeweiligen Wirtschaftsgüter nicht wild in der Buchhaltung zusammensuchen müssen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In der Praxis wird diese Voraussetzung durch Buchung der jeweiligen Vorgänge auf einem <strong>separaten Buchführungskonto</strong> oder Aufführung im <strong>Inventarverzeichnis</strong> erfüllt. Folgende Konten sind in den Standard-DATEV-Kontenrahmen vorgesehen:</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">SKR 03: Konto 0480 &#8211; Geringwertige Wirtschaftsgüter</span><br />
<span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">SKR 04: Konto 0670 &#8211; Geringwertige Wirtschaftsgüter</span></p>
<hr />
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250 EURO</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Eine Besonderheit liegt bei Wirtschaftsgütern vor, die eigentlich die Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter erfüllen (abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens; selbstständige Nutzungsfähigkeit), wertmäßig aber <strong>unter 250 EUR</strong> liegen.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">In diesen Fällen kann aus Vereinfachungsgründen eine <strong>Aktivierung als GWG unterbleiben</strong> und stattdessen eine direkte Buchung im <strong>Aufwand</strong> erfolgen. Somit ist auch ein Führen des GWG in einem &#8222;besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis&#8220; hinfällig. In der Praxis wird daher die herkömmliche Verbuchung auf einem dem Geschäftsvorfall entsprechenden Aufwandskonto vorgenommen.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 72"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bis 2017 lag die Geringfügigkeitsgrenze bei <strong>150 EUR</strong>; darunter brauchte kein geringwertiges Wirtschaftsgut aktiviert werden und das Wirtschaftsgut konnte stattdessen sofort als Betriebsausgabe gebucht werden. Die Grenze wurde dann mit Anhebung der Höchstbetragsgrenze (410 EUR auf 800 EUR) auf 250 EUR erhöht.</span></p>
<hr />
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">GWG-Sammelposten (Poolabschreibung)</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter, die <strong>über 250 EUR</strong> (bis 2017: 150 EUR) liegen und die <strong>Höchstgrenze von netto 1.000 EUR</strong> nicht überschrieben, können alternativ &#8211; bei entsprechender Wahlrechtsausübung &#8211; als sogenannter GWG-Sammelposten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html" target="_blank" rel="noopener">§ 6 Abs. 2a EStG</a>) aktiviert und behandelt werden.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Der Unterschied zur <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/gwg-abschreibung/">GWG-Sofortabschreibung</a> besteht darin, dass der Sammelposten einheitlich &#8211; unabhängig der enthaltenen Güter &#8211; über <strong>5 Jahre</strong> gewinnmindernd aufzulösen (Poolabschreibung) ist. Dieses Wahlrecht ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise wegen aktuell niedriger Gewinne der GWG-Abschreibungsaufwand über die nächsten Jahre verteilt werden soll.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 72"><span style="color: #09b8d7; font-family: arial black, sans-serif;">Hinweis</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wie bei der GWG-Poolabschreibung führen im Folgejahr oder später anfallende <strong>nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten</strong> nicht dazu, dass eine erneute Prüfung der Einhaltung der Höchstgrenzen erfolgen muss. Die Sammelposten bleiben bestehen; die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind im jeweiligen Jahr dem jeweiligen Sammelposten zuzuführen und planmäßig über die Sammelposten-Nutzungsdauer abzuschreiben.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Da es sich beim GWG-Sammelposten um einen typisierten Sammelposten handelt, gelten die üblichen <strong>Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung</strong> (außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung usw.) <span style="text-decoration: underline;">nicht</span>. Dies hat zur Folge, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts, ein Ausscheiden (z. B. durch Verkauf oder Verlust) oder Wertminderungen <span style="text-decoration: underline;">keinen</span> Einfluss auf den Sammelposten haben.</span></p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Ausübung dieses Wahlrechts (GWG-Sammelposten) gilt einheitlich für alle im jeweiligen Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Gegenstände. Ein Wechsel zwischen GWG-Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten innerhalb eines Wirtschaftsjahres ist daher nicht möglich. Die Anwendung der GWG-Sofortabschreibung im Jahr 01 und des GWG-Sammelpostens im Jahr 02 (oder umgekehrt) hingegen schon.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter: Beispiele</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter, die als geringwertige Wirtschaftsgüter hinsichtlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit anerkannt wurden</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ausstellungsgegenstände</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bestecke in Gaststätten, Hotels, Kantinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bilder</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bibliothek (eines Rechtsanwalts)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bücher (einer Leih- oder Fachbücherei)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Datenträger</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Einrichtungsgegenstände in Läden, Werkstätten, Büros, Hotels, Gaststätten</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fässer/Flaschen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Grundausstattung einer Kfz-Werkstatt mit Spezialwerkzeugen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kisten/Transportkästen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Lampen (Steh-, Tisch- und Hängelampen)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Möbel</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Paletten zum Transport und zur Lagerung von Waren</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Regale (aus genormten Stahlregalteilen zusammengesetzt und nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung i.d.R. auf Dauer in dieser Zusammensetzung genutzt)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Schreibtischkombinationsteile, die nicht fest miteinander verbunden sind</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Spezialbeleuchtungsanlagen in einem Schaufenster</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Trivial-Programme/Software (bis 410 EUR/800 EUR sind keine immateriellen Gegenstände und GWG-tauglich)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wäsche in Hotels</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;"><hr />
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<hr />
</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wirtschaftsgüter, die als geringwertige Wirtschaftsgüter hinsichtlich der selbstständigen Nutzungsfähigkeit <span style="text-decoration: underline;">nicht</span> anerkannt wurden</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Autoradio</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Beleuchtungsanlage als Lichtband zur Beleuchtung in Fabrikräumen und Werkhallen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bestuhlung in Kinos und Theatern</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bohrer i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Drehbank mit als Antrieb eingebautem Elektromotor</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">EDV-Kabel nebst Zubehör zur Vernetzung einer EDV-Anlage</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Elektromotor zum Einzelantrieb einer Maschine, einer Drehbank oder eines Webstuhls</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Ersatzteile für Maschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Formen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Fräser i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Gerüst- und Schalungsteile sowie Schalungstafeln (genormt und technisch aufeinander abgestimmt)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Kühlkanäle</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Leuchtstoffröhren/ Lichtbänder</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Maschinenwerkzeuge und ‑verschleißteile</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Peripheriegeräte einer PC-Anlage (nicht bei Kombinations-Geräten und bei externen Datenspeichern)</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Pflanzen von Dauerkulturen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Sägeblätter in Diamantsägen und ‑gattern</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Stanzwerkzeuge i.V.m. Werkzeugmaschinen</span></li>
<li><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Technische Sicherheitseinrichtung</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Unabhängig von der Aufführung in obiger Liste sind die GWG-Voraussetzungen individuell von jedem Betrieb bei jedem Einzelfall individuell zu prüfen.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Zusammenfassung GWG</span></h2>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die GWG-Regelung ermöglicht es Steuerpflichtigen, Anlagegüter bis zu einer bestimmten Wertgrenze <strong>sofort abzuschreiben</strong>, anstatt sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu aktivieren. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Abnutzbarkeit, die Selbstständigkeit der Nutzungsfähigkeit und die Einhaltung der Höchstgrenze für Anschaffungs- oder Herstellungskosten.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die <strong>Höchstgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter</strong> für die Sofortabschreibung liegt derzeit bei 800 Euro (bzw. voraussichtlich zukünftig bei 1.000 Euro) netto. Die jeweiligen GWGs müssen dann in einem separaten Verzeichnis geführt werden. Güter <strong>unter 250 Euro</strong> können aus Vereinfachungsgründen direkt als Betriebsausgaben gebucht werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern über 250 EUR und unter 1.000 EUR kann alternativ ein GWG-Sammelposten gebildet werden, der dann über eine Dauer von 5 Jahren abgeschrieben werden muss.</span></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Entscheidung für die <strong>GWG-Sofortabschreibung </strong>oder den GWG-Sammelposten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Anschaffungskosten und die langfristige Gewinnplanung des Unternehmens. Beide Optionen bieten steuerliche Vorteile, erfordern jedoch eine sorgfältige Buchführung und Dokumentation.</span></p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3639 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024.webp" alt="GWG-Grenzen 2024" width="732" height="154" title="Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 - alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung 75" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024.webp 732w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-300x63.webp 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-720x151.webp 720w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-520x109.webp 520w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/05/GWG-Grenzen-2024-320x67.webp 320w" sizes="auto, (max-width: 732px) 100vw, 732px" /></p>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die Kenntnis der genauen Voraussetzungen und Grenzen der GWG-Regelungen ermöglichen den Steuerpflichtigen eine steueroptimale Verwendung von (geringwertigen) Wirtschaftsgüter.</span></p>
<h2><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Häufige Fragen (FAQ)</span></h2>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche Anlagevermögensgegenstände, die eine selbstständige Nutzungsfähigkeit besitzen und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 EUR nicht überschreiten. Sie können sofort oder über einen GWG-Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben werden.</span></p>
<h3>Wie hoch ist die Grenze für GWG 2024?</h3>
<p>Die Höchstgrenze für GWG liegt derzeit bei netto 800 EUR. Die Umsatzsteuer wird nicht mit eingerechnet. Güter unter 250 EUR können aus Vereinfachungsgründen direkt als Betriebsausgaben gebucht werden.</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Wo sind geringwertige Wirtschaftsgüter gesetzlich verankert?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Die gesetzlichen Grundlagen für geringwertige Wirtschaftsgüter finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) in den Paragrafen § 6 Abs. 2 und Abs. 2a. Die Anwendung gilt sowohl für bilanzierende Steuerpflichtige als auch für Nutzer der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR).</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung von GWG erfüllt sein?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens müssen selbstständig nutzbar sein und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen netto 800 EUR nicht überschreiten. Zudem müssen sie in einem besonderen Verzeichnis geführt werden.</span></p>
<h3>Was sind Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter?</h3>
<p>Beispiele sind Ausstellungsgegenstände, Bestecke in Gaststätten, Bilder, Möbel, Datenträger und Lampen. Es ist jedoch wichtig, die individuellen Voraussetzungen für jedes Wirtschaftsgut einzeln zu prüfen.</p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was fällt nicht unter geringwertige Wirtschaftsgüter?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Immaterielle Güter, unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Gebäude, sowie Gegenstände, die nicht selbstständig nutzbar sind oder Teil eines anderen Gegenstandes sind, fallen nicht unter die GWG-Regelungen.</span></p>
<h3><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Was ist der Unterschied zwischen GWG-Sofortabschreibung und GWG-Sammelposten?</span></h3>
<p><span style="font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Bei der GWG-Sofortabschreibung können einzelne GWG sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, während die Güter beim GWG-Sammelposten über mehrere Jahre einheitlich abgeschrieben werden, unabhängig von der Nutzungsdauer einzelner Gegenstände.</span></p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/">Geringwertige Wirtschaftsgüter 2024 &#8211; alle Voraussetzungen und Grenzen für die steueroptimale Verwendung</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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		<title>Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Jan 2024 10:30:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren. Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur,&#46;&#46;&#46;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Inventur bildet als Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen die Grundlage für die Bilanzierung. Der Inventurprozess umfasst das physische Zählen, Messen und Erfassen von Vermögenswerten wie Rohstoffen, fertigen Erzeugnissen und Waren.</p>
<p>Für die körperliche Bestandaufnahme gibt es verschiedene Inventurarten wie die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur. Jede dieser Methoden birgt spezifische Vorteile und Anforderungen, um eine korrekte Bestandserfassung zu gewährleisten. Dieser Ratgeber als kostenloser Leitfaden für Praxisanwender zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen &#8211; damit Ihre nächste Inventur in der Praxis problemlos durchschnurrt.</p>

<h2>Definition von Inventur: Inventurarten einfach erklärt</h2>
<p>Damit eine Bilanz aufgestellt werden kann, müssen die einzelnen Vermögensgegenstände (<strong>Inventare</strong>) eine Unternehmens erfasst werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 HGB</a>). Sie bilden die wertmäßigen Inhalte der Bilanz.</p>
<p>Diese Erfassung erfolgt bei bestimmten Bereichen der Bilanz mittels <strong>körperlicher Bestandausnahme</strong>: das berühmte Zählen, Messen, Wiegen. Diese körperliche Aufnahme wird &#8222;<strong>Inventur</strong>&#8220; genannt und kommt in der Praxis insbesondere bei der Erfassung des Vorratsvermögens (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren) zum Einsatz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-2127 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Definition Inventur" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 83"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Definition Inventur</span></p>
<p>Stichtagsbezogene körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, die in der Bilanz dem Grunde nach angesetzt werden müssen.</p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;">Um nicht alles ausnahmslos körperlich und mühevoll erfassen zu müssen, kann das Vorratsvermögen auch mit Hilfe anerkannter <strong>mathematisch-statistischer Methoden</strong> (z. B. Stichproben) ermittelt werden. Voraussetzung ist, dass das Ergebnis dem einer körperlichen Bestandsaufnahme gleichkommt (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241.html" target="_blank" rel="noopener">§ 241 Abs. 1 HGB</a>). Als weitere Inventurerleichterungen können die <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Einzelbewertung_und_Gruppenbewertung">Gruppenbewertung</a> und der <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventur-leitfaden/#Festwerte">Festwert</a> angewendet werden.</span></p>
<h2>Inventurarten</h2>
<p>Welche <strong>Inventurarten</strong> gibt es nach Gesetz und in der Praxis? Neben der Stichtagsinventur kommen die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur zum Einsatz.</p>
<h3>Zeitnahe Inventur &#8211; der Standard zum oder um den Stichtag</h3>
<p>Es ist erforderlich, eine korrekte Inventur entweder am Tag des Jahresabschlusses (Stichtag) oder innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem <strong>Stichtag</strong> durchzuführen. Liegt die tatsächliche Bestandsaufnahme vor oder nach dem Stichtag, müssen Bestandsveränderungen zwischen dem Inventurzeitpunkt und dem Bilanzstichtag berücksichtigt werden.</p>
<h3>Permanente Inventur &#8211; Vorteile für Erfasser und Unternehmen</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann auch durch eine sogenannte &#8222;<strong>permanente Inventur</strong>&#8220; erfolgen, bei der der Lagerbestand zum Bilanzstichtag anhand von Lagerbüchern (z.B. computergestützte Lagerverwaltung) in Bezug auf Art und Menge ermittelt wird. Es ist jedoch erforderlich, den Buchbestand mindestens einmal im Geschäftsjahr durch körperliche Bestandsaufnahme zu überprüfen; dies braucht dann nicht zum Stichtag erfolgen. Dieser Bestand wird dann laufend (permanent) fortgeschrieben.</p>
<p><strong>Voraussetzungen</strong> für diese Inventurart sind:</p>
<ul>
<li>In den Lagerbüchern und IT-Systemen müssen alle Bestände sowie alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge (Stückzahl, Gewicht oder Kubikinhalt) eingetragen und belegmäßig nachgewiesen werden</li>
<li>In jedem Jahr muss mindestens einmal durch eine Inventur geprüft werden, ob das Vorratsvermögen, das in den Lagerbüchern oder IT-Systemen ausgewiesen wird, mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt. Die Prüfung braucht nicht gleichzeitig für alle Bestände vorgenommen zu werden. Sie darf sich aber nicht nur auf Stichproben oder die Verprobung eines repräsentativen Querschnitts beschränken Die Lagerbücher und IT-Systeme sind nach dem Ergebnis der Prüfung zu berichtigen. Der Tag der körperlichen Bestandsaufnahme ist in den Lagerbüchern oder Lagerkarteien zu vermerken.</li>
<li>Über die Durchführung und das Ergebnis der Inventur sind Aufzeichnungen (Protokolle) anzufertigen, die unter Angabe des Zeitpunkts der Aufnahme von den aufnehmenden Personen zu unterzeichnen sind.</li>
</ul>
<p>Sie wird in der Regel nicht akzeptiert für Vermögensgegenstände mit hohem Wert, einem großen Schwund oder erheblichen Mengendifferenzen.</p>
<p>Details zu dieser Inventurart verrät der eigenen Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/permanente-inventur-vorteile/">Permanente Inventur &#8211; Vorteile dieses Inventurverfahrens im Unternehmen nutzen</a>&#8222;, der sich ausschließlich mit diesem Inventurverfahren beschäftigt.</p>
<h3>Verlegte Inventur / Zeitverschobene Bestandsaufnahme</h3>
<p>Die Bestandsaufnahme kann in den letzten <strong>drei Monaten vor</strong> oder den ersten <strong>zwei Monaten nach</strong> dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, vorausgesetzt, eine ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag ist durch Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren gewährleistet.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 84"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel Zeitverschobene Inventur<br />
</span></p>
<p>Die AllesZählen GmbH führt eine vorgelagerte, körperliche Bestandsaufnahme am 31.10.2023 durch und will den Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 mittels Fortschreibung erfassen. Zum 31.10.2023 ergab die Inventur einen Bestand in Höhe von 25.000 EUR. Zwischen dem 1.11.2023 und dem 31.12.2023 erfolgten Wareneingänge im Umfang von 8.000 EUR und Warenausgänge (Wareneinsatz) von 12.000 EUR.</p>
<p>Der Inventurwert zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wird wie folgt ermittelt:</p>
<table style="border-collapse: collapse; width: 59.4733%;">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">(vorgelagerte) Inventur zum 31.10.2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">25.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">zuzügl. Wareneingänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">+ 8.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;">abzügl. Warenausgänge Nov.-Dez. 2023</td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;">&#8211; 12.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 50.4323%; text-align: left;"><strong>Inventurwert zum Bilanzstichtag am 31.12.2023</strong></td>
<td style="width: 20.6119%; text-align: right;"><strong>21.000 EUR</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<hr />
<p>Eine verlegte Inventur kann in der Regel <span style="text-decoration: underline;">nicht angewendet</span> werden, wenn es sich um Vermögensgegenstände mit</p>
<ul>
<li>hohem Wert,</li>
<li>hohem Schwund oder</li>
<li>starken Preisschwankungen handelt.</li>
</ul>
<h2>Umfang der Inventur &#8211; Inventarliste</h2>
<p>Es ist von großer Bedeutung, dass über die verwendeten <strong>Inventarlisten</strong> der Nachweis erbracht werden kann, dass alle Vermögensgegenstände vollständig aufgeführt wurden. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes beachtet werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Rohstoffe</span></p>
<p>Zentrale Posten der Vorratsinventur sind die <strong>Rohstoffe</strong>. Hierunter zählen die Bestandteile oder Materialien, die zur Herstellung oder Produktion von Endprodukten verwendet werden. Sie sind in der Regel noch nicht in den Fertigungsprozess eingegangen und wurden nicht verarbeitet. Stattdessen werden sie als Lagerbestände gehalten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Fertigungsprozess einzubringen.</p>
<p>Wichtig für die Stichtagsinventur ist, dass nicht nur die im Lager befindlichen Rohstoffe, sondern auch die an den (Produktions-) Maschinen stehenden Bestände aufgenommen werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Hilfs- und Betriebsstoffe</span></p>
<p>Es ist wichtig, auch die vorhandenen <strong>Hilfs- und Betriebsstoffe</strong> bei der Stichtagsinventur zu erfassen. Ein Beispiel für einen Hilfsstoff wäre der Leim in der Möbelherstellung. Zu den Betriebsstoffen gehören beispielsweise Heizmaterial sowie Benzin und Öl für Kraftfahrzeuge. In der Regel reicht es aus, sie mit einem angemessenen, geschätzten Wert zu erfassen.</p>
<p>Eine genaue Inventur &#8211; ohne Schätzungen &#8211; ist jedoch für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verpackungsmaterial erforderlich, wenn entweder hohe Werte vorliegen oder die Bestände an den Bilanzstichtagen erheblich schwanken.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Unfertige und fertige Erzeugnisse</span></p>
<p>Bei der Bilanz versteht man unter <strong>unfertigen Erzeugnissen</strong> diejenigen Produkte, die sich noch im Produktionsprozess befinden und noch nicht vollständig fertiggestellt sind. Sie sind also noch nicht für den Verkauf bereit. <strong>Fertige Erzeugnisse</strong> hingegen sind bereits vollständig produziert und stehen zum Verkauf zur Verfügung.</p>
<p>Es muss aus den Inventurunterlagen ersichtlich sein, wie die Bewertung der noch nicht fertiggestellten (unfertigen) und bereits fertigen Erzeugnisse erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Ermittlung der (anteiligen) Herstellungskosten nachvollziehbar und belegbar dokumentiert werden muss. Zudem sollte bei den unfertigen Erzeugnissen der Fortschritt des Fertigungsprozesses angegeben werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste unterwegs befindliche Ware / schwimmende Waren<br />
</span></p>
<p>Waren, die sich auf dem <strong>Transportweg </strong>befinden und wirtschaftlich zum Vermögen des (ausliefernden) Unternehmens gehören (<strong>unterwegs befindliche Ware</strong>), müssen ebenfalls in den Inventurbestand aufgenommen werden.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 84"><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><span style="color: #09b8d7;">Beispiel</span><br />
</span></p>
<p>Die AufdenletztenDrücker OHG versendet einen Auftrag am 29.12.2023 an den Kunden. Als Lieferbedingung ist &#8222;frei Haus&#8220; vertraglich vereinbart; die Zustellung der Ware beim Kunden erfolgt jahreswechselbedingt erst am 3.1.2024.</p>
<p>Die OHG darf den Verkauf an den Kunden noch nicht als Erlös behandeln, da der Kunde noch nicht die Verfügungsmacht über die Lieferung hat. Die Lieferung ist aufgrund der Lieferbedingung &#8222;frei Haus&#8220; noch der OHG zuzurechnen &#8211; mit der Folge, dass die Ware bei der Stichtagsinventur als unterwegs befindliche Ware geführt werden muss.</p>
<hr />
<p>Wenn eigene Waren in Räumen gelagert werden, die nicht im direkten Zugriff des Unternehmens sind (z. B. externe Lagerung bei Spediteuren), sind diese ebenfalls bei der (eigene) Inventur zu berücksichtigen. In der Regel wird der externe Lagerhalter gebeten, eine Stichtagsinventur vorzunehmen, um die Bestände zu erfassen.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Inventarliste Kommissionswaren</span></p>
<p>&#8222;<strong>Kommissionswaren</strong>&#8220; sind Produkte, die ein Unternehmen im Auftrag eines anderen Unternehmens verkauft, verwaltet oder lagert. Die Waren sind also, solange sie (noch) nicht verkauft sind, im Eigentum des auftraggebenden Unternehmens. Sie sind somit nicht bei dem Unternehmen in der Inventur zu erfassen, das die Produkte lagert, sondern bei dem Unternehmen, in dessen Eigentum (nicht Besitz!) die Produkte stehen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 86"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Sind Sie Eigentümer von Kommissionswaren, fordern Sie das Unternehmen, das die Produkte lagert und verkauft frühzeitig auf, die Bestande körperlich zu erfassen und rechtzeitig zu melden. Versenden Sie dafür Ihre Inventurlisten, die das Kommissions-Unternehmen dann zum Stichtag auszufüllen hat.</p>
<p>Nehmen Sie die Ergebnisse mit Kennzeichnung des (externen) Lagerorts in Ihr Inventar auf und führen Sie ganz normal eine Bewertung durch.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Beschädigte Waren</span></p>
<p><span style="color: #ff0000;"><span style="color: #000000;">Beschädigte, minderwertige und wertlose Waren sind bei der Inventurerfassung ebenfalls bestandsmäßig aufzunehmen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie verschrottet werden und somit wertlos sind. Die Bewertung dieser körperlich vorhandenen Waren kann dann &#8211; je nach Zustand und Wiederverkaufsmöglichkeiten &#8211; mit einem Abschlag oder gar mit 0 EUR erfolgen.</span><br />
</span></p>
<h2>Inventarisierung des beweglichen Anlagevermögens</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Bestandsverzeichnis</span></p>
<p>Im Inventar müssen grundsätzlich <strong>alle beweglichen Gegenstände</strong> des Unternehmens aufgenommen werden. Dazu gehört &#8211; auch wenn das in der Praxis meist nicht bekannt ist und nicht erfolgt &#8211; das Anlagevermögen; selbst wenn die Gegenstände bereits abgeschrieben sind.</p>
<p>Eine physische Aufnahme des Anlagevermögens ist jedoch <strong>nicht erforderlich</strong>, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird. In diesem Verzeichnis muss jeder Zugang und Abgang kontinuierlich geführt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</span></p>
<p>Sofort abgeschriebene <strong>geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)</strong> müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto geführt werden, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro liegen. Eine spezielle Aufnahme in ein Inventurverzeichnis ist daher nicht erforderlich.</p>
<p>Für Wirtschaftsgüter mit Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro, die in den sogenannten <strong>Sammelposten</strong> aufgeführt sind, gibt es keine zusätzlichen Aufzeichnungspflichten außer der Erfassung des Zugangs; sie müssen ebenfalls nicht im Inventar vermerkt werden.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Leasinggegenstände</span></p>
<p>Im Anlagenverzeichnis müssen Leasinggegenstände aufgenommen werden, sofern sie bilanziell dem Leasingnehmer (Unternehmen) zugeordnet sind. Dies ist anhängig von der Vertragsgestaltung und beispielsweise der Fall, wenn die Grundmietzeit weniger als 40% oder mehr als 90% der Nutzungsdauer ausmacht oder bei Leasingverträgen mit Kaufoption.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 86"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Prüfen und dokumentieren Sie zu Beginn des Leasings, wem der Leasinggegenstand bilanziell zuzuordnen ist. Wenn dies von Anfang an geklärt ist, kann die korrekte Zuordnung zum Bestandsverzeichnis durch den Unternehmer erfolgen.</p>
<hr />
<h2>Forderungen und Verbindlichkeiten</h2>
<p>Zur Inventur gehört ebenfalls die Erfassung aller <strong>offenen Forderungen und Verbindlichkeiten</strong>. Hierfür müssen Listen erstellt werden, in denen die Salden für Debitoren (Kunden) und Kreditoren (Lieferanten) aufgeführt sind. Auch der Besitz von Vermögenswerten sowie Schuldenwechsel &#8211; sofern die heute noch im Umlauf sind &#8211; müssen einzeln aufgenommen werden.</p>
<p>Die Saldenlisten sind nach Kontokorrentkonten getrennt und zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten differenziert aufzustellen.</p>
<h2>Inventur-Bewertungsverfahren</h2>
<h3>Einzelbewertung und Gruppenbewertung</h3>
<p>Grundsätzlich müssen bei der Inventur die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens <strong>einzeln erfasst und bewertet</strong> werden. Es ist jedoch möglich, gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden zu Gruppen zusammenzufassen und mit einem Durchschnittspreis zu bewerten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__240.html" target="_blank" rel="noopener">§ 240 Abs. 4 HGB</a>) &#8211; die sogenannte Gruppenbewertung.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass dies &#8211; wie so oft &#8211; den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht.</p>
<p>Neben der Durchschnittsbewertung kommt als vereinfachtes Bewertungsverfahren auch ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsfolgeverfahren" target="_blank" rel="noopener">Verbrauchsfolgeverfahren</a> wie beispielsweise bei Brennstoffvorräten (sogenanntes Lifo-Verfahren) in Betracht.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1761 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Hinweis.png" alt="Icon Hinweis" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 88"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Hinweis</span></p>
<p>Beim <strong>Lifo-Verfahren</strong> (Lifo steht für &#8222;last in &#8211; first out&#8220;), wird davon ausgegangen, dass die zuletzt eingelagerten Gegenstände zuerst wieder aus dem Lager entnommen werden. Somit verbleiben die alten Waren als &#8222;eiserne Bestände&#8220;, die dann bei der Inventurbewertung relevant sind.</p>
<p>Das Lifo-Verfahren ist also bei Betrieben ohne verderblicher Ware (z. B. ein stahlverarbeitendes Unternehmen) sinnvoll; nicht jedoch bei Lebensmittel-Einzelhändlern.</p>
<hr />
<h3>Festwert Inventur</h3>
<p>Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können unter bestimmten Bedingungen mit einer konstanten Menge und einem gleichbleibenden Wert (<strong>Festwert</strong>) bewertet werden.</p>
<p>Voraussetzung ist, dass der Bestand nur geringfügige Veränderungen in Größe, Wert und Zusammensetzung unterliegt und die Gesamtwertigkeit für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist. Diese Bewertungsmethode wird in der Praxis beispielsweise bei Werkzeugen, Schrauben, Flaschen, Fässern und Verpackungsmaterial angewendet.</p>
<p>Die Gegenstände, die durch Festwerte ermittelt sind, müssen regelmäßig nur alle drei Bilanzstichtage aufgenommen werden. Für Gegenstände im beweglichen Anlagevermögen muss spätestens alle fünf Bilanzstichtage eine physische Bestandsaufnahme erfolgen. Wenn dabei ein um mehr als 10 % höherer Wert festgestellt wird, gilt dieser neue Wert als maßgebend für die Inventurbewertung.</p>
<h2>Durchführung der Inventuraufnahme</h2>
<p>Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden die vorhandenen Vermögensgegenstände einzeln und vollständig aufgenommen. Um dies zu gewährleisten, sind Inventurteams aufzustellen, bestehend aus einem Zähler und einem Schreiber, die dann jeden Ort der Inventuraufnahme (z.B. Lager, Verkaufsräume, Werkstatt) durchgehen und erfassen.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1762 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Tipp.png" alt="Icon Tipp" width="50" height="50" title="Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur - ein Leitfaden für Praxisanwender 86"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Praxistipp</span></p>
<p>Wenn Ihr Unternehmen wirtschaftsprüfungspflichtig ist, nehmen Sie vor Durchführung der Stichtagsinventur unbedingt Kontakt mit Ihrem Steuerberater oder Abschlussprüfer auf. Die Inventurerfassung ist Gegenstand der Abschlussprüfung und erfordert in der Regel ein Begleiten der Inventurerfassung durch einen der Prüfer.</p>
<hr />
<p>Folgende Punkte sind bei der Inventuraufnahme wichtig:</p>
<ul>
<li>Erfassung in der Reihenfolge der räumlichen Lagerung</li>
<li>Kennzeichnung aller erfassten Gegenstände (Vermeidung Doppelerfassung)</li>
<li>keine Materialbewegungen während der Erfassung (Produktionsstillstand)</li>
<li>eindeutige Bezeichnung aller erfassten Gegenstände (z. B. Warennummer oder Artikelname).</li>
<li>Erfassung von Menge und Mengeneinheit für jeden Gegenstand</li>
</ul>
<p>Die Inventurlisten und Unterlagen müssen nummeriert und von dem Zähler als auch dem Schreiber unterschrieben werden. Korrekturen während oder nach der Inventurerfassung müssen ebenfalls dokumentiert werden.</p>
<p>Die Inventurunterlagen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt werden.</p>
<h2>Bewertung und Abschluss bei allen Inventurarten</h2>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert bei allen Inventurarten auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände. Zu den <strong>Anschaffungskosten</strong> gehören alle Kosten, die anfallen, um den Gegenstand zu erwerben. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Transportkosten, Verladungskosten, Versicherungskosten, Eingangszölle und Einlagerungskosten; auch wenn diese nachträglich anfallen sollten. Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten.</p>
<p>Bei den <strong>Herstellungskosten</strong> müssen zwingend die einzelnen steuerlichen und handelsrechtlichen Kosten (Materialkosten, Fertigungskosten) berücksichtigt werden. Diese sind variable Kosten, die direkt dem Gegenstand zugeordnet werden können.</p>
<p>Die Bewertung muss zweifelsfrei überprüfbar sein. Dies erfordert u.a. eine präzise Bezeichnung der Ware (Qualität, Größe, Abmessungen). Falls notwendig, sollten Informationen zu Einkaufsrechnungen, Lieferanten oder Kalkulationsunterlagen angegeben werden, sofern diese nicht sofort aus der Artikelbezeichnung oder -nummer ersichtlich sind. Wenn eine Wertminderung (wie z.B. Teilwertabschreibung) geltend gemacht wird, müssen sowohl die Gründe als auch die Höhe hierfür nachgewiesen werden.</p>
<h2>Zusammenfassung Inventurarten</h2>
<p>Die Inventur, eine körperliche oder buchmäßige Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden, ist für die Bilanzierung essentiell. Hierfür können verschiedene Inventurarten wie die stichtagsbezogene, permanente und zeitverschobene Inventur zum Einsatz kommen.</p>
<p>Ziel der Inventurerfassung sind Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, unterwegs befindliche Ware und Kommissionswaren. Grundsätzlich ist ebenfalls die Inventur des beweglichen Anlagevermögens notwendig, dies kann unterbleiben, wenn ein fortlaufendes Anlagenverzeichnis geführt wird, in dem jeder Zugang und Abgang kontinuierlich abgebildet wird.</p>
<p>Bei der Bewertung kommen in der Praxis Bewertungsverfahren wie Einzelbewertung, Gruppenbewertung und Festwerte zum Einsatz.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ): Inventur / Inventurarten</h2>
<h3>Was ist eine Inventur und warum ist sie für die Bilanz wichtig?</h3>
<p>Die Inventur ist eine systematische Erfassung und Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist für die Bilanzierung entscheidend, da sie die Grundlage für die korrekte Darstellung des Unternehmensvermögens und der Verbindlichkeiten in der Bilanz bildet.</p>
<h3>Welche Inventurarten gibt es?</h3>
<p>Es existieren verschiedene Inventurarten: Die Stichtagsinventur wird zum Bilanzstichtag durchgeführt, die permanente Inventur erfolgt fortlaufend und die zeitverschobene Inventur kann drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen.</p>
<h3>Welche Vermögensgegenstände müssen bei einer Inventur des Vorratsvermögens berücksichtigt werden?</h3>
<p>Es müssen Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie unterwegs befindliche Waren berücksichtigt werden. Auch beschädigte oder minderwertige Waren müssen trotz möglicher Wertlosigkeit erfasst werden.</p>
<h3>Wie werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in der Inventur behandelt?</h3>
<p>Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 Euro müssen in einem speziellen Verzeichnis oder auf einem separaten Buchungskonto gebucht werden. Sie benötigen keine separate Aufnahme im Inventarverzeichnis.</p>
<h3>Wie erfolgt die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände?</h3>
<p>Die Bewertung der erfassten Inventurgegenstände basiert auf den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Diese beinhalten auch Zusatzkosten wie Transport oder Lagerung sowie die Möglichkeit einer möglichen Wertminderung, die ebenfalls begründet werden muss.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/inventurarten/">Inventur 2024: Von Inventurarten über permanente Inventur &#8211; ein Leitfaden für Praxisanwender</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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		<item>
		<title>Liquidität im Unternehmen &#8211; von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-im-unternehmen/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-im-unternehmen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jul 2023 18:33:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Alle Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre finanziellen Verpflichtungen Monat für Monat zu erfüllen. Der Spielraum bei Engpässen ist nicht sonderlich groß &#8211; oftmals nur wenige Wochen. Die eigene Liquidität jederzeit zu tracken ist dabei eine anspruchsvolle Aufgabe für die&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-im-unternehmen/">Liquidität im Unternehmen &#8211; von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Alle Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre finanziellen Verpflichtungen Monat für Monat zu erfüllen. Der Spielraum bei Engpässen ist nicht sonderlich groß &#8211; oftmals nur wenige Wochen. Die eigene Liquidität jederzeit zu tracken ist dabei eine anspruchsvolle Aufgabe für die (Finanz-) Chefs in den Betrieben. Der folgende Blog-Beitrag erläutert den Begriff der &#8222;Liquidität&#8220;, die Möglichkeiten der Berechnung und die betriebswirtschaftlichen Grundsätze zu diesen Begriff und deren Bedeutung in der Unternehmenswelt.</p>
<table class="alignleft">
<tbody>
<tr>
<td style="border-color: #01319d; background-color: #01319d; text-align: left;"><span style="color: #ffffff;"> <span style="font-family: arial black, sans-serif; font-size: 18px;">Das Wichtigste in Kürze</span></span></p>
<p style="padding-left: 40px;"><span style="color: #ffffff;">▶ <span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Liquidität ist für Unternehmen überlebenswichtig und muss kontinuierlich überwacht werden</span></span></span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ <span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Kennzahlen wie der Liquiditätsgrad geben Auskunft über die kurzfristige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens</span></span></span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ <span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Factoring kann die Liquidität verbessern, indem Forderungen vorzeitig in liquide Mittel umgewandelt werden</span></span></span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ <span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Lieferantenkredite und kurzfristige Bankkredite sind gängige Instrumente zur kurzfristigen Liquiditätssicherung</span></span></span><br />
<span style="color: #ffffff;">▶ <span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Eine strategische Liquiditätsplanung ermöglicht es Unternehmen, fundierte Entscheidungen zu treffen und langfristig finanziell stabil zu bleiben</span></span></span></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>

<h2>Definition Liquidität &#8211; einfach erklärt!</h2>
<p>Der Begriff &#8222;Liquidität&#8220; ist in der Unternehmenswelt ein oft gehörter Ausdruck; meist mit bedrohlichen Assoziationen, wenn es um Insolvenzen oder Unternehmenszusammenbrüche geht. Diese Verknüpfung ist auch nachvollziehbar &#8211; eine Vielzahl an Unternehmenspleiten ist auf mangelnde Liquidität zurückzuführen.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2127 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/07/Definition2.png" alt="Icon Definition" width="50" height="50" title="Liquidität im Unternehmen - von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss 96"></span><span style="font-family: arial black, sans-serif;"><span style="color: #09b8d7;">Definition Liquidität</span></span></p>
<p>Liquidität bezieht sich nach offizieller Definition auf die <strong>Fähigkeit</strong> eines Unternehmens, seine <strong>Schulden und Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen</strong>, indem es über ausreichend liquide Mittel verfügt. Hat ein Unternehmen eine &#8222;<em><strong>hohe Liquidität </strong>(liquide)</em>&#8222;, kann es alle seine Rechnungen fristgerecht bezahlen. Hat es eine &#8222;<strong>niedrige Liquidität</strong> (<em>nicht liquide)</em>&#8222;, stockt der Zahlungsfluss an Lieferanten und Dienstleister, es werden Zahlungen verspätet oder nicht geleistet und Mahnungen finden sich haufenweise in den Briefkästen der Unternehmen.</p>
<p>Eine zweite Bedeutung des Begriffs &#8222;Liquidität&#8220; bezieht sich auf die <strong>Eigenschaften von Vermögensobjekten</strong>, zur <strong>Rückumwandlung in (liquides) Geld</strong>. Der vertrautere Begriff lautet &#8222;Liquidierbarkeit&#8220; von Vermögensgegenständen. Der Bestand auf einem betrieblichen Geldmarktkonto hat eine höhere Liquidität (Liquidierbarkeit) als das Firmengrundstück.</p>
<hr />
<p>Nachfolgend ein paar Beispielsätze aus den Chefetagen und Finanzabteilungen, die den Begriff &#8222;<strong>Liquidität</strong>&#8220; verwenden:</p>
<ul>
<li>&#8222;Das Unternehmen hat eine deutlich zu geringe Liquidität; es drohen finanzielle Schwierigkeiten&#8220;</li>
<li>&#8222;Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens sind leider verpufft.&#8220;</li>
<li>Die Liquidität ist hoch, wir konnten nicht nur alle Verbindlichkeiten fristgerecht begleichen, sondern auch skontierbare Rechnungen frühzeitig unter Inanspruchnahme des Skontos bezahlen.&#8220;</li>
<li>Die Liquidität war im abgelaufenen Geschäftsjahr so hoch, dass wir mehrere Sondertilgungen bei unseren Bankdarlehen leisten konnten.&#8220;</li>
</ul>
<h2>Liquidität berechnen &#8211; wie geht das?</h2>
<p>Bei der Berechnung der Liquidität geht es grundsätzlich darum, die (rechnerische) <strong>Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens</strong> zu ermitteln. Dazu werden vereinfacht gesagt die Bestände an liquiden Mitteln (kurzfristig verfügbar) ins Verhältnis zu den Beständen an kurzfristigen Verbindlichkeiten (kurzfristig zu zahlen) gesetzt.</p>
<p>Da es bedeutsam ist, für die anstehenden Zahlungsverpflichtungen mindestens in gleicher Höhe liquide Mittel zur Verfügung zu haben, sollte dieses Verhältnis 1:1 sein. Dies entspräche einer Verhältniszahl von 1,0 oder 100%.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Liquidität im Unternehmen - von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss 97"></span><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Die Immergen Ugkohle GmbH hat für die kommenden Wochen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 12.000 EUR. Auf dem Bankkonten stehen 8.000 EUR, auf dem Geldmarktkonto 3.000 EUR und in der Kasse 1.000 an liquiden Mitteln zu Verfügung.</p>
<p>Die Berechnung der Liquidität als Verhältniskennzahl ergibt:</p>
<p><strong>Bestände an liquiden Mitteln (kurzfristig verfügbar):</strong><br />
8.000 EUR (Bank) + 3.000 EUR (Geldmarkt) + 1.000 EUR (Kasse) = 12.000 EUR</p>
<p><strong>Beständen an kurzfristigen Verbindlichkeiten (kurzfristig zu zahlen)</strong>: 12.000 EUR</p>
<p>Ergebnis: Das Unternehmen hat eine berechnete Liquidität von 1,0 (12.000 : 12.000) und kann seine kurzfristigen Verbindlichkeiten somit erfüllen. Die Verwendung der Bestände auf dem Bankkonto, dem Geldmarktkonto und in der Kasse reichen aus, um die Verbindlichkeiten zu begleichen.</p>
<hr />
<p>Neben dieser relativ einfach und rudimentär zu errechnenden Liquiditätskennzahl gibt es weitere Kennzahlen, die tiefer in die Analyse gehen und weitere Bestände und Verpflichtungen heranziehen. Somit soll eine aussagekräftigere Bewertung erreicht werden.</p>
<h2>Liquiditätskennzahlen: Liquiditätsgrade 1, 2 und 3</h2>
<p>In der betriebswirtschaftlichen Ausbildung kommen alle Lernbegierigen zwangsläufig auf die Liquiditätskennzahlen in Form der Liquiditätsgrade. Hier versucht der wissenschaftliche Ansatz, in verschiedenen Stufen das Verhältnis zwischen (liquiden) Mitteln des Unternehmens und Zahlungsverpflichtungen zu setzen. Dabei wird mit Zunahme des Grades tiefer in die Zahlen des Unternehmens vorgedrungen.</p>
<h3>Liquiditätsgrad 1 (Barliquidität, Liquidität 1. Grades)</h3>
<p>Hier steht der Fokus auf der kurzfristigen Betrachtung. Die <span style="text-decoration: underline;">s<strong>ofort</strong></span><strong> vorhandenen Mittel</strong> werden ins Verhältnis zu den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen gesetzt. Unter sofort vorhandene Mittel fallen beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Kassenbestand</li>
<li>Kontokorrentbestand</li>
<li>Geldmarkt- und Tagesgeldbestand</li>
</ul>
<p>Bei den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen sind solche zusammenzufassen, die innerhalb eines Jahres zahlungspflichtig werden, dies sind beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen</li>
<li>Pflichten aus Miet- und Leasingverträgen</li>
<li>Darlehensverpflichtungen</li>
<li>Steuerschulden</li>
</ul>
<hr />
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<hr />

<p>Auch wenn hier ein Ergebnis der Verhältniszahl &#8222;flüssige Mittel zu kurzfristigen Verbindlichkeiten&#8220; von 1 (=100%) optimal wäre, so wird dies in der Praxis meist nie erreicht. Gut sind daher Werte von 20% oder drüber. Alles, was drunter liegt, sollte eine genauere Analyse und ggfs. Maßnahmen nach sich ziehen.</p>
<h3>Liquiditätsgrad 2 (Einzugsliquidität, Liquidität 2. Grades)</h3>
<p>In der nächsten Stufe werden nicht nur die sofort vorhandenen Mittel, sondern auch die etwas <strong>aufwändiger liquidierbaren Bestände</strong> mit einberechnet. Hier geht es um den Gedanken &#8222;wenn schon die sofort vorhandenen Mittel nicht zur Deckung der Verbindlichkeiten ausreichen, wie sieht es dann aus, wenn noch andere Bestände (Forderungen, Wertgegenstände) zu Geld gemacht werden?&#8220;.</p>
<p>Zu den liquiden Mitteln werden also noch die kurzfristigen Forderungen und (sofern vorhanden) Wertpapiere hinzugerechnet, bevor sie ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt werden. Unter kurzfristige Forderungen fallen beispielsweise:</p>
<ul>
<li>Forderungen gegenüber Kunden (sofern nicht langfristig)</li>
<li>kurzfristige Ausleihungen</li>
<li>Steuerforderungen</li>
</ul>
<p>Bei diesem Grad sollte dann der Wert 1 (=100%) erreicht werden. Denn wenn es nicht ausreicht, alle kurzfristigen Verbindlichkeiten mit den kurzfristig (liquidierbaren) Beständen abzudecken, ist die Gefahr groß, dass ein Liquiditätsengpass vor der Unternehmenstüre steht.</p>
<h3>Liquiditätsgrad 3 (Umsatzbedingte Liquidität, Liquidität 3. Grades)</h3>
<p>In der dritten und letzten Stufe werden sofort vorhandene Mittel, kurzfristigen Forderungen und (sofern vorhanden) Wertpapiere <span style="text-decoration: underline;">und </span><strong>Vorräte (Lagerbestände)</strong> herangezogen; also das gesamte Umlaufvermögen eines Unternehmens. Hier ist also der Ansatz, dass alle liquidierbaren Bestände ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt werden.</p>
<p>Bei dieser Ermittlung bleibt das Anlagevermögen außer Ansatz, da im Normalfall niemand davon ausgeht, dass ein Unternehmen an sein Tafelsilber (Assest) gehen sollte, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Und falls doch, steht dieses Unternehmen vor anderen finanziellen Problemen.</p>
<p>In dieser Stufe sollte der Zielwert deutlich über 1 (100%) liegen; in Allgemeinen wird hier ein Wert von 2 (200%) als optimal angesehen.</p>
<h2>Liquiditätsengpass kann Unternehmen bedrohen</h2>
<p>Das positive an Liquiditätskennzahlen wie den verschiedenen Liquiditätsgraden ist, dass dort der folgende Grundgedanke für Liquidität fest verankert ist:</p>
<blockquote><p>Jedes Unternehmen muss in der Lage sein, seine kurzfristigen Verbindlichkeiten begleichen zu können.</p></blockquote>
<p>Das negative daran ist, dass eine Berechnung der Grade nach Vorliegen einer Bilanz oder eines Jahresabschlusses natürlich viel zu spät ist. Da die Kurzfristigkeit im Fokus steht, müssen die jeweiligen Bestände (Mittel und Verbindlichkeiten) auch zeitnah und aktuell betrachtet werden.</p>
<p>Welche Hilfsmittel müssen also herangezogen werden, um regelmäßig und kurzfristig Aussagen zur Liquidität eines Unternehmens treffen zu können? Kein Unternehmer wird daher um ein internes Liquiditätsmanagement in Form einer (rollierenden) Finanz- und Liquiditätsplanung herumkommen.</p>
<p>Das <strong>Dilemma</strong> ist natürlich: Wenn es im Unternehmen gut läuft, ist eine kurzfristige Liquiditätsplanung nicht so dringend nötig. Liquide Mittel sind ausreichend vorhanden und kurzfristige Verbindlichkeiten werden einfach beglichen.<br />
<hr />
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</span></p>
<hr />
</p>
<p>Läuft es hingegen schlecht oder schlechter im Unternehmen, sei es, weil Geldzuflüsse abebben oder Geldabflüsse zunehmen (oder beides in Kombination), wird der Ruf nach einer aussagekräftigen Liquiditätsplanung lauter. Doch meist ist es in einer solchen Zeit sehr hektisch und turbulent; für den Aufbau einer schnell unterstützenden Planungsrechnung ist es dann oft schon zu spät.</p>
<p><strong>Liquiditätsengpässe</strong> sind normal und kommen bei zahlreichen Unternehmen in den verschiedenen Entwicklungsstufen vor; außer vielleicht bei Google und Apple. Der Eintritt eines solchen Engpasses ist daher kein finanzieller Beinbruch. Die Kunst ist es nur, darauf vorbereitet zu sein und frühzeitig Hinweise auf diese Situation zu erhalten, um dann wirksame Maßnahmen zu ergreifen.</p>
<h2>Liquidität vor Rentabilität &#8211; ein Grundsatz!</h2>
<p>Die Bedeutung der Liquidität für Unternehmen hat sich in den bisherigen Kapiteln deutlich gezeigt. Was hat es nun mit dem Grundsatz &#8222;<strong>Liquidität vor Rentabilität</strong>&#8220; auf sich? Die Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) eines Unternehmens ist doch für Alle von Nutzen; warum ist dann die Liquidität der Rentabilität vorzuziehen?</p>
<p>Der Grund ist einfach: Die Gefahr einer niedrigen Liquidität ist für Unternehmen deutlich größer (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) als die einer niedrigen Rentabilität. Auch unter den Aspekt, dass der Zeitraum bis zu einer negativen Konsequenz bei der niedrigen Liquidität deutlich kürzer ist als bei der Rentabilität.</p>
<p>Eine schlechte Liquidität mit folgender Zahlungsunfähigkeit führt bereits nach 3 Wochen zu einer Insolvenzanmeldepflicht gem. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 15a InsO</a>. Eine schlechte Rendite eines Unternehmens wird auch keine Jubelstürme nach sich ziehen; aber die Zeit bis zu einer Konsequenz (meist Unmut bei den Eigentümern) ist deutlich länger und hat somit mehr Zeit und Optionen.</p>
<p>Sehen wir uns den Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität und die möglichen Folgen bei einem Beispiel an.</p>
<hr />
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Liquidität im Unternehmen - von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss 97"></span><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel</span></p>
<p>Der Unternehmer Bob Baumeister, der ein Bauunternehmen führt, hat einen Großauftrag zur Erstellung eines Wohngebäude-Komplexes erhalten. Für die notwenigen 300.000 Ziegelsteine sind 300.000 EUR in sein Angebot geflossen.</p>
<p>Bob hat, als das Bauprojekt die Ziegelsteine benötigt, das ursprüngliche Angebot vom örtlichen Ziegelstein-Lieferanten herausgezogen und nochmals nachverhandelt (immer gut für die Rendite!). Dieser hat im zwei Optionen angeboten.</p>
<p><strong>Variante 1</strong>: Abnahme von jeweils 100.000 Ziegelsteinen im Abstand von jeweils 2 Monaten. Preis wie bisher 1 EUR pro Stein. Anteilig zahlbar bei jeder Abnahme in der jeweiligen Höhe (100.000 Ziegelsteine = 100.000 EUR).</p>
<p><strong>Variante 2</strong>: sofortige Abnahme und Bezahlung aller 300.000 Ziegelsteine. Dafür kostet ein Stein nur 0,90 EUR statt 1,00 EUR.</p>
<p>Der Renditevorteil von 30.000 EUR (300.000 Ziegelsteine für 0,10 EUR günstiger einkaufen) war für Bob der ausschlaggebende Punkt, um Variante 2 zu wählen. Lagerplatz war auf der Baustelle genügend vorhanden; also sagte sich Bob &#8222;jo, wir schaffen das!&#8220;.</p>
<p>Was Bob nicht einkalkuliert hatte. Die sofortige Zahlung der 270.000 EUR (300.000 Ziegelsteine für 0,90 EUR pro Stein) hat seine Liquidität so schnell und kurzfristig verschlechtert, dass er seinen anderen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte.</p>
<hr />
<p>Hätte Bob den Grundsatz &#8222;Liquidität vor Rentabilität&#8220; befolgt, wäre ihm der Gang zum Insolvenz-Anwaltsbüro Für-die-die-es-nicht-geschafft-haben GmbH erspart geblieben.</p>
<p>Nun ist zugegeben dieses Beispiel sehr eindeutig und das Unheil für Bob war (für uns) vorhersehbar. In der Praxis ist es nicht der eine Auftrag, deren Optionen so deutlich zu einer Schieflage hinsichtlich der Liquidität führen.</p>
<p>Es sind die Vielzahl an Faktoren und Parameter über eine bestimmte Zeitspanne, die in der Summe zu liquiditätstechnischen Problemen führen. Wichtig ist, den Grundsatz &#8222;Liquidität vor Rentabilität&#8220; zu kennen und bei den täglichen Unternehmensentscheidungen im Hinterkopf zu behalten.<br />
<hr />
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: 24pt; font-family: arial, helvetica, sans-serif;">Betriebswirtschaft-Praxis tradet seit Jahren erfolgreich mit justTRADE!</span><a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/justtrade" target="_blank" rel="noopener"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter" src="https://www.financeads.net/tb.php?t=60348V3262104614B&amp;https=1" alt="justTRADE" width="970" height="250" border="0" title="Liquidität im Unternehmen - von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss 95"></a><span style="font-size: 18pt;">=&gt; <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/go/justtrade" target="_blank" rel="noopener">JETZT</a> Depot eröffnen und erfolgreich anlegen!</span>*</p>
<hr />
</p>
<h2>Liquidität erhöhen: Mittel und Wege</h2>
<p>Die Möglichkeiten, im Unternehmen die Liquidität zu erhöhen sind vielfältig und abhängig von der individuellen Situation des jeweiligen Unternehmens. Nachfolgend finden Sie einige Standard-Maßnahmen, um Ihre Liquidität zu verbessern:</p>
<ul>
<li>Verkürzung der kundenseitigen Zahlungsziele</li>
<li>Vereinbarung von Skonto bei kundenseitigen Zahlungszielen</li>
<li>frühzeitige Rechnungsstellung</li>
<li>überfällige Forderungen konsequent eintreiben (Inkasso)</li>
<li>Forderungsverkauf</li>
<li>Verkauf von nicht benötigtem Anlagevermögen</li>
<li>Reduzierung der Lagerbestände (Rohstoffe, Fertigteile)</li>
<li>Verlängerung der lieferantenseitigen Zahlungsziele</li>
<li>Inanspruchnahme von Netto-Zahlungszielen bei Lieferungen (keine Skontierung)</li>
<li>Nutzung von Leasing statt Kauf</li>
<li>Ausweitung von kurzfristigen Kreditlinien (Kontokorrent, Darlehen)</li>
<li>Senkung der allgemeinen Unternehmenskosten (Einsparprogramme, Outsourcing)</li>
<li>Erhöhung des Umsatzes (mehr Absatz und/oder höhere Preise)</li>
<li>Buchführung auf tagesaktuellen Stand bringen (Transparenz)</li>
</ul>
<p>Eine simple aber effektive Möglichkeit, die Liquidität einer Privatperson &#8211; ob Angestellter oder Unternehmer &#8211; zu managen, zeigt der Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/kontenmodell/" target="_blank" rel="noopener">Mit dem Kontenmodell Liquidität privat sichern: das JARS Money Management System</a>&#8222;.</p>
<h2>Liquiditätsüberschuss &#8211; auf Dauer auch nicht gut?!</h2>
<p>Nun könnte man meinen, es wäre für Unternehmen von Vorteil, die Liquidität aus Sicherheitsgründen dauerhaft so hoch wie nur irgendwie möglich zu halten. Somit könnten jederzeit alle Verpflichtungen erfüllt werden und es droht hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit nie ein Risiko. Eine (unnötig) hohe Liquidität kann jedoch für Betriebe auch von Nachteil sein.</p>
<p>Ist ein Großteil der vorhandenen Mittel in liquiden Beständen vorhanden, kann das Unternehmen die <strong>Chance verpassen, diese Mittel für notwendige Investitionen</strong> zu nutzen, die zukünftig wieder überlebenswichtige Geldmittelzuflüsse erzeugen. Mit der Liquidität ist es wie mit den Schiffen; es ist sicherer, diese im Hafen zu belassen, aber dafür sind sie nicht gebaut und dafür bringen sie auch keinen Ertrag.</p>
<p>Hohe Liquiditätsbestände können außerdem anfällig für den <strong>Wertverlust durch Inflation</strong> sein. Wenn die Inflation die Kaufkraft des Geldes verringert, kann dies zu einer Verringerung des realen Wertes der liquiden Mittel führen.  Unternehmen mit hohen Zahlungsmittelbeständen könnten langfristig Kaufkraftverluste erleiden, wenn sie zu lange hohe Liquiditätsbestände halten.</p>
<p>Ein längerfristig hoher Liquiditätsbestand kann für Außenstehende ein <strong>negatives Signal senden</strong>. Es könnte den Eindruck erwecken, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, sein Kapital effektiv zu nutzen oder dass das Management seine zukunftsorientierten (Finanz-) Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausführt.</p>
<p>Höhe Liquiditätsbestände führen unter Umständen dazu, dass die freigesetzten Mittel der <strong>steuerlichen Erfassung</strong> unterliegen. Bei investierten Mitteln stehen entsprechende Ausgaben dagegen, die eine Versteuerung in die Zukunft verlagern.</p>
<p>Eine zu hohe Liquidität könnte das Management dazu verleiten, <strong>riskantere Investitionen</strong> oder <strong>Geschäftsentscheidungen</strong> zu treffen, um das Geld scheinbar gewinnbringend einzusetzen (schnell unter die Business-Leute bringen). Dies könnte zu voreiligen Handlungen führen, die langfristig negative Auswirkungen für das Unternehmen haben könnten (der berühmte <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Fear_of_missing_out" target="_blank" rel="noopener">FOMO-Effekt</a>).</p>
<p>Hohe (freie) Zahlungsmittelbestände lassen den Schluss zu, dass <strong>kurz- oder mittelfristige Kapitalanlageformen</strong> nicht in Anspruch genommen wurden, was wiederum zu einer niedrigen Rendite führt. Freie Zahlungsmittelbestände sind in den allermeisten Fällen mit niedrigen Zinserträgen verbunden als alternative Anlageformen auf den Kapitalmärkten.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die Liquidität eines Unternehmens bezieht sich auf seine Fähigkeit, <a href="https://www.schuldenanalyse-kostenlos.de/c/liquiditaet/" target="_blank" rel="noopener" class="broken_link">Schulden und Verpflichtungen</a> fristgerecht zu erfüllen, indem es über ausreichend liquide Mittel verfügt. Eine hohe Liquidität ermöglicht es einem Unternehmen, alle Rechnungen pünktlich zu bezahlen, während eine niedrige Liquidität zu verzögerten oder ausbleibenden Zahlungen führt.</p>
<p>Die Berechnung der Liquidität beinhaltet das Verhältnis von liquiden Mitteln zu kurzfristigen Verbindlichkeiten. Es ist wichtig, genügend liquide Mittel zur Verfügung zu haben, um Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Es gibt verschiedene Liquiditätskennzahlen, wie die Liquiditätsgrade 1, 2 und 3, die weiter in die Analyse von Beständen und Verpflichtungen eingehen.</p>
<p>Es gilt der Grundsatz, dass Liquidität vor Rentabilität geht, da die Folgen von Liquiditätsproblemen schwerwiegender sind als die einer niedrigen Rentabilität.</p>
<p>Unternehmen können ihre Liquidität verbessern, indem sie beispielsweise Maßnahmen wie die Verkürzung von Zahlungszielen, das Eintreiben überfälliger Forderungen oder den Verkauf von nicht benötigtem Anlagevermögen ergreifen.</p>
<p>Allerdings kann ein zu hoher Liquiditätsbestand auch Nachteile haben, wie das Versäumen von Investitionsmöglichkeiten oder die Gefahr des Wertverlusts durch Inflation.</p>
<p>Übrigens, zum Thema Liquidität können Kongress-Vorträge gehalten werden. Was ein Business-Partner von mir hierzu erlebt hat und was ich aus der überraschenden Liquiditäts-Situation gemacht hätte, lesen Sie im Blog-Beitrag &#8222;<a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/sicherung-der-liquiditaet/" target="_blank" rel="noopener">Sicherung der Liquidität – schnell mal was dazu erzählen!</a>&#8222;.</p>
<h2>Häufige Fragen</h2>
<h3>Was wird unter Liquidität verstanden?</h3>
<p>Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Schulden und Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen, indem es über ausreichend liquide Mittel verfügt.</p>
<h3>Was ist Liquidität Beispiel?</h3>
<p>Hat ein Unternehmen eine &#8222;hohe Liquidität (liquide)&#8220;, kann es alle seine Rechnungen fristgerecht bezahlen. Hat es eine &#8222;niedrige Liquidität (nicht liquide)&#8220;, stockt der Zahlungsfluss an Lieferanten und Dienstleister. Liquide Mittel können Bargeldbestände, Geldmarktbestände, Schecks, Sichteinlagen, (kurzfristig veräußerbare) Wertpapiere sein.</p>
<h3>Was ist Liquidität im Unternehmen?</h3>
<p>Die Liquidität eines Unternehmens beschreibt seine Fähigkeit, jederzeit sämtlichen Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen zu können. Das erfordert, dass die Einzahlungen stets mindestens gleich hoch sind wie die Auszahlungen.</p>
<h3>Was zählt alles zur Liquidität?</h3>
<p>Zum liquiden Vermögen zählen jene Vermögenswerte, die entweder sofort verfügbar sind oder in absehbarer Zeit in Bargeld umgewandelt werden können.</p>
<h3>Ist eine hohe Liquidität gut?</h3>
<p>Wenn ein Unternehmen überschüssige Mittel in liquider Form über einen längeren Zeitraum hält, könnte es die Möglichkeit verpassen, diese Mittel gewinnbringend zu investieren. Zudem könnten Investoren eine zu hohe Liquidität als Zeichen von ineffizienter Kapitalallokation oder mangelnden Wachstumschancen interpretieren, was das Vertrauen in das Unternehmen beeinträchtigen könnte.</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/liquiditaet-im-unternehmen/">Liquidität im Unternehmen &#8211; von Liquiditätsengpass bis Liquiditätsüberschuss</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/freigrenze-freibetrag/</link>
					<comments>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/freigrenze-freibetrag/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Apr 2023 11:44:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzbuchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Freigrenze]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerreduzierung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Steuerrecht kann für viele Menschen eine emotionale Herausforderung darstellen. Besonders die Begriffe Freigrenze und Freibetrag werden oft verwechselt oder falsch verwendet &#8211; meist mit teuren Folgen für den Steuerzahler. Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich und wo liegt&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/freigrenze-freibetrag/">Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag</a> wurde auf der Praktiker-Website für Betriebswirtschaft <a rel="nofollow" href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de">Betriebswirtschaft in der Unternehmenspraxis</a> veröffentlicht.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Steuerrecht kann für viele Menschen eine emotionale Herausforderung darstellen. Besonders die Begriffe Freigrenze und Freibetrag werden oft verwechselt oder falsch verwendet &#8211; meist mit teuren Folgen für den Steuerzahler.</p>
<p>Doch was bedeuten diese Begriffe eigentlich und wo liegt der Unterschied? In diesem Blog-Beitrag werden die beiden Begriffen erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht, damit eventuelle Verwechslungen der Vergangenheit angehören.</p>

<h2>Was ist eine Freigrenze im Sinne des Steuerrechts?</h2>
<p>Eine <strong>Freigrenze</strong> ist ein Betrag, bis zu dem keine Steuerpflicht ausgelöst wird. Sobald der Betrag überschritten wird &#8211; auch nur um einen Cent &#8211; greift die Steuerpflicht auf den gesamten Betrag. Eine Freigrenze ist also eine gesetzesharte Grenze, bis zu der man von der Steuer verschont bleibt.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag 103"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel Freigrenze: Sachbezug</span></p>
<p>Die Mitarbeiter der Spendabel AG erhalten monatlich einen Tankgutschein in Höhe von 50,00 EUR. Die bestehende Freigrenze für <strong>Sachbezüge</strong> beträgt derzeit 50 EUR (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html" target="_blank" rel="noopener">§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG</a>). Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeiter aus dem Gutscheinbezug <span style="text-decoration: underline;">keine Lohnsteuer</span> zu zahlen haben.</p>
<p>Wäre der Arbeitgeber jedoch noch spendabler und würde monatllich einen Tankgutschein in Höhe von 60,00 EUR ausstellen, wäre die Freigrenze überschritten und die gesamten 60 EUR (nicht nur der übersteigende Anteil von 10 EUR) wären der Lohnsteuer zu unterwerfen</p>
<hr />
<h2>Was ist im Gegensatz dazu ein Freibetrag?</h2>
<p>Ein <strong>Freibetrag</strong> ist ein Betrag, der von der Besteuerung ausgenommen wird. Anders als bei einer Freigrenze kommt der Freibetrag auch bei Überschreitung zum Ansatz.</p>
<hr />
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-1760 alignleft" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/05/Beispiel.png" alt="Icon Beispiel" width="50" height="50" title="Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag 103"><span style="font-family: arial black, sans-serif; color: #09b8d7;">Beispiel Freibetrag: Grundfreibetrag</span></p>
<p>Ein Beispiel, das uns alle betrifft: der <strong>Grundfreibetrag</strong> (2024: 11.604 EUR). Ein Steuerpflichtiger mit einem (zu versteuernden) Einkommen von 11.604 EUR muss im Jahr 2024 keine Einkommenssteuer zahlen.</p>
<p>Ein weiterer Steuerpflichtiger mit einem (zu versteuernden) Einkommen in Höhe von 12.604 EUR versteuert in 2024 lediglich den übersteigenden Betrag von 1.000 EUR (12.604 EUR &#8211; Freibetrag 11.604 EUR = 1.000 EUR). Unabhängig von der Höhe seines Einkommens beginnt die Steuerberechnung erst ab Überschreitung des Grundfreibetrags.</p>
<hr />
<p>Es gibt auch weitere Freibeträge, die je nach persönlicher Situation des Steuerpflichtigen unterschiedlich hoch ausfallen. So gibt es beispielsweise einen Kinderfreibetrag für Eltern oder einen Behindertenpauschbetrag für Menschen mit Behinderung.<br />
<hr />
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</span></p>
<hr />
</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Wer seine Steuern optimieren will, sollte sich also unbedingt über mögliche Freibeträge informieren und diese in seiner Steuererklärung geltend machen. Denn jeder Euro eines Freibetrags mindert letztendlich die zu zahlende Steuerlast und kann somit bares Geld sparen.</p>
<p>Insgesamt ist das deutsche Steuersystem zwar komplex, bietet aber auch viele einfache Möglichkeiten zur Optimierung der eigenen Finanzen durch geschickte Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen sowie anderer steuermindernder Maßnahmen. Wer hier den Überblick behält, kann am Ende viel Geld sparen – ein lohnender Einsatz für die Höhe der persönlichen Einkommensteuer.</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ)</h2>
<h3>Wie funktioniert das mit dem Freibetrag?</h3>
<p>Kommt ein Freibetrag zum Einsatz, wird der jeweilige Geldbetrag von der persönlichen Besteuerung &#8222;freigestellt&#8220;. Lediglich der über dem Betrag liegende Wert kommt bei der Besteuerung zum Ansatz. Hiervon zu unterscheiden ist die Freigrenze. Wird die Freigrenze überschritten, wird der gesamte Betrag besteuert.</p>
<h3>Wer bekommt ein Freibetrag?</h3>
<p>Einen Freibetrag bekommt jeder Steuerpflichtige automatisch zugeteilt, der sogenannte Grundfreibetrag. Der regelmäßig steigende  Grundfreibetrag bewirkt, dass Einkünfte bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei bleiben und nur darüber liegende Einkünfte besteuert werden.</p>
<h3 style="display: block;">Wann Freigrenze und wann Freibetrag?</h3>
<div style="display: block;">Im Gegensatz zum Freibetrag wird bei Anwendung einer Freigrenze ein Betrag bei Überschreiten der Freigrenze vollumfänglich stuerpflichtig. Freibeträge vermindern den zu versteuernden Betrag unabhängig von der Höhe des Betrags. Daher ist es sehr wichtig zu wissen, ob es sich um eine Freigrenze oder einen Freibetrag handelt.</div>
<h3>Was ist ein Beispiel für einen Freibetrag?</h3>
<div>Ein Beispiel für einen steuerlichen Freibetrag ist der Grundfreibetrag in Deutschland. Dieser ändert sich regelmäßig und wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Steuern berechnet werden. Das bedeutet, dass Personen, deren Einkommen unterhalb dieses Betrags liegt, keine Einkommenssteuer zahlen müssen.</div>
<h3>Was ist ein Beispiel für eine Freigrenze?</h3>
<div>Für Geschenke an Geschäftsfreunde gilt eine Freigrenze von 50 Euro, damit die Kosten abzugsfähig bleiben. Das bedeutet, dass Geschenke im Wert von 0,01 bis 50,00 EUR steuerfrei und Geschenke im Wert von über 50,01 Euro grundsätzlich steuerpflichtig sind.<br />
<hr />
<table class=" aligncenter" style="width: 100%; border-collapse: collapse; border-color: #000000;">
<tbody>
<tr>
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</blockquote>
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</tr>
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</div>
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			</item>
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		<title>Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz</title>
		<link>https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/rechnungsabgrenzung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nikolaus Zöllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2023 21:50:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerwesen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[antizipative Rechnungsabgrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[ARAP]]></category>
		<category><![CDATA[PRAP]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungsabgrenzung]]></category>
		<category><![CDATA[transitorische Rechnungsabgrenzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bilanzierende haben zwei Abgrenzungswege, um Geschäftsvorfälle durch antizipative oder transitorische Rechnungsabgrenzung im wirtschaftlich zugehörigen Geschäftsjahr zu berücksichtigen. Die Vorfälle können entweder ins laufende Jahr vorweggenommen (antizipative Abgrenzung) oder vom laufenden Geschäftsjahr in Folgejahre übertragen (transitorische Abgrenzung) werden. Rechnungsabgrenzung: Definition und&#46;&#46;&#46;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bilanzierende haben zwei Abgrenzungswege, um Geschäftsvorfälle durch antizipative oder transitorische Rechnungsabgrenzung im wirtschaftlich zugehörigen Geschäftsjahr zu berücksichtigen. Die Vorfälle können entweder ins laufende Jahr vorweggenommen (antizipative Abgrenzung) oder vom laufenden Geschäftsjahr in Folgejahre übertragen (transitorische Abgrenzung) werden.</p>

<h2>Rechnungsabgrenzung: Definition und Bedeutung</h2>
<p>Einnahmen-Überschussrechner lehnen sich bei der Abgrenzung entspannt in den Bürostuhl zurück – in ihrer <a href="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/doppelte-buchfuehrung/">Buchhaltung</a> ist die Jahresabschluss-Übung nicht erforderlich. Lediglich die bilanzierenden Kollegen müssen sich mit dieser Aufgabe beschäftigen. Auch wenn diese Abschlussarbeit dem einen oder anderen Buchhalter die Ärgernis-Falten auf die Buchhalter-Stirn treibt: besonders schwierig ist sie nicht; bedeutsam umso mehr.</p>
<p>Die Rechnungsabgrenzung grenzt (daher der Name!) Geschäftsvorgänge so ab, dass sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung in das Geschäftsjahr gezogen werden, in das sie wirtschaftlich betrachtet gehören.</p>
<p>Dies kann über zwei Wege erfolgen, entweder durch die Bildung von</p>
<ul>
<li><strong>aktiven</strong> und <strong>passiven Rechnungsabgrenzungsposten</strong> (transitorisch) oder</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>sonstigen Forderungen</strong> und <strong>sonstigen Verbindlichkeiten</strong> (antizipativ)</li>
</ul>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-653 size-full" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/02/Schabuild-Rechnungsabgrenzung_v1.png" alt="Rechnungsabgrenzung" width="843" height="392" title="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz 112" srcset="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/02/Schabuild-Rechnungsabgrenzung_v1.png 843w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/02/Schabuild-Rechnungsabgrenzung_v1-300x140.png 300w, https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/02/Schabuild-Rechnungsabgrenzung_v1-768x357.png 768w" sizes="auto, (max-width: 843px) 100vw, 843px" /></p>
<p>Gäbe es die Abgrenzung nicht, könnte ein bilanzierender Unternehmer nach Belieben gewinnwirksame Geschäftsvorgänge durch vorzeitige oder verspätete Zahlung hin- oder herschaufeln und seinen Gewinn oder Verlust nach Lust und Laune beeinflussen. Solche aktiven Gestaltungsmöglichkeiten sind nicht nur dem Gesetzgeber, sondern den Lesern von Bilanzen ein Dorn im Buchhaltungs-Auge.</p>
<h2>Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung: Unterschiede</h2>
<p>Die Begriffe „transitorische“ und „antizipative“ Rechnungsabgrenzung hören sich erst mal nach einem lateinischen Sprechblasen-Eintrag im Asterix-Heft an. Tatsächlich sind die etwas antiquarischen Bezeichnungen mit einem Blick ins Latein-Wörterbuch (wer hat es nicht im Bücherregal stehen&#8230;) leichter zu verstehen – und übrigens auch zu merken. Dort finden sich:</p>
<p><a href="https://de.langenscheidt.com/latein-deutsch/transire" target="_blank" rel="noopener">transire </a>| Verb | Bedeutung: „<em>hinübergehen</em>“</p>
<p>Bei der transitorischen Methode geht ein Aufwand oder Ertrag im laufenden Abschlussjahr durch Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten in nachfolgende Geschäftsjahre hinüber. Eine Eselsbrücke findet sich hier im deutschen Wort „<strong>Transport</strong>“ (Ware geht vom Ausgangsort zum Zielort über) oder bei den historischen <strong>Trans-Atlantik-Schiffen</strong> (Schiff geht – oder genauer fährt – von Europa über den Atlantik nach Amerika hinüber).</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3889 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Transport.webp" alt="Rechnungsabgrenzung: Transport" width="225" height="150" title="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz 113"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3888 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Transatlanikliner.webp" alt="Rechnungsabgrenzung: Transatlanikliner" width="225" height="150" title="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz 114"></p>
<p><a href="https://de.langenscheidt.com/latein-deutsch/anticipare" target="_blank" rel="noopener">anticipare </a>| Verb | Übersetzung: „<em>vorwegnehmen</em>“</p>
<p>Vorweggenommen wird bei der antizipativen Methode ein Aufwand oder Ertrag im nachfolgenden Geschäftsjahr, der wirtschaftlich ins Vorjahr (meist das Abschlussjahr) genommen werden muss. Dies erfolgt durch die Bildung von sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten im Abschlussjahr. Merken können Sie sich das mit den <strong>Antipasti</strong> beim Italiener; die nehmen den Appetit auf den Hauptgang vorweg.<br />
<img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-3891 alignnone" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2024/06/Antipasti.webp" alt="Rechnungsabgrenzung: Antipasti" width="225" height="150" title="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz 115"></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Transitorische Rechnungsabgrenzung durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten</h2>
<p>Die transitorische Rechnungsabgrenzung – das Hinübergehen von Aufwands- und Ertragsbuchungen in Geschäftsjahre nach dem Bilanzstichtag &#8211; erfolgt über die sogenannten Rechnungsabgrenzungsposten. Diese stellen das Hilfsmittel – oder plastischer formuliert das Instrument – dar, mit dem das Transportieren in Folgejahre abläuft. Doch was genau ist das eigentlich?</p>
<p><strong>Erklärung</strong>: Die Rechnungsabgrenzungsposten (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__250.html" target="_blank" rel="noopener">§ 250 HGB</a>) sind in der Bilanz gebildete besondere Posten, die entweder Vermögensgegenstände oder Schulden darstellen. Sie dürfen wegen ihres besonderen Stauts&#8216; nicht mit den anderen Vermögens- oder Schulden-Positionen abgebildet werden und sind explizit gesondert &#8211; als eigene Bilanzpositionen &#8211; auszuweisen.</p>
<p>Die Bildung eines solchen Rechnungsabgrenzungspostens bewirkt, dass ein gebuchter Aufwand oder Ertrag im laufenden Geschäftsjahr neutralisiert wird – er hat also keine Auswirkungen mehr auf das Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dies geschieht entweder durch Umbuchung des gebuchten Aufwands – oder Ertrags, oder durch direktes Bebuchen des Rechnungsabgrenzungspostens.<br />
<hr />
<table class=" aligncenter" style="width: 100%; border-collapse: collapse; border-color: #000000;">
<tbody>
<tr>
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</blockquote>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</p>
<h2>Antizipative Rechnungsabgrenzung durch sonstige Forderungen oder Verbindlichkeiten</h2>
<p>Geht es nicht darum, Aufwands- oder Ertragsbuchungen in ein Folgejahr &#8222;hinüber&#8220; zu transportieren, sondern sie aus dem nachfolgenden Geschäftsjahr in das Abschlussjahr vorwegzunehmen, ist diese Form der Abgrenzung die korrekte Methode für Bilanzierende. Hier gilt folgende Unterscheidung:</p>
<ul>
<li>Aufwand wird durch die Bildung einer <strong>sonstigen Verbindlichkeit</strong> und</li>
<li>Ertrag durch die Bildung einer <strong>sonstigen Forderung</strong></li>
</ul>
<p>vorweggenommen.</p>
<p>Da die Bildung der sonstigen Verbindlichkeit bei der Gegenbuchung ein Aufwandskonto anspricht, wird im laufenden Geschäftsjahr eine (abgrenzende) gewinnmindernde Wirkung erzielt. Die Bildung einer sonstigen Forderung führt bei der Gegenbuchung zu einem Ertragskonto, was wiederum einen gewinnsteigernden Effekt im Abschluss nach sich zieht.</p>
<h2>Rechnungsabgrenzung ab welchem Betrag?</h2>
<p>Die konsequente Abgrenzung von Geschäftsvorfällen kann mitunter zu sehr geringen Beträgen führen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Jahresabschlussaufgabe auch wirklich bei jedem Vorfall zu erfolgen hat, oder ob es Geringfügigkeitsgrenzen gibt.</p>
<p>Zuerst hatte der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung eine Vereinfachungsregelung bei der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten verneint und somit eine Anwendung auch bei kleinen und kleinsten Beträgen gefordert.</p>
<p>Da diese Genauigkeit für die Buchhalter und Steuerberater in der Praxis unsinnig und unwirtschaftlich ist, hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2022 reagiert. Nun besteht für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2021 ein steuerliches <strong>Wahlrecht für aktive und passive Rechnungsabgrenzungs-Vorfälle</strong>.</p>
<p>Der Ansatz eine Rechnungsabgrenzungspostens <span style="text-decoration: underline;">kann</span> unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (derzeit 800 Euro) nicht übersteigt. Das Wahlrecht muss einheitlich für alle Ausgaben und Einnahmen ausgeübt werden.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3887" src="https://www.betriebswirtschaft-praxis.de/wp-content/uploads/2023/01/Bilanzierender.webp" alt="Rechnungsabgrenzung: Bilanzierender" width="225" height="145" title="Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: 2 Abgrenzungswege in der Bilanz 116">Bilanzierende haben grundsätzlich <strong>zwei Möglichkeiten</strong>, Geschäftsvorfälle so abzugrenzen, dass sie im zugehörenden und richtigen Geschäftsjahr Berücksichtigung finden.</p>
<p>Gehören gebuchte Aufwendungen oder Erträge des Folgejahres ins laufende Bilanzjahr, erfolgt die periodengerechte Abgrenzung über sonstige Verbindlichkeiten (Aufwandsbuchung) oder sonstige Forderungen (Ertragsbuchung). Da über diesen Weg ein Geschäftsvorgang vorweggenommen wird, haben die Bilanzierungs-Urahnen diese Methode &#8222;<strong>antizipative Abgrenzung</strong>&#8220; (lat. anticipare: vorwegnehmen) genannt.</p>
<p>Geht es hingegen darum, Buchungen des laufenden Geschäftsjahres in das nachfolgende Jahr (oder mehrere Folgejahre) zu übertragen, werden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Aufwandspositionen führen zu aktiven und Ertragspositionen zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten.</p>
<p>Die Auflösung der gebildeten Posten im nachfolgenden Geschäftsjahr führt dazu, dass der Aufwand oder Ertrag im Folgejahr ergebniswirksam berücksichtigt wird. Da mit dieser Methode ein Vorgang in Folgejahre hinübergehen, haben die Macher der Rechnungslegung diesen Weg &#8222;<strong>transitorische Abgrenzung</strong>&#8220; (lat. transire: hinübergehen) getauft.</p>
<p>Seit 2022 besteht ein offizielles Wahlrecht, kleinere Abgrenzungsfälle (unter der GwG-Grenze von 800 Euro) aus Wirtschaftlichkeitsgründen unbeachtet zu lassen.<br />
<hr />
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<hr />
</p>
<h2>Häufige Fragen (FAQ)</h2>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Was versteht man unter Rechnungsabgrenzung?</span></p>
<p>Die Abgrenzung dient bei bilanzierenden Unternehmen dazu, Aufwand und Ertrag in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in das sie unter wirtschaftlicher Betrachtung gehören. Ist beispielsweise ein ins Geschäftsjahr 01 zugehöriger Aufwand im nachfolgenden Geschäftsjahr gebucht und bezahlt worden, erfolgt die Abgrenzung mithilfe der antizipativen Rechnungsabgrenzung (sonstige Verbindlichkeiten).</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Warum ist die Rechnungsabgrenzung wichtig?</span></p>
<p><span class="vertex-ai-llm-prompt-response-text-area vertex-ai-llm-prompt-response-text-area--font-medium ng-star-inserted"><span class="ai-markdown-artifact-renderer ng-star-inserted">Sie verhindert, dass Einnahmen oder Ausgaben falschen Perioden zugerechnet werden, und sorgt für ein realistisches Bild der finanziellen Situation eines Unternehmens.</span></span></p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Welche Arten von Rechnungsabgrenzung gibt es?</span></p>
<p>Grundsätzlich unterteilt sich die Rechnungsabgrenzung in die transitorische (aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten) und die antizipative Rechnungsabgrenzung (sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen). Die transitorische Abgrenzung &#8222;transportiert&#8220; Aufwendungen und Erträge ins nachfolgende Geschäftsjahr, die antizipative Abgrenzung zieht Aufwendungen und Erträge vom Folgejahr ins laufende Geschäftsjahr.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Was ist transitorische Rechnungsabgrenzung?</span></p>
<p>Bei der transitorischen Rechnungsabgrenzung werden Aufwände oder Erträge des laufenden Jahres in Folgejahre übertragen. Dies erfolgt durch die Bildung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Was ist antizipative Rechnungsabgrenzung?</span></p>
<p>Bei der antizipativen Rechnungsabgrenzung werden Aufwände oder Erträge des Folgejahres im laufenden Jahr vorweggenommen. Dies erfolgt durch die Bildung von sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Wann ist die aktive Rechnungsabgrenzung (ARA) anzuwenden?</span></p>
<p>Die aktive Rechnungsabgrenzung ist anzuwenden, wenn laufende Aufwendungen wirtschaftlich ins Folgejahr im Rahmen der transitorischen Rechnungsabgrenzung übertragen werden sollen. Ziel ist es, die Buchungsvorgänge in dem Jahr auszuweisen, in dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Wann ist die passive Rechnungsabgrenzung (PRA) anzuwenden?</span></p>
<p>Die passive Rechnungsabgrenzung ist anzuwenden, wenn laufende Erträge wirtschaftlich ins Folgejahr im Rahmen der transitorischen Rechnungsabgrenzung übertragen werden sollen. Ziel ist es, die Buchungsvorgänge in dem Jahr auszuweisen, in dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind.</p>
<p><span style="font-family: arial black, sans-serif;">Gibt es eine Grenze für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten?</span></p>
<p>Ja, seit dem Jahressteuergesetz 2022 kann die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe oder Einnahme die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (derzeit 800 Euro) nicht übersteigt.</p>
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